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CIO Dr. Hartmut Schubert zur Novelle Thüringer E-Government-Gesetz: Experimentiermöglichkeiten für einfache elektronische Schriftform wird bis Ende 2029 verlängert.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Interkommunale Zusammenarbeit wird gestärkt. Freistaat förderte interkommunale Projekte mit 13,1 Mio. Euro.

Der digitale Wandel der öffentlichen Verwaltungen gehört zu den Prioritäten der Landesregierung. Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert betont im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung: „Wir wollen Prozesse weiter automatisieren. Digitaltechnik wird immer wichtiger für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen elektronischen Zugang zu Onlineleistungen zu ermöglichen, wollen wir einfache Formen des elektronischen Schriftformersatzes weiter zulassen und umfassend erproben. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Freistaat.“

Die Experimentierklausel in der Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes erlaubt es Behörden einfache Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen, um eine durch Rechtsvorschrift des Landes angeordnete Schriftform zu ersetzen. Die Experimentierklausel wird von der Landesverwaltung bislang vor allem für das EU-Förderprogramm EFRE eingesetzt. Dadurch wird die elektronische Schriftform für das EFRE-Förderverfahren deutlich erleichtert. „Die Landesverwaltung erkennt nun zunehmend die Möglichkeit dieser Klausel. Um das Potenzial auszuschöpfen, bedarf es einer ausreichenden Zeit, in der die vereinfachten Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes getestet werden können. Daher verlängern wir die Frist bis zum 31. Dezember 2029“, so der CIO und ergänzt: „Ich ermuntere die Thüringer Behörden und Verantwortliche ausdrücklich, diese Klausel anzuwenden. Eine digitale Thüringer Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor.“

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll auch die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden. Kommunen können die digitale Transformation im Bereich der öffentlichen Verwaltung allein oft nur schwer stemmen.

Die derzeitigen Strukturen für kommunales E-Government seien durch gemeinsame Lösungen und Einrichtungen zu stärken. Probleme bereiten insbesondere die zunehmende Komplexität der IT, der hohe Grad der Vernetzung, die Abhängigkeit der Verwaltung von IT-gestützten Verfahren sowie die damit verbundenen steigenden Kosten und ein erheblicher Steuerungsaufwand. Es ist davon auszugehen, dass die Aufgaben mittel- bis langfristig nicht mehr in allen Kommunen finanzierbar sein werden. Die nun vorgeschlagene Lösung eröffnet den kommunalen Körperschaften eine auch landkreisübergreifende Zusammenarbeit im Bereich IT- und E-Government oder eine Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Kommunalen Dienstleister, der KIV GmbH.

„Die Zusammenarbeit erfolgt innerhalb eines schlanken Rechtsrahmens unter Nutzung vorhandener Strukturen und Expertise und erlaubt eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungseffizienz und Bürokratievermeidung geleistet“, so CIO Dr. Schubert.

In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Dabei hat das Land diese Kooperationen intensiv finanziell unterstützt. Im Bewilligungszeitraum 2019 bis 2025 wurde die Bildung und Arbeit von insgesamt 27 Clustern mit einer Summe von mehr als 13,1 Mio. Euro gefördert.

Exemplarisch stehen hierfür folgende kommunale Kooperationen und Cluster in Thüringen:

  • Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises
  • Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz
  • Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalschutzrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung als gemeinsames Pilotprojekt „digitale Bauaufsicht“ mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Digitalisierung der Sachgebiete Wasserwirtschaft/ Bodenschutz und Abfallwirtschaft/ Immissionsschutz und Chemikalienrecht mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams der Landkreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Unstrut-Hainich
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams des Kommunalverbundes der Stadt Schleusingen; unter Einbindung verschiedener Kommunen
  • Errichtung der Arbeitsgruppe AG Digitalisierung der Stadt Eisenberg, der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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CIO Dr. Hartmut Schubert zur Novelle Thüringer E-Government-Gesetz: Experimentiermöglichkeiten für einfache elektronische Schriftform wird bis Ende 2029 verlängert.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Interkommunale Zusammenarbeit wird gestärkt. Freistaat förderte interkommunale Projekte mit 13,1 Mio. Euro.

Der digitale Wandel der öffentlichen Verwaltungen gehört zu den Prioritäten der Landesregierung. Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert betont im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung: „Wir wollen Prozesse weiter automatisieren. Digitaltechnik wird immer wichtiger für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen elektronischen Zugang zu Onlineleistungen zu ermöglichen, wollen wir einfache Formen des elektronischen Schriftformersatzes weiter zulassen und umfassend erproben. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Freistaat.“

Die Experimentierklausel in der Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes erlaubt es Behörden einfache Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen, um eine durch Rechtsvorschrift des Landes angeordnete Schriftform zu ersetzen. Die Experimentierklausel wird von der Landesverwaltung bislang vor allem für das EU-Förderprogramm EFRE eingesetzt. Dadurch wird die elektronische Schriftform für das EFRE-Förderverfahren deutlich erleichtert. „Die Landesverwaltung erkennt nun zunehmend die Möglichkeit dieser Klausel. Um das Potenzial auszuschöpfen, bedarf es einer ausreichenden Zeit, in der die vereinfachten Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes getestet werden können. Daher verlängern wir die Frist bis zum 31. Dezember 2029“, so der CIO und ergänzt: „Ich ermuntere die Thüringer Behörden und Verantwortliche ausdrücklich, diese Klausel anzuwenden. Eine digitale Thüringer Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor.“

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll auch die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden. Kommunen können die digitale Transformation im Bereich der öffentlichen Verwaltung allein oft nur schwer stemmen.

Die derzeitigen Strukturen für kommunales E-Government seien durch gemeinsame Lösungen und Einrichtungen zu stärken. Probleme bereiten insbesondere die zunehmende Komplexität der IT, der hohe Grad der Vernetzung, die Abhängigkeit der Verwaltung von IT-gestützten Verfahren sowie die damit verbundenen steigenden Kosten und ein erheblicher Steuerungsaufwand. Es ist davon auszugehen, dass die Aufgaben mittel- bis langfristig nicht mehr in allen Kommunen finanzierbar sein werden. Die nun vorgeschlagene Lösung eröffnet den kommunalen Körperschaften eine auch landkreisübergreifende Zusammenarbeit im Bereich IT- und E-Government oder eine Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Kommunalen Dienstleister, der KIV GmbH.

„Die Zusammenarbeit erfolgt innerhalb eines schlanken Rechtsrahmens unter Nutzung vorhandener Strukturen und Expertise und erlaubt eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungseffizienz und Bürokratievermeidung geleistet“, so CIO Dr. Schubert.

In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Dabei hat das Land diese Kooperationen intensiv finanziell unterstützt. Im Bewilligungszeitraum 2019 bis 2025 wurde die Bildung und Arbeit von insgesamt 27 Clustern mit einer Summe von mehr als 13,1 Mio. Euro gefördert.

Exemplarisch stehen hierfür folgende kommunale Kooperationen und Cluster in Thüringen:

  • Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises
  • Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz
  • Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalschutzrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung als gemeinsames Pilotprojekt „digitale Bauaufsicht“ mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Digitalisierung der Sachgebiete Wasserwirtschaft/ Bodenschutz und Abfallwirtschaft/ Immissionsschutz und Chemikalienrecht mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams der Landkreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Unstrut-Hainich
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams des Kommunalverbundes der Stadt Schleusingen; unter Einbindung verschiedener Kommunen
  • Errichtung der Arbeitsgruppe AG Digitalisierung der Stadt Eisenberg, der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

 

 

 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Interkommunale Zusammenarbeit wird gestärkt. Freistaat förderte interkommunale Projekte mit 13,1 Mio. Euro.

Der digitale Wandel der öffentlichen Verwaltungen gehört zu den Prioritäten der Landesregierung. Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert betont im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung: „Wir wollen Prozesse weiter automatisieren. Digitaltechnik wird immer wichtiger für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen elektronischen Zugang zu Onlineleistungen zu ermöglichen, wollen wir einfache Formen des elektronischen Schriftformersatzes weiter zulassen und umfassend erproben. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Freistaat.“

Die Experimentierklausel in der Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes erlaubt es Behörden einfache Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen, um eine durch Rechtsvorschrift des Landes angeordnete Schriftform zu ersetzen. Die Experimentierklausel wird von der Landesverwaltung bislang vor allem für das EU-Förderprogramm EFRE eingesetzt. Dadurch wird die elektronische Schriftform für das EFRE-Förderverfahren deutlich erleichtert. „Die Landesverwaltung erkennt nun zunehmend die Möglichkeit dieser Klausel. Um das Potenzial auszuschöpfen, bedarf es einer ausreichenden Zeit, in der die vereinfachten Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes getestet werden können. Daher verlängern wir die Frist bis zum 31. Dezember 2029“, so der CIO und ergänzt: „Ich ermuntere die Thüringer Behörden und Verantwortliche ausdrücklich, diese Klausel anzuwenden. Eine digitale Thüringer Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor.“

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll auch die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden. Kommunen können die digitale Transformation im Bereich der öffentlichen Verwaltung allein oft nur schwer stemmen.

Die derzeitigen Strukturen für kommunales E-Government seien durch gemeinsame Lösungen und Einrichtungen zu stärken. Probleme bereiten insbesondere die zunehmende Komplexität der IT, der hohe Grad der Vernetzung, die Abhängigkeit der Verwaltung von IT-gestützten Verfahren sowie die damit verbundenen steigenden Kosten und ein erheblicher Steuerungsaufwand. Es ist davon auszugehen, dass die Aufgaben mittel- bis langfristig nicht mehr in allen Kommunen finanzierbar sein werden. Die nun vorgeschlagene Lösung eröffnet den kommunalen Körperschaften eine auch landkreisübergreifende Zusammenarbeit im Bereich IT- und E-Government oder eine Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Kommunalen Dienstleister, der KIV GmbH.

„Die Zusammenarbeit erfolgt innerhalb eines schlanken Rechtsrahmens unter Nutzung vorhandener Strukturen und Expertise und erlaubt eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungseffizienz und Bürokratievermeidung geleistet“, so CIO Dr. Schubert.

In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Dabei hat das Land diese Kooperationen intensiv finanziell unterstützt. Im Bewilligungszeitraum 2019 bis 2025 wurde die Bildung und Arbeit von insgesamt 27 Clustern mit einer Summe von mehr als 13,1 Mio. Euro gefördert.

Exemplarisch stehen hierfür folgende kommunale Kooperationen und Cluster in Thüringen:

  • Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises
  • Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz
  • Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalschutzrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung als gemeinsames Pilotprojekt „digitale Bauaufsicht“ mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Digitalisierung der Sachgebiete Wasserwirtschaft/ Bodenschutz und Abfallwirtschaft/ Immissionsschutz und Chemikalienrecht mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams der Landkreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Unstrut-Hainich
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams des Kommunalverbundes der Stadt Schleusingen; unter Einbindung verschiedener Kommunen
  • Errichtung der Arbeitsgruppe AG Digitalisierung der Stadt Eisenberg, der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

 

 

 

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Interkommunale Zusammenarbeit wird gestärkt. Freistaat förderte interkommunale Projekte mit 13,1 Mio. Euro.

Der digitale Wandel der öffentlichen Verwaltungen gehört zu den Prioritäten der Landesregierung. Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert betont im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung: „Wir wollen Prozesse weiter automatisieren. Digitaltechnik wird immer wichtiger für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen elektronischen Zugang zu Onlineleistungen zu ermöglichen, wollen wir einfache Formen des elektronischen Schriftformersatzes weiter zulassen und umfassend erproben. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Freistaat.“

Die Experimentierklausel in der Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes erlaubt es Behörden einfache Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen, um eine durch Rechtsvorschrift des Landes angeordnete Schriftform zu ersetzen. Die Experimentierklausel wird von der Landesverwaltung bislang vor allem für das EU-Förderprogramm EFRE eingesetzt. Dadurch wird die elektronische Schriftform für das EFRE-Förderverfahren deutlich erleichtert. „Die Landesverwaltung erkennt nun zunehmend die Möglichkeit dieser Klausel. Um das Potenzial auszuschöpfen, bedarf es einer ausreichenden Zeit, in der die vereinfachten Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes getestet werden können. Daher verlängern wir die Frist bis zum 31. Dezember 2029“, so der CIO und ergänzt: „Ich ermuntere die Thüringer Behörden und Verantwortliche ausdrücklich, diese Klausel anzuwenden. Eine digitale Thüringer Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor.“

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll auch die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung gestärkt werden. Kommunen können die digitale Transformation im Bereich der öffentlichen Verwaltung allein oft nur schwer stemmen.

Die derzeitigen Strukturen für kommunales E-Government seien durch gemeinsame Lösungen und Einrichtungen zu stärken. Probleme bereiten insbesondere die zunehmende Komplexität der IT, der hohe Grad der Vernetzung, die Abhängigkeit der Verwaltung von IT-gestützten Verfahren sowie die damit verbundenen steigenden Kosten und ein erheblicher Steuerungsaufwand. Es ist davon auszugehen, dass die Aufgaben mittel- bis langfristig nicht mehr in allen Kommunen finanzierbar sein werden. Die nun vorgeschlagene Lösung eröffnet den kommunalen Körperschaften eine auch landkreisübergreifende Zusammenarbeit im Bereich IT- und E-Government oder eine Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Kommunalen Dienstleister, der KIV GmbH.

„Die Zusammenarbeit erfolgt innerhalb eines schlanken Rechtsrahmens unter Nutzung vorhandener Strukturen und Expertise und erlaubt eine schnelle, aufwandsarme und kostensparende Aufgabenerledigung. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungseffizienz und Bürokratievermeidung geleistet“, so CIO Dr. Schubert.

In Thüringen haben sich in den vergangenen Jahren bereits erfolgreiche Kooperationen gebildet. Dabei hat das Land diese Kooperationen intensiv finanziell unterstützt. Im Bewilligungszeitraum 2019 bis 2025 wurde die Bildung und Arbeit von insgesamt 27 Clustern mit einer Summe von mehr als 13,1 Mio. Euro gefördert.

Exemplarisch stehen hierfür folgende kommunale Kooperationen und Cluster in Thüringen:

  • Errichtung eines kommunalen IT-Servicezentrums im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit Integration einiger Kommunen des Landkreises
  • Förderung eines kommunalen Rechenzentrums im Landkreis Greiz
  • Digitalisierung kommunaler bau- und denkmalschutzrechtlicher Verwaltungsverfahren als Standardlösung als gemeinsames Pilotprojekt „digitale Bauaufsicht“ mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Digitalisierung der Sachgebiete Wasserwirtschaft/ Bodenschutz und Abfallwirtschaft/ Immissionsschutz und Chemikalienrecht mit der Beteiligung der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Greiz und Kyffhäuserkreis.
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams der Landkreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Unstrut-Hainich
  • Aufbau eines E-Government-Serviceteams des Kommunalverbundes der Stadt Schleusingen; unter Einbindung verschiedener Kommunen
  • Errichtung der Arbeitsgruppe AG Digitalisierung der Stadt Eisenberg, der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf

 

 

 

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