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Die Finanzverwaltung informiert: Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Belege werden schon beim Erstellen der Steuererklärung online hinterlegt.

Das muss doch auch einfacher gehen, lautet eine Bitte so mancher Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Erstellung und Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung. Ja, es geht einfacher. Die Thüringer Finanzverwaltung geht den nächsten Schritt: In den Thüringer Finanzämtern wird das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt.

Hinter diesem Titel verbirgt sich, dass die bisherige elektronische Möglichkeit, Belege nach Anforderung der Finanzämter online über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen, weiter ergänzt wird. Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.

Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung aus der externen Datenhaltung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Mit dem Verfahren RABE können zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden. „Steuerpflichtige, die während der Erstellung der Steuererklärung schon ihre Belege mit den entsprechenden Eingabefeldern verknüpft und hochgeladen haben, sparen sich den Aufwand im Nachhinein, Belege nochmal raussuchen und dem Finanzamt übermitteln zu müssen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt damit schneller, effizienter und noch ein Stückchen digitaler“, sagt Katja Wolf.

Die Nutzung des Verfahrens ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden. Die Thüringer Finanzämter haben bereits am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.

Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte Formulare“ auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen. Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgeholt wurde.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Finanzverwaltung informiert: Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Belege werden schon beim Erstellen der Steuererklärung online hinterlegt.

Das muss doch auch einfacher gehen, lautet eine Bitte so mancher Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Erstellung und Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung. Ja, es geht einfacher. Die Thüringer Finanzverwaltung geht den nächsten Schritt: In den Thüringer Finanzämtern wird das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt.

Hinter diesem Titel verbirgt sich, dass die bisherige elektronische Möglichkeit, Belege nach Anforderung der Finanzämter online über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen, weiter ergänzt wird. Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.

Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung aus der externen Datenhaltung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Mit dem Verfahren RABE können zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden. „Steuerpflichtige, die während der Erstellung der Steuererklärung schon ihre Belege mit den entsprechenden Eingabefeldern verknüpft und hochgeladen haben, sparen sich den Aufwand im Nachhinein, Belege nochmal raussuchen und dem Finanzamt übermitteln zu müssen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt damit schneller, effizienter und noch ein Stückchen digitaler“, sagt Katja Wolf.

Die Nutzung des Verfahrens ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden. Die Thüringer Finanzämter haben bereits am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.

Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte Formulare“ auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen. Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgeholt wurde.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

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3 Spalter mit Teasern

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Akkordeon und Linkliste

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Im Gewölbe

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Bibliothek

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in der großen Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Finanzverwaltung informiert: Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Belege werden schon beim Erstellen der Steuererklärung online hinterlegt.

Das muss doch auch einfacher gehen, lautet eine Bitte so mancher Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Erstellung und Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung. Ja, es geht einfacher. Die Thüringer Finanzverwaltung geht den nächsten Schritt: In den Thüringer Finanzämtern wird das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt.

Hinter diesem Titel verbirgt sich, dass die bisherige elektronische Möglichkeit, Belege nach Anforderung der Finanzämter online über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen, weiter ergänzt wird. Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.

Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung aus der externen Datenhaltung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Mit dem Verfahren RABE können zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden. „Steuerpflichtige, die während der Erstellung der Steuererklärung schon ihre Belege mit den entsprechenden Eingabefeldern verknüpft und hochgeladen haben, sparen sich den Aufwand im Nachhinein, Belege nochmal raussuchen und dem Finanzamt übermitteln zu müssen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt damit schneller, effizienter und noch ein Stückchen digitaler“, sagt Katja Wolf.

Die Nutzung des Verfahrens ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden. Die Thüringer Finanzämter haben bereits am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.

Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte Formulare“ auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen. Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgeholt wurde.

Test

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Belege werden schon beim Erstellen der Steuererklärung online hinterlegt.

Das muss doch auch einfacher gehen, lautet eine Bitte so mancher Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Erstellung und Übermittlung der eigenen Einkommensteuererklärung. Ja, es geht einfacher. Die Thüringer Finanzverwaltung geht den nächsten Schritt: In den Thüringer Finanzämtern wird das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt.

Hinter diesem Titel verbirgt sich, dass die bisherige elektronische Möglichkeit, Belege nach Anforderung der Finanzämter online über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen, weiter ergänzt wird. Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.

Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung aus der externen Datenhaltung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Mit dem Verfahren RABE können zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden. „Steuerpflichtige, die während der Erstellung der Steuererklärung schon ihre Belege mit den entsprechenden Eingabefeldern verknüpft und hochgeladen haben, sparen sich den Aufwand im Nachhinein, Belege nochmal raussuchen und dem Finanzamt übermitteln zu müssen. Das ist ein Gewinn für beide Seiten. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt damit schneller, effizienter und noch ein Stückchen digitaler“, sagt Katja Wolf.

Die Nutzung des Verfahrens ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden. Die Thüringer Finanzämter haben bereits am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.

Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte Formulare“ auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen. Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgeholt wurde.

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