Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung noch nicht erstellt haben, eine elektronische Übermittlung über „Mein ELSTER“. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Mit der Registrierung erfolgt die automatische Teilnahme an der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung, welche den Erstellungsprozess deutlich vereinfacht.
Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Von den für das Jahr 2019 veranlagten Steuererklärungen wurden mehr als 72 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.
Auch bei Steuererklärungen, die noch mittels des grünen Papiervordrucks eingereicht werden, übernehmen die Finanzämter die vorhandenen elektronischen Daten automatisch. Felder, die dadurch nicht mehr zwingend ausgefüllt werden müssen, sind in den Formularen farblich hervorgehoben. In vielen Fällen kann dadurch auf die Abgabe der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand komplett verzichtet werden. Liegen jedoch Gründe für Abweichungen vor oder übermittelt der Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch, sondern hat eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ erstellt und ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.
Die ersten Steuerbescheide des Jahres 2020 wurden bereits am 26. März 2021 versendet. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.