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Der CIO des Freistaats Thüringen informiert über neuen Online-Dienst zur Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für Fahrtenschreiber.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für digitale Fahrtenschreiber ist seit dem 26. August 2024 online möglich.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, sagt dazu: „Durch die intensive Zusammenarbeit von Fachleuten und Digitalexperten unserer Landesverwaltung können Unternehmen im Logistik- und KfZ-Werkstattbereich vom neuen digitalen Service profitieren. Dank der Digitalisierung wurde der Verwaltungsprozess verkürzt, das Verfahren geht nun deutlich schneller. Für die Wirtschaft ergibt sich ein effektiver Zeitvorteil bei weniger Bürokratieaufwand.“

Nach der Online-Zahlung der Gebühren und einer automatisierten Prüfung der Nachweise wird der Antrag nun sofort an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt. Antragstellende erhalten ihre Karte deutlich schneller als bisher. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss ein Unternehmenskonto eingerichtet sein, die Authentifizierung erfolgt mit der BundID.

Die Anträge sind über das Thüringer Verwaltungsportal https://verwaltung.thueringen.de auffindbar. Nach Eingabe des Ortes erhalten Antragstellende alle notwendigen Informationen.

 

Werkstattkarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802722

Unternehmenskarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802679

Auch auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz sind Informationen und Online-Dienste erreichbar.

https://verbraucherschutz.thueringen.de/service/digitale-antraege

 

 

Hintergrund:

Die Karten werden für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW und Bussen benötigt. Für die Ausgabe von Unternehmens- und Werkstattkarten war bisher ein Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erforderlich.

Die Besitzer einer Werkstattkarte dürfen Einbauten von digitalen Fahrtenschreibern, deren Herstellung und Wartung durchführen. Mit einer Unternehmenskarte identifiziert sich ein Unternehmensmitarbeiter am Kontrollgerät eines Fahrzeuges (digitaler Tachograph) und kann die dort aufgezeichneten Daten auslesen.

Die Werkstatt- und Unternehmenskarten werden vom KBA ausgestellt. Werkstattkarten sind ein Jahr, Unternehmenskarten fünf Jahre gültig.

Neuer Thüringer Verwaltungsdienst nach dem EfA-Prinzip

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten. Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) sollen statt individueller Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene bundesweit einsetzbare effiziente Onlinedienste entwickelt werden, deren Betriebskosten sich die Partner teilen.

 

Die gemeinsame Entwicklung und Bereitstellung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip bietet damit eine kostengünstige und ressourcensparende Lösung für digitale Verwaltungsleistungen. Durch intensive Tests in Digitalisierungslaboren mit Nutzerinnen und Nutzern soll ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt werden.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hatte als Projektleitung und fachlich verantwortliche Stelle die inhaltliche Verantwortung für den Onlinedienst „Fahrtenschreiber“ inne, das Thüringer Finanzministerium koordinierte alle Entwicklungsaktivitäten.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde dabei sowohl organisatorisch von der Themenfeld-Federführung Hessen, als auch fachlich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/verwaltung-online.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Der CIO des Freistaats Thüringen informiert über neuen Online-Dienst zur Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für Fahrtenschreiber.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für digitale Fahrtenschreiber ist seit dem 26. August 2024 online möglich.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, sagt dazu: „Durch die intensive Zusammenarbeit von Fachleuten und Digitalexperten unserer Landesverwaltung können Unternehmen im Logistik- und KfZ-Werkstattbereich vom neuen digitalen Service profitieren. Dank der Digitalisierung wurde der Verwaltungsprozess verkürzt, das Verfahren geht nun deutlich schneller. Für die Wirtschaft ergibt sich ein effektiver Zeitvorteil bei weniger Bürokratieaufwand.“

Nach der Online-Zahlung der Gebühren und einer automatisierten Prüfung der Nachweise wird der Antrag nun sofort an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt. Antragstellende erhalten ihre Karte deutlich schneller als bisher. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss ein Unternehmenskonto eingerichtet sein, die Authentifizierung erfolgt mit der BundID.

Die Anträge sind über das Thüringer Verwaltungsportal https://verwaltung.thueringen.de auffindbar. Nach Eingabe des Ortes erhalten Antragstellende alle notwendigen Informationen.

 

Werkstattkarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802722

Unternehmenskarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802679

Auch auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz sind Informationen und Online-Dienste erreichbar.

https://verbraucherschutz.thueringen.de/service/digitale-antraege

 

 

Hintergrund:

Die Karten werden für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW und Bussen benötigt. Für die Ausgabe von Unternehmens- und Werkstattkarten war bisher ein Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erforderlich.

Die Besitzer einer Werkstattkarte dürfen Einbauten von digitalen Fahrtenschreibern, deren Herstellung und Wartung durchführen. Mit einer Unternehmenskarte identifiziert sich ein Unternehmensmitarbeiter am Kontrollgerät eines Fahrzeuges (digitaler Tachograph) und kann die dort aufgezeichneten Daten auslesen.

Die Werkstatt- und Unternehmenskarten werden vom KBA ausgestellt. Werkstattkarten sind ein Jahr, Unternehmenskarten fünf Jahre gültig.

Neuer Thüringer Verwaltungsdienst nach dem EfA-Prinzip

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten. Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) sollen statt individueller Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene bundesweit einsetzbare effiziente Onlinedienste entwickelt werden, deren Betriebskosten sich die Partner teilen.

 

Die gemeinsame Entwicklung und Bereitstellung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip bietet damit eine kostengünstige und ressourcensparende Lösung für digitale Verwaltungsleistungen. Durch intensive Tests in Digitalisierungslaboren mit Nutzerinnen und Nutzern soll ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt werden.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hatte als Projektleitung und fachlich verantwortliche Stelle die inhaltliche Verantwortung für den Onlinedienst „Fahrtenschreiber“ inne, das Thüringer Finanzministerium koordinierte alle Entwicklungsaktivitäten.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde dabei sowohl organisatorisch von der Themenfeld-Federführung Hessen, als auch fachlich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/verwaltung-online.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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  • Und noch eine Überschrift

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

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Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

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Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

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Dies ist ein Teaser #3

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

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Vollbreit-Slider

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Der CIO des Freistaats Thüringen informiert über neuen Online-Dienst zur Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für Fahrtenschreiber.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für digitale Fahrtenschreiber ist seit dem 26. August 2024 online möglich.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, sagt dazu: „Durch die intensive Zusammenarbeit von Fachleuten und Digitalexperten unserer Landesverwaltung können Unternehmen im Logistik- und KfZ-Werkstattbereich vom neuen digitalen Service profitieren. Dank der Digitalisierung wurde der Verwaltungsprozess verkürzt, das Verfahren geht nun deutlich schneller. Für die Wirtschaft ergibt sich ein effektiver Zeitvorteil bei weniger Bürokratieaufwand.“

Nach der Online-Zahlung der Gebühren und einer automatisierten Prüfung der Nachweise wird der Antrag nun sofort an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt. Antragstellende erhalten ihre Karte deutlich schneller als bisher. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss ein Unternehmenskonto eingerichtet sein, die Authentifizierung erfolgt mit der BundID.

Die Anträge sind über das Thüringer Verwaltungsportal https://verwaltung.thueringen.de auffindbar. Nach Eingabe des Ortes erhalten Antragstellende alle notwendigen Informationen.

 

Werkstattkarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802722

Unternehmenskarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802679

Auch auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz sind Informationen und Online-Dienste erreichbar.

https://verbraucherschutz.thueringen.de/service/digitale-antraege

 

 

Hintergrund:

Die Karten werden für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW und Bussen benötigt. Für die Ausgabe von Unternehmens- und Werkstattkarten war bisher ein Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erforderlich.

Die Besitzer einer Werkstattkarte dürfen Einbauten von digitalen Fahrtenschreibern, deren Herstellung und Wartung durchführen. Mit einer Unternehmenskarte identifiziert sich ein Unternehmensmitarbeiter am Kontrollgerät eines Fahrzeuges (digitaler Tachograph) und kann die dort aufgezeichneten Daten auslesen.

Die Werkstatt- und Unternehmenskarten werden vom KBA ausgestellt. Werkstattkarten sind ein Jahr, Unternehmenskarten fünf Jahre gültig.

Neuer Thüringer Verwaltungsdienst nach dem EfA-Prinzip

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten. Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) sollen statt individueller Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene bundesweit einsetzbare effiziente Onlinedienste entwickelt werden, deren Betriebskosten sich die Partner teilen.

 

Die gemeinsame Entwicklung und Bereitstellung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip bietet damit eine kostengünstige und ressourcensparende Lösung für digitale Verwaltungsleistungen. Durch intensive Tests in Digitalisierungslaboren mit Nutzerinnen und Nutzern soll ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt werden.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hatte als Projektleitung und fachlich verantwortliche Stelle die inhaltliche Verantwortung für den Onlinedienst „Fahrtenschreiber“ inne, das Thüringer Finanzministerium koordinierte alle Entwicklungsaktivitäten.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde dabei sowohl organisatorisch von der Themenfeld-Federführung Hessen, als auch fachlich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/verwaltung-online.

 

Test

Timeline

Der CIO des Freistaats Thüringen informiert über neuen Online-Dienst zur Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für Fahrtenschreiber.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für digitale Fahrtenschreiber ist seit dem 26. August 2024 online möglich.

Dr. Hartmut Schubert, CIO des Freistaats Thüringen, sagt dazu: „Durch die intensive Zusammenarbeit von Fachleuten und Digitalexperten unserer Landesverwaltung können Unternehmen im Logistik- und KfZ-Werkstattbereich vom neuen digitalen Service profitieren. Dank der Digitalisierung wurde der Verwaltungsprozess verkürzt, das Verfahren geht nun deutlich schneller. Für die Wirtschaft ergibt sich ein effektiver Zeitvorteil bei weniger Bürokratieaufwand.“

Nach der Online-Zahlung der Gebühren und einer automatisierten Prüfung der Nachweise wird der Antrag nun sofort an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermittelt. Antragstellende erhalten ihre Karte deutlich schneller als bisher. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss ein Unternehmenskonto eingerichtet sein, die Authentifizierung erfolgt mit der BundID.

Die Anträge sind über das Thüringer Verwaltungsportal https://verwaltung.thueringen.de auffindbar. Nach Eingabe des Ortes erhalten Antragstellende alle notwendigen Informationen.

 

Werkstattkarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802722

Unternehmenskarte https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=802679

Auch auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz sind Informationen und Online-Dienste erreichbar.

https://verbraucherschutz.thueringen.de/service/digitale-antraege

 

 

Hintergrund:

Die Karten werden für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW und Bussen benötigt. Für die Ausgabe von Unternehmens- und Werkstattkarten war bisher ein Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erforderlich.

Die Besitzer einer Werkstattkarte dürfen Einbauten von digitalen Fahrtenschreibern, deren Herstellung und Wartung durchführen. Mit einer Unternehmenskarte identifiziert sich ein Unternehmensmitarbeiter am Kontrollgerät eines Fahrzeuges (digitaler Tachograph) und kann die dort aufgezeichneten Daten auslesen.

Die Werkstatt- und Unternehmenskarten werden vom KBA ausgestellt. Werkstattkarten sind ein Jahr, Unternehmenskarten fünf Jahre gültig.

Neuer Thüringer Verwaltungsdienst nach dem EfA-Prinzip

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anzubieten. Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip) sollen statt individueller Projekte auf Landes- und kommunaler Ebene bundesweit einsetzbare effiziente Onlinedienste entwickelt werden, deren Betriebskosten sich die Partner teilen.

 

Die gemeinsame Entwicklung und Bereitstellung von Onlinediensten nach dem EfA-Prinzip bietet damit eine kostengünstige und ressourcensparende Lösung für digitale Verwaltungsleistungen. Durch intensive Tests in Digitalisierungslaboren mit Nutzerinnen und Nutzern soll ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt werden.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hatte als Projektleitung und fachlich verantwortliche Stelle die inhaltliche Verantwortung für den Onlinedienst „Fahrtenschreiber“ inne, das Thüringer Finanzministerium koordinierte alle Entwicklungsaktivitäten.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde dabei sowohl organisatorisch von der Themenfeld-Federführung Hessen, als auch fachlich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/verwaltung-online.

 

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