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Doppelhaushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionsoffensive bei Land und Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der vom Thüringer Landtag nun beschlossene Doppelhaushalt 2026/2027 schafft Sicherheit für all jene, die auf planbare Finanzen durch den Freistaat angewiesen sind – das sind Kommunen ebenso wie Vereine und Verbände, ÖPNV-Verkehrsunternehmen, Kliniken und Beschäftigten und ganz viele mehr“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der heutigen Abstimmung im Thüringer Landtag.

„Wir sind froh, dass die Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD gemeinsam mit der Fraktion DIE Linke intensiv daran gearbeitet und Kompromisse gefunden haben, um noch vor Beginn des Jahres 2026 das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.“

In der Sondersitzung des Thüringer Landtags am 17. und 18.12.2025 wurde nach langer Debatte das Haushaltsgesetz 2026/2027 mehrheitlich beschlossen, sodass das Gesetz nach Veröffentlichung mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft treten kann. Der Haushalt 2026 hat ein Gesamtvolumen von etwa 14,8 Milliarden Euro, der Haushalt 2027 eines von 15,1 Milliarden Euro.

Dem Gesetz gingen umfangreiche, konstruktive und auch kontroverse Beratungen voraus, die in einer großen Anzahl von Änderungsanträgen zum Entwurf der Landesregierung gemündet haben. „Gerade in komplizierten und von immer neuen Herausforderungen geprägten Zeiten ist es wichtig, an den uns möglichen Stellen Stabilität zu gewährleisten“, so Ministerin Wolf weiter. „Der Freistaat, die Kommunen, Vereine und Institutionen brauchen Verlässlichkeit, die wir jetzt haben.“

Der Haushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionen in einem erheblich gesteigerten Umfang mit Sicherheit auf zwei und mehr Jahre. So steigen die Investitionsausgaben im Landeshaushalt selbst im Jahr 2026 auf 2,37 Milliarden Euro und betragen in 2027 etwa 2,23 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 lagen sie noch bei 1,97 Milliarden Euro.

Diese Steigerung erfolgt trotz Umstellung der Finanzierung auf neue alternative Modelle und wird ergänzt durch erhebliche Investitionsmaßnahmen, deren Abbildung im Landeshaushalt 2026/2027 nicht unmittelbar ersichtlich sind. Zu nennen ist hier vor allem das kommunale Investitionsprogramm, mit dem den Kommunen 1 Milliarde Euro innerhalb der nächsten vier Jahre zur Verfügung gestellt werden. Auch neue Modelle im Bereich der Krankenhäuser, der kommunalen Sportstätten, der Rettungsleitstellen, des staatlichen Hochbaus oder des Breitbandausbaus erhöhen die tatsächlichen Investitionsausgaben beträchtlich.

„Investitionen in die Zukunft bei Land und Kommunen sind der Schlüssel für die Entwicklung Thüringens gerade in Zeiten der Stagnation. Hierfür Schulden aufzunehmen ist gerechtfertigt, denn wir tilgen diese in Zukunft in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs“, erläuterte Ministerin Wolf.

Der Landtag hat mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes diese Sicht bestätigt und mit Änderungsanträgen da nachgesteuert, wo ergänzender Bedarf gesehen wurde.

„Ich kann gut nachvollziehen, dass ein Fokus der Änderungsanträge auf den Leistungen an die Thüringer Kommunen liegt. Massiv wachsende Ausgaben vor allem im Sozialbereich belasten die kommunalen Haushalte. Hier steuern wir im Rahmen des uns Möglichen nach“, so Wolf weiter. Gleichzeitig stützt der Landtag mit den Beschlüssen beispielsweise im Bereich der Kindergärten oder Bäder die Erhaltung und Weiterentwicklung notwendiger kommunaler Infrastruktur.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Doppelhaushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionsoffensive bei Land und Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der vom Thüringer Landtag nun beschlossene Doppelhaushalt 2026/2027 schafft Sicherheit für all jene, die auf planbare Finanzen durch den Freistaat angewiesen sind – das sind Kommunen ebenso wie Vereine und Verbände, ÖPNV-Verkehrsunternehmen, Kliniken und Beschäftigten und ganz viele mehr“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der heutigen Abstimmung im Thüringer Landtag.

„Wir sind froh, dass die Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD gemeinsam mit der Fraktion DIE Linke intensiv daran gearbeitet und Kompromisse gefunden haben, um noch vor Beginn des Jahres 2026 das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.“

In der Sondersitzung des Thüringer Landtags am 17. und 18.12.2025 wurde nach langer Debatte das Haushaltsgesetz 2026/2027 mehrheitlich beschlossen, sodass das Gesetz nach Veröffentlichung mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft treten kann. Der Haushalt 2026 hat ein Gesamtvolumen von etwa 14,8 Milliarden Euro, der Haushalt 2027 eines von 15,1 Milliarden Euro.

Dem Gesetz gingen umfangreiche, konstruktive und auch kontroverse Beratungen voraus, die in einer großen Anzahl von Änderungsanträgen zum Entwurf der Landesregierung gemündet haben. „Gerade in komplizierten und von immer neuen Herausforderungen geprägten Zeiten ist es wichtig, an den uns möglichen Stellen Stabilität zu gewährleisten“, so Ministerin Wolf weiter. „Der Freistaat, die Kommunen, Vereine und Institutionen brauchen Verlässlichkeit, die wir jetzt haben.“

Der Haushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionen in einem erheblich gesteigerten Umfang mit Sicherheit auf zwei und mehr Jahre. So steigen die Investitionsausgaben im Landeshaushalt selbst im Jahr 2026 auf 2,37 Milliarden Euro und betragen in 2027 etwa 2,23 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 lagen sie noch bei 1,97 Milliarden Euro.

Diese Steigerung erfolgt trotz Umstellung der Finanzierung auf neue alternative Modelle und wird ergänzt durch erhebliche Investitionsmaßnahmen, deren Abbildung im Landeshaushalt 2026/2027 nicht unmittelbar ersichtlich sind. Zu nennen ist hier vor allem das kommunale Investitionsprogramm, mit dem den Kommunen 1 Milliarde Euro innerhalb der nächsten vier Jahre zur Verfügung gestellt werden. Auch neue Modelle im Bereich der Krankenhäuser, der kommunalen Sportstätten, der Rettungsleitstellen, des staatlichen Hochbaus oder des Breitbandausbaus erhöhen die tatsächlichen Investitionsausgaben beträchtlich.

„Investitionen in die Zukunft bei Land und Kommunen sind der Schlüssel für die Entwicklung Thüringens gerade in Zeiten der Stagnation. Hierfür Schulden aufzunehmen ist gerechtfertigt, denn wir tilgen diese in Zukunft in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs“, erläuterte Ministerin Wolf.

Der Landtag hat mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes diese Sicht bestätigt und mit Änderungsanträgen da nachgesteuert, wo ergänzender Bedarf gesehen wurde.

„Ich kann gut nachvollziehen, dass ein Fokus der Änderungsanträge auf den Leistungen an die Thüringer Kommunen liegt. Massiv wachsende Ausgaben vor allem im Sozialbereich belasten die kommunalen Haushalte. Hier steuern wir im Rahmen des uns Möglichen nach“, so Wolf weiter. Gleichzeitig stützt der Landtag mit den Beschlüssen beispielsweise im Bereich der Kindergärten oder Bäder die Erhaltung und Weiterentwicklung notwendiger kommunaler Infrastruktur.

 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Doppelhaushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionsoffensive bei Land und Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der vom Thüringer Landtag nun beschlossene Doppelhaushalt 2026/2027 schafft Sicherheit für all jene, die auf planbare Finanzen durch den Freistaat angewiesen sind – das sind Kommunen ebenso wie Vereine und Verbände, ÖPNV-Verkehrsunternehmen, Kliniken und Beschäftigten und ganz viele mehr“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der heutigen Abstimmung im Thüringer Landtag.

„Wir sind froh, dass die Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD gemeinsam mit der Fraktion DIE Linke intensiv daran gearbeitet und Kompromisse gefunden haben, um noch vor Beginn des Jahres 2026 das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.“

In der Sondersitzung des Thüringer Landtags am 17. und 18.12.2025 wurde nach langer Debatte das Haushaltsgesetz 2026/2027 mehrheitlich beschlossen, sodass das Gesetz nach Veröffentlichung mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft treten kann. Der Haushalt 2026 hat ein Gesamtvolumen von etwa 14,8 Milliarden Euro, der Haushalt 2027 eines von 15,1 Milliarden Euro.

Dem Gesetz gingen umfangreiche, konstruktive und auch kontroverse Beratungen voraus, die in einer großen Anzahl von Änderungsanträgen zum Entwurf der Landesregierung gemündet haben. „Gerade in komplizierten und von immer neuen Herausforderungen geprägten Zeiten ist es wichtig, an den uns möglichen Stellen Stabilität zu gewährleisten“, so Ministerin Wolf weiter. „Der Freistaat, die Kommunen, Vereine und Institutionen brauchen Verlässlichkeit, die wir jetzt haben.“

Der Haushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionen in einem erheblich gesteigerten Umfang mit Sicherheit auf zwei und mehr Jahre. So steigen die Investitionsausgaben im Landeshaushalt selbst im Jahr 2026 auf 2,37 Milliarden Euro und betragen in 2027 etwa 2,23 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 lagen sie noch bei 1,97 Milliarden Euro.

Diese Steigerung erfolgt trotz Umstellung der Finanzierung auf neue alternative Modelle und wird ergänzt durch erhebliche Investitionsmaßnahmen, deren Abbildung im Landeshaushalt 2026/2027 nicht unmittelbar ersichtlich sind. Zu nennen ist hier vor allem das kommunale Investitionsprogramm, mit dem den Kommunen 1 Milliarde Euro innerhalb der nächsten vier Jahre zur Verfügung gestellt werden. Auch neue Modelle im Bereich der Krankenhäuser, der kommunalen Sportstätten, der Rettungsleitstellen, des staatlichen Hochbaus oder des Breitbandausbaus erhöhen die tatsächlichen Investitionsausgaben beträchtlich.

„Investitionen in die Zukunft bei Land und Kommunen sind der Schlüssel für die Entwicklung Thüringens gerade in Zeiten der Stagnation. Hierfür Schulden aufzunehmen ist gerechtfertigt, denn wir tilgen diese in Zukunft in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs“, erläuterte Ministerin Wolf.

Der Landtag hat mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes diese Sicht bestätigt und mit Änderungsanträgen da nachgesteuert, wo ergänzender Bedarf gesehen wurde.

„Ich kann gut nachvollziehen, dass ein Fokus der Änderungsanträge auf den Leistungen an die Thüringer Kommunen liegt. Massiv wachsende Ausgaben vor allem im Sozialbereich belasten die kommunalen Haushalte. Hier steuern wir im Rahmen des uns Möglichen nach“, so Wolf weiter. Gleichzeitig stützt der Landtag mit den Beschlüssen beispielsweise im Bereich der Kindergärten oder Bäder die Erhaltung und Weiterentwicklung notwendiger kommunaler Infrastruktur.

 

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Doppelhaushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionsoffensive bei Land und Kommunen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Der vom Thüringer Landtag nun beschlossene Doppelhaushalt 2026/2027 schafft Sicherheit für all jene, die auf planbare Finanzen durch den Freistaat angewiesen sind – das sind Kommunen ebenso wie Vereine und Verbände, ÖPNV-Verkehrsunternehmen, Kliniken und Beschäftigten und ganz viele mehr“, sagt Finanzministerin Katja Wolf nach der heutigen Abstimmung im Thüringer Landtag.

„Wir sind froh, dass die Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD gemeinsam mit der Fraktion DIE Linke intensiv daran gearbeitet und Kompromisse gefunden haben, um noch vor Beginn des Jahres 2026 das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.“

In der Sondersitzung des Thüringer Landtags am 17. und 18.12.2025 wurde nach langer Debatte das Haushaltsgesetz 2026/2027 mehrheitlich beschlossen, sodass das Gesetz nach Veröffentlichung mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft treten kann. Der Haushalt 2026 hat ein Gesamtvolumen von etwa 14,8 Milliarden Euro, der Haushalt 2027 eines von 15,1 Milliarden Euro.

Dem Gesetz gingen umfangreiche, konstruktive und auch kontroverse Beratungen voraus, die in einer großen Anzahl von Änderungsanträgen zum Entwurf der Landesregierung gemündet haben. „Gerade in komplizierten und von immer neuen Herausforderungen geprägten Zeiten ist es wichtig, an den uns möglichen Stellen Stabilität zu gewährleisten“, so Ministerin Wolf weiter. „Der Freistaat, die Kommunen, Vereine und Institutionen brauchen Verlässlichkeit, die wir jetzt haben.“

Der Haushalt 2026/2027 ermöglicht Investitionen in einem erheblich gesteigerten Umfang mit Sicherheit auf zwei und mehr Jahre. So steigen die Investitionsausgaben im Landeshaushalt selbst im Jahr 2026 auf 2,37 Milliarden Euro und betragen in 2027 etwa 2,23 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 lagen sie noch bei 1,97 Milliarden Euro.

Diese Steigerung erfolgt trotz Umstellung der Finanzierung auf neue alternative Modelle und wird ergänzt durch erhebliche Investitionsmaßnahmen, deren Abbildung im Landeshaushalt 2026/2027 nicht unmittelbar ersichtlich sind. Zu nennen ist hier vor allem das kommunale Investitionsprogramm, mit dem den Kommunen 1 Milliarde Euro innerhalb der nächsten vier Jahre zur Verfügung gestellt werden. Auch neue Modelle im Bereich der Krankenhäuser, der kommunalen Sportstätten, der Rettungsleitstellen, des staatlichen Hochbaus oder des Breitbandausbaus erhöhen die tatsächlichen Investitionsausgaben beträchtlich.

„Investitionen in die Zukunft bei Land und Kommunen sind der Schlüssel für die Entwicklung Thüringens gerade in Zeiten der Stagnation. Hierfür Schulden aufzunehmen ist gerechtfertigt, denn wir tilgen diese in Zukunft in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs“, erläuterte Ministerin Wolf.

Der Landtag hat mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes diese Sicht bestätigt und mit Änderungsanträgen da nachgesteuert, wo ergänzender Bedarf gesehen wurde.

„Ich kann gut nachvollziehen, dass ein Fokus der Änderungsanträge auf den Leistungen an die Thüringer Kommunen liegt. Massiv wachsende Ausgaben vor allem im Sozialbereich belasten die kommunalen Haushalte. Hier steuern wir im Rahmen des uns Möglichen nach“, so Wolf weiter. Gleichzeitig stützt der Landtag mit den Beschlüssen beispielsweise im Bereich der Kindergärten oder Bäder die Erhaltung und Weiterentwicklung notwendiger kommunaler Infrastruktur.

 

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