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Die Finanzverwaltung informiert: Prüfungsturnus für einige steuerbegünstigte Vereine im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Jena und Gera wird einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Post vom Finanzamt wird in den kommenden Tagen zugestellt.

In der Regel werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen für steuerbegünstigte Vereine von den zuständigen Finanzämtern im Freistaat nur alle drei Jahre überprüft. „Das bedeutet, dass gemeinnützige Vereine, egal ob Sport- oder Kleintierzuchtverein, ihre Körperschaftsteuererklärungen nur alle drei Jahre an das zuständige Finanzamt übermitteln“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Auf eine jährliche Überprüfung - wie etwa bei der Einkommensteuer – wird normalerweise verzichtet. Der bürokratische Aufwand für die Vereine soll damit reduziert werden.

Aktuell zeigen statistische Erhebungen des Thüringer Finanzministeriums im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Gera und Jena aber, dass für einzelne Jahre deutlich mehr gemeinnützige Vereine geprüft werden müssen, als für andere Jahre. Im Ergebnis führt das zu einer ungleichen Arbeitsbelastung in den Finanzämtern und zu längeren Bearbeitungszeiten. Vereine müssen dann deutlich länger auf die Bestätigung ihrer Gemeinnützigkeit warten.

Deshalb werden per Zufallsprinzip ausgewählte steuerbegünstigte Vereine im Raum Jena und Gera in den kommenden Tagen Post vom Finanzamt erhalten. Ihnen wird mitgeteilt, dass der übliche Prüfungsturnus von drei Jahren einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt wird.

Betroffene gemeinnützige Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gera müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2022 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022) bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt Gera einreichen. Per Zufall ausgewählte Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts in Jena müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2023 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022 und 2023) bis zum 2. September 2024beim zuständigen Finanzamt in Jena einreichen.

Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit sind neben der eigentlichen Steuererklärung auch die nach Tätigkeitsbereichen gegliederte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Geschäfts- und Tätigkeitsberichte, wenn nötig Protokolle von Mitgliederversammlungen und die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022 (für die Steuererklärung 2022) oder zum 31. Dezember 2023 (für die Steuererklärung 2023), sowie beim Bestehen einer zeitnahen Mittelverwendungspflicht, eine Rücklagenübersicht einzureichen.

 

Gemeinnützige Vereine haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die dreijährige Turnusprüfung.

Die Umsatzsteuerjahreserklärungen sind weiterhin zu den allgemeinen gesetzlich vorgeschriebenen Abgabezeitpunkten einzureichen.

Hinweis

Die Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro über das ELSTER-Benutzerkonto ist unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/publikationen abrufbar. Dort steht auch der Steuerwegweiser für Vereine mit allgemeinen Hinweisen zur Gemeinnützigkeit und dem Besteuerungsverfahren zum Download bereit.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Finanzverwaltung informiert: Prüfungsturnus für einige steuerbegünstigte Vereine im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Jena und Gera wird einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Post vom Finanzamt wird in den kommenden Tagen zugestellt.

In der Regel werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen für steuerbegünstigte Vereine von den zuständigen Finanzämtern im Freistaat nur alle drei Jahre überprüft. „Das bedeutet, dass gemeinnützige Vereine, egal ob Sport- oder Kleintierzuchtverein, ihre Körperschaftsteuererklärungen nur alle drei Jahre an das zuständige Finanzamt übermitteln“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Auf eine jährliche Überprüfung - wie etwa bei der Einkommensteuer – wird normalerweise verzichtet. Der bürokratische Aufwand für die Vereine soll damit reduziert werden.

Aktuell zeigen statistische Erhebungen des Thüringer Finanzministeriums im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Gera und Jena aber, dass für einzelne Jahre deutlich mehr gemeinnützige Vereine geprüft werden müssen, als für andere Jahre. Im Ergebnis führt das zu einer ungleichen Arbeitsbelastung in den Finanzämtern und zu längeren Bearbeitungszeiten. Vereine müssen dann deutlich länger auf die Bestätigung ihrer Gemeinnützigkeit warten.

Deshalb werden per Zufallsprinzip ausgewählte steuerbegünstigte Vereine im Raum Jena und Gera in den kommenden Tagen Post vom Finanzamt erhalten. Ihnen wird mitgeteilt, dass der übliche Prüfungsturnus von drei Jahren einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt wird.

Betroffene gemeinnützige Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gera müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2022 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022) bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt Gera einreichen. Per Zufall ausgewählte Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts in Jena müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2023 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022 und 2023) bis zum 2. September 2024beim zuständigen Finanzamt in Jena einreichen.

Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit sind neben der eigentlichen Steuererklärung auch die nach Tätigkeitsbereichen gegliederte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Geschäfts- und Tätigkeitsberichte, wenn nötig Protokolle von Mitgliederversammlungen und die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022 (für die Steuererklärung 2022) oder zum 31. Dezember 2023 (für die Steuererklärung 2023), sowie beim Bestehen einer zeitnahen Mittelverwendungspflicht, eine Rücklagenübersicht einzureichen.

 

Gemeinnützige Vereine haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die dreijährige Turnusprüfung.

Die Umsatzsteuerjahreserklärungen sind weiterhin zu den allgemeinen gesetzlich vorgeschriebenen Abgabezeitpunkten einzureichen.

Hinweis

Die Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro über das ELSTER-Benutzerkonto ist unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/publikationen abrufbar. Dort steht auch der Steuerwegweiser für Vereine mit allgemeinen Hinweisen zur Gemeinnützigkeit und dem Besteuerungsverfahren zum Download bereit.

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Akkordeon und Linkliste

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Finanzverwaltung informiert: Prüfungsturnus für einige steuerbegünstigte Vereine im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Jena und Gera wird einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Post vom Finanzamt wird in den kommenden Tagen zugestellt.

In der Regel werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen für steuerbegünstigte Vereine von den zuständigen Finanzämtern im Freistaat nur alle drei Jahre überprüft. „Das bedeutet, dass gemeinnützige Vereine, egal ob Sport- oder Kleintierzuchtverein, ihre Körperschaftsteuererklärungen nur alle drei Jahre an das zuständige Finanzamt übermitteln“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Auf eine jährliche Überprüfung - wie etwa bei der Einkommensteuer – wird normalerweise verzichtet. Der bürokratische Aufwand für die Vereine soll damit reduziert werden.

Aktuell zeigen statistische Erhebungen des Thüringer Finanzministeriums im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Gera und Jena aber, dass für einzelne Jahre deutlich mehr gemeinnützige Vereine geprüft werden müssen, als für andere Jahre. Im Ergebnis führt das zu einer ungleichen Arbeitsbelastung in den Finanzämtern und zu längeren Bearbeitungszeiten. Vereine müssen dann deutlich länger auf die Bestätigung ihrer Gemeinnützigkeit warten.

Deshalb werden per Zufallsprinzip ausgewählte steuerbegünstigte Vereine im Raum Jena und Gera in den kommenden Tagen Post vom Finanzamt erhalten. Ihnen wird mitgeteilt, dass der übliche Prüfungsturnus von drei Jahren einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt wird.

Betroffene gemeinnützige Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gera müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2022 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022) bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt Gera einreichen. Per Zufall ausgewählte Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts in Jena müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2023 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022 und 2023) bis zum 2. September 2024beim zuständigen Finanzamt in Jena einreichen.

Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit sind neben der eigentlichen Steuererklärung auch die nach Tätigkeitsbereichen gegliederte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Geschäfts- und Tätigkeitsberichte, wenn nötig Protokolle von Mitgliederversammlungen und die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022 (für die Steuererklärung 2022) oder zum 31. Dezember 2023 (für die Steuererklärung 2023), sowie beim Bestehen einer zeitnahen Mittelverwendungspflicht, eine Rücklagenübersicht einzureichen.

 

Gemeinnützige Vereine haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die dreijährige Turnusprüfung.

Die Umsatzsteuerjahreserklärungen sind weiterhin zu den allgemeinen gesetzlich vorgeschriebenen Abgabezeitpunkten einzureichen.

Hinweis

Die Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro über das ELSTER-Benutzerkonto ist unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/publikationen abrufbar. Dort steht auch der Steuerwegweiser für Vereine mit allgemeinen Hinweisen zur Gemeinnützigkeit und dem Besteuerungsverfahren zum Download bereit.

Test

Timeline

Die Finanzverwaltung informiert: Prüfungsturnus für einige steuerbegünstigte Vereine im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Jena und Gera wird einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Post vom Finanzamt wird in den kommenden Tagen zugestellt.

In der Regel werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen für steuerbegünstigte Vereine von den zuständigen Finanzämtern im Freistaat nur alle drei Jahre überprüft. „Das bedeutet, dass gemeinnützige Vereine, egal ob Sport- oder Kleintierzuchtverein, ihre Körperschaftsteuererklärungen nur alle drei Jahre an das zuständige Finanzamt übermitteln“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Auf eine jährliche Überprüfung - wie etwa bei der Einkommensteuer – wird normalerweise verzichtet. Der bürokratische Aufwand für die Vereine soll damit reduziert werden.

Aktuell zeigen statistische Erhebungen des Thüringer Finanzministeriums im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Gera und Jena aber, dass für einzelne Jahre deutlich mehr gemeinnützige Vereine geprüft werden müssen, als für andere Jahre. Im Ergebnis führt das zu einer ungleichen Arbeitsbelastung in den Finanzämtern und zu längeren Bearbeitungszeiten. Vereine müssen dann deutlich länger auf die Bestätigung ihrer Gemeinnützigkeit warten.

Deshalb werden per Zufallsprinzip ausgewählte steuerbegünstigte Vereine im Raum Jena und Gera in den kommenden Tagen Post vom Finanzamt erhalten. Ihnen wird mitgeteilt, dass der übliche Prüfungsturnus von drei Jahren einmalig auf ein oder zwei Jahre verkürzt wird.

Betroffene gemeinnützige Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gera müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2022 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022) bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt Gera einreichen. Per Zufall ausgewählte Vereine im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts in Jena müssen ihre Körperschaftsteuererklärung 2023 (umfasst den Prüfungszeitraum 2022 und 2023) bis zum 2. September 2024beim zuständigen Finanzamt in Jena einreichen.

Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit sind neben der eigentlichen Steuererklärung auch die nach Tätigkeitsbereichen gegliederte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Geschäfts- und Tätigkeitsberichte, wenn nötig Protokolle von Mitgliederversammlungen und die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022 (für die Steuererklärung 2022) oder zum 31. Dezember 2023 (für die Steuererklärung 2023), sowie beim Bestehen einer zeitnahen Mittelverwendungspflicht, eine Rücklagenübersicht einzureichen.

 

Gemeinnützige Vereine haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die dreijährige Turnusprüfung.

Die Umsatzsteuerjahreserklärungen sind weiterhin zu den allgemeinen gesetzlich vorgeschriebenen Abgabezeitpunkten einzureichen.

Hinweis

Die Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro über das ELSTER-Benutzerkonto ist unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/publikationen abrufbar. Dort steht auch der Steuerwegweiser für Vereine mit allgemeinen Hinweisen zur Gemeinnützigkeit und dem Besteuerungsverfahren zum Download bereit.

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