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Die Thüringer Finanzämter starteten am 16. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2020.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit der Veranlagung konnte, wie in jedem Jahr, erst im März begonnen werden, da hierfür elektronisch übermittelte Daten wie beispielsweise zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteter Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung notwendig sind. Arbeitgeber, Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger und andere Institutionen hatten bis zum 28.02.2021 Zeit den Finanzbehörden alle notwendigen Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss wurden diese Daten für die Veranlagung aufbereitet.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung noch nicht erstellt haben, eine elektronische Übermittlung über „Mein ELSTER“. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Mit der Registrierung erfolgt die automatische Teilnahme an der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung, welche den Erstellungsprozess deutlich vereinfacht.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Von den für das Jahr 2019 veranlagten Steuererklärungen wurden mehr als 72 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Auch bei Steuererklärungen, die noch mittels des grünen Papiervordrucks eingereicht werden, übernehmen die Finanzämter die vorhandenen elektronischen Daten automatisch. Felder, die dadurch nicht mehr zwingend ausgefüllt werden müssen, sind in den Formularen farblich hervorgehoben. In vielen Fällen kann dadurch auf die Abgabe der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand komplett verzichtet werden. Liegen jedoch Gründe für Abweichungen vor oder übermittelt der Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch, sondern hat eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ erstellt und ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.

Die ersten Steuerbescheide des Jahres 2020 wurden bereits am 26. März 2021 versendet. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Die Thüringer Finanzämter starteten am 16. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2020.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit der Veranlagung konnte, wie in jedem Jahr, erst im März begonnen werden, da hierfür elektronisch übermittelte Daten wie beispielsweise zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteter Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung notwendig sind. Arbeitgeber, Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger und andere Institutionen hatten bis zum 28.02.2021 Zeit den Finanzbehörden alle notwendigen Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss wurden diese Daten für die Veranlagung aufbereitet.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung noch nicht erstellt haben, eine elektronische Übermittlung über „Mein ELSTER“. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Mit der Registrierung erfolgt die automatische Teilnahme an der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung, welche den Erstellungsprozess deutlich vereinfacht.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Von den für das Jahr 2019 veranlagten Steuererklärungen wurden mehr als 72 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Auch bei Steuererklärungen, die noch mittels des grünen Papiervordrucks eingereicht werden, übernehmen die Finanzämter die vorhandenen elektronischen Daten automatisch. Felder, die dadurch nicht mehr zwingend ausgefüllt werden müssen, sind in den Formularen farblich hervorgehoben. In vielen Fällen kann dadurch auf die Abgabe der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand komplett verzichtet werden. Liegen jedoch Gründe für Abweichungen vor oder übermittelt der Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch, sondern hat eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ erstellt und ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.

Die ersten Steuerbescheide des Jahres 2020 wurden bereits am 26. März 2021 versendet. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Thüringer Finanzämter starteten am 16. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2020.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit der Veranlagung konnte, wie in jedem Jahr, erst im März begonnen werden, da hierfür elektronisch übermittelte Daten wie beispielsweise zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteter Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung notwendig sind. Arbeitgeber, Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger und andere Institutionen hatten bis zum 28.02.2021 Zeit den Finanzbehörden alle notwendigen Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss wurden diese Daten für die Veranlagung aufbereitet.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung noch nicht erstellt haben, eine elektronische Übermittlung über „Mein ELSTER“. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Mit der Registrierung erfolgt die automatische Teilnahme an der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung, welche den Erstellungsprozess deutlich vereinfacht.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Von den für das Jahr 2019 veranlagten Steuererklärungen wurden mehr als 72 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Auch bei Steuererklärungen, die noch mittels des grünen Papiervordrucks eingereicht werden, übernehmen die Finanzämter die vorhandenen elektronischen Daten automatisch. Felder, die dadurch nicht mehr zwingend ausgefüllt werden müssen, sind in den Formularen farblich hervorgehoben. In vielen Fällen kann dadurch auf die Abgabe der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand komplett verzichtet werden. Liegen jedoch Gründe für Abweichungen vor oder übermittelt der Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch, sondern hat eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ erstellt und ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.

Die ersten Steuerbescheide des Jahres 2020 wurden bereits am 26. März 2021 versendet. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

Test

Timeline

Die Thüringer Finanzämter starteten am 16. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2020.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit der Veranlagung konnte, wie in jedem Jahr, erst im März begonnen werden, da hierfür elektronisch übermittelte Daten wie beispielsweise zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteter Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung notwendig sind. Arbeitgeber, Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger und andere Institutionen hatten bis zum 28.02.2021 Zeit den Finanzbehörden alle notwendigen Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss wurden diese Daten für die Veranlagung aufbereitet.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung noch nicht erstellt haben, eine elektronische Übermittlung über „Mein ELSTER“. Über das Portal ist eine papierlose, sichere und verschlüsselte Übertragung an die Finanzämter möglich. Sofern noch kein Benutzerkonto besteht ist hierzu eine einmalige Registrierung unter www.elster.de erforderlich. Mit der Registrierung erfolgt die automatische Teilnahme an der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung, welche den Erstellungsprozess deutlich vereinfacht.

Der Service der Online-Steuererklärung wird mittlerweile von einer Vielzahl der Thüringer Bürgerinnen und Bürger genutzt. Von den für das Jahr 2019 veranlagten Steuererklärungen wurden mehr als 72 Prozent elektronisch an die Finanzämter übermittelt.

Auch bei Steuererklärungen, die noch mittels des grünen Papiervordrucks eingereicht werden, übernehmen die Finanzämter die vorhandenen elektronischen Daten automatisch. Felder, die dadurch nicht mehr zwingend ausgefüllt werden müssen, sind in den Formularen farblich hervorgehoben. In vielen Fällen kann dadurch auf die Abgabe der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand komplett verzichtet werden. Liegen jedoch Gründe für Abweichungen vor oder übermittelt der Arbeitgeber die Daten nicht elektronisch, sondern hat eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ erstellt und ausgehändigt, sind die Eintragungen weiterhin vorzunehmen.

Die ersten Steuerbescheide des Jahres 2020 wurden bereits am 26. März 2021 versendet. Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

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