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Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Besteuerung der Renten ist verfassungsgemäß. BMF legt zwei externe wissenschaftliche Gutachten vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November 2023 zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit einer sogenannten „doppelten Besteuerung“ von Renten nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daraufhin zwei externe wissenschaftliche Gutachten eingeholt, um die Besteuerung von Renten auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht zur Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist.

Seit dem Jahr 2005 gelten neue Regelungen zur Besteuerung von Renten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung. Bis zum Jahr 2058 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber zuletzt Änderungen an der Rentenbesteuerung vorgenommen. Es gibt seit dem Jahr 2023 keine prozentuale Begrenzung mehr für Sonderausgaben , die Steuerpflichtige für ihre Altersvorsorge haben. Der Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt seitdem jedes Jahr um ein halbes Prozent statt bisher um ein volles Prozent. Damit sind Erwerbs- und Auszahlungsphase strukturell besser aufeinander abgestimmt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Renten aufgehoben. Der bisherige Vorläufigkeitsvermerk ist in zukünftig ergehenden Einkommensteuerbescheiden daher nicht mehr enthalten.

Beide Gutachten können auf den Seiten des BMF eingesehen werden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Rentenbesteuerung/2025-03-10-externe-wissenschaftliche-gutachten.html

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Besteuerung der Renten ist verfassungsgemäß. BMF legt zwei externe wissenschaftliche Gutachten vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November 2023 zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit einer sogenannten „doppelten Besteuerung“ von Renten nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daraufhin zwei externe wissenschaftliche Gutachten eingeholt, um die Besteuerung von Renten auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht zur Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist.

Seit dem Jahr 2005 gelten neue Regelungen zur Besteuerung von Renten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung. Bis zum Jahr 2058 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber zuletzt Änderungen an der Rentenbesteuerung vorgenommen. Es gibt seit dem Jahr 2023 keine prozentuale Begrenzung mehr für Sonderausgaben , die Steuerpflichtige für ihre Altersvorsorge haben. Der Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt seitdem jedes Jahr um ein halbes Prozent statt bisher um ein volles Prozent. Damit sind Erwerbs- und Auszahlungsphase strukturell besser aufeinander abgestimmt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Renten aufgehoben. Der bisherige Vorläufigkeitsvermerk ist in zukünftig ergehenden Einkommensteuerbescheiden daher nicht mehr enthalten.

Beide Gutachten können auf den Seiten des BMF eingesehen werden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Rentenbesteuerung/2025-03-10-externe-wissenschaftliche-gutachten.html

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Besteuerung der Renten ist verfassungsgemäß. BMF legt zwei externe wissenschaftliche Gutachten vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November 2023 zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit einer sogenannten „doppelten Besteuerung“ von Renten nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daraufhin zwei externe wissenschaftliche Gutachten eingeholt, um die Besteuerung von Renten auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht zur Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist.

Seit dem Jahr 2005 gelten neue Regelungen zur Besteuerung von Renten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung. Bis zum Jahr 2058 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber zuletzt Änderungen an der Rentenbesteuerung vorgenommen. Es gibt seit dem Jahr 2023 keine prozentuale Begrenzung mehr für Sonderausgaben , die Steuerpflichtige für ihre Altersvorsorge haben. Der Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt seitdem jedes Jahr um ein halbes Prozent statt bisher um ein volles Prozent. Damit sind Erwerbs- und Auszahlungsphase strukturell besser aufeinander abgestimmt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Renten aufgehoben. Der bisherige Vorläufigkeitsvermerk ist in zukünftig ergehenden Einkommensteuerbescheiden daher nicht mehr enthalten.

Beide Gutachten können auf den Seiten des BMF eingesehen werden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Rentenbesteuerung/2025-03-10-externe-wissenschaftliche-gutachten.html

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Die Thüringer Finanzverwaltung informiert: Besteuerung der Renten ist verfassungsgemäß. BMF legt zwei externe wissenschaftliche Gutachten vor.


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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November 2023 zwei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit einer sogenannten „doppelten Besteuerung“ von Renten nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daraufhin zwei externe wissenschaftliche Gutachten eingeholt, um die Besteuerung von Renten auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht zur Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist.

Seit dem Jahr 2005 gelten neue Regelungen zur Besteuerung von Renten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung. Bis zum Jahr 2058 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber zuletzt Änderungen an der Rentenbesteuerung vorgenommen. Es gibt seit dem Jahr 2023 keine prozentuale Begrenzung mehr für Sonderausgaben , die Steuerpflichtige für ihre Altersvorsorge haben. Der Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt seitdem jedes Jahr um ein halbes Prozent statt bisher um ein volles Prozent. Damit sind Erwerbs- und Auszahlungsphase strukturell besser aufeinander abgestimmt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Renten aufgehoben. Der bisherige Vorläufigkeitsvermerk ist in zukünftig ergehenden Einkommensteuerbescheiden daher nicht mehr enthalten.

Beide Gutachten können auf den Seiten des BMF eingesehen werden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Rentenbesteuerung/2025-03-10-externe-wissenschaftliche-gutachten.html

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