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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert: Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Die Klage Bayerns kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen. Doch ich freue mich, dass wir mit Professor Dr. Korioth einen finanzwissenschaftlichen Experten an unserer Seite haben, der im Interesse der zwölf Länder einheitlich gegen die bayerischen Ansichten argumentieren wird“, so die Thüringer Finanzministerin.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

„Durch eine gemeinsame Stellungnahme von zwölf Ländern soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Mehrheit der Länder an ihre Vereinbarungen gebunden fühlt und diese nicht nach wenigen Jahren aus wahltaktischen Überlegungen in Frage stellt. Thüringen muss auf die Stabilität der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen vertrauen können. Diese stellt eine entscheidende Rahmenbedingung auch für den eigenen Konsolidierungsprozess dar“, so Taubert.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert: Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Die Klage Bayerns kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen. Doch ich freue mich, dass wir mit Professor Dr. Korioth einen finanzwissenschaftlichen Experten an unserer Seite haben, der im Interesse der zwölf Länder einheitlich gegen die bayerischen Ansichten argumentieren wird“, so die Thüringer Finanzministerin.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

„Durch eine gemeinsame Stellungnahme von zwölf Ländern soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Mehrheit der Länder an ihre Vereinbarungen gebunden fühlt und diese nicht nach wenigen Jahren aus wahltaktischen Überlegungen in Frage stellt. Thüringen muss auf die Stabilität der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen vertrauen können. Diese stellt eine entscheidende Rahmenbedingung auch für den eigenen Konsolidierungsprozess dar“, so Taubert.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert informiert: Zwölf Länder beauftragen Professor Dr. Stefan Korioth mit Vertretung im bayerischen Normenkontrollverfahren gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich.


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Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Die Klage Bayerns kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen. Doch ich freue mich, dass wir mit Professor Dr. Korioth einen finanzwissenschaftlichen Experten an unserer Seite haben, der im Interesse der zwölf Länder einheitlich gegen die bayerischen Ansichten argumentieren wird“, so die Thüringer Finanzministerin.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

„Durch eine gemeinsame Stellungnahme von zwölf Ländern soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Mehrheit der Länder an ihre Vereinbarungen gebunden fühlt und diese nicht nach wenigen Jahren aus wahltaktischen Überlegungen in Frage stellt. Thüringen muss auf die Stabilität der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen vertrauen können. Diese stellt eine entscheidende Rahmenbedingung auch für den eigenen Konsolidierungsprozess dar“, so Taubert.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

 

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Zwölf Länder haben heute den Staatsrechtler Professor Dr. Stefan Korioth damit beauftragt, sie im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.

Im Rahmen eines Treffens im Niedersächsischen Finanzministerium unterzeichnete Professor Dr. Korioth den entsprechenden Vertrag und diskutierte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder erste Überlegungen zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

„Die Klage Bayerns kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen. Doch ich freue mich, dass wir mit Professor Dr. Korioth einen finanzwissenschaftlichen Experten an unserer Seite haben, der im Interesse der zwölf Länder einheitlich gegen die bayerischen Ansichten argumentieren wird“, so die Thüringer Finanzministerin.

Im nächsten Schritt wird Professor Dr. Korioth eine Stellungnahme verfassen, diese mit den beteiligten Ländern abstimmen und anschließend an das Bundesverfassungsgericht übersenden.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

„Durch eine gemeinsame Stellungnahme von zwölf Ländern soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Mehrheit der Länder an ihre Vereinbarungen gebunden fühlt und diese nicht nach wenigen Jahren aus wahltaktischen Überlegungen in Frage stellt. Thüringen muss auf die Stabilität der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen vertrauen können. Diese stellt eine entscheidende Rahmenbedingung auch für den eigenen Konsolidierungsprozess dar“, so Taubert.

Der Staatsrechtler Professor Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Thüringen – in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits 2013 in dem damaligen Finanzausgleichsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

 

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