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Der Thüringer CIO informiert das Kabinett zu Cloudlösungen für die öffentliche Verwaltung. Thüringen setzt auf eigene souveräne Verwaltungscloud.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Thüringer Verwaltungsdaten sollen auch künftig sicher gespeichert werden“, sagt der Thüringer Beauftragte für E-Government und IT, Dr. Hartmut Schubert, im Rahmen der heutigen Kabinettbefassung und ergänzt: „Mit der Thüringer Verwaltungscloud, die im landeseigenen Rechenzentrum aufgebaut wird, ist Thüringen Vorreiter unter den Bundesländern.“

Im Zuge der deutschlandweiten Entwicklung hat der Freistaat in den vergangenen Monaten die aktuell angebotenen Cloudlösungen intensiv geprüft. Im Ergebnis setzt der Freistaat auf standardisierte und höchste sicherheitstechnische Vorgaben wie sie in der Konzeption der Deutschen Verwaltungscloud festgelegt sind.

Thüringen geht mit dem TLRZ den Weg der Thüringer Verwaltungscloud, um sich die Vorteile der Cloud-Technologie zunutze zu machen und ohne dabei auf digitale Souveränität verzichten zu müssen. Die Thüringer Verwaltungscloud wird im neuen Rechenzentrum des TLRZ in Ilmenau durch Bedienstete des Landes betrieben und basiert größtenteils auf Open-Source-Software. Während der Errichtung der Thüringer Verwaltungscloud werden die Aspekte der Deutschen Verwaltungscloud berücksichtigt und auch Container-basierte Cloud-Lösungen nach den Vorgaben der Deutschen Verwaltungscloud aufgebaut.

„Thüringen bleibt so weiterhin Herr über seine Daten und stellt damit die digitale Souveränität sicher. Ziel ist es, dass der Staat nicht in eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Software-Herstellern gerät. Der Staat muss eigenständig agieren können. Deshalb werden Open-Source-Produkte eingesetzt. Diese schonen gleichzeitig den IT-Haushalt und tragen Anforderungen der IT-Sicherheit Rechnung“, erklärt der CIO weiter.

Der CIO berichtet dem Kabinett, dass immer mehr Anbieter von Softwarelösungen ihr Angebotsportfolio um Cloud-Dienste erweitern. Perspektivisch gehen die Hersteller dazu über, Software gegen regelmäßige Gebühren möglichst nur noch in den Rechenzentren der Hersteller zu betreiben. Das hat jedoch zur Folge, dass Software auch nicht mehr auf landeseigenen Systemen betrieben und so deren Integrität sichergestellt werden kann.

Die „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie - Föderaler Ansatz“ schafft nunmehr die Grundlagen für die Beschreibung einer souveränen Deutschen Verwaltungscloud der öffentlichen Hand. Sie verfolgt den Ansatz, dass Cloud-Angebote durch die IT-Dienstleister der Länder standardisiert und souverän angeboten und innerhalb von Bund und Ländern nachgenutzt werden können. Mit diesem Ansatz können aktuelle Projekte wie OpenCode, einer Plattform zur Veröffentlichung von Open-Source-Software der Verwaltung, und OpenDesk, einem standardisierten Verwaltungsarbeitsplatz aus der Cloud, in der Deutschen Verwaltungscloud betrieben werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Der Thüringer CIO informiert das Kabinett zu Cloudlösungen für die öffentliche Verwaltung. Thüringen setzt auf eigene souveräne Verwaltungscloud.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Thüringer Verwaltungsdaten sollen auch künftig sicher gespeichert werden“, sagt der Thüringer Beauftragte für E-Government und IT, Dr. Hartmut Schubert, im Rahmen der heutigen Kabinettbefassung und ergänzt: „Mit der Thüringer Verwaltungscloud, die im landeseigenen Rechenzentrum aufgebaut wird, ist Thüringen Vorreiter unter den Bundesländern.“

Im Zuge der deutschlandweiten Entwicklung hat der Freistaat in den vergangenen Monaten die aktuell angebotenen Cloudlösungen intensiv geprüft. Im Ergebnis setzt der Freistaat auf standardisierte und höchste sicherheitstechnische Vorgaben wie sie in der Konzeption der Deutschen Verwaltungscloud festgelegt sind.

Thüringen geht mit dem TLRZ den Weg der Thüringer Verwaltungscloud, um sich die Vorteile der Cloud-Technologie zunutze zu machen und ohne dabei auf digitale Souveränität verzichten zu müssen. Die Thüringer Verwaltungscloud wird im neuen Rechenzentrum des TLRZ in Ilmenau durch Bedienstete des Landes betrieben und basiert größtenteils auf Open-Source-Software. Während der Errichtung der Thüringer Verwaltungscloud werden die Aspekte der Deutschen Verwaltungscloud berücksichtigt und auch Container-basierte Cloud-Lösungen nach den Vorgaben der Deutschen Verwaltungscloud aufgebaut.

„Thüringen bleibt so weiterhin Herr über seine Daten und stellt damit die digitale Souveränität sicher. Ziel ist es, dass der Staat nicht in eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Software-Herstellern gerät. Der Staat muss eigenständig agieren können. Deshalb werden Open-Source-Produkte eingesetzt. Diese schonen gleichzeitig den IT-Haushalt und tragen Anforderungen der IT-Sicherheit Rechnung“, erklärt der CIO weiter.

Der CIO berichtet dem Kabinett, dass immer mehr Anbieter von Softwarelösungen ihr Angebotsportfolio um Cloud-Dienste erweitern. Perspektivisch gehen die Hersteller dazu über, Software gegen regelmäßige Gebühren möglichst nur noch in den Rechenzentren der Hersteller zu betreiben. Das hat jedoch zur Folge, dass Software auch nicht mehr auf landeseigenen Systemen betrieben und so deren Integrität sichergestellt werden kann.

Die „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie - Föderaler Ansatz“ schafft nunmehr die Grundlagen für die Beschreibung einer souveränen Deutschen Verwaltungscloud der öffentlichen Hand. Sie verfolgt den Ansatz, dass Cloud-Angebote durch die IT-Dienstleister der Länder standardisiert und souverän angeboten und innerhalb von Bund und Ländern nachgenutzt werden können. Mit diesem Ansatz können aktuelle Projekte wie OpenCode, einer Plattform zur Veröffentlichung von Open-Source-Software der Verwaltung, und OpenDesk, einem standardisierten Verwaltungsarbeitsplatz aus der Cloud, in der Deutschen Verwaltungscloud betrieben werden.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Der Thüringer CIO informiert das Kabinett zu Cloudlösungen für die öffentliche Verwaltung. Thüringen setzt auf eigene souveräne Verwaltungscloud.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Thüringer Verwaltungsdaten sollen auch künftig sicher gespeichert werden“, sagt der Thüringer Beauftragte für E-Government und IT, Dr. Hartmut Schubert, im Rahmen der heutigen Kabinettbefassung und ergänzt: „Mit der Thüringer Verwaltungscloud, die im landeseigenen Rechenzentrum aufgebaut wird, ist Thüringen Vorreiter unter den Bundesländern.“

Im Zuge der deutschlandweiten Entwicklung hat der Freistaat in den vergangenen Monaten die aktuell angebotenen Cloudlösungen intensiv geprüft. Im Ergebnis setzt der Freistaat auf standardisierte und höchste sicherheitstechnische Vorgaben wie sie in der Konzeption der Deutschen Verwaltungscloud festgelegt sind.

Thüringen geht mit dem TLRZ den Weg der Thüringer Verwaltungscloud, um sich die Vorteile der Cloud-Technologie zunutze zu machen und ohne dabei auf digitale Souveränität verzichten zu müssen. Die Thüringer Verwaltungscloud wird im neuen Rechenzentrum des TLRZ in Ilmenau durch Bedienstete des Landes betrieben und basiert größtenteils auf Open-Source-Software. Während der Errichtung der Thüringer Verwaltungscloud werden die Aspekte der Deutschen Verwaltungscloud berücksichtigt und auch Container-basierte Cloud-Lösungen nach den Vorgaben der Deutschen Verwaltungscloud aufgebaut.

„Thüringen bleibt so weiterhin Herr über seine Daten und stellt damit die digitale Souveränität sicher. Ziel ist es, dass der Staat nicht in eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Software-Herstellern gerät. Der Staat muss eigenständig agieren können. Deshalb werden Open-Source-Produkte eingesetzt. Diese schonen gleichzeitig den IT-Haushalt und tragen Anforderungen der IT-Sicherheit Rechnung“, erklärt der CIO weiter.

Der CIO berichtet dem Kabinett, dass immer mehr Anbieter von Softwarelösungen ihr Angebotsportfolio um Cloud-Dienste erweitern. Perspektivisch gehen die Hersteller dazu über, Software gegen regelmäßige Gebühren möglichst nur noch in den Rechenzentren der Hersteller zu betreiben. Das hat jedoch zur Folge, dass Software auch nicht mehr auf landeseigenen Systemen betrieben und so deren Integrität sichergestellt werden kann.

Die „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie - Föderaler Ansatz“ schafft nunmehr die Grundlagen für die Beschreibung einer souveränen Deutschen Verwaltungscloud der öffentlichen Hand. Sie verfolgt den Ansatz, dass Cloud-Angebote durch die IT-Dienstleister der Länder standardisiert und souverän angeboten und innerhalb von Bund und Ländern nachgenutzt werden können. Mit diesem Ansatz können aktuelle Projekte wie OpenCode, einer Plattform zur Veröffentlichung von Open-Source-Software der Verwaltung, und OpenDesk, einem standardisierten Verwaltungsarbeitsplatz aus der Cloud, in der Deutschen Verwaltungscloud betrieben werden.

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„Thüringer Verwaltungsdaten sollen auch künftig sicher gespeichert werden“, sagt der Thüringer Beauftragte für E-Government und IT, Dr. Hartmut Schubert, im Rahmen der heutigen Kabinettbefassung und ergänzt: „Mit der Thüringer Verwaltungscloud, die im landeseigenen Rechenzentrum aufgebaut wird, ist Thüringen Vorreiter unter den Bundesländern.“

Im Zuge der deutschlandweiten Entwicklung hat der Freistaat in den vergangenen Monaten die aktuell angebotenen Cloudlösungen intensiv geprüft. Im Ergebnis setzt der Freistaat auf standardisierte und höchste sicherheitstechnische Vorgaben wie sie in der Konzeption der Deutschen Verwaltungscloud festgelegt sind.

Thüringen geht mit dem TLRZ den Weg der Thüringer Verwaltungscloud, um sich die Vorteile der Cloud-Technologie zunutze zu machen und ohne dabei auf digitale Souveränität verzichten zu müssen. Die Thüringer Verwaltungscloud wird im neuen Rechenzentrum des TLRZ in Ilmenau durch Bedienstete des Landes betrieben und basiert größtenteils auf Open-Source-Software. Während der Errichtung der Thüringer Verwaltungscloud werden die Aspekte der Deutschen Verwaltungscloud berücksichtigt und auch Container-basierte Cloud-Lösungen nach den Vorgaben der Deutschen Verwaltungscloud aufgebaut.

„Thüringen bleibt so weiterhin Herr über seine Daten und stellt damit die digitale Souveränität sicher. Ziel ist es, dass der Staat nicht in eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Software-Herstellern gerät. Der Staat muss eigenständig agieren können. Deshalb werden Open-Source-Produkte eingesetzt. Diese schonen gleichzeitig den IT-Haushalt und tragen Anforderungen der IT-Sicherheit Rechnung“, erklärt der CIO weiter.

Der CIO berichtet dem Kabinett, dass immer mehr Anbieter von Softwarelösungen ihr Angebotsportfolio um Cloud-Dienste erweitern. Perspektivisch gehen die Hersteller dazu über, Software gegen regelmäßige Gebühren möglichst nur noch in den Rechenzentren der Hersteller zu betreiben. Das hat jedoch zur Folge, dass Software auch nicht mehr auf landeseigenen Systemen betrieben und so deren Integrität sichergestellt werden kann.

Die „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie - Föderaler Ansatz“ schafft nunmehr die Grundlagen für die Beschreibung einer souveränen Deutschen Verwaltungscloud der öffentlichen Hand. Sie verfolgt den Ansatz, dass Cloud-Angebote durch die IT-Dienstleister der Länder standardisiert und souverän angeboten und innerhalb von Bund und Ländern nachgenutzt werden können. Mit diesem Ansatz können aktuelle Projekte wie OpenCode, einer Plattform zur Veröffentlichung von Open-Source-Software der Verwaltung, und OpenDesk, einem standardisierten Verwaltungsarbeitsplatz aus der Cloud, in der Deutschen Verwaltungscloud betrieben werden.

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