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Die Thüringer Bürgschaftsbilanz 2020 stark von Corona-Krise geprägt


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Jahr 2020 übernahm der Freistaat Thüringen Haftungsrisiken in Form von Bürgschaften und Garantien in Höhe von rund 125 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es nur rund 22 Millionen Euro.

„Der Anstieg ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie betont: „Die Bürgschaften haben den Thüringer Arbeitsmarkt in einer wirtschaftlich extrem angespannten Zeit stabilisiert.“

Thüringen hatte im April 2020 den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro erhöht. Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollten in der Krise von den staatlichen Garantien profitieren.

Vor allem bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft fragten 2020 verstärkt nach staatlichen Sicherungsinstrumenten. So entfiel der überwiegende Teil der Haftungsübernahmen mit mehr als 117 Millionen Euro auf Bürgschaften und Garantien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Hier wurden mehr als 200 Thüringer Unternehmen mit etwa 6.500 Arbeitnehmer:innen unterstützt. Außerdem konnte mit Bürgschaften die Finanzausstattung bestehender bzw. zusätzlicher Förderprogramme verbessert werden.

Im ersten Halbjahr 2021 ist die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften wieder rückläufig. So wurden in 77 Fällen Bürgschaften über etwa 16 Millionen Euro für Thüringer Unternehmen gewährt.

Im Zuge der die Finanz- und Wirtschaftskrise haben 2009 und 2010 Bürgschaften des Landes in Höhe von damals 156 Millionen Euro bzw. 131 Millionen Euro Thüringer Unternehmen geholfen. Hingegen wurden Bürgschaften in den Jahren 2012 bis 2019 verstärkt zur Finanzierung von Investitionen und Unternehmensnachfolgen genutzt.

Ministerin Heike Taubert blickt voraus: „Bürgschaften sind ein flexibles Förderinstrument. Damit kann die Thüringer Wirtschaft auch bei der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen wie die Umgestaltungen am Automobilmarkt und bei den Zulieferbetrieben weiter unterstützt werden.“

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (über 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (über 3 bis 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Thüringer Bürgschaftsbilanz 2020 stark von Corona-Krise geprägt


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Jahr 2020 übernahm der Freistaat Thüringen Haftungsrisiken in Form von Bürgschaften und Garantien in Höhe von rund 125 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es nur rund 22 Millionen Euro.

„Der Anstieg ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie betont: „Die Bürgschaften haben den Thüringer Arbeitsmarkt in einer wirtschaftlich extrem angespannten Zeit stabilisiert.“

Thüringen hatte im April 2020 den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro erhöht. Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollten in der Krise von den staatlichen Garantien profitieren.

Vor allem bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft fragten 2020 verstärkt nach staatlichen Sicherungsinstrumenten. So entfiel der überwiegende Teil der Haftungsübernahmen mit mehr als 117 Millionen Euro auf Bürgschaften und Garantien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Hier wurden mehr als 200 Thüringer Unternehmen mit etwa 6.500 Arbeitnehmer:innen unterstützt. Außerdem konnte mit Bürgschaften die Finanzausstattung bestehender bzw. zusätzlicher Förderprogramme verbessert werden.

Im ersten Halbjahr 2021 ist die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften wieder rückläufig. So wurden in 77 Fällen Bürgschaften über etwa 16 Millionen Euro für Thüringer Unternehmen gewährt.

Im Zuge der die Finanz- und Wirtschaftskrise haben 2009 und 2010 Bürgschaften des Landes in Höhe von damals 156 Millionen Euro bzw. 131 Millionen Euro Thüringer Unternehmen geholfen. Hingegen wurden Bürgschaften in den Jahren 2012 bis 2019 verstärkt zur Finanzierung von Investitionen und Unternehmensnachfolgen genutzt.

Ministerin Heike Taubert blickt voraus: „Bürgschaften sind ein flexibles Förderinstrument. Damit kann die Thüringer Wirtschaft auch bei der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen wie die Umgestaltungen am Automobilmarkt und bei den Zulieferbetrieben weiter unterstützt werden.“

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (über 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (über 3 bis 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Thüringer Bürgschaftsbilanz 2020 stark von Corona-Krise geprägt


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Jahr 2020 übernahm der Freistaat Thüringen Haftungsrisiken in Form von Bürgschaften und Garantien in Höhe von rund 125 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es nur rund 22 Millionen Euro.

„Der Anstieg ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie betont: „Die Bürgschaften haben den Thüringer Arbeitsmarkt in einer wirtschaftlich extrem angespannten Zeit stabilisiert.“

Thüringen hatte im April 2020 den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro erhöht. Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollten in der Krise von den staatlichen Garantien profitieren.

Vor allem bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft fragten 2020 verstärkt nach staatlichen Sicherungsinstrumenten. So entfiel der überwiegende Teil der Haftungsübernahmen mit mehr als 117 Millionen Euro auf Bürgschaften und Garantien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Hier wurden mehr als 200 Thüringer Unternehmen mit etwa 6.500 Arbeitnehmer:innen unterstützt. Außerdem konnte mit Bürgschaften die Finanzausstattung bestehender bzw. zusätzlicher Förderprogramme verbessert werden.

Im ersten Halbjahr 2021 ist die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften wieder rückläufig. So wurden in 77 Fällen Bürgschaften über etwa 16 Millionen Euro für Thüringer Unternehmen gewährt.

Im Zuge der die Finanz- und Wirtschaftskrise haben 2009 und 2010 Bürgschaften des Landes in Höhe von damals 156 Millionen Euro bzw. 131 Millionen Euro Thüringer Unternehmen geholfen. Hingegen wurden Bürgschaften in den Jahren 2012 bis 2019 verstärkt zur Finanzierung von Investitionen und Unternehmensnachfolgen genutzt.

Ministerin Heike Taubert blickt voraus: „Bürgschaften sind ein flexibles Förderinstrument. Damit kann die Thüringer Wirtschaft auch bei der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen wie die Umgestaltungen am Automobilmarkt und bei den Zulieferbetrieben weiter unterstützt werden.“

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (über 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (über 3 bis 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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Die Thüringer Bürgschaftsbilanz 2020 stark von Corona-Krise geprägt


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Jahr 2020 übernahm der Freistaat Thüringen Haftungsrisiken in Form von Bürgschaften und Garantien in Höhe von rund 125 Millionen Euro. Im Jahr 2019 waren es nur rund 22 Millionen Euro.

„Der Anstieg ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie betont: „Die Bürgschaften haben den Thüringer Arbeitsmarkt in einer wirtschaftlich extrem angespannten Zeit stabilisiert.“

Thüringen hatte im April 2020 den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro erhöht. Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollten in der Krise von den staatlichen Garantien profitieren.

Vor allem bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft fragten 2020 verstärkt nach staatlichen Sicherungsinstrumenten. So entfiel der überwiegende Teil der Haftungsübernahmen mit mehr als 117 Millionen Euro auf Bürgschaften und Garantien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Hier wurden mehr als 200 Thüringer Unternehmen mit etwa 6.500 Arbeitnehmer:innen unterstützt. Außerdem konnte mit Bürgschaften die Finanzausstattung bestehender bzw. zusätzlicher Förderprogramme verbessert werden.

Im ersten Halbjahr 2021 ist die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften wieder rückläufig. So wurden in 77 Fällen Bürgschaften über etwa 16 Millionen Euro für Thüringer Unternehmen gewährt.

Im Zuge der die Finanz- und Wirtschaftskrise haben 2009 und 2010 Bürgschaften des Landes in Höhe von damals 156 Millionen Euro bzw. 131 Millionen Euro Thüringer Unternehmen geholfen. Hingegen wurden Bürgschaften in den Jahren 2012 bis 2019 verstärkt zur Finanzierung von Investitionen und Unternehmensnachfolgen genutzt.

Ministerin Heike Taubert blickt voraus: „Bürgschaften sind ein flexibles Förderinstrument. Damit kann die Thüringer Wirtschaft auch bei der Bewältigung zukünftiger Herausforderungen wie die Umgestaltungen am Automobilmarkt und bei den Zulieferbetrieben weiter unterstützt werden.“

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 2,5 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (über 1,25 bis 3 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (über 3 bis 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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