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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das anhaltende Beitrittsinteresse der Thüringer Kommunen am gemeinsamen IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt ist die Zeit der „Macher“ für den digitalen Wandel in unseren Verwaltungen. Werkzeuge und Material stehen bereit.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO sieht die Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung in Thüringen durch den gemeinsamen IT-Dienstleister, KIV Thüringen GmbH, gestärkt. Er sagt: „Im Januar bilden 149 Gesellschafter der KIV Thüringen GmbH ein starkes Rückgrat für die Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat. Derzeit sind 11 von 17 Landkreisen als Gesellschafter eingetragen. Auch das Land Thüringen ist Gesellschafter.“

Dr. Hartmut Schubert betont dabei: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV Thüringen GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Alle notwendigen IT-Basisdienste für Online-Services der Verwaltungen stehen bereit.“

Für zusätzliche personelle Unterstützung sorgt ein neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen GmbH. Seit Beginn dieses Jahres unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen. Hierbei wird personelle Unterstützung, etwa beim Projektmanagement, intensive fachliche Beratungen, aber auch für operatives Vorgehen bereitgestellt.

Im Leistungsumfang ist beispielsweise vereinbart:

  • Projektmanagement und Projektbegleitung zur Einführung und Entwicklung von Online-Diensten und den Anschluss an interne Fachverfahren
  • Erarbeitung von Fachkonzept für den digitalen Prozess
  • Technische und Organisatorische Unterstützung bei Implementierung EfA- Onlinedienst oder ThAVEL-Onlinedienst
  • Pflege der konkreten Leistungsdaten und Veröffentlichung in der Verwaltungsdatenbank Zuständigkeitsfinder
  • Anbindung von Fachverfahren oder Workflowmanagementsystemen
  • Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen zu Informationssicherheitssicherheitsvorgaben und Datenschutzvorgaben, dazu gehört z.B. Erfüllung der Vorgaben und Erstellung der Dokumente für das ISMS/DSMS (Information Security Management System/Datenschutzmanagementsystem); Erstellung der datenschutzrechtlichen Dokumentation des Betriebs, des Verfahrensverzeichnis, der Auftragsdatenverarbeitung, der Datenschutz­ Folgeabschätzung und der Selbstauskunft des Dienstleisters, Erstellen von Berechtigungskonzepten
  • Einrichtung/Erweiterung eines ThAVEL-Zugangs in der Kommune inkl.
  • Übernahme der zu nutzenden ThAVEL-App aus dem App-Store, sowie Unterstützung bei der Konfiguration (z.B. Zustellwege etc.)
  • Anpassung ePayBL an ThAVEL-App, Anpassung Kassenzeichenpools, Kommunikationskanäle, Mandantenverwaltung, Zahlverfahren, Mailtemplates, Zertifikate; Durchführung von Tests für Datenübergabe an Fachverfahren, Anpassung Datenaustausch (Upload, Download) über ePayBL-Gateway)

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das anhaltende Beitrittsinteresse der Thüringer Kommunen am gemeinsamen IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt ist die Zeit der „Macher“ für den digitalen Wandel in unseren Verwaltungen. Werkzeuge und Material stehen bereit.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO sieht die Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung in Thüringen durch den gemeinsamen IT-Dienstleister, KIV Thüringen GmbH, gestärkt. Er sagt: „Im Januar bilden 149 Gesellschafter der KIV Thüringen GmbH ein starkes Rückgrat für die Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat. Derzeit sind 11 von 17 Landkreisen als Gesellschafter eingetragen. Auch das Land Thüringen ist Gesellschafter.“

Dr. Hartmut Schubert betont dabei: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV Thüringen GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Alle notwendigen IT-Basisdienste für Online-Services der Verwaltungen stehen bereit.“

Für zusätzliche personelle Unterstützung sorgt ein neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen GmbH. Seit Beginn dieses Jahres unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen. Hierbei wird personelle Unterstützung, etwa beim Projektmanagement, intensive fachliche Beratungen, aber auch für operatives Vorgehen bereitgestellt.

Im Leistungsumfang ist beispielsweise vereinbart:

  • Projektmanagement und Projektbegleitung zur Einführung und Entwicklung von Online-Diensten und den Anschluss an interne Fachverfahren
  • Erarbeitung von Fachkonzept für den digitalen Prozess
  • Technische und Organisatorische Unterstützung bei Implementierung EfA- Onlinedienst oder ThAVEL-Onlinedienst
  • Pflege der konkreten Leistungsdaten und Veröffentlichung in der Verwaltungsdatenbank Zuständigkeitsfinder
  • Anbindung von Fachverfahren oder Workflowmanagementsystemen
  • Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen zu Informationssicherheitssicherheitsvorgaben und Datenschutzvorgaben, dazu gehört z.B. Erfüllung der Vorgaben und Erstellung der Dokumente für das ISMS/DSMS (Information Security Management System/Datenschutzmanagementsystem); Erstellung der datenschutzrechtlichen Dokumentation des Betriebs, des Verfahrensverzeichnis, der Auftragsdatenverarbeitung, der Datenschutz­ Folgeabschätzung und der Selbstauskunft des Dienstleisters, Erstellen von Berechtigungskonzepten
  • Einrichtung/Erweiterung eines ThAVEL-Zugangs in der Kommune inkl.
  • Übernahme der zu nutzenden ThAVEL-App aus dem App-Store, sowie Unterstützung bei der Konfiguration (z.B. Zustellwege etc.)
  • Anpassung ePayBL an ThAVEL-App, Anpassung Kassenzeichenpools, Kommunikationskanäle, Mandantenverwaltung, Zahlverfahren, Mailtemplates, Zertifikate; Durchführung von Tests für Datenübergabe an Fachverfahren, Anpassung Datenaustausch (Upload, Download) über ePayBL-Gateway)

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

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Im Gewölbe

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

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mit diversen Ausstellungsstücken

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das anhaltende Beitrittsinteresse der Thüringer Kommunen am gemeinsamen IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt ist die Zeit der „Macher“ für den digitalen Wandel in unseren Verwaltungen. Werkzeuge und Material stehen bereit.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO sieht die Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung in Thüringen durch den gemeinsamen IT-Dienstleister, KIV Thüringen GmbH, gestärkt. Er sagt: „Im Januar bilden 149 Gesellschafter der KIV Thüringen GmbH ein starkes Rückgrat für die Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat. Derzeit sind 11 von 17 Landkreisen als Gesellschafter eingetragen. Auch das Land Thüringen ist Gesellschafter.“

Dr. Hartmut Schubert betont dabei: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV Thüringen GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Alle notwendigen IT-Basisdienste für Online-Services der Verwaltungen stehen bereit.“

Für zusätzliche personelle Unterstützung sorgt ein neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen GmbH. Seit Beginn dieses Jahres unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen. Hierbei wird personelle Unterstützung, etwa beim Projektmanagement, intensive fachliche Beratungen, aber auch für operatives Vorgehen bereitgestellt.

Im Leistungsumfang ist beispielsweise vereinbart:

  • Projektmanagement und Projektbegleitung zur Einführung und Entwicklung von Online-Diensten und den Anschluss an interne Fachverfahren
  • Erarbeitung von Fachkonzept für den digitalen Prozess
  • Technische und Organisatorische Unterstützung bei Implementierung EfA- Onlinedienst oder ThAVEL-Onlinedienst
  • Pflege der konkreten Leistungsdaten und Veröffentlichung in der Verwaltungsdatenbank Zuständigkeitsfinder
  • Anbindung von Fachverfahren oder Workflowmanagementsystemen
  • Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen zu Informationssicherheitssicherheitsvorgaben und Datenschutzvorgaben, dazu gehört z.B. Erfüllung der Vorgaben und Erstellung der Dokumente für das ISMS/DSMS (Information Security Management System/Datenschutzmanagementsystem); Erstellung der datenschutzrechtlichen Dokumentation des Betriebs, des Verfahrensverzeichnis, der Auftragsdatenverarbeitung, der Datenschutz­ Folgeabschätzung und der Selbstauskunft des Dienstleisters, Erstellen von Berechtigungskonzepten
  • Einrichtung/Erweiterung eines ThAVEL-Zugangs in der Kommune inkl.
  • Übernahme der zu nutzenden ThAVEL-App aus dem App-Store, sowie Unterstützung bei der Konfiguration (z.B. Zustellwege etc.)
  • Anpassung ePayBL an ThAVEL-App, Anpassung Kassenzeichenpools, Kommunikationskanäle, Mandantenverwaltung, Zahlverfahren, Mailtemplates, Zertifikate; Durchführung von Tests für Datenübergabe an Fachverfahren, Anpassung Datenaustausch (Upload, Download) über ePayBL-Gateway)
Test

Timeline

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das anhaltende Beitrittsinteresse der Thüringer Kommunen am gemeinsamen IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt ist die Zeit der „Macher“ für den digitalen Wandel in unseren Verwaltungen. Werkzeuge und Material stehen bereit.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO sieht die Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung in Thüringen durch den gemeinsamen IT-Dienstleister, KIV Thüringen GmbH, gestärkt. Er sagt: „Im Januar bilden 149 Gesellschafter der KIV Thüringen GmbH ein starkes Rückgrat für die Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat. Derzeit sind 11 von 17 Landkreisen als Gesellschafter eingetragen. Auch das Land Thüringen ist Gesellschafter.“

Dr. Hartmut Schubert betont dabei: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV Thüringen GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Alle notwendigen IT-Basisdienste für Online-Services der Verwaltungen stehen bereit.“

Für zusätzliche personelle Unterstützung sorgt ein neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen GmbH. Seit Beginn dieses Jahres unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen. Hierbei wird personelle Unterstützung, etwa beim Projektmanagement, intensive fachliche Beratungen, aber auch für operatives Vorgehen bereitgestellt.

Im Leistungsumfang ist beispielsweise vereinbart:

  • Projektmanagement und Projektbegleitung zur Einführung und Entwicklung von Online-Diensten und den Anschluss an interne Fachverfahren
  • Erarbeitung von Fachkonzept für den digitalen Prozess
  • Technische und Organisatorische Unterstützung bei Implementierung EfA- Onlinedienst oder ThAVEL-Onlinedienst
  • Pflege der konkreten Leistungsdaten und Veröffentlichung in der Verwaltungsdatenbank Zuständigkeitsfinder
  • Anbindung von Fachverfahren oder Workflowmanagementsystemen
  • Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen zu Informationssicherheitssicherheitsvorgaben und Datenschutzvorgaben, dazu gehört z.B. Erfüllung der Vorgaben und Erstellung der Dokumente für das ISMS/DSMS (Information Security Management System/Datenschutzmanagementsystem); Erstellung der datenschutzrechtlichen Dokumentation des Betriebs, des Verfahrensverzeichnis, der Auftragsdatenverarbeitung, der Datenschutz­ Folgeabschätzung und der Selbstauskunft des Dienstleisters, Erstellen von Berechtigungskonzepten
  • Einrichtung/Erweiterung eines ThAVEL-Zugangs in der Kommune inkl.
  • Übernahme der zu nutzenden ThAVEL-App aus dem App-Store, sowie Unterstützung bei der Konfiguration (z.B. Zustellwege etc.)
  • Anpassung ePayBL an ThAVEL-App, Anpassung Kassenzeichenpools, Kommunikationskanäle, Mandantenverwaltung, Zahlverfahren, Mailtemplates, Zertifikate; Durchführung von Tests für Datenübergabe an Fachverfahren, Anpassung Datenaustausch (Upload, Download) über ePayBL-Gateway)

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