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Die Thüringer Finanzämter versenden keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr. Die Steuerverwaltung empfiehlt deshalb die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter versenden seit diesem Jahr keine Zahlungserinnerungen für fällig werdende Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr.

Darüber hatte die Finanzverwaltung mehrfach informiert. Im November des vergangenen Jahres wurden die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Ende Februar die Öffentlichkeit informiert. Der erste Fälligkeitstermin in diesem Jahr war der 10. März 2023. Nicht alle Steuerpflichtigen haben fristgerecht ihre Vorauszahlungen gezahlt. Die Folge sind Säumniszuschläge, die nun zusätzlich zu den Vorauszahlungen geleistet werden müssen.

„Wir haben in den vergangenen Tagen gemerkt, dass die Information noch nicht bei allen Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten müssen, angekommen ist. Einzelne Bürgerinnen und Bürger reagierten teils mit Unverständnis und teilten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern mit, dass sie die entstandenen Säumniszuschläge nicht zahlen wollen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Säumniszuschläge entstehen immer dann, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Eines besonderen Bescheids bedarf es dafür nicht.

Thüringen war eins der letzten Bundesländer, welches die Erinnerungsschreiben für fällig werdende Vorauszahlungen noch versendet hat. „Inklusive dem Freistaat Thüringen sind es jetzt 15 Bundesländer, die keine Erinnerungsschreiben mehr versenden. Das Postaufkommen der Thüringer Steuerverwaltung verringert sich dadurch um rund 600.000 Briefe pro Jahr und führt damit nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu einer nicht unerheblichen Papier-, Kosten-, Energie- und CO2-Ersparnis“, so Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb allen Steuerpflichtigen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Damit ist eine pünktliche Steuerzahlung sichergestellt. „Dann entstehen auch keine Säumniszuschläge“, weiß Taubert.

Um am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, müssen Steuerpflichtige einen amtlichen Vordruck ausfüllen und diesen im Original an ihr Finanzamt schicken. Dieser wurde im letzten Hinweisschreiben im November 2022 an die Steuerpflichtigen übermittelt. Alternativ kann das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat auch als pdf-Datei online über „Mein ELSTER“ übermittelt werden. Der Vordruck kann auch beim zuständigen Finanzamt angefordert oder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/sepa-lastschrift heruntergeladen werden.

Die nächsten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen sind am 10. Juni 2023, 10. September und 10. Dezember 2023 fällig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Thüringer Finanzämter versenden keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr. Die Steuerverwaltung empfiehlt deshalb die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter versenden seit diesem Jahr keine Zahlungserinnerungen für fällig werdende Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr.

Darüber hatte die Finanzverwaltung mehrfach informiert. Im November des vergangenen Jahres wurden die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Ende Februar die Öffentlichkeit informiert. Der erste Fälligkeitstermin in diesem Jahr war der 10. März 2023. Nicht alle Steuerpflichtigen haben fristgerecht ihre Vorauszahlungen gezahlt. Die Folge sind Säumniszuschläge, die nun zusätzlich zu den Vorauszahlungen geleistet werden müssen.

„Wir haben in den vergangenen Tagen gemerkt, dass die Information noch nicht bei allen Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten müssen, angekommen ist. Einzelne Bürgerinnen und Bürger reagierten teils mit Unverständnis und teilten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern mit, dass sie die entstandenen Säumniszuschläge nicht zahlen wollen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Säumniszuschläge entstehen immer dann, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Eines besonderen Bescheids bedarf es dafür nicht.

Thüringen war eins der letzten Bundesländer, welches die Erinnerungsschreiben für fällig werdende Vorauszahlungen noch versendet hat. „Inklusive dem Freistaat Thüringen sind es jetzt 15 Bundesländer, die keine Erinnerungsschreiben mehr versenden. Das Postaufkommen der Thüringer Steuerverwaltung verringert sich dadurch um rund 600.000 Briefe pro Jahr und führt damit nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu einer nicht unerheblichen Papier-, Kosten-, Energie- und CO2-Ersparnis“, so Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb allen Steuerpflichtigen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Damit ist eine pünktliche Steuerzahlung sichergestellt. „Dann entstehen auch keine Säumniszuschläge“, weiß Taubert.

Um am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, müssen Steuerpflichtige einen amtlichen Vordruck ausfüllen und diesen im Original an ihr Finanzamt schicken. Dieser wurde im letzten Hinweisschreiben im November 2022 an die Steuerpflichtigen übermittelt. Alternativ kann das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat auch als pdf-Datei online über „Mein ELSTER“ übermittelt werden. Der Vordruck kann auch beim zuständigen Finanzamt angefordert oder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/sepa-lastschrift heruntergeladen werden.

Die nächsten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen sind am 10. Juni 2023, 10. September und 10. Dezember 2023 fällig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Thüringer Finanzämter versenden keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr. Die Steuerverwaltung empfiehlt deshalb die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter versenden seit diesem Jahr keine Zahlungserinnerungen für fällig werdende Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr.

Darüber hatte die Finanzverwaltung mehrfach informiert. Im November des vergangenen Jahres wurden die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Ende Februar die Öffentlichkeit informiert. Der erste Fälligkeitstermin in diesem Jahr war der 10. März 2023. Nicht alle Steuerpflichtigen haben fristgerecht ihre Vorauszahlungen gezahlt. Die Folge sind Säumniszuschläge, die nun zusätzlich zu den Vorauszahlungen geleistet werden müssen.

„Wir haben in den vergangenen Tagen gemerkt, dass die Information noch nicht bei allen Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten müssen, angekommen ist. Einzelne Bürgerinnen und Bürger reagierten teils mit Unverständnis und teilten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern mit, dass sie die entstandenen Säumniszuschläge nicht zahlen wollen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Säumniszuschläge entstehen immer dann, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Eines besonderen Bescheids bedarf es dafür nicht.

Thüringen war eins der letzten Bundesländer, welches die Erinnerungsschreiben für fällig werdende Vorauszahlungen noch versendet hat. „Inklusive dem Freistaat Thüringen sind es jetzt 15 Bundesländer, die keine Erinnerungsschreiben mehr versenden. Das Postaufkommen der Thüringer Steuerverwaltung verringert sich dadurch um rund 600.000 Briefe pro Jahr und führt damit nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu einer nicht unerheblichen Papier-, Kosten-, Energie- und CO2-Ersparnis“, so Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb allen Steuerpflichtigen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Damit ist eine pünktliche Steuerzahlung sichergestellt. „Dann entstehen auch keine Säumniszuschläge“, weiß Taubert.

Um am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, müssen Steuerpflichtige einen amtlichen Vordruck ausfüllen und diesen im Original an ihr Finanzamt schicken. Dieser wurde im letzten Hinweisschreiben im November 2022 an die Steuerpflichtigen übermittelt. Alternativ kann das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat auch als pdf-Datei online über „Mein ELSTER“ übermittelt werden. Der Vordruck kann auch beim zuständigen Finanzamt angefordert oder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/sepa-lastschrift heruntergeladen werden.

Die nächsten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen sind am 10. Juni 2023, 10. September und 10. Dezember 2023 fällig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die Thüringer Finanzämter versenden keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr. Die Steuerverwaltung empfiehlt deshalb die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.


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Die Thüringer Finanzämter versenden seit diesem Jahr keine Zahlungserinnerungen für fällig werdende Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr.

Darüber hatte die Finanzverwaltung mehrfach informiert. Im November des vergangenen Jahres wurden die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Ende Februar die Öffentlichkeit informiert. Der erste Fälligkeitstermin in diesem Jahr war der 10. März 2023. Nicht alle Steuerpflichtigen haben fristgerecht ihre Vorauszahlungen gezahlt. Die Folge sind Säumniszuschläge, die nun zusätzlich zu den Vorauszahlungen geleistet werden müssen.

„Wir haben in den vergangenen Tagen gemerkt, dass die Information noch nicht bei allen Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten müssen, angekommen ist. Einzelne Bürgerinnen und Bürger reagierten teils mit Unverständnis und teilten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern mit, dass sie die entstandenen Säumniszuschläge nicht zahlen wollen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Säumniszuschläge entstehen immer dann, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Eines besonderen Bescheids bedarf es dafür nicht.

Thüringen war eins der letzten Bundesländer, welches die Erinnerungsschreiben für fällig werdende Vorauszahlungen noch versendet hat. „Inklusive dem Freistaat Thüringen sind es jetzt 15 Bundesländer, die keine Erinnerungsschreiben mehr versenden. Das Postaufkommen der Thüringer Steuerverwaltung verringert sich dadurch um rund 600.000 Briefe pro Jahr und führt damit nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu einer nicht unerheblichen Papier-, Kosten-, Energie- und CO2-Ersparnis“, so Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb allen Steuerpflichtigen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Damit ist eine pünktliche Steuerzahlung sichergestellt. „Dann entstehen auch keine Säumniszuschläge“, weiß Taubert.

Um am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, müssen Steuerpflichtige einen amtlichen Vordruck ausfüllen und diesen im Original an ihr Finanzamt schicken. Dieser wurde im letzten Hinweisschreiben im November 2022 an die Steuerpflichtigen übermittelt. Alternativ kann das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat auch als pdf-Datei online über „Mein ELSTER“ übermittelt werden. Der Vordruck kann auch beim zuständigen Finanzamt angefordert oder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/sepa-lastschrift heruntergeladen werden.

Die nächsten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen sind am 10. Juni 2023, 10. September und 10. Dezember 2023 fällig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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