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Digitalisierung ist ein Mannschaftsspiel! Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert stellt aktuelle Roadmap für kommunale IT-Zusammenarbeit vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, Dr. Hartmut Schubert, sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.

In der Thüringer Staatskanzlei sprach er heute über die nächsten konkreten Schritte in Thüringen. Er sagte: „Wir müssen begreifen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Mannschaftssport. Wir können nur als Mannschaft gewinnen. Einzelsiege sind am Ende Gesamtniederlagen. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen zu gründen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

Mit der Bereitstellung der IT-Basisdienste für Bürgerservice hat das Land bereits vorgelegt. Dazu gehören das Servicekonto verknüpft mit dem Verwaltungsportal und dem Antragssystem für die OZG-Umsetzung (ThAVEL), die zentrale Suchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ und ein E-Payment. Aktuell eröffnet das Thüringer Finanzministerium den Kommunen den Zugang zum zentralen E-Rechnungsportal. Damit kommen die Thüringer Verwaltungen der gesetzlichen Pflicht nach, Rechnungen von Auftragnehmern der öffentlichen Hand elektronisch zu empfangen. All das stellt der Freistaat den Verwaltungen der kommunalen Ebene kostenfrei zur Verfügung.

Zudem stellte der Thüringer CIO die nächsten Schritte für die Erweiterung und die Ertüchtigung eines gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters vor. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt. Dieses sieht vor, die bestehende KIV GmbH zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Auch das Land will Gesellschafter werden. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt, und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die  Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Mit einem Informationsschreiben an die Gemeinden und Landkreise Thüringens informiert das Land über die Strategie zur Umsetzung des OZG sowie zum geplanten kommunalen IT-Dienstleister und fragt das Interesse an einem Beitritt zum Dienstleister ab. Dr. Schubert sagt: „Die bisher vorliegenden Rückmeldungen der Kommunen stimmen zuversichtlich, dass der bestrittene Weg auch zum Erfolg führen wird.“ Bereits im Ergebnis einer umfangreichen Studie des TFM hatten sich etwa 90 Prozent der befragten Kommunen für einen gemeinsamen Dienstleister ausgesprochen. Im Oktober soll es Workshops mit kommunalen Vertretern geben, die die Strukturen und Anforderungen an den neuen IT-Dienstleister weiter beschreiben.

Zudem wurde mit dem Gemeinde- und Städtebund ein ‚Letter of Intent‘ erarbeitet, in dem die zukünftige Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele genauer beschrieben werden.

Weitere Schritte sind Antragsworkshops zur Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Antragstellung für konkrete Projekte im Rahmen des Landesförderprogramm, das ein Volumen von 80 Millionen Euro hat. Das Kompetenzzentrum 4.0 des Thüringer Landesverwaltungsamtes intensiviert seine Informationsveranstaltungen und Vor-Ort-Termine in Thüringer Kommunen.

Bereits in der letzten Plenarsitzung hat der Landtag mit seiner Zustimmung zu Gesetz und Staatsvertrag den Weg zur Errichtung der  Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets frei gemacht.

Mit FITKO wird eine gemeinsame Anstalt des Bundes und der Länder, FITKO, gegründet. Sie soll die bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats zu bündeln und den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung bundesweit und die föderalen Ebenen übergreifend zu koordinieren.

Das Digitalisierungsbudget in Gesamthöhe von 180 Millionen Euro soll der Unterstützung von Projekten und Produkten für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen dienen. Der Thüringer Anteil für 2020 bis 2022 beläuft sich auf insgesamt 3,1 Millionen Euro, 2020 stehen 946.431 Euro für den Freistaat zur Verfügung.

Mehr Informationen: www.egovernment.thueringen.de

Präsentation zur Regierungsmedienkonferenz

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Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Digitalisierung ist ein Mannschaftsspiel! Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert stellt aktuelle Roadmap für kommunale IT-Zusammenarbeit vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, Dr. Hartmut Schubert, sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.

In der Thüringer Staatskanzlei sprach er heute über die nächsten konkreten Schritte in Thüringen. Er sagte: „Wir müssen begreifen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Mannschaftssport. Wir können nur als Mannschaft gewinnen. Einzelsiege sind am Ende Gesamtniederlagen. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen zu gründen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

Mit der Bereitstellung der IT-Basisdienste für Bürgerservice hat das Land bereits vorgelegt. Dazu gehören das Servicekonto verknüpft mit dem Verwaltungsportal und dem Antragssystem für die OZG-Umsetzung (ThAVEL), die zentrale Suchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ und ein E-Payment. Aktuell eröffnet das Thüringer Finanzministerium den Kommunen den Zugang zum zentralen E-Rechnungsportal. Damit kommen die Thüringer Verwaltungen der gesetzlichen Pflicht nach, Rechnungen von Auftragnehmern der öffentlichen Hand elektronisch zu empfangen. All das stellt der Freistaat den Verwaltungen der kommunalen Ebene kostenfrei zur Verfügung.

Zudem stellte der Thüringer CIO die nächsten Schritte für die Erweiterung und die Ertüchtigung eines gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters vor. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt. Dieses sieht vor, die bestehende KIV GmbH zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Auch das Land will Gesellschafter werden. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt, und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die  Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Mit einem Informationsschreiben an die Gemeinden und Landkreise Thüringens informiert das Land über die Strategie zur Umsetzung des OZG sowie zum geplanten kommunalen IT-Dienstleister und fragt das Interesse an einem Beitritt zum Dienstleister ab. Dr. Schubert sagt: „Die bisher vorliegenden Rückmeldungen der Kommunen stimmen zuversichtlich, dass der bestrittene Weg auch zum Erfolg führen wird.“ Bereits im Ergebnis einer umfangreichen Studie des TFM hatten sich etwa 90 Prozent der befragten Kommunen für einen gemeinsamen Dienstleister ausgesprochen. Im Oktober soll es Workshops mit kommunalen Vertretern geben, die die Strukturen und Anforderungen an den neuen IT-Dienstleister weiter beschreiben.

Zudem wurde mit dem Gemeinde- und Städtebund ein ‚Letter of Intent‘ erarbeitet, in dem die zukünftige Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele genauer beschrieben werden.

Weitere Schritte sind Antragsworkshops zur Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Antragstellung für konkrete Projekte im Rahmen des Landesförderprogramm, das ein Volumen von 80 Millionen Euro hat. Das Kompetenzzentrum 4.0 des Thüringer Landesverwaltungsamtes intensiviert seine Informationsveranstaltungen und Vor-Ort-Termine in Thüringer Kommunen.

Bereits in der letzten Plenarsitzung hat der Landtag mit seiner Zustimmung zu Gesetz und Staatsvertrag den Weg zur Errichtung der  Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets frei gemacht.

Mit FITKO wird eine gemeinsame Anstalt des Bundes und der Länder, FITKO, gegründet. Sie soll die bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats zu bündeln und den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung bundesweit und die föderalen Ebenen übergreifend zu koordinieren.

Das Digitalisierungsbudget in Gesamthöhe von 180 Millionen Euro soll der Unterstützung von Projekten und Produkten für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen dienen. Der Thüringer Anteil für 2020 bis 2022 beläuft sich auf insgesamt 3,1 Millionen Euro, 2020 stehen 946.431 Euro für den Freistaat zur Verfügung.

Mehr Informationen: www.egovernment.thueringen.de

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Digitalisierung ist ein Mannschaftsspiel! Der CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert stellt aktuelle Roadmap für kommunale IT-Zusammenarbeit vor.


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Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, Dr. Hartmut Schubert, sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.

In der Thüringer Staatskanzlei sprach er heute über die nächsten konkreten Schritte in Thüringen. Er sagte: „Wir müssen begreifen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Mannschaftssport. Wir können nur als Mannschaft gewinnen. Einzelsiege sind am Ende Gesamtniederlagen. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen zu gründen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

Mit der Bereitstellung der IT-Basisdienste für Bürgerservice hat das Land bereits vorgelegt. Dazu gehören das Servicekonto verknüpft mit dem Verwaltungsportal und dem Antragssystem für die OZG-Umsetzung (ThAVEL), die zentrale Suchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ und ein E-Payment. Aktuell eröffnet das Thüringer Finanzministerium den Kommunen den Zugang zum zentralen E-Rechnungsportal. Damit kommen die Thüringer Verwaltungen der gesetzlichen Pflicht nach, Rechnungen von Auftragnehmern der öffentlichen Hand elektronisch zu empfangen. All das stellt der Freistaat den Verwaltungen der kommunalen Ebene kostenfrei zur Verfügung.

Zudem stellte der Thüringer CIO die nächsten Schritte für die Erweiterung und die Ertüchtigung eines gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters vor. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt. Dieses sieht vor, die bestehende KIV GmbH zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Auch das Land will Gesellschafter werden. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt, und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die  Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Mit einem Informationsschreiben an die Gemeinden und Landkreise Thüringens informiert das Land über die Strategie zur Umsetzung des OZG sowie zum geplanten kommunalen IT-Dienstleister und fragt das Interesse an einem Beitritt zum Dienstleister ab. Dr. Schubert sagt: „Die bisher vorliegenden Rückmeldungen der Kommunen stimmen zuversichtlich, dass der bestrittene Weg auch zum Erfolg führen wird.“ Bereits im Ergebnis einer umfangreichen Studie des TFM hatten sich etwa 90 Prozent der befragten Kommunen für einen gemeinsamen Dienstleister ausgesprochen. Im Oktober soll es Workshops mit kommunalen Vertretern geben, die die Strukturen und Anforderungen an den neuen IT-Dienstleister weiter beschreiben.

Zudem wurde mit dem Gemeinde- und Städtebund ein ‚Letter of Intent‘ erarbeitet, in dem die zukünftige Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele genauer beschrieben werden.

Weitere Schritte sind Antragsworkshops zur Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Antragstellung für konkrete Projekte im Rahmen des Landesförderprogramm, das ein Volumen von 80 Millionen Euro hat. Das Kompetenzzentrum 4.0 des Thüringer Landesverwaltungsamtes intensiviert seine Informationsveranstaltungen und Vor-Ort-Termine in Thüringer Kommunen.

Bereits in der letzten Plenarsitzung hat der Landtag mit seiner Zustimmung zu Gesetz und Staatsvertrag den Weg zur Errichtung der  Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets frei gemacht.

Mit FITKO wird eine gemeinsame Anstalt des Bundes und der Länder, FITKO, gegründet. Sie soll die bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats zu bündeln und den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung bundesweit und die föderalen Ebenen übergreifend zu koordinieren.

Das Digitalisierungsbudget in Gesamthöhe von 180 Millionen Euro soll der Unterstützung von Projekten und Produkten für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen dienen. Der Thüringer Anteil für 2020 bis 2022 beläuft sich auf insgesamt 3,1 Millionen Euro, 2020 stehen 946.431 Euro für den Freistaat zur Verfügung.

Mehr Informationen: www.egovernment.thueringen.de

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Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats, Dr. Hartmut Schubert, sieht in der Kooperation von Kommunen und Land den Schlüssel für ein erfolgreiches E-Government.

In der Thüringer Staatskanzlei sprach er heute über die nächsten konkreten Schritte in Thüringen. Er sagte: „Wir müssen begreifen: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Mannschaftssport. Wir können nur als Mannschaft gewinnen. Einzelsiege sind am Ende Gesamtniederlagen. So müssen wir beispielsweise digitale Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinschaftlich betreiben und können so Folgekosten minimieren. Ein kleinteiliges Regionaldenken hindert uns am Erfolg. Ich begrüße die Bemühungen, einen gemeinsamen IT-Dienstleister für Thüringen zu gründen. Ein starker Dienstleister kann für die kommunale Familie bestmögliche und sichere IT-Dienstleistungen anbieten.“

Mit der Bereitstellung der IT-Basisdienste für Bürgerservice hat das Land bereits vorgelegt. Dazu gehören das Servicekonto verknüpft mit dem Verwaltungsportal und dem Antragssystem für die OZG-Umsetzung (ThAVEL), die zentrale Suchmaschine ‚Zuständigkeitsfinder‘ und ein E-Payment. Aktuell eröffnet das Thüringer Finanzministerium den Kommunen den Zugang zum zentralen E-Rechnungsportal. Damit kommen die Thüringer Verwaltungen der gesetzlichen Pflicht nach, Rechnungen von Auftragnehmern der öffentlichen Hand elektronisch zu empfangen. All das stellt der Freistaat den Verwaltungen der kommunalen Ebene kostenfrei zur Verfügung.

Zudem stellte der Thüringer CIO die nächsten Schritte für die Erweiterung und die Ertüchtigung eines gemeinsamen kommunalen IT-Dienstleisters vor. Dazu hat das Land ein Modell mit dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt. Dieses sieht vor, die bestehende KIV GmbH zu stärken und für den Beitritt aller Kommunen zu öffnen. Auch das Land will Gesellschafter werden. Hierfür hat das Land bereits vorgesorgt, und Mittel im Haushalt 2020 eingeplant. Dr. Schubert sagte: „Ein wichtiges Kriterium ist, dass die  Inhouse-Fähigkeit für Mitgliedskommunen gegeben ist. Damit sollen Beschaffungsprozesse professionalisiert und für Kommunen als Dienstleistung angeboten werden. Zudem wird mit einem zentralen IT-Dienstleister eine effektivere Infrastruktur bereitstehen, die nicht zuletzt auch deutlich mehr Informationssicherheit gewährleistet.“

Mit einem Informationsschreiben an die Gemeinden und Landkreise Thüringens informiert das Land über die Strategie zur Umsetzung des OZG sowie zum geplanten kommunalen IT-Dienstleister und fragt das Interesse an einem Beitritt zum Dienstleister ab. Dr. Schubert sagt: „Die bisher vorliegenden Rückmeldungen der Kommunen stimmen zuversichtlich, dass der bestrittene Weg auch zum Erfolg führen wird.“ Bereits im Ergebnis einer umfangreichen Studie des TFM hatten sich etwa 90 Prozent der befragten Kommunen für einen gemeinsamen Dienstleister ausgesprochen. Im Oktober soll es Workshops mit kommunalen Vertretern geben, die die Strukturen und Anforderungen an den neuen IT-Dienstleister weiter beschreiben.

Zudem wurde mit dem Gemeinde- und Städtebund ein ‚Letter of Intent‘ erarbeitet, in dem die zukünftige Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele genauer beschrieben werden.

Weitere Schritte sind Antragsworkshops zur Unterstützung der Kommunen bei der Planung und Antragstellung für konkrete Projekte im Rahmen des Landesförderprogramm, das ein Volumen von 80 Millionen Euro hat. Das Kompetenzzentrum 4.0 des Thüringer Landesverwaltungsamtes intensiviert seine Informationsveranstaltungen und Vor-Ort-Termine in Thüringer Kommunen.

Bereits in der letzten Plenarsitzung hat der Landtag mit seiner Zustimmung zu Gesetz und Staatsvertrag den Weg zur Errichtung der  Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets frei gemacht.

Mit FITKO wird eine gemeinsame Anstalt des Bundes und der Länder, FITKO, gegründet. Sie soll die bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats zu bündeln und den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung bundesweit und die föderalen Ebenen übergreifend zu koordinieren.

Das Digitalisierungsbudget in Gesamthöhe von 180 Millionen Euro soll der Unterstützung von Projekten und Produkten für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen dienen. Der Thüringer Anteil für 2020 bis 2022 beläuft sich auf insgesamt 3,1 Millionen Euro, 2020 stehen 946.431 Euro für den Freistaat zur Verfügung.

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