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Die Steuerverwaltung im Einsatz gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter haben sich am 19. September 2025 an der Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Gaststätten und Restaurants mit 28 Beamten der Steuerfahndung und den Prüfungsdiensten beteiligt.

Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 25 Betriebe in 13 Thüringer Städten und Gemeinden (z.B. in Bad Salzungen, Brotterode, Eisenach, Gera, Gotha, Jena, Meiningen, Meuselwitz, Nordhausen und Ronneburg) aufgesucht, um Kassen-Nachschauen und Lohnsteuer-Nachschauen durchzuführen. „Mit diesem gemeinsamen Einsatz setzen wir ein klares Zeichen gegen die mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbundene Steuerhinterziehung und sorgen auch für ein gerechtes Wirtschaftsumfeld“, erklärt Finanzministerin Katja Wolf. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Kassen-Nachschauen.

Ziele der Kassen-Nachschau sind die Prävention und die Sanktionierung im Falle von Pflichtverletzungen. Bargeldintensive Betriebe sollen dazu angehalten werden, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Ministerin betont: „Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir als Steuerverwaltung Präsenz zeigen. Steuerpflichtige, die bisher ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, soll das jederzeitige Entdeckungsrisiko dazu bewegen, zu einer ordnungsgemäßen Kassenführung überzugehen.“

Im Ergebnis der Schwerpunktprüfung sind weitere Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndungsstellen und Prüfungsdienste eingeleitet worden. Mit einzelnen Ergebnissen ist nach Auswertung aller gesicherten Daten in den kommenden Wochen zu rechnen.

„Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist nicht nur eine Frage der Strafverfolgung. Sie schadet dem Gemeinwohl in vielfacher Hinsicht. Sie entzieht dem Staat dringend benötigte Steuereinnahmen und führt zu Finanzierungslücken bei Infrastruktur, Bildung und sozialen Leistungen. Dadurch steigt der Druck auf reguläre Steuerzahler, die das Steueraufkommen sicherstellen müssen. Zudem können ehrliche Unternehmen im Wettbewerb mit Anbietern, die ihre Steuerlast rechtswidrig mindern, preislich nicht mithalten“, so die Finanzministerin abschließend.

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Steuerverwaltung im Einsatz gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter haben sich am 19. September 2025 an der Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Gaststätten und Restaurants mit 28 Beamten der Steuerfahndung und den Prüfungsdiensten beteiligt.

Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 25 Betriebe in 13 Thüringer Städten und Gemeinden (z.B. in Bad Salzungen, Brotterode, Eisenach, Gera, Gotha, Jena, Meiningen, Meuselwitz, Nordhausen und Ronneburg) aufgesucht, um Kassen-Nachschauen und Lohnsteuer-Nachschauen durchzuführen. „Mit diesem gemeinsamen Einsatz setzen wir ein klares Zeichen gegen die mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbundene Steuerhinterziehung und sorgen auch für ein gerechtes Wirtschaftsumfeld“, erklärt Finanzministerin Katja Wolf. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Kassen-Nachschauen.

Ziele der Kassen-Nachschau sind die Prävention und die Sanktionierung im Falle von Pflichtverletzungen. Bargeldintensive Betriebe sollen dazu angehalten werden, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Ministerin betont: „Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir als Steuerverwaltung Präsenz zeigen. Steuerpflichtige, die bisher ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, soll das jederzeitige Entdeckungsrisiko dazu bewegen, zu einer ordnungsgemäßen Kassenführung überzugehen.“

Im Ergebnis der Schwerpunktprüfung sind weitere Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndungsstellen und Prüfungsdienste eingeleitet worden. Mit einzelnen Ergebnissen ist nach Auswertung aller gesicherten Daten in den kommenden Wochen zu rechnen.

„Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist nicht nur eine Frage der Strafverfolgung. Sie schadet dem Gemeinwohl in vielfacher Hinsicht. Sie entzieht dem Staat dringend benötigte Steuereinnahmen und führt zu Finanzierungslücken bei Infrastruktur, Bildung und sozialen Leistungen. Dadurch steigt der Druck auf reguläre Steuerzahler, die das Steueraufkommen sicherstellen müssen. Zudem können ehrliche Unternehmen im Wettbewerb mit Anbietern, die ihre Steuerlast rechtswidrig mindern, preislich nicht mithalten“, so die Finanzministerin abschließend.

 

 

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Steuerverwaltung im Einsatz gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter haben sich am 19. September 2025 an der Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Gaststätten und Restaurants mit 28 Beamten der Steuerfahndung und den Prüfungsdiensten beteiligt.

Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 25 Betriebe in 13 Thüringer Städten und Gemeinden (z.B. in Bad Salzungen, Brotterode, Eisenach, Gera, Gotha, Jena, Meiningen, Meuselwitz, Nordhausen und Ronneburg) aufgesucht, um Kassen-Nachschauen und Lohnsteuer-Nachschauen durchzuführen. „Mit diesem gemeinsamen Einsatz setzen wir ein klares Zeichen gegen die mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbundene Steuerhinterziehung und sorgen auch für ein gerechtes Wirtschaftsumfeld“, erklärt Finanzministerin Katja Wolf. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Kassen-Nachschauen.

Ziele der Kassen-Nachschau sind die Prävention und die Sanktionierung im Falle von Pflichtverletzungen. Bargeldintensive Betriebe sollen dazu angehalten werden, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Ministerin betont: „Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir als Steuerverwaltung Präsenz zeigen. Steuerpflichtige, die bisher ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, soll das jederzeitige Entdeckungsrisiko dazu bewegen, zu einer ordnungsgemäßen Kassenführung überzugehen.“

Im Ergebnis der Schwerpunktprüfung sind weitere Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndungsstellen und Prüfungsdienste eingeleitet worden. Mit einzelnen Ergebnissen ist nach Auswertung aller gesicherten Daten in den kommenden Wochen zu rechnen.

„Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist nicht nur eine Frage der Strafverfolgung. Sie schadet dem Gemeinwohl in vielfacher Hinsicht. Sie entzieht dem Staat dringend benötigte Steuereinnahmen und führt zu Finanzierungslücken bei Infrastruktur, Bildung und sozialen Leistungen. Dadurch steigt der Druck auf reguläre Steuerzahler, die das Steueraufkommen sicherstellen müssen. Zudem können ehrliche Unternehmen im Wettbewerb mit Anbietern, die ihre Steuerlast rechtswidrig mindern, preislich nicht mithalten“, so die Finanzministerin abschließend.

 

 

 

 

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Die Steuerverwaltung im Einsatz gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter haben sich am 19. September 2025 an der Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Gaststätten und Restaurants mit 28 Beamten der Steuerfahndung und den Prüfungsdiensten beteiligt.

Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 25 Betriebe in 13 Thüringer Städten und Gemeinden (z.B. in Bad Salzungen, Brotterode, Eisenach, Gera, Gotha, Jena, Meiningen, Meuselwitz, Nordhausen und Ronneburg) aufgesucht, um Kassen-Nachschauen und Lohnsteuer-Nachschauen durchzuführen. „Mit diesem gemeinsamen Einsatz setzen wir ein klares Zeichen gegen die mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbundene Steuerhinterziehung und sorgen auch für ein gerechtes Wirtschaftsumfeld“, erklärt Finanzministerin Katja Wolf. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Kassen-Nachschauen.

Ziele der Kassen-Nachschau sind die Prävention und die Sanktionierung im Falle von Pflichtverletzungen. Bargeldintensive Betriebe sollen dazu angehalten werden, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Ministerin betont: „Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir als Steuerverwaltung Präsenz zeigen. Steuerpflichtige, die bisher ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, soll das jederzeitige Entdeckungsrisiko dazu bewegen, zu einer ordnungsgemäßen Kassenführung überzugehen.“

Im Ergebnis der Schwerpunktprüfung sind weitere Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndungsstellen und Prüfungsdienste eingeleitet worden. Mit einzelnen Ergebnissen ist nach Auswertung aller gesicherten Daten in den kommenden Wochen zu rechnen.

„Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist nicht nur eine Frage der Strafverfolgung. Sie schadet dem Gemeinwohl in vielfacher Hinsicht. Sie entzieht dem Staat dringend benötigte Steuereinnahmen und führt zu Finanzierungslücken bei Infrastruktur, Bildung und sozialen Leistungen. Dadurch steigt der Druck auf reguläre Steuerzahler, die das Steueraufkommen sicherstellen müssen. Zudem können ehrliche Unternehmen im Wettbewerb mit Anbietern, die ihre Steuerlast rechtswidrig mindern, preislich nicht mithalten“, so die Finanzministerin abschließend.

 

 

 

 

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