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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices für Bürger und Unternehmen jetzt online zu stellen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Thüringer Kabinett zog er ein Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices, wie Online-Anträge für Bürger und Unternehmen zu implementieren. Er sagt: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Jetzt heißt es umsetzen und den eigenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mehr Online-Verwaltung bieten!“

In Thüringen stehen knapp 200 digitale Services für kommunale Verwaltungen bereit. Weitere 100 digitale Antragsverfahren werden gerade final durch kommunale Auftraggeber abgenommen und sind danach für alle Kommunen verfügbar. So können Personenstandsurkunden, z.B. Geburts- und Eheurkunden, online beantragt werden. Die Stadt Bad Langensalza hat dieses Verwaltungsverfahren kürzlich gemeinsam mit dem Kommunalen Dienstleister, der KIV Thüringen GmbH, beispielgebend umgesetzt. Rund 60 Thüringer Kommunen unterschiedlichster Größe übernehmen den Verwaltungsservice aktuell. Landesweit kann die Ausbildungsförderung (Bafög) online beantragt werden, auch bieten die meisten Kommunen digitale Services rund um Kraftfahrzeugangelegenheiten (iKFZ) an.

Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, sagte im Anschluss an die Kabinettbefassung: „Die Umsetzung des Bundesgesetzes hat Thüringen, wie alle Länder vor riesige Herausforderungen gestellt. Thüringen hat deshalb die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen sowie dem gemeinsamen Dienstleister KIV GmbH forciert und so gemeinsame Projekte bei der Umsetzung elektronischer Verwaltungsangebote ermöglicht.“

Thüringen hat früh auf die Probleme bei der Umsetzung des OZG insbesondere für die kommunale Ebene hingewiesen. In einem Erprobungsprojekt mit dem BMI, gemeinsam mit Thüringer Kommunen, wurden die Schwachstellen noch einmal konkret aufgedeckt.

Fazit: Es reicht nicht im Sinne des OZG nur Online-Anträge zu entwickeln. Digitale Bürgerservices müssen sich für Bürger und Verwaltung lohnen. Dort, wo ein volldigitaler Prozess geschaffen wurde, z.B. in Thüringen beim Personenstandswesen, da finden sich schnell viele Kommunen, die diesen digitalen Verwaltungsservice implementieren. Über ein Thüringer Kommunal-Gateway können Online-Anträge mit Fachverfahren in der Verwaltung verknüpft werden, Bezahldienste oder Servicekonten für Bürger und Unternehmen sollen so implementiert werden und ein Datentransfer ermöglicht werden.

Weitere Erörterung zur OZG-Umsetzung mit Ländern und Bund notwendig

Der Thüringer CIO plädiert für mehr digitale Prozesse, auch innerhalb der Verwaltung. Er sagt: „Dieses Vorgehen wird zwar mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist im Endergebnis jedoch effektiver. Hier sollten wir in der Ländergemeinschaft mit dem Bund die OZG-Umsetzung noch einmal nachjustieren. Langzeitfragen wie die Finanzierung müssen ebenso geklärt werden, wie die technische Weiterentwicklung von Online-Verfahren. Nur so kann das richtige und wichtige Anliegen des Online-Zugangsgesetzes, mehr digitale Verwaltungsservices zu bieten, auch gut umgesetzt werden.“

Neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen sorgt für weitere Unterstützung der kommunale Ebene

Thüringen setzt bei seiner Verwaltungsdigitalisierung und der Erfüllung des OZG-Bundesgesetzes auf die Bereitstellung zentraler technischer Basiskomponenten, eine intensive Zusammenarbeit mit seinen Kommunen, vermittelt durch einen gemeinsamen Dienstleister, der KIV GmbH und eine intensive personelle und finanzielle Unterstützung.

Dabei werden zunehmend mehr digitale Verfahren auch in Eigenregie entwickelt. Mit Wirkung vom 01.01.2022 unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das haben das Land und die KIV in einem entsprechenden Vertrag vereinbart. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices für Bürger und Unternehmen jetzt online zu stellen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Thüringer Kabinett zog er ein Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices, wie Online-Anträge für Bürger und Unternehmen zu implementieren. Er sagt: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Jetzt heißt es umsetzen und den eigenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mehr Online-Verwaltung bieten!“

In Thüringen stehen knapp 200 digitale Services für kommunale Verwaltungen bereit. Weitere 100 digitale Antragsverfahren werden gerade final durch kommunale Auftraggeber abgenommen und sind danach für alle Kommunen verfügbar. So können Personenstandsurkunden, z.B. Geburts- und Eheurkunden, online beantragt werden. Die Stadt Bad Langensalza hat dieses Verwaltungsverfahren kürzlich gemeinsam mit dem Kommunalen Dienstleister, der KIV Thüringen GmbH, beispielgebend umgesetzt. Rund 60 Thüringer Kommunen unterschiedlichster Größe übernehmen den Verwaltungsservice aktuell. Landesweit kann die Ausbildungsförderung (Bafög) online beantragt werden, auch bieten die meisten Kommunen digitale Services rund um Kraftfahrzeugangelegenheiten (iKFZ) an.

Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, sagte im Anschluss an die Kabinettbefassung: „Die Umsetzung des Bundesgesetzes hat Thüringen, wie alle Länder vor riesige Herausforderungen gestellt. Thüringen hat deshalb die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen sowie dem gemeinsamen Dienstleister KIV GmbH forciert und so gemeinsame Projekte bei der Umsetzung elektronischer Verwaltungsangebote ermöglicht.“

Thüringen hat früh auf die Probleme bei der Umsetzung des OZG insbesondere für die kommunale Ebene hingewiesen. In einem Erprobungsprojekt mit dem BMI, gemeinsam mit Thüringer Kommunen, wurden die Schwachstellen noch einmal konkret aufgedeckt.

Fazit: Es reicht nicht im Sinne des OZG nur Online-Anträge zu entwickeln. Digitale Bürgerservices müssen sich für Bürger und Verwaltung lohnen. Dort, wo ein volldigitaler Prozess geschaffen wurde, z.B. in Thüringen beim Personenstandswesen, da finden sich schnell viele Kommunen, die diesen digitalen Verwaltungsservice implementieren. Über ein Thüringer Kommunal-Gateway können Online-Anträge mit Fachverfahren in der Verwaltung verknüpft werden, Bezahldienste oder Servicekonten für Bürger und Unternehmen sollen so implementiert werden und ein Datentransfer ermöglicht werden.

Weitere Erörterung zur OZG-Umsetzung mit Ländern und Bund notwendig

Der Thüringer CIO plädiert für mehr digitale Prozesse, auch innerhalb der Verwaltung. Er sagt: „Dieses Vorgehen wird zwar mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist im Endergebnis jedoch effektiver. Hier sollten wir in der Ländergemeinschaft mit dem Bund die OZG-Umsetzung noch einmal nachjustieren. Langzeitfragen wie die Finanzierung müssen ebenso geklärt werden, wie die technische Weiterentwicklung von Online-Verfahren. Nur so kann das richtige und wichtige Anliegen des Online-Zugangsgesetzes, mehr digitale Verwaltungsservices zu bieten, auch gut umgesetzt werden.“

Neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen sorgt für weitere Unterstützung der kommunale Ebene

Thüringen setzt bei seiner Verwaltungsdigitalisierung und der Erfüllung des OZG-Bundesgesetzes auf die Bereitstellung zentraler technischer Basiskomponenten, eine intensive Zusammenarbeit mit seinen Kommunen, vermittelt durch einen gemeinsamen Dienstleister, der KIV GmbH und eine intensive personelle und finanzielle Unterstützung.

Dabei werden zunehmend mehr digitale Verfahren auch in Eigenregie entwickelt. Mit Wirkung vom 01.01.2022 unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das haben das Land und die KIV in einem entsprechenden Vertrag vereinbart. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices für Bürger und Unternehmen jetzt online zu stellen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Thüringer Kabinett zog er ein Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices, wie Online-Anträge für Bürger und Unternehmen zu implementieren. Er sagt: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Jetzt heißt es umsetzen und den eigenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mehr Online-Verwaltung bieten!“

In Thüringen stehen knapp 200 digitale Services für kommunale Verwaltungen bereit. Weitere 100 digitale Antragsverfahren werden gerade final durch kommunale Auftraggeber abgenommen und sind danach für alle Kommunen verfügbar. So können Personenstandsurkunden, z.B. Geburts- und Eheurkunden, online beantragt werden. Die Stadt Bad Langensalza hat dieses Verwaltungsverfahren kürzlich gemeinsam mit dem Kommunalen Dienstleister, der KIV Thüringen GmbH, beispielgebend umgesetzt. Rund 60 Thüringer Kommunen unterschiedlichster Größe übernehmen den Verwaltungsservice aktuell. Landesweit kann die Ausbildungsförderung (Bafög) online beantragt werden, auch bieten die meisten Kommunen digitale Services rund um Kraftfahrzeugangelegenheiten (iKFZ) an.

Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, sagte im Anschluss an die Kabinettbefassung: „Die Umsetzung des Bundesgesetzes hat Thüringen, wie alle Länder vor riesige Herausforderungen gestellt. Thüringen hat deshalb die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen sowie dem gemeinsamen Dienstleister KIV GmbH forciert und so gemeinsame Projekte bei der Umsetzung elektronischer Verwaltungsangebote ermöglicht.“

Thüringen hat früh auf die Probleme bei der Umsetzung des OZG insbesondere für die kommunale Ebene hingewiesen. In einem Erprobungsprojekt mit dem BMI, gemeinsam mit Thüringer Kommunen, wurden die Schwachstellen noch einmal konkret aufgedeckt.

Fazit: Es reicht nicht im Sinne des OZG nur Online-Anträge zu entwickeln. Digitale Bürgerservices müssen sich für Bürger und Verwaltung lohnen. Dort, wo ein volldigitaler Prozess geschaffen wurde, z.B. in Thüringen beim Personenstandswesen, da finden sich schnell viele Kommunen, die diesen digitalen Verwaltungsservice implementieren. Über ein Thüringer Kommunal-Gateway können Online-Anträge mit Fachverfahren in der Verwaltung verknüpft werden, Bezahldienste oder Servicekonten für Bürger und Unternehmen sollen so implementiert werden und ein Datentransfer ermöglicht werden.

Weitere Erörterung zur OZG-Umsetzung mit Ländern und Bund notwendig

Der Thüringer CIO plädiert für mehr digitale Prozesse, auch innerhalb der Verwaltung. Er sagt: „Dieses Vorgehen wird zwar mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist im Endergebnis jedoch effektiver. Hier sollten wir in der Ländergemeinschaft mit dem Bund die OZG-Umsetzung noch einmal nachjustieren. Langzeitfragen wie die Finanzierung müssen ebenso geklärt werden, wie die technische Weiterentwicklung von Online-Verfahren. Nur so kann das richtige und wichtige Anliegen des Online-Zugangsgesetzes, mehr digitale Verwaltungsservices zu bieten, auch gut umgesetzt werden.“

Neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen sorgt für weitere Unterstützung der kommunale Ebene

Thüringen setzt bei seiner Verwaltungsdigitalisierung und der Erfüllung des OZG-Bundesgesetzes auf die Bereitstellung zentraler technischer Basiskomponenten, eine intensive Zusammenarbeit mit seinen Kommunen, vermittelt durch einen gemeinsamen Dienstleister, der KIV GmbH und eine intensive personelle und finanzielle Unterstützung.

Dabei werden zunehmend mehr digitale Verfahren auch in Eigenregie entwickelt. Mit Wirkung vom 01.01.2022 unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das haben das Land und die KIV in einem entsprechenden Vertrag vereinbart. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im Thüringer Kabinett zog er ein Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung.

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, ermuntert die Kommunen, bestehende digitale Verwaltungsservices, wie Online-Anträge für Bürger und Unternehmen zu implementieren. Er sagt: „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen. Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV GmbH gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Jetzt heißt es umsetzen und den eigenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mehr Online-Verwaltung bieten!“

In Thüringen stehen knapp 200 digitale Services für kommunale Verwaltungen bereit. Weitere 100 digitale Antragsverfahren werden gerade final durch kommunale Auftraggeber abgenommen und sind danach für alle Kommunen verfügbar. So können Personenstandsurkunden, z.B. Geburts- und Eheurkunden, online beantragt werden. Die Stadt Bad Langensalza hat dieses Verwaltungsverfahren kürzlich gemeinsam mit dem Kommunalen Dienstleister, der KIV Thüringen GmbH, beispielgebend umgesetzt. Rund 60 Thüringer Kommunen unterschiedlichster Größe übernehmen den Verwaltungsservice aktuell. Landesweit kann die Ausbildungsförderung (Bafög) online beantragt werden, auch bieten die meisten Kommunen digitale Services rund um Kraftfahrzeugangelegenheiten (iKFZ) an.

Zwischenfazit zur OZG-Umsetzung

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, sagte im Anschluss an die Kabinettbefassung: „Die Umsetzung des Bundesgesetzes hat Thüringen, wie alle Länder vor riesige Herausforderungen gestellt. Thüringen hat deshalb die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen sowie dem gemeinsamen Dienstleister KIV GmbH forciert und so gemeinsame Projekte bei der Umsetzung elektronischer Verwaltungsangebote ermöglicht.“

Thüringen hat früh auf die Probleme bei der Umsetzung des OZG insbesondere für die kommunale Ebene hingewiesen. In einem Erprobungsprojekt mit dem BMI, gemeinsam mit Thüringer Kommunen, wurden die Schwachstellen noch einmal konkret aufgedeckt.

Fazit: Es reicht nicht im Sinne des OZG nur Online-Anträge zu entwickeln. Digitale Bürgerservices müssen sich für Bürger und Verwaltung lohnen. Dort, wo ein volldigitaler Prozess geschaffen wurde, z.B. in Thüringen beim Personenstandswesen, da finden sich schnell viele Kommunen, die diesen digitalen Verwaltungsservice implementieren. Über ein Thüringer Kommunal-Gateway können Online-Anträge mit Fachverfahren in der Verwaltung verknüpft werden, Bezahldienste oder Servicekonten für Bürger und Unternehmen sollen so implementiert werden und ein Datentransfer ermöglicht werden.

Weitere Erörterung zur OZG-Umsetzung mit Ländern und Bund notwendig

Der Thüringer CIO plädiert für mehr digitale Prozesse, auch innerhalb der Verwaltung. Er sagt: „Dieses Vorgehen wird zwar mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist im Endergebnis jedoch effektiver. Hier sollten wir in der Ländergemeinschaft mit dem Bund die OZG-Umsetzung noch einmal nachjustieren. Langzeitfragen wie die Finanzierung müssen ebenso geklärt werden, wie die technische Weiterentwicklung von Online-Verfahren. Nur so kann das richtige und wichtige Anliegen des Online-Zugangsgesetzes, mehr digitale Verwaltungsservices zu bieten, auch gut umgesetzt werden.“

Neuer Vertrag zwischen Land und KIV Thüringen sorgt für weitere Unterstützung der kommunale Ebene

Thüringen setzt bei seiner Verwaltungsdigitalisierung und der Erfüllung des OZG-Bundesgesetzes auf die Bereitstellung zentraler technischer Basiskomponenten, eine intensive Zusammenarbeit mit seinen Kommunen, vermittelt durch einen gemeinsamen Dienstleister, der KIV GmbH und eine intensive personelle und finanzielle Unterstützung.

Dabei werden zunehmend mehr digitale Verfahren auch in Eigenregie entwickelt. Mit Wirkung vom 01.01.2022 unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das haben das Land und die KIV in einem entsprechenden Vertrag vereinbart. Das Land trägt die Kosten für die Unterstützung der Thüringer Kommunen.

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