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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis Ende Januar verlängert worden – in den Thüringer Finanzämtern ist der Erklärungseingang seitdem deutlich zurückgegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit sich Bund und Länder am vergangenen Donnerstag darauf geeinigt haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis 31. Januar 2023 zu verlängern, geht der Erklärungseingang im Freistaat deutlich zurück.

„Die beschlossene Fristverlängerung hat in Thüringen sofort zu einem heftigen Einbruch des Erklärungseingangs geführt. Täglich gehen jetzt zwischen 40 und 70 Prozent weniger Erklärungen ein, als in den Tagen vor der verkündeten Fristverlängerung“, erklärt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Vor der beschlossenen Fristverlängerung ist der Erklärungseingang im Freistaat sogar gestiegen, bis zu 9.300 Erklärungen kamen täglich online in den Finanzämtern an. Dazu kamen noch die Papiererklärungen.

Am vergangenen Freitag – einen Tag nach der beschlossenen Fristverlängerung – fiel der Online-Erklärungseingang auf knapp 5.300 Erklärungen ab und am vergangenen Wochenende sind am Samstag nur 2.500 und am Sonntag nur rund 3.700 Erklärungen online bei den Finanzämtern eingegangen. „Für einen Samstag ist das der niedrigste Wert seit Anfang August und für einen Sonntag der niedrigste Wert seit Mitte August. Das war aber leider zu erwarten, denn viele verschieben die Erklärung gern nach hinten, wenn sie wissen, dass noch Zeit ist“, so Dr. Schubert.

Thüringen hatte sich bei dem Bund-Länder-Beschluss in der vergangenen Woche enthalten. Finanzminister Heike Taubert sah eine Fristverlängerung bis zuletzt kritisch. Sie warnte davor; die Erstellung der Erklärungen aufzuschieben, denn das löse das Problem nicht. Im Gegenteil, je später die Finanzämter an die Bearbeitung der Erklärungen kommen, umso weniger Zeit bleibt den Kommunen, um die nötigen Berechnungen anzustellen, die neuen Hebesätze zu beschließen und die Grundsteuerbescheide zu erteilen.

Aktuell sind in den Thüringer Finanzämtern 460.550 Grundsteuererklärungen (Stand 17.10.22) eingegangen. Das entspricht rund 37 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen. „Das ist zwar kein schlechtes Ergebnis, aber es könnten deutlich mehr Erklärungen sein. Ich kann nur alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen ermutigen, die Erklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich jetzt mit dem Thema zu befassen und die Erklärung zu erstellen. Ich empfehle unsere Musteranleitungen, sie haben schon sehr vielen Eigentümerinnen und Eigentümern geholfen, ich selbst habe dazu viel positives Feedback “, sagt Dr. Hartmut Schubert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene  Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke (inkl. gemischt-genutzte Grundstücke)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis Ende Januar verlängert worden – in den Thüringer Finanzämtern ist der Erklärungseingang seitdem deutlich zurückgegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit sich Bund und Länder am vergangenen Donnerstag darauf geeinigt haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis 31. Januar 2023 zu verlängern, geht der Erklärungseingang im Freistaat deutlich zurück.

„Die beschlossene Fristverlängerung hat in Thüringen sofort zu einem heftigen Einbruch des Erklärungseingangs geführt. Täglich gehen jetzt zwischen 40 und 70 Prozent weniger Erklärungen ein, als in den Tagen vor der verkündeten Fristverlängerung“, erklärt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Vor der beschlossenen Fristverlängerung ist der Erklärungseingang im Freistaat sogar gestiegen, bis zu 9.300 Erklärungen kamen täglich online in den Finanzämtern an. Dazu kamen noch die Papiererklärungen.

Am vergangenen Freitag – einen Tag nach der beschlossenen Fristverlängerung – fiel der Online-Erklärungseingang auf knapp 5.300 Erklärungen ab und am vergangenen Wochenende sind am Samstag nur 2.500 und am Sonntag nur rund 3.700 Erklärungen online bei den Finanzämtern eingegangen. „Für einen Samstag ist das der niedrigste Wert seit Anfang August und für einen Sonntag der niedrigste Wert seit Mitte August. Das war aber leider zu erwarten, denn viele verschieben die Erklärung gern nach hinten, wenn sie wissen, dass noch Zeit ist“, so Dr. Schubert.

Thüringen hatte sich bei dem Bund-Länder-Beschluss in der vergangenen Woche enthalten. Finanzminister Heike Taubert sah eine Fristverlängerung bis zuletzt kritisch. Sie warnte davor; die Erstellung der Erklärungen aufzuschieben, denn das löse das Problem nicht. Im Gegenteil, je später die Finanzämter an die Bearbeitung der Erklärungen kommen, umso weniger Zeit bleibt den Kommunen, um die nötigen Berechnungen anzustellen, die neuen Hebesätze zu beschließen und die Grundsteuerbescheide zu erteilen.

Aktuell sind in den Thüringer Finanzämtern 460.550 Grundsteuererklärungen (Stand 17.10.22) eingegangen. Das entspricht rund 37 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen. „Das ist zwar kein schlechtes Ergebnis, aber es könnten deutlich mehr Erklärungen sein. Ich kann nur alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen ermutigen, die Erklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich jetzt mit dem Thema zu befassen und die Erklärung zu erstellen. Ich empfehle unsere Musteranleitungen, sie haben schon sehr vielen Eigentümerinnen und Eigentümern geholfen, ich selbst habe dazu viel positives Feedback “, sagt Dr. Hartmut Schubert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene  Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke (inkl. gemischt-genutzte Grundstücke)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis Ende Januar verlängert worden – in den Thüringer Finanzämtern ist der Erklärungseingang seitdem deutlich zurückgegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit sich Bund und Länder am vergangenen Donnerstag darauf geeinigt haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis 31. Januar 2023 zu verlängern, geht der Erklärungseingang im Freistaat deutlich zurück.

„Die beschlossene Fristverlängerung hat in Thüringen sofort zu einem heftigen Einbruch des Erklärungseingangs geführt. Täglich gehen jetzt zwischen 40 und 70 Prozent weniger Erklärungen ein, als in den Tagen vor der verkündeten Fristverlängerung“, erklärt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Vor der beschlossenen Fristverlängerung ist der Erklärungseingang im Freistaat sogar gestiegen, bis zu 9.300 Erklärungen kamen täglich online in den Finanzämtern an. Dazu kamen noch die Papiererklärungen.

Am vergangenen Freitag – einen Tag nach der beschlossenen Fristverlängerung – fiel der Online-Erklärungseingang auf knapp 5.300 Erklärungen ab und am vergangenen Wochenende sind am Samstag nur 2.500 und am Sonntag nur rund 3.700 Erklärungen online bei den Finanzämtern eingegangen. „Für einen Samstag ist das der niedrigste Wert seit Anfang August und für einen Sonntag der niedrigste Wert seit Mitte August. Das war aber leider zu erwarten, denn viele verschieben die Erklärung gern nach hinten, wenn sie wissen, dass noch Zeit ist“, so Dr. Schubert.

Thüringen hatte sich bei dem Bund-Länder-Beschluss in der vergangenen Woche enthalten. Finanzminister Heike Taubert sah eine Fristverlängerung bis zuletzt kritisch. Sie warnte davor; die Erstellung der Erklärungen aufzuschieben, denn das löse das Problem nicht. Im Gegenteil, je später die Finanzämter an die Bearbeitung der Erklärungen kommen, umso weniger Zeit bleibt den Kommunen, um die nötigen Berechnungen anzustellen, die neuen Hebesätze zu beschließen und die Grundsteuerbescheide zu erteilen.

Aktuell sind in den Thüringer Finanzämtern 460.550 Grundsteuererklärungen (Stand 17.10.22) eingegangen. Das entspricht rund 37 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen. „Das ist zwar kein schlechtes Ergebnis, aber es könnten deutlich mehr Erklärungen sein. Ich kann nur alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen ermutigen, die Erklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich jetzt mit dem Thema zu befassen und die Erklärung zu erstellen. Ich empfehle unsere Musteranleitungen, sie haben schon sehr vielen Eigentümerinnen und Eigentümern geholfen, ich selbst habe dazu viel positives Feedback “, sagt Dr. Hartmut Schubert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene  Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke (inkl. gemischt-genutzte Grundstücke)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

 

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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis Ende Januar verlängert worden – in den Thüringer Finanzämtern ist der Erklärungseingang seitdem deutlich zurückgegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit sich Bund und Länder am vergangenen Donnerstag darauf geeinigt haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis 31. Januar 2023 zu verlängern, geht der Erklärungseingang im Freistaat deutlich zurück.

„Die beschlossene Fristverlängerung hat in Thüringen sofort zu einem heftigen Einbruch des Erklärungseingangs geführt. Täglich gehen jetzt zwischen 40 und 70 Prozent weniger Erklärungen ein, als in den Tagen vor der verkündeten Fristverlängerung“, erklärt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Vor der beschlossenen Fristverlängerung ist der Erklärungseingang im Freistaat sogar gestiegen, bis zu 9.300 Erklärungen kamen täglich online in den Finanzämtern an. Dazu kamen noch die Papiererklärungen.

Am vergangenen Freitag – einen Tag nach der beschlossenen Fristverlängerung – fiel der Online-Erklärungseingang auf knapp 5.300 Erklärungen ab und am vergangenen Wochenende sind am Samstag nur 2.500 und am Sonntag nur rund 3.700 Erklärungen online bei den Finanzämtern eingegangen. „Für einen Samstag ist das der niedrigste Wert seit Anfang August und für einen Sonntag der niedrigste Wert seit Mitte August. Das war aber leider zu erwarten, denn viele verschieben die Erklärung gern nach hinten, wenn sie wissen, dass noch Zeit ist“, so Dr. Schubert.

Thüringen hatte sich bei dem Bund-Länder-Beschluss in der vergangenen Woche enthalten. Finanzminister Heike Taubert sah eine Fristverlängerung bis zuletzt kritisch. Sie warnte davor; die Erstellung der Erklärungen aufzuschieben, denn das löse das Problem nicht. Im Gegenteil, je später die Finanzämter an die Bearbeitung der Erklärungen kommen, umso weniger Zeit bleibt den Kommunen, um die nötigen Berechnungen anzustellen, die neuen Hebesätze zu beschließen und die Grundsteuerbescheide zu erteilen.

Aktuell sind in den Thüringer Finanzämtern 460.550 Grundsteuererklärungen (Stand 17.10.22) eingegangen. Das entspricht rund 37 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen. „Das ist zwar kein schlechtes Ergebnis, aber es könnten deutlich mehr Erklärungen sein. Ich kann nur alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen ermutigen, die Erklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich jetzt mit dem Thema zu befassen und die Erklärung zu erstellen. Ich empfehle unsere Musteranleitungen, sie haben schon sehr vielen Eigentümerinnen und Eigentümern geholfen, ich selbst habe dazu viel positives Feedback “, sagt Dr. Hartmut Schubert.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene  Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke (inkl. gemischt-genutzte Grundstücke)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

 

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