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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO: Gemeinsames Positionspapier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0"


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das gemeinsame Positionspapier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0 der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

Er sagt: „Im gemeinsamen Papier regen wir länderübergreifend eine Nachjustierung im OZG-Umsetzungsprozess an. Wir kennen die Schwachstellen, wir müssen dringend darauf reagieren. Das betrifft eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder, und die stärkere Berücksichtigung der kommunalen Ebene. Wir müssen uns ehrlich machen und brauchen mehr Klarheit – wo liegen die Prioritäten und wie bzw. wann können wir EfA-Dienste konkret nachnutzen. Viele Länder stellen in 2022 ihre Haushalte für 2023 oder auch 2023/2024 auf und benötigen Planungsgrundlagen, welche Kosten für das Betreiben und Nachnutzen von Online-Diensten auf die Länderhaushalte zukommen. Ich bin mir sicher, die Länder und der Bund haben gute Ideen, wie wir künftig gemeinsam Voranschreiten. Auch der Freistaat Thüringen hat sich mit seinen Erfahrungen aus den EfA-Verprobungsprojekten und den dabei gewonnen Erkenntnisse zur Einführung von Online-Diensten in den Kommunen in diesen Diskussionsprozess eingebracht. Jetzt können Bund und Länder zeigen, ob wir Fehlerkultur können und ob wir Projekte, wie das OZG, agil weiterentwickeln und einen Weg finden, „EfA“ am Ende zu einem Erfolg für alle zu machen. Es geht darum, für Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger etwas gut zu machen, Digitalisierung voranzubringen und die Entwicklungschancen für unseren Standort zu nutzen. Ich sehe der gemeinsamen Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten deshalb mit Zuversicht entgegen.“

Fünf „Essentials“ für ein OZG 2.0

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO: Gemeinsames Positionspapier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0"


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das gemeinsame Positionspapier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0 der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

Er sagt: „Im gemeinsamen Papier regen wir länderübergreifend eine Nachjustierung im OZG-Umsetzungsprozess an. Wir kennen die Schwachstellen, wir müssen dringend darauf reagieren. Das betrifft eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder, und die stärkere Berücksichtigung der kommunalen Ebene. Wir müssen uns ehrlich machen und brauchen mehr Klarheit – wo liegen die Prioritäten und wie bzw. wann können wir EfA-Dienste konkret nachnutzen. Viele Länder stellen in 2022 ihre Haushalte für 2023 oder auch 2023/2024 auf und benötigen Planungsgrundlagen, welche Kosten für das Betreiben und Nachnutzen von Online-Diensten auf die Länderhaushalte zukommen. Ich bin mir sicher, die Länder und der Bund haben gute Ideen, wie wir künftig gemeinsam Voranschreiten. Auch der Freistaat Thüringen hat sich mit seinen Erfahrungen aus den EfA-Verprobungsprojekten und den dabei gewonnen Erkenntnisse zur Einführung von Online-Diensten in den Kommunen in diesen Diskussionsprozess eingebracht. Jetzt können Bund und Länder zeigen, ob wir Fehlerkultur können und ob wir Projekte, wie das OZG, agil weiterentwickeln und einen Weg finden, „EfA“ am Ende zu einem Erfolg für alle zu machen. Es geht darum, für Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger etwas gut zu machen, Digitalisierung voranzubringen und die Entwicklungschancen für unseren Standort zu nutzen. Ich sehe der gemeinsamen Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten deshalb mit Zuversicht entgegen.“

Fünf „Essentials“ für ein OZG 2.0

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO: Gemeinsames Positionspapier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0"


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das gemeinsame Positionspapier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0 der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

Er sagt: „Im gemeinsamen Papier regen wir länderübergreifend eine Nachjustierung im OZG-Umsetzungsprozess an. Wir kennen die Schwachstellen, wir müssen dringend darauf reagieren. Das betrifft eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder, und die stärkere Berücksichtigung der kommunalen Ebene. Wir müssen uns ehrlich machen und brauchen mehr Klarheit – wo liegen die Prioritäten und wie bzw. wann können wir EfA-Dienste konkret nachnutzen. Viele Länder stellen in 2022 ihre Haushalte für 2023 oder auch 2023/2024 auf und benötigen Planungsgrundlagen, welche Kosten für das Betreiben und Nachnutzen von Online-Diensten auf die Länderhaushalte zukommen. Ich bin mir sicher, die Länder und der Bund haben gute Ideen, wie wir künftig gemeinsam Voranschreiten. Auch der Freistaat Thüringen hat sich mit seinen Erfahrungen aus den EfA-Verprobungsprojekten und den dabei gewonnen Erkenntnisse zur Einführung von Online-Diensten in den Kommunen in diesen Diskussionsprozess eingebracht. Jetzt können Bund und Länder zeigen, ob wir Fehlerkultur können und ob wir Projekte, wie das OZG, agil weiterentwickeln und einen Weg finden, „EfA“ am Ende zu einem Erfolg für alle zu machen. Es geht darum, für Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger etwas gut zu machen, Digitalisierung voranzubringen und die Entwicklungschancen für unseren Standort zu nutzen. Ich sehe der gemeinsamen Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten deshalb mit Zuversicht entgegen.“

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Test

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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO begrüßt das gemeinsame Positionspapier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0 der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

Er sagt: „Im gemeinsamen Papier regen wir länderübergreifend eine Nachjustierung im OZG-Umsetzungsprozess an. Wir kennen die Schwachstellen, wir müssen dringend darauf reagieren. Das betrifft eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder, und die stärkere Berücksichtigung der kommunalen Ebene. Wir müssen uns ehrlich machen und brauchen mehr Klarheit – wo liegen die Prioritäten und wie bzw. wann können wir EfA-Dienste konkret nachnutzen. Viele Länder stellen in 2022 ihre Haushalte für 2023 oder auch 2023/2024 auf und benötigen Planungsgrundlagen, welche Kosten für das Betreiben und Nachnutzen von Online-Diensten auf die Länderhaushalte zukommen. Ich bin mir sicher, die Länder und der Bund haben gute Ideen, wie wir künftig gemeinsam Voranschreiten. Auch der Freistaat Thüringen hat sich mit seinen Erfahrungen aus den EfA-Verprobungsprojekten und den dabei gewonnen Erkenntnisse zur Einführung von Online-Diensten in den Kommunen in diesen Diskussionsprozess eingebracht. Jetzt können Bund und Länder zeigen, ob wir Fehlerkultur können und ob wir Projekte, wie das OZG, agil weiterentwickeln und einen Weg finden, „EfA“ am Ende zu einem Erfolg für alle zu machen. Es geht darum, für Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger etwas gut zu machen, Digitalisierung voranzubringen und die Entwicklungschancen für unseren Standort zu nutzen. Ich sehe der gemeinsamen Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten deshalb mit Zuversicht entgegen.“

Fünf „Essentials“ für ein OZG 2.0

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