Im Zuge des aktualisierten Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) stellt der Bund ein deutschlandweit einsetzbares Nutzerkonto für natürliche Personen bereit, die „BundID“https://id.bund.de/de. Der Betrieb des aktuell parallel verfügbaren Thüringer Servicekontos wird zum Jahresende eingestellt. Ab heute können im Thüringer Servicekonto keine neuen Nutzerkonten mehr angemeldet werden. Auch andere Länder stellen ihre Servicekonten ein.
Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, dazu: „Ich bin froh, dass sich die Länder auf die BundID verständigt haben. Das deutschlandweit einheitliche Nutzerkonto ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung. Es war bisher nur schwer zu vermitteln, dass verschiedene Nutzerkonten für verschiedene Verwaltungsleistungen, teilweise auch in anderen Bundesländern, angelegt werden mussten. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen war das eine Mehrbelastung.“
Seit 2019 haben rund 55.000 Nutzende mit dem Thüringer Servicekonto etwa eine Million Verwaltungsleistungen beantragt. „Das Thüringer Servicekonto war damit ein wichtiger Zwischenschritt. Mit der BundID gehen wir jetzt weiter und sorgen für eine einheitlich verlässliche Authentifizierung im digitalen Raum. Mit der Postfachfunktion kommunizieren Antragstellende mit Verwaltungen auf einem sicheren Weg“, so Dr. Schubert.
Die bestehenden Thüringer Servicekonten werden nicht von der BundID übernommen. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich einmalig ein neues Konto, die BundID, anlegen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie sich künftig nur noch über die BundID identifizieren und authentifizieren müssen, um Zugriff auf alle digitalen Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder zu erhalten.
Auch das Thüringer Unternehmenskonto für juristische Personen wird durch das bundeseinheitliche ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto – MUK), das bereits seit dem 14.03.2023 parallel zur Verfügung steht, vollständig zum 01.01.2025 abgelöst.
Hintergrund zur BundID:
Die sichere Identifizierung und Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen erfolgt über ein zentrales Bürgerkonto, das der Bund bereitstellt. Teil des zentralen Bürgerkontos ist ein elektronisches Postfach, welches eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Die Postfachfunktion ist untrennbar mit der sicheren Identifizierung und Authentifizierung verbunden und wird schrittweise zu einem vollumfänglichen Kommunikationsmittel ausgebaut werden. Nutzerinnen und Nutzer werden auf diese Weise vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt und dürfen auf die Sicherheit des Kommunikationskanals vertrauen. Unter anderem können Behörden an das Postfach der Nutzenden Bescheide oder Anmerkungen zu eingereichten Anträgen senden. Der Einsatz des Bürgerkontos bleibt für die Nutzenden freiwillig.
Die BundID gewährleistet dabei mit der Einbindung der Ausweisfunktion des Personalausweises (eID), dass Verwaltungsleistungen auf hohem Vertrauensniveau digital abgewickelt werden können. Auch bei grenzüberschreitender Nutzung durch EU-Bürger wird mit Einbindung hierfür notwendiger Identifizierungsmittel gemäß eIDAS-VO eine sichere Identifizierung ermöglicht.
Auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit ist die zentrale Verwendung der BundID sinnvoll, da Bürgerinnen und Bürger nicht bis zu 17 verschiedene Konten verwenden müssen, sondern mit einem Nutzerkonto alle Verwaltungsleistungen sowohl von Bund als auch Ländern nutzen können.