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Die Finanzverwaltung informiert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt ab November 2024 Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) für alle wirtschaftlich Tätigen.

Die W-IdNr. betrifft insbesondere wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes sind. Viele Unternehmer haben bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie wird für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel benötigt. Nimmt ein Unternehmer aber nicht am innergemeinschaftlichen Handel teil, hat er keine USt-IdNr. Er ist aber im Inland wirtschaftlich tätig. Die neue W-IdNr. wird unabhängig von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel vergeben. „Wichtig ist, dass die USt-IdNr. wie gewohnt weiter zu verwenden ist. Sie wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Vergabe des neuen Ordnungskriteriums beginnt im November 2024 und soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Erst dann kann das neue Ordnungskriterium auch tatsächlich genutzt werden. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für die wirtschaftlich Tätigen, die über keine USt-IdNr. verfügen ausschließlich über das ELSTER-Benutzerkonto. Wirtschaftlich Tätige, denen bereits eine USt-IdNr. erteilt wurde, werden durch eine im Bundessteuerblatt Teil I sowie auf der Internetseite des BZSt veröffentlichte Mitteilung allgemein über die Vergabe der W-IdNr. informiert.

Grund für die vereinfachte Bekanntgabe ist, dass sich die neue W-IdNr. aus der bereits vorhandenen USt-IdNr. und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) zusammensetzt. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das U-Merkmal „00001“ vergeben. Jede weitere wirtschaftliche Tätigkeit und jede weitere Betriebsstätte des Unternehmens erhalten ein weiteres U-Merkmal.

Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Wenn der Unternehmer seine USt-IdNr. kennt, kann er daraus auch seine W-IdNr. ableiten. Die USt-IdNr. wird durch fünf Ziffern am Ende ergänzt. Bei der initialen Vergabe der W-IdNr. im November 2024 handelt es sich dabei in jedem Fall um das U-Merkmal „00001““.

Auf der Homepage des BZSt werden weiterführende Informationen zur W-IdNr. bereitgestellt:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Finanzverwaltung informiert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt ab November 2024 Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) für alle wirtschaftlich Tätigen.

Die W-IdNr. betrifft insbesondere wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes sind. Viele Unternehmer haben bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie wird für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel benötigt. Nimmt ein Unternehmer aber nicht am innergemeinschaftlichen Handel teil, hat er keine USt-IdNr. Er ist aber im Inland wirtschaftlich tätig. Die neue W-IdNr. wird unabhängig von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel vergeben. „Wichtig ist, dass die USt-IdNr. wie gewohnt weiter zu verwenden ist. Sie wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Vergabe des neuen Ordnungskriteriums beginnt im November 2024 und soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Erst dann kann das neue Ordnungskriterium auch tatsächlich genutzt werden. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für die wirtschaftlich Tätigen, die über keine USt-IdNr. verfügen ausschließlich über das ELSTER-Benutzerkonto. Wirtschaftlich Tätige, denen bereits eine USt-IdNr. erteilt wurde, werden durch eine im Bundessteuerblatt Teil I sowie auf der Internetseite des BZSt veröffentlichte Mitteilung allgemein über die Vergabe der W-IdNr. informiert.

Grund für die vereinfachte Bekanntgabe ist, dass sich die neue W-IdNr. aus der bereits vorhandenen USt-IdNr. und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) zusammensetzt. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das U-Merkmal „00001“ vergeben. Jede weitere wirtschaftliche Tätigkeit und jede weitere Betriebsstätte des Unternehmens erhalten ein weiteres U-Merkmal.

Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Wenn der Unternehmer seine USt-IdNr. kennt, kann er daraus auch seine W-IdNr. ableiten. Die USt-IdNr. wird durch fünf Ziffern am Ende ergänzt. Bei der initialen Vergabe der W-IdNr. im November 2024 handelt es sich dabei in jedem Fall um das U-Merkmal „00001““.

Auf der Homepage des BZSt werden weiterführende Informationen zur W-IdNr. bereitgestellt:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Finanzverwaltung informiert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt ab November 2024 Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) für alle wirtschaftlich Tätigen.

Die W-IdNr. betrifft insbesondere wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes sind. Viele Unternehmer haben bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie wird für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel benötigt. Nimmt ein Unternehmer aber nicht am innergemeinschaftlichen Handel teil, hat er keine USt-IdNr. Er ist aber im Inland wirtschaftlich tätig. Die neue W-IdNr. wird unabhängig von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel vergeben. „Wichtig ist, dass die USt-IdNr. wie gewohnt weiter zu verwenden ist. Sie wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Vergabe des neuen Ordnungskriteriums beginnt im November 2024 und soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Erst dann kann das neue Ordnungskriterium auch tatsächlich genutzt werden. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für die wirtschaftlich Tätigen, die über keine USt-IdNr. verfügen ausschließlich über das ELSTER-Benutzerkonto. Wirtschaftlich Tätige, denen bereits eine USt-IdNr. erteilt wurde, werden durch eine im Bundessteuerblatt Teil I sowie auf der Internetseite des BZSt veröffentlichte Mitteilung allgemein über die Vergabe der W-IdNr. informiert.

Grund für die vereinfachte Bekanntgabe ist, dass sich die neue W-IdNr. aus der bereits vorhandenen USt-IdNr. und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) zusammensetzt. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das U-Merkmal „00001“ vergeben. Jede weitere wirtschaftliche Tätigkeit und jede weitere Betriebsstätte des Unternehmens erhalten ein weiteres U-Merkmal.

Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Wenn der Unternehmer seine USt-IdNr. kennt, kann er daraus auch seine W-IdNr. ableiten. Die USt-IdNr. wird durch fünf Ziffern am Ende ergänzt. Bei der initialen Vergabe der W-IdNr. im November 2024 handelt es sich dabei in jedem Fall um das U-Merkmal „00001““.

Auf der Homepage des BZSt werden weiterführende Informationen zur W-IdNr. bereitgestellt:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

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Die W-IdNr. betrifft insbesondere wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes sind. Viele Unternehmer haben bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie wird für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel benötigt. Nimmt ein Unternehmer aber nicht am innergemeinschaftlichen Handel teil, hat er keine USt-IdNr. Er ist aber im Inland wirtschaftlich tätig. Die neue W-IdNr. wird unabhängig von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel vergeben. „Wichtig ist, dass die USt-IdNr. wie gewohnt weiter zu verwenden ist. Sie wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Vergabe des neuen Ordnungskriteriums beginnt im November 2024 und soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Erst dann kann das neue Ordnungskriterium auch tatsächlich genutzt werden. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für die wirtschaftlich Tätigen, die über keine USt-IdNr. verfügen ausschließlich über das ELSTER-Benutzerkonto. Wirtschaftlich Tätige, denen bereits eine USt-IdNr. erteilt wurde, werden durch eine im Bundessteuerblatt Teil I sowie auf der Internetseite des BZSt veröffentlichte Mitteilung allgemein über die Vergabe der W-IdNr. informiert.

Grund für die vereinfachte Bekanntgabe ist, dass sich die neue W-IdNr. aus der bereits vorhandenen USt-IdNr. und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) zusammensetzt. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das U-Merkmal „00001“ vergeben. Jede weitere wirtschaftliche Tätigkeit und jede weitere Betriebsstätte des Unternehmens erhalten ein weiteres U-Merkmal.

Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Wenn der Unternehmer seine USt-IdNr. kennt, kann er daraus auch seine W-IdNr. ableiten. Die USt-IdNr. wird durch fünf Ziffern am Ende ergänzt. Bei der initialen Vergabe der W-IdNr. im November 2024 handelt es sich dabei in jedem Fall um das U-Merkmal „00001““.

Auf der Homepage des BZSt werden weiterführende Informationen zur W-IdNr. bereitgestellt:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

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