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Die Thüringer Finanzämter beginnen am 15. März 2023 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2022. Rentnerinnen und Rentner müssen die im Dezember bezogene Energiepreispauschale nicht in der Steuererklärung angeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter starten am 15. März 2023 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2022.

Die elektronisch zu übermittelnden Daten zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung erreichten die Finanzämter bis Ende Februar. „Es handelt sich um eine riesige Datenmenge, ohne die die Steuererklärungen nicht bearbeitet werden können. Die Steuerverwaltung hatte für die Aufbereitung der Daten etwa zwei Wochen Zeit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern stehen den Finanzämtern erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepreispauschale durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt bekommen haben, müssen diese nicht in der Steuererklärung 2022 angeben.

„Der Grund dafür ist ganz einfach - die Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende wurde erst Ende Dezember beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Erklärungsvordrucke für das Jahr 2022 bereits finalisiert. Deshalb ist auf der Anlage R keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorgesehen, um die 300 € zu erklären“, so die Finanzministerin. Die Finanzverwaltung warnt davor, den Betrag einfach an irgendeiner anderen Stelle zu erklären, denn die Fehleintragungen ziehen falsche steuerliche Folgen nach sich.

Das Finanzamt erhält stattdessen automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird die Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an die Finanzämter zu übermitteln. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht, ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen 73 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2022 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Thüringer Finanzämter beginnen am 15. März 2023 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2022. Rentnerinnen und Rentner müssen die im Dezember bezogene Energiepreispauschale nicht in der Steuererklärung angeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter starten am 15. März 2023 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2022.

Die elektronisch zu übermittelnden Daten zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung erreichten die Finanzämter bis Ende Februar. „Es handelt sich um eine riesige Datenmenge, ohne die die Steuererklärungen nicht bearbeitet werden können. Die Steuerverwaltung hatte für die Aufbereitung der Daten etwa zwei Wochen Zeit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern stehen den Finanzämtern erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepreispauschale durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt bekommen haben, müssen diese nicht in der Steuererklärung 2022 angeben.

„Der Grund dafür ist ganz einfach - die Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende wurde erst Ende Dezember beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Erklärungsvordrucke für das Jahr 2022 bereits finalisiert. Deshalb ist auf der Anlage R keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorgesehen, um die 300 € zu erklären“, so die Finanzministerin. Die Finanzverwaltung warnt davor, den Betrag einfach an irgendeiner anderen Stelle zu erklären, denn die Fehleintragungen ziehen falsche steuerliche Folgen nach sich.

Das Finanzamt erhält stattdessen automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird die Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an die Finanzämter zu übermitteln. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht, ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen 73 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2022 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Thüringer Finanzämter beginnen am 15. März 2023 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2022. Rentnerinnen und Rentner müssen die im Dezember bezogene Energiepreispauschale nicht in der Steuererklärung angeben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter starten am 15. März 2023 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2022.

Die elektronisch zu übermittelnden Daten zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung erreichten die Finanzämter bis Ende Februar. „Es handelt sich um eine riesige Datenmenge, ohne die die Steuererklärungen nicht bearbeitet werden können. Die Steuerverwaltung hatte für die Aufbereitung der Daten etwa zwei Wochen Zeit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern stehen den Finanzämtern erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepreispauschale durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt bekommen haben, müssen diese nicht in der Steuererklärung 2022 angeben.

„Der Grund dafür ist ganz einfach - die Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende wurde erst Ende Dezember beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Erklärungsvordrucke für das Jahr 2022 bereits finalisiert. Deshalb ist auf der Anlage R keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorgesehen, um die 300 € zu erklären“, so die Finanzministerin. Die Finanzverwaltung warnt davor, den Betrag einfach an irgendeiner anderen Stelle zu erklären, denn die Fehleintragungen ziehen falsche steuerliche Folgen nach sich.

Das Finanzamt erhält stattdessen automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird die Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an die Finanzämter zu übermitteln. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht, ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen 73 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2022 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

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Die Thüringer Finanzämter starten am 15. März 2023 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2022.

Die elektronisch zu übermittelnden Daten zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung erreichten die Finanzämter bis Ende Februar. „Es handelt sich um eine riesige Datenmenge, ohne die die Steuererklärungen nicht bearbeitet werden können. Die Steuerverwaltung hatte für die Aufbereitung der Daten etwa zwei Wochen Zeit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern stehen den Finanzämtern erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepreispauschale durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt bekommen haben, müssen diese nicht in der Steuererklärung 2022 angeben.

„Der Grund dafür ist ganz einfach - die Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende wurde erst Ende Dezember beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Erklärungsvordrucke für das Jahr 2022 bereits finalisiert. Deshalb ist auf der Anlage R keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorgesehen, um die 300 € zu erklären“, so die Finanzministerin. Die Finanzverwaltung warnt davor, den Betrag einfach an irgendeiner anderen Stelle zu erklären, denn die Fehleintragungen ziehen falsche steuerliche Folgen nach sich.

Das Finanzamt erhält stattdessen automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird die Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an die Finanzämter zu übermitteln. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht, ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen 73 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2022 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

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