In der Thüringer Staatskanzlei sprach er heute über die nächsten konkreten Schritte in Thüringen. Er sagte: „Wir müssen begreifen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Mannschaftssport. Wir können nur als Mannschaft gewinnen. Einzelsiege sind am Ende Gesamtniederlagen. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen zu gründen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“
Mit der Bereitstellung der IT-Basisdienste für Bürgerservice hat das Land bereits vorgelegt. Dazu gehören das Servicekonto verknüpft mit dem Verwaltungsportal und dem Antragssystem für die OZG-Umsetzung (ThAVEL), die zentrale Suchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ und ein E-Payment. Aktuell eröffnet das Thüringer Finanzministerium den Kommunen den Zugang zum zentralen E-Rechnungsportal. Damit kommen die Thüringer Verwaltungen der gesetzlichen Pflicht nach, Rechnungen von Auftragnehmern der öffentlichen Hand elektronisch zu empfangen. All das stellt der Freistaat den Verwaltungen der kommunalen Ebene kostenfrei zur Verfügung.
Zudem stellte der Thüringer CIO die nächsten Schritte für die Erweiterung und die Ertüchtigung eines gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters vor. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt. Dieses sieht vor, die bestehende KIV GmbH zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Auch das Land will Gesellschafter werden. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt, und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“
Mit einem Informationsschreiben an die Gemeinden und Landkreise Thüringens informiert das Land über die Strategie zur Umsetzung des OZG sowie zum geplanten kommunalen IT-Dienstleister und fragt das Interesse an einem Beitritt zum Dienstleister ab. Dr. Schubert sagt: „Die bisher vorliegenden Rückmeldungen der Kommunen stimmen zuversichtlich, dass der bestrittene Weg auch zum Erfolg führen wird.“ Bereits im Ergebnis einer umfangreichen Studie des TFM hatten sich etwa 90 Prozent der befragten Kommunen für einen gemeinsamen Dienstleister ausgesprochen. Im Oktober soll es Workshops mit kommunalen Vertretern geben, die die Strukturen und Anforderungen an den neuen IT-Dienstleister weiter beschreiben.
Zudem wurde mit dem Gemeinde- und Städtebund ein ‚Letter of Intent‘ erarbeitet, in dem die zukünftige Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele genauer beschrieben werden.
Weitere Schritte sind Antragsworkshops zur Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Antragstellung für konkrete Projekte im Rahmen des Landesförderprogramm, das ein Volumen von 80 Millionen Euro hat. Das Kompetenzzentrum 4.0 des Thüringer Landesverwaltungsamtes intensiviert seine Informationsveranstaltungen und Vor-Ort-Termine in Thüringer Kommunen.
Bereits in der letzten Plenarsitzung hat der Landtag mit seiner Zustimmung zu Gesetz und Staatsvertrag den Weg zur Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets frei gemacht.
Mit FITKO wird eine gemeinsame Anstalt des Bundes und der Länder, FITKO, gegründet. Sie soll die bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats zu bündeln und den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung bundesweit und die föderalen Ebenen übergreifend zu koordinieren.
Das Digitalisierungsbudget in Gesamthöhe von 180 Millionen Euro soll der Unterstützung von Projekten und Produkten für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen dienen. Der Thüringer Anteil für 2020 bis 2022 beläuft sich auf insgesamt 3,1 Millionen Euro, 2020 stehen 946.431 Euro für den Freistaat zur Verfügung.
Mehr Informationen: www.egovernment.thueringen.de
Präsentation zur Regierungsmedienkonferenz