Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Die Thüringer Steuerverwaltung informiert: Finanzämter sind arbeitsfähig. Ministerin Taubert dankt Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerverwaltung hat in den letzten Wochen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die steuerlichen Hilfsangebote schnell und effektiv bearbeiten zu können. Zudem wurden Arbeitsbedingungen neu geregelt, um weiter arbeitsfähig zu sein.

In den Thüringer Finanzämtern sind alle Bereiche arbeitsfähig. Verschiedene Maßnahmen, etwa das Arbeiten in Einzelbüros, die Minimierung von persönlichen Kontakten sowie Besprechungen per Telefonkonferenz, reduzieren das Krankheitsrisiko für die Belegschaft. Durch Heimarbeit und flexible Arbeitszeiten wird die Betreuung von Kindern und Angehörigen ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Arbeitsfähigkeit gewährleistet.

Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter sind seit dem 12. März 2020 die Servicestellen der Finanzämter geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit und die Telefonsprechzeiten der Finanzämter wurden deshalb ausgeweitet.

Das Personal wurde entsprechend vordringlicher Arbeitsaufgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die eilig zu bearbeitenden Sachverhalte in den Finanzämtern, wie zum Beispiel in den Stundungs- und Erlassstellen, Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen und Veranlagungsstellen, auch zügig abgearbeitet werden können. Die Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.

Die Zahl der Stundungs- und Erlassanträge steigt. Die Webseite des Thüringer Finanzministeriums mit Informationen und dem Formular für die Beantragung der Steuerhilfen wurde in den letzten zwei Wochen mehrere tausend Mal aufgerufen.

Wichtiger Hinweis: Anträge auf Steuerliche Hilfen nur schriftlich!

Die Steuerverwaltung bittet, von telefonischen Anträgen auf steuerliche Hilfe Abstand zu nehmen. Die Anträge können nur schriftlich per Post, E-Mail oder über das ELSTER-ONLINE-Portal gestellt werden. Das Thüringer Finanzministerium hat darüber hinaus die wichtigsten Informationen auf seiner Internetseite (https://finanzen.thueringen.de/) zusammengestellt und wird diese weiterhin aktualisieren.

Bitte um Verständnis, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung 2019 etwas länger braucht. 

Die Bearbeitung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 hat bereits begonnen und in dieser Woche erhalten die ersten Thüringerinnen und Thüringer ihren Steuerbescheid. Wie in allen Bereichen ist auch der Bereich der Arbeitnehmer-Veranlagung von den Personalmaßnahmen betroffen. Die Finanzämter sind jedoch angewiesen, bei Bedarf diesen Bereich personell zu unterstützen. Die Bearbeitungsdauer hängt immer vom Einzelfall ab, zum Beispiel ob sich aufgrund der Angaben Rückfragen beim Steuerbürger ergeben.

Die Finanzämter bitten daher um Verständnis, wenn es auf Grund der aktuell veränderten Arbeitssituation vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen kommt.

Ministerin Taubert dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat sich in der vergangenen Woche in einem Brief an alle Bediensteten der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung gewandt.

„Darin habe ich den Kolleginnen und den Kollegen in den Finanzämtern, dem Thüringer Landesamt für Finanzen, dem Thüringer Landesrechenzentrum und dem Thüringer Finanzministerium für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Tagen gedankt. In dieser außergewöhnlichen Situation ist es wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben. In der Finanzverwaltung wissen wir: wir haben eine wichtige Aufgabe für unseren Staat zu erfüllen. Wir tragen Verantwortung für unsere Gemeinschaft, insbesondere jene, die von der Krise im Moment besonders betroffen sind. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenwärtig dieser Herausforderung stellen, gebührt Respekt und Dank“, sagte Heike Taubert.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Die Thüringer Steuerverwaltung informiert: Finanzämter sind arbeitsfähig. Ministerin Taubert dankt Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerverwaltung hat in den letzten Wochen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die steuerlichen Hilfsangebote schnell und effektiv bearbeiten zu können. Zudem wurden Arbeitsbedingungen neu geregelt, um weiter arbeitsfähig zu sein.

In den Thüringer Finanzämtern sind alle Bereiche arbeitsfähig. Verschiedene Maßnahmen, etwa das Arbeiten in Einzelbüros, die Minimierung von persönlichen Kontakten sowie Besprechungen per Telefonkonferenz, reduzieren das Krankheitsrisiko für die Belegschaft. Durch Heimarbeit und flexible Arbeitszeiten wird die Betreuung von Kindern und Angehörigen ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Arbeitsfähigkeit gewährleistet.

Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter sind seit dem 12. März 2020 die Servicestellen der Finanzämter geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit und die Telefonsprechzeiten der Finanzämter wurden deshalb ausgeweitet.

Das Personal wurde entsprechend vordringlicher Arbeitsaufgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die eilig zu bearbeitenden Sachverhalte in den Finanzämtern, wie zum Beispiel in den Stundungs- und Erlassstellen, Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen und Veranlagungsstellen, auch zügig abgearbeitet werden können. Die Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.

Die Zahl der Stundungs- und Erlassanträge steigt. Die Webseite des Thüringer Finanzministeriums mit Informationen und dem Formular für die Beantragung der Steuerhilfen wurde in den letzten zwei Wochen mehrere tausend Mal aufgerufen.

Wichtiger Hinweis: Anträge auf Steuerliche Hilfen nur schriftlich!

Die Steuerverwaltung bittet, von telefonischen Anträgen auf steuerliche Hilfe Abstand zu nehmen. Die Anträge können nur schriftlich per Post, E-Mail oder über das ELSTER-ONLINE-Portal gestellt werden. Das Thüringer Finanzministerium hat darüber hinaus die wichtigsten Informationen auf seiner Internetseite (https://finanzen.thueringen.de/) zusammengestellt und wird diese weiterhin aktualisieren.

Bitte um Verständnis, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung 2019 etwas länger braucht. 

Die Bearbeitung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 hat bereits begonnen und in dieser Woche erhalten die ersten Thüringerinnen und Thüringer ihren Steuerbescheid. Wie in allen Bereichen ist auch der Bereich der Arbeitnehmer-Veranlagung von den Personalmaßnahmen betroffen. Die Finanzämter sind jedoch angewiesen, bei Bedarf diesen Bereich personell zu unterstützen. Die Bearbeitungsdauer hängt immer vom Einzelfall ab, zum Beispiel ob sich aufgrund der Angaben Rückfragen beim Steuerbürger ergeben.

Die Finanzämter bitten daher um Verständnis, wenn es auf Grund der aktuell veränderten Arbeitssituation vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen kommt.

Ministerin Taubert dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat sich in der vergangenen Woche in einem Brief an alle Bediensteten der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung gewandt.

„Darin habe ich den Kolleginnen und den Kollegen in den Finanzämtern, dem Thüringer Landesamt für Finanzen, dem Thüringer Landesrechenzentrum und dem Thüringer Finanzministerium für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Tagen gedankt. In dieser außergewöhnlichen Situation ist es wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben. In der Finanzverwaltung wissen wir: wir haben eine wichtige Aufgabe für unseren Staat zu erfüllen. Wir tragen Verantwortung für unsere Gemeinschaft, insbesondere jene, die von der Krise im Moment besonders betroffen sind. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenwärtig dieser Herausforderung stellen, gebührt Respekt und Dank“, sagte Heike Taubert.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Die Thüringer Steuerverwaltung informiert: Finanzämter sind arbeitsfähig. Ministerin Taubert dankt Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerverwaltung hat in den letzten Wochen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die steuerlichen Hilfsangebote schnell und effektiv bearbeiten zu können. Zudem wurden Arbeitsbedingungen neu geregelt, um weiter arbeitsfähig zu sein.

In den Thüringer Finanzämtern sind alle Bereiche arbeitsfähig. Verschiedene Maßnahmen, etwa das Arbeiten in Einzelbüros, die Minimierung von persönlichen Kontakten sowie Besprechungen per Telefonkonferenz, reduzieren das Krankheitsrisiko für die Belegschaft. Durch Heimarbeit und flexible Arbeitszeiten wird die Betreuung von Kindern und Angehörigen ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Arbeitsfähigkeit gewährleistet.

Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter sind seit dem 12. März 2020 die Servicestellen der Finanzämter geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit und die Telefonsprechzeiten der Finanzämter wurden deshalb ausgeweitet.

Das Personal wurde entsprechend vordringlicher Arbeitsaufgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die eilig zu bearbeitenden Sachverhalte in den Finanzämtern, wie zum Beispiel in den Stundungs- und Erlassstellen, Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen und Veranlagungsstellen, auch zügig abgearbeitet werden können. Die Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.

Die Zahl der Stundungs- und Erlassanträge steigt. Die Webseite des Thüringer Finanzministeriums mit Informationen und dem Formular für die Beantragung der Steuerhilfen wurde in den letzten zwei Wochen mehrere tausend Mal aufgerufen.

Wichtiger Hinweis: Anträge auf Steuerliche Hilfen nur schriftlich!

Die Steuerverwaltung bittet, von telefonischen Anträgen auf steuerliche Hilfe Abstand zu nehmen. Die Anträge können nur schriftlich per Post, E-Mail oder über das ELSTER-ONLINE-Portal gestellt werden. Das Thüringer Finanzministerium hat darüber hinaus die wichtigsten Informationen auf seiner Internetseite (https://finanzen.thueringen.de/) zusammengestellt und wird diese weiterhin aktualisieren.

Bitte um Verständnis, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung 2019 etwas länger braucht. 

Die Bearbeitung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 hat bereits begonnen und in dieser Woche erhalten die ersten Thüringerinnen und Thüringer ihren Steuerbescheid. Wie in allen Bereichen ist auch der Bereich der Arbeitnehmer-Veranlagung von den Personalmaßnahmen betroffen. Die Finanzämter sind jedoch angewiesen, bei Bedarf diesen Bereich personell zu unterstützen. Die Bearbeitungsdauer hängt immer vom Einzelfall ab, zum Beispiel ob sich aufgrund der Angaben Rückfragen beim Steuerbürger ergeben.

Die Finanzämter bitten daher um Verständnis, wenn es auf Grund der aktuell veränderten Arbeitssituation vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen kommt.

Ministerin Taubert dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat sich in der vergangenen Woche in einem Brief an alle Bediensteten der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung gewandt.

„Darin habe ich den Kolleginnen und den Kollegen in den Finanzämtern, dem Thüringer Landesamt für Finanzen, dem Thüringer Landesrechenzentrum und dem Thüringer Finanzministerium für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Tagen gedankt. In dieser außergewöhnlichen Situation ist es wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben. In der Finanzverwaltung wissen wir: wir haben eine wichtige Aufgabe für unseren Staat zu erfüllen. Wir tragen Verantwortung für unsere Gemeinschaft, insbesondere jene, die von der Krise im Moment besonders betroffen sind. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenwärtig dieser Herausforderung stellen, gebührt Respekt und Dank“, sagte Heike Taubert.

 

Test

Timeline

Die Thüringer Steuerverwaltung informiert: Finanzämter sind arbeitsfähig. Ministerin Taubert dankt Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Steuerverwaltung hat in den letzten Wochen umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die steuerlichen Hilfsangebote schnell und effektiv bearbeiten zu können. Zudem wurden Arbeitsbedingungen neu geregelt, um weiter arbeitsfähig zu sein.

In den Thüringer Finanzämtern sind alle Bereiche arbeitsfähig. Verschiedene Maßnahmen, etwa das Arbeiten in Einzelbüros, die Minimierung von persönlichen Kontakten sowie Besprechungen per Telefonkonferenz, reduzieren das Krankheitsrisiko für die Belegschaft. Durch Heimarbeit und flexible Arbeitszeiten wird die Betreuung von Kindern und Angehörigen ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Arbeitsfähigkeit gewährleistet.

Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter sind seit dem 12. März 2020 die Servicestellen der Finanzämter geschlossen. Die telefonische Erreichbarkeit und die Telefonsprechzeiten der Finanzämter wurden deshalb ausgeweitet.

Das Personal wurde entsprechend vordringlicher Arbeitsaufgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die eilig zu bearbeitenden Sachverhalte in den Finanzämtern, wie zum Beispiel in den Stundungs- und Erlassstellen, Umsatzsteuer-Voranmeldungsstellen und Veranlagungsstellen, auch zügig abgearbeitet werden können. Die Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.

Die Zahl der Stundungs- und Erlassanträge steigt. Die Webseite des Thüringer Finanzministeriums mit Informationen und dem Formular für die Beantragung der Steuerhilfen wurde in den letzten zwei Wochen mehrere tausend Mal aufgerufen.

Wichtiger Hinweis: Anträge auf Steuerliche Hilfen nur schriftlich!

Die Steuerverwaltung bittet, von telefonischen Anträgen auf steuerliche Hilfe Abstand zu nehmen. Die Anträge können nur schriftlich per Post, E-Mail oder über das ELSTER-ONLINE-Portal gestellt werden. Das Thüringer Finanzministerium hat darüber hinaus die wichtigsten Informationen auf seiner Internetseite (https://finanzen.thueringen.de/) zusammengestellt und wird diese weiterhin aktualisieren.

Bitte um Verständnis, wenn die Bearbeitung der Steuererklärung 2019 etwas länger braucht. 

Die Bearbeitung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 hat bereits begonnen und in dieser Woche erhalten die ersten Thüringerinnen und Thüringer ihren Steuerbescheid. Wie in allen Bereichen ist auch der Bereich der Arbeitnehmer-Veranlagung von den Personalmaßnahmen betroffen. Die Finanzämter sind jedoch angewiesen, bei Bedarf diesen Bereich personell zu unterstützen. Die Bearbeitungsdauer hängt immer vom Einzelfall ab, zum Beispiel ob sich aufgrund der Angaben Rückfragen beim Steuerbürger ergeben.

Die Finanzämter bitten daher um Verständnis, wenn es auf Grund der aktuell veränderten Arbeitssituation vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen kommt.

Ministerin Taubert dankt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat sich in der vergangenen Woche in einem Brief an alle Bediensteten der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung gewandt.

„Darin habe ich den Kolleginnen und den Kollegen in den Finanzämtern, dem Thüringer Landesamt für Finanzen, dem Thüringer Landesrechenzentrum und dem Thüringer Finanzministerium für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Tagen gedankt. In dieser außergewöhnlichen Situation ist es wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben. In der Finanzverwaltung wissen wir: wir haben eine wichtige Aufgabe für unseren Staat zu erfüllen. Wir tragen Verantwortung für unsere Gemeinschaft, insbesondere jene, die von der Krise im Moment besonders betroffen sind. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich gegenwärtig dieser Herausforderung stellen, gebührt Respekt und Dank“, sagte Heike Taubert.

 

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: