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Gemeinsame Medieninformation vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; dem sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und dem Thüringer Finanzministerium Bund, Sachsen und Thüringen vereinbaren Aufarbeitung der Wismut-Geschichte


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, Sachsens, Thüringens und der Wismut GmbH haben heute in Gera ein Verwaltungsabkommen zum Umgang mit dem Erbe des früheren Bergbauunternehmens Wismut unterzeichnet

Drei personen stehen nebeneinander und halten das unterzeichnete Verwaltungsabkommen in den Händen. Linkst steht Heike Taubert, die Thüringer Finanzministerin. In der Mitte steht Marco Wanderwitz, der Beauftragte für die neuen Länder und rechts im Bild ist Barbara Klepsch, Kultur- und Tourismusministerin in Sachsen zu sehen.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (links im Bild), die sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch und der Beauftragte für die neuen Länder Marco Wanderwitz haben das Wismut-Verwaltungsabkommen unterzeichnet.

An der Unterzeichnung beteiligt waren neben dem Beauftragten für die neuen Länder Marco Wanderwitz die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch, die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sowie die Geschäftsführer der Wismut GmbH, Dr. Michael Paul und Rainer M. Türmer.

Dazu Marco Wanderwitz, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder: „Vom Bergbauunternehmen und Uranproduzenten in der DDR zu einem innovativen Sanierungsunternehmen des Bundes – das ist die Geschichte der ‚Wismut‘. Sie hat ganze Regionen in Sachsen und Thüringen geprägt, zunächst durch den Uranerzbergbau und nach dessen Beendigung durch die Sanierung der Landschaften. Das vom Deutschen Bergbaumuseum in Bochum erstellte Wismut-Erbe-Konzept arbeitet diese Geschichte politisch und kulturell auf. Mit der heutigen Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens schaffen wir für die Umsetzung des Konzepts einen verlässlichen Rahmen.“

Die Sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch: „Ich begrüße sehr, dass ein Weg gefunden wurde, auf dem sich der Bund und die Freistaaten Thüringen und Sachsen gemeinsam für die Aufgabe der Bewahrung und Entwicklung des Wismut-Erbes einsetzen. Die denkmalgerechte Präsentation des gesamten Ensembles der Schachtanlage 371 in Hartenstein als authentischer Ort und als Geschichtszeichen im Rahmen des Welterbes Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/ Krušnohoři ist für den Freistaat Sachsen von besonderer Bedeutung.“

Die thüringische Finanzministerin Heike Taubert: „Durch die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens ermöglichen wir, dass die Wismut-Geschichte angemessen dokumentiert und bewahrt werden kann. Damit würdigen wir auch die Lebensleistung der vielen Beschäftigten in Vergangenheit und Gegenwart. Für die Menschen meiner Heimatstadt Ronneburg und der gesamten Region Ostthüringen ist es wichtig, dass mit der Geschichte des Uranerzbergbaus und dessen vielschichtiger Bedeutung angemessen umgegangen wird und sie für folgende Generationen erhalten bleibt.“

Der Bund, Sachsen und Thüringen hatten sich bereits im September 2017 darauf verständigt, das Erbe der „Wismut“ für die Nachwelt zu bewahren und einer breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung zugänglich zu machen. In den kommenden vier Jahren sollen dafür vom Bund und den betroffenen Ländern insgesamt 24 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Wismut-Erbe-Konzepts sollen die Wismut-Geschichte und die Sanierungsergebnisse einschließlich der sich anschließenden Langzeitaufgaben bewahrt und präsentiert werden. Das Projekt soll auch dazu beitragen, Wirtschaft, Tourismus und Kultur stärker miteinander zu verbinden und Forschungen zu initiieren.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Gemeinsame Medieninformation vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; dem sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und dem Thüringer Finanzministerium Bund, Sachsen und Thüringen vereinbaren Aufarbeitung der Wismut-Geschichte


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, Sachsens, Thüringens und der Wismut GmbH haben heute in Gera ein Verwaltungsabkommen zum Umgang mit dem Erbe des früheren Bergbauunternehmens Wismut unterzeichnet

Drei personen stehen nebeneinander und halten das unterzeichnete Verwaltungsabkommen in den Händen. Linkst steht Heike Taubert, die Thüringer Finanzministerin. In der Mitte steht Marco Wanderwitz, der Beauftragte für die neuen Länder und rechts im Bild ist Barbara Klepsch, Kultur- und Tourismusministerin in Sachsen zu sehen.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (links im Bild), die sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch und der Beauftragte für die neuen Länder Marco Wanderwitz haben das Wismut-Verwaltungsabkommen unterzeichnet.

An der Unterzeichnung beteiligt waren neben dem Beauftragten für die neuen Länder Marco Wanderwitz die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch, die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sowie die Geschäftsführer der Wismut GmbH, Dr. Michael Paul und Rainer M. Türmer.

Dazu Marco Wanderwitz, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder: „Vom Bergbauunternehmen und Uranproduzenten in der DDR zu einem innovativen Sanierungsunternehmen des Bundes – das ist die Geschichte der ‚Wismut‘. Sie hat ganze Regionen in Sachsen und Thüringen geprägt, zunächst durch den Uranerzbergbau und nach dessen Beendigung durch die Sanierung der Landschaften. Das vom Deutschen Bergbaumuseum in Bochum erstellte Wismut-Erbe-Konzept arbeitet diese Geschichte politisch und kulturell auf. Mit der heutigen Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens schaffen wir für die Umsetzung des Konzepts einen verlässlichen Rahmen.“

Die Sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch: „Ich begrüße sehr, dass ein Weg gefunden wurde, auf dem sich der Bund und die Freistaaten Thüringen und Sachsen gemeinsam für die Aufgabe der Bewahrung und Entwicklung des Wismut-Erbes einsetzen. Die denkmalgerechte Präsentation des gesamten Ensembles der Schachtanlage 371 in Hartenstein als authentischer Ort und als Geschichtszeichen im Rahmen des Welterbes Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/ Krušnohoři ist für den Freistaat Sachsen von besonderer Bedeutung.“

Die thüringische Finanzministerin Heike Taubert: „Durch die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens ermöglichen wir, dass die Wismut-Geschichte angemessen dokumentiert und bewahrt werden kann. Damit würdigen wir auch die Lebensleistung der vielen Beschäftigten in Vergangenheit und Gegenwart. Für die Menschen meiner Heimatstadt Ronneburg und der gesamten Region Ostthüringen ist es wichtig, dass mit der Geschichte des Uranerzbergbaus und dessen vielschichtiger Bedeutung angemessen umgegangen wird und sie für folgende Generationen erhalten bleibt.“

Der Bund, Sachsen und Thüringen hatten sich bereits im September 2017 darauf verständigt, das Erbe der „Wismut“ für die Nachwelt zu bewahren und einer breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung zugänglich zu machen. In den kommenden vier Jahren sollen dafür vom Bund und den betroffenen Ländern insgesamt 24 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Wismut-Erbe-Konzepts sollen die Wismut-Geschichte und die Sanierungsergebnisse einschließlich der sich anschließenden Langzeitaufgaben bewahrt und präsentiert werden. Das Projekt soll auch dazu beitragen, Wirtschaft, Tourismus und Kultur stärker miteinander zu verbinden und Forschungen zu initiieren.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Gemeinsame Medieninformation vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; dem sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und dem Thüringer Finanzministerium Bund, Sachsen und Thüringen vereinbaren Aufarbeitung der Wismut-Geschichte


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, Sachsens, Thüringens und der Wismut GmbH haben heute in Gera ein Verwaltungsabkommen zum Umgang mit dem Erbe des früheren Bergbauunternehmens Wismut unterzeichnet

Drei personen stehen nebeneinander und halten das unterzeichnete Verwaltungsabkommen in den Händen. Linkst steht Heike Taubert, die Thüringer Finanzministerin. In der Mitte steht Marco Wanderwitz, der Beauftragte für die neuen Länder und rechts im Bild ist Barbara Klepsch, Kultur- und Tourismusministerin in Sachsen zu sehen.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (links im Bild), die sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch und der Beauftragte für die neuen Länder Marco Wanderwitz haben das Wismut-Verwaltungsabkommen unterzeichnet.

An der Unterzeichnung beteiligt waren neben dem Beauftragten für die neuen Länder Marco Wanderwitz die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch, die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sowie die Geschäftsführer der Wismut GmbH, Dr. Michael Paul und Rainer M. Türmer.

Dazu Marco Wanderwitz, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder: „Vom Bergbauunternehmen und Uranproduzenten in der DDR zu einem innovativen Sanierungsunternehmen des Bundes – das ist die Geschichte der ‚Wismut‘. Sie hat ganze Regionen in Sachsen und Thüringen geprägt, zunächst durch den Uranerzbergbau und nach dessen Beendigung durch die Sanierung der Landschaften. Das vom Deutschen Bergbaumuseum in Bochum erstellte Wismut-Erbe-Konzept arbeitet diese Geschichte politisch und kulturell auf. Mit der heutigen Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens schaffen wir für die Umsetzung des Konzepts einen verlässlichen Rahmen.“

Die Sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch: „Ich begrüße sehr, dass ein Weg gefunden wurde, auf dem sich der Bund und die Freistaaten Thüringen und Sachsen gemeinsam für die Aufgabe der Bewahrung und Entwicklung des Wismut-Erbes einsetzen. Die denkmalgerechte Präsentation des gesamten Ensembles der Schachtanlage 371 in Hartenstein als authentischer Ort und als Geschichtszeichen im Rahmen des Welterbes Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/ Krušnohoři ist für den Freistaat Sachsen von besonderer Bedeutung.“

Die thüringische Finanzministerin Heike Taubert: „Durch die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens ermöglichen wir, dass die Wismut-Geschichte angemessen dokumentiert und bewahrt werden kann. Damit würdigen wir auch die Lebensleistung der vielen Beschäftigten in Vergangenheit und Gegenwart. Für die Menschen meiner Heimatstadt Ronneburg und der gesamten Region Ostthüringen ist es wichtig, dass mit der Geschichte des Uranerzbergbaus und dessen vielschichtiger Bedeutung angemessen umgegangen wird und sie für folgende Generationen erhalten bleibt.“

Der Bund, Sachsen und Thüringen hatten sich bereits im September 2017 darauf verständigt, das Erbe der „Wismut“ für die Nachwelt zu bewahren und einer breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung zugänglich zu machen. In den kommenden vier Jahren sollen dafür vom Bund und den betroffenen Ländern insgesamt 24 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Wismut-Erbe-Konzepts sollen die Wismut-Geschichte und die Sanierungsergebnisse einschließlich der sich anschließenden Langzeitaufgaben bewahrt und präsentiert werden. Das Projekt soll auch dazu beitragen, Wirtschaft, Tourismus und Kultur stärker miteinander zu verbinden und Forschungen zu initiieren.

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Gemeinsame Medieninformation vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; dem sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und dem Thüringer Finanzministerium Bund, Sachsen und Thüringen vereinbaren Aufarbeitung der Wismut-Geschichte


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, Sachsens, Thüringens und der Wismut GmbH haben heute in Gera ein Verwaltungsabkommen zum Umgang mit dem Erbe des früheren Bergbauunternehmens Wismut unterzeichnet

Drei personen stehen nebeneinander und halten das unterzeichnete Verwaltungsabkommen in den Händen. Linkst steht Heike Taubert, die Thüringer Finanzministerin. In der Mitte steht Marco Wanderwitz, der Beauftragte für die neuen Länder und rechts im Bild ist Barbara Klepsch, Kultur- und Tourismusministerin in Sachsen zu sehen.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (links im Bild), die sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch und der Beauftragte für die neuen Länder Marco Wanderwitz haben das Wismut-Verwaltungsabkommen unterzeichnet.

An der Unterzeichnung beteiligt waren neben dem Beauftragten für die neuen Länder Marco Wanderwitz die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch, die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sowie die Geschäftsführer der Wismut GmbH, Dr. Michael Paul und Rainer M. Türmer.

Dazu Marco Wanderwitz, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder: „Vom Bergbauunternehmen und Uranproduzenten in der DDR zu einem innovativen Sanierungsunternehmen des Bundes – das ist die Geschichte der ‚Wismut‘. Sie hat ganze Regionen in Sachsen und Thüringen geprägt, zunächst durch den Uranerzbergbau und nach dessen Beendigung durch die Sanierung der Landschaften. Das vom Deutschen Bergbaumuseum in Bochum erstellte Wismut-Erbe-Konzept arbeitet diese Geschichte politisch und kulturell auf. Mit der heutigen Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens schaffen wir für die Umsetzung des Konzepts einen verlässlichen Rahmen.“

Die Sächsische Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch: „Ich begrüße sehr, dass ein Weg gefunden wurde, auf dem sich der Bund und die Freistaaten Thüringen und Sachsen gemeinsam für die Aufgabe der Bewahrung und Entwicklung des Wismut-Erbes einsetzen. Die denkmalgerechte Präsentation des gesamten Ensembles der Schachtanlage 371 in Hartenstein als authentischer Ort und als Geschichtszeichen im Rahmen des Welterbes Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/ Krušnohoři ist für den Freistaat Sachsen von besonderer Bedeutung.“

Die thüringische Finanzministerin Heike Taubert: „Durch die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens ermöglichen wir, dass die Wismut-Geschichte angemessen dokumentiert und bewahrt werden kann. Damit würdigen wir auch die Lebensleistung der vielen Beschäftigten in Vergangenheit und Gegenwart. Für die Menschen meiner Heimatstadt Ronneburg und der gesamten Region Ostthüringen ist es wichtig, dass mit der Geschichte des Uranerzbergbaus und dessen vielschichtiger Bedeutung angemessen umgegangen wird und sie für folgende Generationen erhalten bleibt.“

Der Bund, Sachsen und Thüringen hatten sich bereits im September 2017 darauf verständigt, das Erbe der „Wismut“ für die Nachwelt zu bewahren und einer breiten Öffentlichkeit sowie der Forschung zugänglich zu machen. In den kommenden vier Jahren sollen dafür vom Bund und den betroffenen Ländern insgesamt 24 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Wismut-Erbe-Konzepts sollen die Wismut-Geschichte und die Sanierungsergebnisse einschließlich der sich anschließenden Langzeitaufgaben bewahrt und präsentiert werden. Das Projekt soll auch dazu beitragen, Wirtschaft, Tourismus und Kultur stärker miteinander zu verbinden und Forschungen zu initiieren.

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