Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
„Die Klage Bayerns kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen. Doch ich freue mich, dass wir mit Professor Dr. Korioth einen finanzwissenschaftlichen Experten an unserer Seite haben, der im Interesse der zwölf Länder einheitlich gegen die bayerischen Ansichten argumentieren wird“, so die Thüringer Finanzministerin.
Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.
Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.
„Durch eine gemeinsame Stellungnahme von zwölf Ländern soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Mehrheit der Länder an ihre Vereinbarungen gebunden fühlt und diese nicht nach wenigen Jahren aus wahltaktischen Überlegungen in Frage stellt. Thüringen muss auf die Stabilität der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen vertrauen können. Diese stellt eine entscheidende Rahmenbedingung auch für den eigenen Konsolidierungsprozess dar“, so Taubert.
Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.