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Der CIO des Freistaats informiert zur BundID. Das bundesweit einheitliche Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger löst das Thüringer Servicekonto ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger mit nur einem zentralen Nutzerkonto bundesweit Verwaltungsdienste online erledigen.

Im Zuge des aktualisierten Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) stellt der Bund ein deutschlandweit einsetzbares Nutzerkonto für natürliche Personen bereit, die „BundID“https://id.bund.de/de.  Der Betrieb des aktuell parallel verfügbaren Thüringer Servicekontos wird zum Jahresende eingestellt. Ab heute können im Thüringer Servicekonto keine neuen Nutzerkonten mehr angemeldet werden. Auch andere Länder stellen ihre Servicekonten ein.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, dazu: „Ich bin froh, dass sich die Länder auf die BundID verständigt haben. Das deutschlandweit einheitliche Nutzerkonto ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung. Es war bisher nur schwer zu vermitteln, dass verschiedene Nutzerkonten für verschiedene Verwaltungsleistungen, teilweise auch in anderen Bundesländern, angelegt werden mussten. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen war das eine Mehrbelastung.“

Seit 2019 haben rund 55.000 Nutzende mit dem Thüringer Servicekonto etwa eine Million Verwaltungsleistungen beantragt.  „Das Thüringer Servicekonto war damit ein wichtiger Zwischenschritt. Mit der BundID gehen wir jetzt weiter und sorgen für eine einheitlich verlässliche Authentifizierung im digitalen Raum. Mit der Postfachfunktion kommunizieren Antragstellende mit Verwaltungen auf einem sicheren Weg“, so Dr. Schubert.

Die bestehenden Thüringer Servicekonten werden nicht von der BundID übernommen. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich einmalig ein neues Konto, die BundID, anlegen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie sich künftig nur noch über die BundID identifizieren und authentifizieren müssen, um Zugriff auf alle digitalen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder zu erhalten.

 

Auch das Thüringer Unternehmenskonto für juristische Personen wird durch das bundeseinheitliche ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto – MUK), das bereits seit dem 14.03.2023 parallel zur Verfügung steht, vollständig zum 01.01.2025 abgelöst.

Hintergrund zur BundID:

Die sichere Identifizierung und Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen erfolgt über ein zentrales Bürgerkonto, das der Bund bereitstellt. Teil des zentralen Bürgerkontos ist ein elektronisches Postfach, welches eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Die Postfachfunktion ist untrennbar mit der sicheren Identifizierung und Authentifizierung verbunden und wird schrittweise zu einem vollumfänglichen Kommunikationsmittel ausgebaut werden. Nutzerinnen und Nutzer werden auf diese Weise vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt und dürfen auf die Sicherheit des Kommunikationskanals vertrauen. Unter anderem können Behörden an das Postfach der Nutzenden Bescheide oder Anmerkungen zu eingereichten Anträgen senden. Der Einsatz des Bürgerkontos bleibt für die Nutzenden freiwillig.

Die BundID gewährleistet dabei mit der Einbindung der Ausweisfunktion des Personalausweises (eID), dass Verwaltungsleistungen auf hohem Vertrauensniveau digital abgewickelt werden können. Auch bei grenzüberschreitender Nutzung durch EU-Bürger wird mit Einbindung hierfür notwendiger Identifizierungsmittel gemäß eIDAS-VO eine sichere Identifizierung ermöglicht.

Auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit ist die zentrale Verwendung der BundID sinnvoll, da Bürgerinnen und Bürger nicht bis zu 17 verschiedene Konten verwenden müssen, sondern mit einem Nutzerkonto alle Verwaltungsleistungen sowohl von Bund als auch Ländern nutzen können.

 

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Der CIO des Freistaats informiert zur BundID. Das bundesweit einheitliche Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger löst das Thüringer Servicekonto ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger mit nur einem zentralen Nutzerkonto bundesweit Verwaltungsdienste online erledigen.

Im Zuge des aktualisierten Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) stellt der Bund ein deutschlandweit einsetzbares Nutzerkonto für natürliche Personen bereit, die „BundID“https://id.bund.de/de.  Der Betrieb des aktuell parallel verfügbaren Thüringer Servicekontos wird zum Jahresende eingestellt. Ab heute können im Thüringer Servicekonto keine neuen Nutzerkonten mehr angemeldet werden. Auch andere Länder stellen ihre Servicekonten ein.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, dazu: „Ich bin froh, dass sich die Länder auf die BundID verständigt haben. Das deutschlandweit einheitliche Nutzerkonto ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung. Es war bisher nur schwer zu vermitteln, dass verschiedene Nutzerkonten für verschiedene Verwaltungsleistungen, teilweise auch in anderen Bundesländern, angelegt werden mussten. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen war das eine Mehrbelastung.“

Seit 2019 haben rund 55.000 Nutzende mit dem Thüringer Servicekonto etwa eine Million Verwaltungsleistungen beantragt.  „Das Thüringer Servicekonto war damit ein wichtiger Zwischenschritt. Mit der BundID gehen wir jetzt weiter und sorgen für eine einheitlich verlässliche Authentifizierung im digitalen Raum. Mit der Postfachfunktion kommunizieren Antragstellende mit Verwaltungen auf einem sicheren Weg“, so Dr. Schubert.

Die bestehenden Thüringer Servicekonten werden nicht von der BundID übernommen. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich einmalig ein neues Konto, die BundID, anlegen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie sich künftig nur noch über die BundID identifizieren und authentifizieren müssen, um Zugriff auf alle digitalen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder zu erhalten.

 

Auch das Thüringer Unternehmenskonto für juristische Personen wird durch das bundeseinheitliche ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto – MUK), das bereits seit dem 14.03.2023 parallel zur Verfügung steht, vollständig zum 01.01.2025 abgelöst.

Hintergrund zur BundID:

Die sichere Identifizierung und Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen erfolgt über ein zentrales Bürgerkonto, das der Bund bereitstellt. Teil des zentralen Bürgerkontos ist ein elektronisches Postfach, welches eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Die Postfachfunktion ist untrennbar mit der sicheren Identifizierung und Authentifizierung verbunden und wird schrittweise zu einem vollumfänglichen Kommunikationsmittel ausgebaut werden. Nutzerinnen und Nutzer werden auf diese Weise vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt und dürfen auf die Sicherheit des Kommunikationskanals vertrauen. Unter anderem können Behörden an das Postfach der Nutzenden Bescheide oder Anmerkungen zu eingereichten Anträgen senden. Der Einsatz des Bürgerkontos bleibt für die Nutzenden freiwillig.

Die BundID gewährleistet dabei mit der Einbindung der Ausweisfunktion des Personalausweises (eID), dass Verwaltungsleistungen auf hohem Vertrauensniveau digital abgewickelt werden können. Auch bei grenzüberschreitender Nutzung durch EU-Bürger wird mit Einbindung hierfür notwendiger Identifizierungsmittel gemäß eIDAS-VO eine sichere Identifizierung ermöglicht.

Auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit ist die zentrale Verwendung der BundID sinnvoll, da Bürgerinnen und Bürger nicht bis zu 17 verschiedene Konten verwenden müssen, sondern mit einem Nutzerkonto alle Verwaltungsleistungen sowohl von Bund als auch Ländern nutzen können.

 

 

 

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Akkordeon und Linkliste

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Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Der CIO des Freistaats informiert zur BundID. Das bundesweit einheitliche Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger löst das Thüringer Servicekonto ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger mit nur einem zentralen Nutzerkonto bundesweit Verwaltungsdienste online erledigen.

Im Zuge des aktualisierten Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) stellt der Bund ein deutschlandweit einsetzbares Nutzerkonto für natürliche Personen bereit, die „BundID“https://id.bund.de/de.  Der Betrieb des aktuell parallel verfügbaren Thüringer Servicekontos wird zum Jahresende eingestellt. Ab heute können im Thüringer Servicekonto keine neuen Nutzerkonten mehr angemeldet werden. Auch andere Länder stellen ihre Servicekonten ein.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, dazu: „Ich bin froh, dass sich die Länder auf die BundID verständigt haben. Das deutschlandweit einheitliche Nutzerkonto ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung. Es war bisher nur schwer zu vermitteln, dass verschiedene Nutzerkonten für verschiedene Verwaltungsleistungen, teilweise auch in anderen Bundesländern, angelegt werden mussten. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen war das eine Mehrbelastung.“

Seit 2019 haben rund 55.000 Nutzende mit dem Thüringer Servicekonto etwa eine Million Verwaltungsleistungen beantragt.  „Das Thüringer Servicekonto war damit ein wichtiger Zwischenschritt. Mit der BundID gehen wir jetzt weiter und sorgen für eine einheitlich verlässliche Authentifizierung im digitalen Raum. Mit der Postfachfunktion kommunizieren Antragstellende mit Verwaltungen auf einem sicheren Weg“, so Dr. Schubert.

Die bestehenden Thüringer Servicekonten werden nicht von der BundID übernommen. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich einmalig ein neues Konto, die BundID, anlegen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie sich künftig nur noch über die BundID identifizieren und authentifizieren müssen, um Zugriff auf alle digitalen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder zu erhalten.

 

Auch das Thüringer Unternehmenskonto für juristische Personen wird durch das bundeseinheitliche ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto – MUK), das bereits seit dem 14.03.2023 parallel zur Verfügung steht, vollständig zum 01.01.2025 abgelöst.

Hintergrund zur BundID:

Die sichere Identifizierung und Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen erfolgt über ein zentrales Bürgerkonto, das der Bund bereitstellt. Teil des zentralen Bürgerkontos ist ein elektronisches Postfach, welches eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Die Postfachfunktion ist untrennbar mit der sicheren Identifizierung und Authentifizierung verbunden und wird schrittweise zu einem vollumfänglichen Kommunikationsmittel ausgebaut werden. Nutzerinnen und Nutzer werden auf diese Weise vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt und dürfen auf die Sicherheit des Kommunikationskanals vertrauen. Unter anderem können Behörden an das Postfach der Nutzenden Bescheide oder Anmerkungen zu eingereichten Anträgen senden. Der Einsatz des Bürgerkontos bleibt für die Nutzenden freiwillig.

Die BundID gewährleistet dabei mit der Einbindung der Ausweisfunktion des Personalausweises (eID), dass Verwaltungsleistungen auf hohem Vertrauensniveau digital abgewickelt werden können. Auch bei grenzüberschreitender Nutzung durch EU-Bürger wird mit Einbindung hierfür notwendiger Identifizierungsmittel gemäß eIDAS-VO eine sichere Identifizierung ermöglicht.

Auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit ist die zentrale Verwendung der BundID sinnvoll, da Bürgerinnen und Bürger nicht bis zu 17 verschiedene Konten verwenden müssen, sondern mit einem Nutzerkonto alle Verwaltungsleistungen sowohl von Bund als auch Ländern nutzen können.

 

 

 

 

 

Test

Timeline

Der CIO des Freistaats informiert zur BundID. Das bundesweit einheitliche Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger löst das Thüringer Servicekonto ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger mit nur einem zentralen Nutzerkonto bundesweit Verwaltungsdienste online erledigen.

Im Zuge des aktualisierten Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) stellt der Bund ein deutschlandweit einsetzbares Nutzerkonto für natürliche Personen bereit, die „BundID“https://id.bund.de/de.  Der Betrieb des aktuell parallel verfügbaren Thüringer Servicekontos wird zum Jahresende eingestellt. Ab heute können im Thüringer Servicekonto keine neuen Nutzerkonten mehr angemeldet werden. Auch andere Länder stellen ihre Servicekonten ein.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, dazu: „Ich bin froh, dass sich die Länder auf die BundID verständigt haben. Das deutschlandweit einheitliche Nutzerkonto ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung. Es war bisher nur schwer zu vermitteln, dass verschiedene Nutzerkonten für verschiedene Verwaltungsleistungen, teilweise auch in anderen Bundesländern, angelegt werden mussten. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen war das eine Mehrbelastung.“

Seit 2019 haben rund 55.000 Nutzende mit dem Thüringer Servicekonto etwa eine Million Verwaltungsleistungen beantragt.  „Das Thüringer Servicekonto war damit ein wichtiger Zwischenschritt. Mit der BundID gehen wir jetzt weiter und sorgen für eine einheitlich verlässliche Authentifizierung im digitalen Raum. Mit der Postfachfunktion kommunizieren Antragstellende mit Verwaltungen auf einem sicheren Weg“, so Dr. Schubert.

Die bestehenden Thüringer Servicekonten werden nicht von der BundID übernommen. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich einmalig ein neues Konto, die BundID, anlegen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie sich künftig nur noch über die BundID identifizieren und authentifizieren müssen, um Zugriff auf alle digitalen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder zu erhalten.

 

Auch das Thüringer Unternehmenskonto für juristische Personen wird durch das bundeseinheitliche ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto – MUK), das bereits seit dem 14.03.2023 parallel zur Verfügung steht, vollständig zum 01.01.2025 abgelöst.

Hintergrund zur BundID:

Die sichere Identifizierung und Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen erfolgt über ein zentrales Bürgerkonto, das der Bund bereitstellt. Teil des zentralen Bürgerkontos ist ein elektronisches Postfach, welches eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Die Postfachfunktion ist untrennbar mit der sicheren Identifizierung und Authentifizierung verbunden und wird schrittweise zu einem vollumfänglichen Kommunikationsmittel ausgebaut werden. Nutzerinnen und Nutzer werden auf diese Weise vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt und dürfen auf die Sicherheit des Kommunikationskanals vertrauen. Unter anderem können Behörden an das Postfach der Nutzenden Bescheide oder Anmerkungen zu eingereichten Anträgen senden. Der Einsatz des Bürgerkontos bleibt für die Nutzenden freiwillig.

Die BundID gewährleistet dabei mit der Einbindung der Ausweisfunktion des Personalausweises (eID), dass Verwaltungsleistungen auf hohem Vertrauensniveau digital abgewickelt werden können. Auch bei grenzüberschreitender Nutzung durch EU-Bürger wird mit Einbindung hierfür notwendiger Identifizierungsmittel gemäß eIDAS-VO eine sichere Identifizierung ermöglicht.

Auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit ist die zentrale Verwendung der BundID sinnvoll, da Bürgerinnen und Bürger nicht bis zu 17 verschiedene Konten verwenden müssen, sondern mit einem Nutzerkonto alle Verwaltungsleistungen sowohl von Bund als auch Ländern nutzen können.

 

 

 

 

 

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