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Das Thüringer Finanzministerium hat noch Gesprächsbedarf zum Investitionsprogramm der Bundesregierung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wir sind sehr dafür, die Wirtschaft steuerlich zu entlasten und so die für Deutschland nötigen Investitionen anzustoßen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland taugt als ein erhoffter Invest-Booster aber nur bedingt“, mahnt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf vor der heutigen ersten Befassung des Entwurfs im Bundesrat Veränderungen an.


Die im vorgelegten Paket vorgesehenen Sonderabschreibungen (degressive AfA) seien ein, wenn auch teuer erkauftes, erwiesen wirksames Instrument – „eben ein klassischer Invest-Booster“, so Wolf. Andere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen, etwa die Senkung der Körperschaftsteuer, gelte es noch auf ihre tatsächliche Wirksamkeit im Sinne des Ziels des Gesetzes zu prüfen.

Einen besonders klaren Kritikpunkt setzt Wolf beim fehlenden Ausgleich für Länder und Kommunen, denen durch das Paket Steuereinnahmen in Milliardenhöhe drohen. „Ohne Steuereinnahmen lassen sich die staatlichen Herausforderungen vor denen wir stehen, auch nicht stemmen“, so die Finanzministerin. Gerade die Kommunen seien nicht in der Lage, weitere Einnahmeausfälle in diesen Größenordnungen zu stemmen, weiß die langjährige Oberbürgermeisterin von Eisenach.


Die Bundesländer seien natürlich bereit, ihren Beitrag zur Ankurbelung der Wirtschaft zu leisten, aber auch sie werden durch die Größenordnung der Steuerausfälle, die allein für Thüringen rund 180 Millionen Euro jährlich betragen würden, überfordert. Da sei der Bund getreu dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ in der Pflicht, diese Ausfälle bei Ländern und Kommunen auszugleichen.

Die weitaus günstigere Möglichkeit, Unternehmen zu entlasten, nämlich durch Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigungen, spiele im Gesetzentwurf ebenso wenig eine Rolle, wie die Senkung der Energiepreise für Unternehmen und private Haushalte. Mit Blick auf die nun zum Gesetzentwurf anstehenden Gespräche sagt Wolf: „Da liegt noch viel Arbeit vor uns.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Das Thüringer Finanzministerium hat noch Gesprächsbedarf zum Investitionsprogramm der Bundesregierung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wir sind sehr dafür, die Wirtschaft steuerlich zu entlasten und so die für Deutschland nötigen Investitionen anzustoßen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland taugt als ein erhoffter Invest-Booster aber nur bedingt“, mahnt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf vor der heutigen ersten Befassung des Entwurfs im Bundesrat Veränderungen an.


Die im vorgelegten Paket vorgesehenen Sonderabschreibungen (degressive AfA) seien ein, wenn auch teuer erkauftes, erwiesen wirksames Instrument – „eben ein klassischer Invest-Booster“, so Wolf. Andere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen, etwa die Senkung der Körperschaftsteuer, gelte es noch auf ihre tatsächliche Wirksamkeit im Sinne des Ziels des Gesetzes zu prüfen.

Einen besonders klaren Kritikpunkt setzt Wolf beim fehlenden Ausgleich für Länder und Kommunen, denen durch das Paket Steuereinnahmen in Milliardenhöhe drohen. „Ohne Steuereinnahmen lassen sich die staatlichen Herausforderungen vor denen wir stehen, auch nicht stemmen“, so die Finanzministerin. Gerade die Kommunen seien nicht in der Lage, weitere Einnahmeausfälle in diesen Größenordnungen zu stemmen, weiß die langjährige Oberbürgermeisterin von Eisenach.


Die Bundesländer seien natürlich bereit, ihren Beitrag zur Ankurbelung der Wirtschaft zu leisten, aber auch sie werden durch die Größenordnung der Steuerausfälle, die allein für Thüringen rund 180 Millionen Euro jährlich betragen würden, überfordert. Da sei der Bund getreu dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ in der Pflicht, diese Ausfälle bei Ländern und Kommunen auszugleichen.

Die weitaus günstigere Möglichkeit, Unternehmen zu entlasten, nämlich durch Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigungen, spiele im Gesetzentwurf ebenso wenig eine Rolle, wie die Senkung der Energiepreise für Unternehmen und private Haushalte. Mit Blick auf die nun zum Gesetzentwurf anstehenden Gespräche sagt Wolf: „Da liegt noch viel Arbeit vor uns.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Das Thüringer Finanzministerium hat noch Gesprächsbedarf zum Investitionsprogramm der Bundesregierung.


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„Wir sind sehr dafür, die Wirtschaft steuerlich zu entlasten und so die für Deutschland nötigen Investitionen anzustoßen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland taugt als ein erhoffter Invest-Booster aber nur bedingt“, mahnt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf vor der heutigen ersten Befassung des Entwurfs im Bundesrat Veränderungen an.


Die im vorgelegten Paket vorgesehenen Sonderabschreibungen (degressive AfA) seien ein, wenn auch teuer erkauftes, erwiesen wirksames Instrument – „eben ein klassischer Invest-Booster“, so Wolf. Andere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen, etwa die Senkung der Körperschaftsteuer, gelte es noch auf ihre tatsächliche Wirksamkeit im Sinne des Ziels des Gesetzes zu prüfen.

Einen besonders klaren Kritikpunkt setzt Wolf beim fehlenden Ausgleich für Länder und Kommunen, denen durch das Paket Steuereinnahmen in Milliardenhöhe drohen. „Ohne Steuereinnahmen lassen sich die staatlichen Herausforderungen vor denen wir stehen, auch nicht stemmen“, so die Finanzministerin. Gerade die Kommunen seien nicht in der Lage, weitere Einnahmeausfälle in diesen Größenordnungen zu stemmen, weiß die langjährige Oberbürgermeisterin von Eisenach.


Die Bundesländer seien natürlich bereit, ihren Beitrag zur Ankurbelung der Wirtschaft zu leisten, aber auch sie werden durch die Größenordnung der Steuerausfälle, die allein für Thüringen rund 180 Millionen Euro jährlich betragen würden, überfordert. Da sei der Bund getreu dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ in der Pflicht, diese Ausfälle bei Ländern und Kommunen auszugleichen.

Die weitaus günstigere Möglichkeit, Unternehmen zu entlasten, nämlich durch Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigungen, spiele im Gesetzentwurf ebenso wenig eine Rolle, wie die Senkung der Energiepreise für Unternehmen und private Haushalte. Mit Blick auf die nun zum Gesetzentwurf anstehenden Gespräche sagt Wolf: „Da liegt noch viel Arbeit vor uns.“

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Die im vorgelegten Paket vorgesehenen Sonderabschreibungen (degressive AfA) seien ein, wenn auch teuer erkauftes, erwiesen wirksames Instrument – „eben ein klassischer Invest-Booster“, so Wolf. Andere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen, etwa die Senkung der Körperschaftsteuer, gelte es noch auf ihre tatsächliche Wirksamkeit im Sinne des Ziels des Gesetzes zu prüfen.

Einen besonders klaren Kritikpunkt setzt Wolf beim fehlenden Ausgleich für Länder und Kommunen, denen durch das Paket Steuereinnahmen in Milliardenhöhe drohen. „Ohne Steuereinnahmen lassen sich die staatlichen Herausforderungen vor denen wir stehen, auch nicht stemmen“, so die Finanzministerin. Gerade die Kommunen seien nicht in der Lage, weitere Einnahmeausfälle in diesen Größenordnungen zu stemmen, weiß die langjährige Oberbürgermeisterin von Eisenach.


Die Bundesländer seien natürlich bereit, ihren Beitrag zur Ankurbelung der Wirtschaft zu leisten, aber auch sie werden durch die Größenordnung der Steuerausfälle, die allein für Thüringen rund 180 Millionen Euro jährlich betragen würden, überfordert. Da sei der Bund getreu dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ in der Pflicht, diese Ausfälle bei Ländern und Kommunen auszugleichen.

Die weitaus günstigere Möglichkeit, Unternehmen zu entlasten, nämlich durch Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigungen, spiele im Gesetzentwurf ebenso wenig eine Rolle, wie die Senkung der Energiepreise für Unternehmen und private Haushalte. Mit Blick auf die nun zum Gesetzentwurf anstehenden Gespräche sagt Wolf: „Da liegt noch viel Arbeit vor uns.“

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