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Die Thüringer Finanzämter beginnen am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2024.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuer 2024 stehen den Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet ab Mitte März zur Verfügung.

Am 17. März 2025 starten die elf Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024. Das Eingangsdatum bestimmt die Reihenfolge der Abarbeitung.

Bis Ende Februar sind die elektronisch zu übermittelnden Daten, zum Beispiel zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung in den Finanzämtern eingegangen. Nach der Aufbereitung der Daten und Bereitstellung der neuen Software können die Finanzämter loslegen.

Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung beachten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung dagegen erst bis zum 30. April 2026 abgeben.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über www.elster.de an die Finanzämter zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch jegliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt über das Onlineportal erfolgen. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung von Daten und Informationen an die Finanzämter möglich. Für die Nutzung des Onlineangebotes der Finanzverwaltung ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Kosten.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2023 veranlagten Steuererklärungen fast 78 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2024 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Thüringer Finanzämter beginnen am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2024.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuer 2024 stehen den Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet ab Mitte März zur Verfügung.

Am 17. März 2025 starten die elf Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024. Das Eingangsdatum bestimmt die Reihenfolge der Abarbeitung.

Bis Ende Februar sind die elektronisch zu übermittelnden Daten, zum Beispiel zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung in den Finanzämtern eingegangen. Nach der Aufbereitung der Daten und Bereitstellung der neuen Software können die Finanzämter loslegen.

Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung beachten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung dagegen erst bis zum 30. April 2026 abgeben.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über www.elster.de an die Finanzämter zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch jegliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt über das Onlineportal erfolgen. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung von Daten und Informationen an die Finanzämter möglich. Für die Nutzung des Onlineangebotes der Finanzverwaltung ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Kosten.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2023 veranlagten Steuererklärungen fast 78 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2024 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Thüringer Finanzämter beginnen am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2024.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuer 2024 stehen den Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet ab Mitte März zur Verfügung.

Am 17. März 2025 starten die elf Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024. Das Eingangsdatum bestimmt die Reihenfolge der Abarbeitung.

Bis Ende Februar sind die elektronisch zu übermittelnden Daten, zum Beispiel zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung in den Finanzämtern eingegangen. Nach der Aufbereitung der Daten und Bereitstellung der neuen Software können die Finanzämter loslegen.

Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung beachten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung dagegen erst bis zum 30. April 2026 abgeben.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über www.elster.de an die Finanzämter zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch jegliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt über das Onlineportal erfolgen. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung von Daten und Informationen an die Finanzämter möglich. Für die Nutzung des Onlineangebotes der Finanzverwaltung ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Kosten.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2023 veranlagten Steuererklärungen fast 78 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2024 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Test

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Die Thüringer Finanzämter beginnen am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2024.


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Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuer 2024 stehen den Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet ab Mitte März zur Verfügung.

Am 17. März 2025 starten die elf Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024. Das Eingangsdatum bestimmt die Reihenfolge der Abarbeitung.

Bis Ende Februar sind die elektronisch zu übermittelnden Daten, zum Beispiel zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteten Beiträgen zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung in den Finanzämtern eingegangen. Nach der Aufbereitung der Daten und Bereitstellung der neuen Software können die Finanzämter loslegen.

Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen die Abgabefrist für ihre Steuererklärung beachten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung dagegen erst bis zum 30. April 2026 abgeben.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Steuererklärung elektronisch über www.elster.de an die Finanzämter zu übermitteln. Darüber hinaus kann auch jegliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt über das Onlineportal erfolgen. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung von Daten und Informationen an die Finanzämter möglich. Für die Nutzung des Onlineangebotes der Finanzverwaltung ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine Kosten.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Im vergangenen Jahr wurden von den für das Jahr 2023 veranlagten Steuererklärungen fast 78 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Die ersten Steuerbescheide für 2024 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

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