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Das Finanzamt Sondershausen beantwortet auch nach Fristablauf zur Abgabe der Grundsteuererklärungen noch Fragen von Erklärungspflichtigen. Veranstaltungen sind in Sondershausen und Artern geplant.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen beantwortet am kommenden Mittwoch, einen Tag nachdem die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen ist, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

„Wir danken allen, die Ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht im Finanzamt eingereicht haben. Jetzt möchten wir auch Unentschlossene noch ermutigen, Ihre Pflicht schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Josef Wulfing, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Sondershausen.  Die Veranstaltung findet von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Cruciskirche Sondershausen statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und aus welchen Gründen auch immer, ihre Erklärung noch nicht ausgefüllt haben“, so der Leiter der Behörde.  

Am 9. Februar beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts dann in Artern noch einmal Fragen zu Grundsteueranliegen.

Im Finanzamt Sondershausen sind bisher (Stand 29. Januar 2023) insgesamt 76.903 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 29.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Sondershausen muss in insgesamt 103.278 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

Termine:         

  • Mittwoch, 1. Februar 2023, 16.00 Uhr – 18.00 UhrCruciskirche, Planplatz 9, 99706 Sondershausen
  • Donnerstag, 9. Februar 2023, 10.00 Uhr – 12.00 UhrRathaussaal, Markt 14, 06556 Artern

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Das Finanzamt Sondershausen beantwortet auch nach Fristablauf zur Abgabe der Grundsteuererklärungen noch Fragen von Erklärungspflichtigen. Veranstaltungen sind in Sondershausen und Artern geplant.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen beantwortet am kommenden Mittwoch, einen Tag nachdem die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen ist, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

„Wir danken allen, die Ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht im Finanzamt eingereicht haben. Jetzt möchten wir auch Unentschlossene noch ermutigen, Ihre Pflicht schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Josef Wulfing, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Sondershausen.  Die Veranstaltung findet von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Cruciskirche Sondershausen statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und aus welchen Gründen auch immer, ihre Erklärung noch nicht ausgefüllt haben“, so der Leiter der Behörde.  

Am 9. Februar beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts dann in Artern noch einmal Fragen zu Grundsteueranliegen.

Im Finanzamt Sondershausen sind bisher (Stand 29. Januar 2023) insgesamt 76.903 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 29.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Sondershausen muss in insgesamt 103.278 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

Termine:         

  • Mittwoch, 1. Februar 2023, 16.00 Uhr – 18.00 UhrCruciskirche, Planplatz 9, 99706 Sondershausen
  • Donnerstag, 9. Februar 2023, 10.00 Uhr – 12.00 UhrRathaussaal, Markt 14, 06556 Artern

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Das Finanzamt Sondershausen beantwortet auch nach Fristablauf zur Abgabe der Grundsteuererklärungen noch Fragen von Erklärungspflichtigen. Veranstaltungen sind in Sondershausen und Artern geplant.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen beantwortet am kommenden Mittwoch, einen Tag nachdem die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen ist, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

„Wir danken allen, die Ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht im Finanzamt eingereicht haben. Jetzt möchten wir auch Unentschlossene noch ermutigen, Ihre Pflicht schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Josef Wulfing, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Sondershausen.  Die Veranstaltung findet von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Cruciskirche Sondershausen statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und aus welchen Gründen auch immer, ihre Erklärung noch nicht ausgefüllt haben“, so der Leiter der Behörde.  

Am 9. Februar beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts dann in Artern noch einmal Fragen zu Grundsteueranliegen.

Im Finanzamt Sondershausen sind bisher (Stand 29. Januar 2023) insgesamt 76.903 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 29.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Sondershausen muss in insgesamt 103.278 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

Termine:         

  • Mittwoch, 1. Februar 2023, 16.00 Uhr – 18.00 UhrCruciskirche, Planplatz 9, 99706 Sondershausen
  • Donnerstag, 9. Februar 2023, 10.00 Uhr – 12.00 UhrRathaussaal, Markt 14, 06556 Artern

 

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ein Expertenteam des Finanzamts Sondershausen beantwortet am kommenden Mittwoch, einen Tag nachdem die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen ist, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.

„Wir danken allen, die Ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht im Finanzamt eingereicht haben. Jetzt möchten wir auch Unentschlossene noch ermutigen, Ihre Pflicht schnellstmöglich nachzuholen“, sagt Josef Wulfing, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Sondershausen.  Die Veranstaltung findet von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Cruciskirche Sondershausen statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und aus welchen Gründen auch immer, ihre Erklärung noch nicht ausgefüllt haben“, so der Leiter der Behörde.  

Am 9. Februar beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts dann in Artern noch einmal Fragen zu Grundsteueranliegen.

Im Finanzamt Sondershausen sind bisher (Stand 29. Januar 2023) insgesamt 76.903 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 74,5 Prozent. Rund 29.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Sondershausen muss in insgesamt 103.278 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

Termine:         

  • Mittwoch, 1. Februar 2023, 16.00 Uhr – 18.00 UhrCruciskirche, Planplatz 9, 99706 Sondershausen
  • Donnerstag, 9. Februar 2023, 10.00 Uhr – 12.00 UhrRathaussaal, Markt 14, 06556 Artern

 

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