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Die Finanzämter in Sonneberg und Suhl sind in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 aufgrund der Zusammenführung zum Finanzamt Südthüringen nur sehr eingeschränkt erreichbar.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Im Zuge der hierfür erforderlichen technischen Umstellungsarbeiten werden die Finanzämter Sonneberg und Suhl in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar und auskunftsfähig sein. Am 30. August 2024 bleiben die Finanzämter Sonneberg und Suhl geschlossen. Die Finanzverwaltung bittet darum, in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 möglichst von Anfragen zu persönlichen Steuerfällen Abstand zu nehmen.

Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können aber wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können den Finanzämtern weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe) übermittelt werden.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamts Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit und sind weiterhin beim Kontakt mit dem Finanzamt anzugeben.

Das Finanzamt Südthüringen hat einen Standort in Sonneberg und einen Standort in Suhl. Der Sitz des Finanzamts befindet sich in Suhl. Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Sonneberg und Suhl. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 2. September 2024 unter folgenden Kontaktdaten:

Finanzamt Südthüringen

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Tel. 0361 57 3619-900

In Suhl wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Der Briefkasten in Sonneberg bleibt aber erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Weitere Informationen stehen im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-sued-thueringen zur Verfügung.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Die Finanzämter in Sonneberg und Suhl sind in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 aufgrund der Zusammenführung zum Finanzamt Südthüringen nur sehr eingeschränkt erreichbar.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Im Zuge der hierfür erforderlichen technischen Umstellungsarbeiten werden die Finanzämter Sonneberg und Suhl in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar und auskunftsfähig sein. Am 30. August 2024 bleiben die Finanzämter Sonneberg und Suhl geschlossen. Die Finanzverwaltung bittet darum, in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 möglichst von Anfragen zu persönlichen Steuerfällen Abstand zu nehmen.

Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können aber wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können den Finanzämtern weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe) übermittelt werden.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamts Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit und sind weiterhin beim Kontakt mit dem Finanzamt anzugeben.

Das Finanzamt Südthüringen hat einen Standort in Sonneberg und einen Standort in Suhl. Der Sitz des Finanzamts befindet sich in Suhl. Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Sonneberg und Suhl. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 2. September 2024 unter folgenden Kontaktdaten:

Finanzamt Südthüringen

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Tel. 0361 57 3619-900

In Suhl wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Der Briefkasten in Sonneberg bleibt aber erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Weitere Informationen stehen im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-sued-thueringen zur Verfügung.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Finanzämter in Sonneberg und Suhl sind in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 aufgrund der Zusammenführung zum Finanzamt Südthüringen nur sehr eingeschränkt erreichbar.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Finanzverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Im Zuge der hierfür erforderlichen technischen Umstellungsarbeiten werden die Finanzämter Sonneberg und Suhl in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar und auskunftsfähig sein. Am 30. August 2024 bleiben die Finanzämter Sonneberg und Suhl geschlossen. Die Finanzverwaltung bittet darum, in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 möglichst von Anfragen zu persönlichen Steuerfällen Abstand zu nehmen.

Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können aber wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können den Finanzämtern weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe) übermittelt werden.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamts Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit und sind weiterhin beim Kontakt mit dem Finanzamt anzugeben.

Das Finanzamt Südthüringen hat einen Standort in Sonneberg und einen Standort in Suhl. Der Sitz des Finanzamts befindet sich in Suhl. Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Sonneberg und Suhl. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 2. September 2024 unter folgenden Kontaktdaten:

Finanzamt Südthüringen

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Tel. 0361 57 3619-900

In Suhl wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Der Briefkasten in Sonneberg bleibt aber erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Weitere Informationen stehen im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-sued-thueringen zur Verfügung.

Test

Timeline

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Die Finanzverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

Zum 1. September 2024 werden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Im Zuge der hierfür erforderlichen technischen Umstellungsarbeiten werden die Finanzämter Sonneberg und Suhl in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 nur eingeschränkt telefonisch erreichbar und auskunftsfähig sein. Am 30. August 2024 bleiben die Finanzämter Sonneberg und Suhl geschlossen. Die Finanzverwaltung bittet darum, in der Woche vom 26. bis 30. August 2024 möglichst von Anfragen zu persönlichen Steuerfällen Abstand zu nehmen.

Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können aber wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können den Finanzämtern weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe) übermittelt werden.

Mit der Zusammenführung der beiden Finanzämter werden auch die Steuernummern angeglichen. Steuerpflichtige des bisherigen Finanzamts Sonneberg werden im Jahr 2025 neue Steuernummern erhalten. Alle Betroffenen werden darüber von der Finanzverwaltung rechtzeitig informiert. Bis dahin behalten die aktuellen Steuernummern ihre Gültigkeit und sind weiterhin beim Kontakt mit dem Finanzamt anzugeben.

Das Finanzamt Südthüringen hat einen Standort in Sonneberg und einen Standort in Suhl. Der Sitz des Finanzamts befindet sich in Suhl. Das Finanzamt Südthüringen übernimmt die Zuständigkeiten der Finanzämter Sonneberg und Suhl. Es wird für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig sein.

Zu erreichen ist das neue Finanzamt Südthüringen ab dem 2. September 2024 unter folgenden Kontaktdaten:

Finanzamt Südthüringen

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Tel. 0361 57 3619-900

In Suhl wird die Haupt-Poststelle eingerichtet und die Post entsprechend vorsortiert. Der Briefkasten in Sonneberg bleibt aber erhalten, sodass Briefsendungen an das Finanzamt Südthüringen auch weiterhin in Sonneberg eingeworfen werden können.

Weitere Informationen stehen im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-sued-thueringen zur Verfügung.

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