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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, verwundert über pauschale Kritik aus grüner Landtagsfraktion an kommunaler IT-Sicherheit


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit Verwunderung reagiert Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert, der CIO der Thüringer Landeregierung, auf die Vorwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Land tue nicht genug für die kommunale IT-Sicherheit.

Laut Dr. Hartmut Schubert ist IT-Sicherheit zwingend Aufgabe jeder Behördenleitung. „Dies gilt für Landesbehörden genauso wie für die Kommunen. In jeder einzelnen Verwaltung ist diese Aufgabe fortlaufend sicherzustellen, gerade in Betrachtung der eigenen individuellen Infrastruktur und dem individuellen Umfang der digitalen Verwaltung. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Leitung, das heißt bei den Amtschefs der Landesbehörden beziehungsweise beim Bürgermeister oder Landrat.“

Das Land empfiehlt den Kommunen die Nutzung des IT-Grundschutzes   des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI hat hierfür mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene das Grundschutzprofil Kommune entwickelt, das sehr konkret die notwendigen Maßnahmen für kleine und mittlere Kommunen beschreibt. „Diese sind die beste Grundlage für den Aufbau der kommunalen Informationssicherheit. Die konkrete Umsetzung verbleibt natürlich bei der Kommune im eigenen Wirkungskreis, da das Informationssicherheitsmanagement in der betrachteten Organisation integriert sein muss“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Das Land unterstützt die Thüringer Kommunen durch Bereitstellung eines sicheren Verbindungsnetzes, damit Fachverfahren oder Kommunikation zwischen Behörden nicht über das Internet laufen müssen. Aber auch durch die E-Government-Förderung des Landes wurden und werden Sicherheitsanstrengungen in den Kommunen finanziell unterstützt. Beispielsweise fördert das Land die Schulung der IT-Sicherheitsbeauftragten in den Kommunen.

Zudem hat das Land gemeinsam mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) ein größeres Förderprojekt initiiert, um ein Informationsmanagementsystem in den Kommunen einführen zu können. Hierzu ist bereits ein Fördercluster mit fast 40 Kommunen beantragt beziehungsweise bewilligt (derzeit ca. 635.000 Euro).

Daneben fördert das Land den Aufbau von kommunalen IT-Rechenzentren in mehreren Landkreisen, die auch dazu beitragen, den Gemeinden der Landkreise eine sichere IT-Infrastruktur in einem BSI-konformen Rechenzentrum zur Verfügung zu stellen (Fördersumme insgesamt: 6,8 Millionen Euro).

Der CIO ist davon überzeugt, dass auch der vom Land forcierte Einsatz von Open-Source-Software dazu beiträgt, IT-Sicherheit zu stärken. „Denn nur bei offener Software besteht die uneingeschränkte Möglichkeit, den Quellcode auf unerwünschte Bestandteile zu untersuchen. Neben vielen anderen Vorteilen von Open-Source-Software ist die Verbesserung der IT-Sicherheit ein wesentlicher Grund, warum in der Landesverwaltung und insbesondere im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) immer mehr freie Software zum Einsatz kommt“, sagte Dr. Hartmut Schubert unter Verweis zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 Anlage 1.

Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 - Anlage 1

So stellt das TLRZ derzeit seine gesamte Virtualisierungsinfrastruktur auf eine Software um, die vollständig Open-Source ist. Aber nicht nur an zentraler Stelle soll Open-Source-Software zukünftig eine herausragende Rolle in der IT der Landesverwaltung einnehmen. „Mit dem Vorhaben zur Bereitstellung eines ‚Souveränen Arbeitsplatzes‘ werde ich dem Kabinett vorschlagen, auch in der Fläche, sprich auf den Arbeitsplatzrechnern der Landesverwaltung, mehr Open-Source-Software einzusetzen, um damit die Abhängigkeit von einzelnen Softwareherstellern weiter zu reduzieren“, so der CIO abschließend.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, verwundert über pauschale Kritik aus grüner Landtagsfraktion an kommunaler IT-Sicherheit


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit Verwunderung reagiert Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert, der CIO der Thüringer Landeregierung, auf die Vorwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Land tue nicht genug für die kommunale IT-Sicherheit.

Laut Dr. Hartmut Schubert ist IT-Sicherheit zwingend Aufgabe jeder Behördenleitung. „Dies gilt für Landesbehörden genauso wie für die Kommunen. In jeder einzelnen Verwaltung ist diese Aufgabe fortlaufend sicherzustellen, gerade in Betrachtung der eigenen individuellen Infrastruktur und dem individuellen Umfang der digitalen Verwaltung. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Leitung, das heißt bei den Amtschefs der Landesbehörden beziehungsweise beim Bürgermeister oder Landrat.“

Das Land empfiehlt den Kommunen die Nutzung des IT-Grundschutzes   des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI hat hierfür mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene das Grundschutzprofil Kommune entwickelt, das sehr konkret die notwendigen Maßnahmen für kleine und mittlere Kommunen beschreibt. „Diese sind die beste Grundlage für den Aufbau der kommunalen Informationssicherheit. Die konkrete Umsetzung verbleibt natürlich bei der Kommune im eigenen Wirkungskreis, da das Informationssicherheitsmanagement in der betrachteten Organisation integriert sein muss“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Das Land unterstützt die Thüringer Kommunen durch Bereitstellung eines sicheren Verbindungsnetzes, damit Fachverfahren oder Kommunikation zwischen Behörden nicht über das Internet laufen müssen. Aber auch durch die E-Government-Förderung des Landes wurden und werden Sicherheitsanstrengungen in den Kommunen finanziell unterstützt. Beispielsweise fördert das Land die Schulung der IT-Sicherheitsbeauftragten in den Kommunen.

Zudem hat das Land gemeinsam mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) ein größeres Förderprojekt initiiert, um ein Informationsmanagementsystem in den Kommunen einführen zu können. Hierzu ist bereits ein Fördercluster mit fast 40 Kommunen beantragt beziehungsweise bewilligt (derzeit ca. 635.000 Euro).

Daneben fördert das Land den Aufbau von kommunalen IT-Rechenzentren in mehreren Landkreisen, die auch dazu beitragen, den Gemeinden der Landkreise eine sichere IT-Infrastruktur in einem BSI-konformen Rechenzentrum zur Verfügung zu stellen (Fördersumme insgesamt: 6,8 Millionen Euro).

Der CIO ist davon überzeugt, dass auch der vom Land forcierte Einsatz von Open-Source-Software dazu beiträgt, IT-Sicherheit zu stärken. „Denn nur bei offener Software besteht die uneingeschränkte Möglichkeit, den Quellcode auf unerwünschte Bestandteile zu untersuchen. Neben vielen anderen Vorteilen von Open-Source-Software ist die Verbesserung der IT-Sicherheit ein wesentlicher Grund, warum in der Landesverwaltung und insbesondere im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) immer mehr freie Software zum Einsatz kommt“, sagte Dr. Hartmut Schubert unter Verweis zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 Anlage 1.

Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 - Anlage 1

So stellt das TLRZ derzeit seine gesamte Virtualisierungsinfrastruktur auf eine Software um, die vollständig Open-Source ist. Aber nicht nur an zentraler Stelle soll Open-Source-Software zukünftig eine herausragende Rolle in der IT der Landesverwaltung einnehmen. „Mit dem Vorhaben zur Bereitstellung eines ‚Souveränen Arbeitsplatzes‘ werde ich dem Kabinett vorschlagen, auch in der Fläche, sprich auf den Arbeitsplatzrechnern der Landesverwaltung, mehr Open-Source-Software einzusetzen, um damit die Abhängigkeit von einzelnen Softwareherstellern weiter zu reduzieren“, so der CIO abschließend.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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verkürzte Timeline

Dr. Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO, verwundert über pauschale Kritik aus grüner Landtagsfraktion an kommunaler IT-Sicherheit


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit Verwunderung reagiert Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert, der CIO der Thüringer Landeregierung, auf die Vorwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Land tue nicht genug für die kommunale IT-Sicherheit.

Laut Dr. Hartmut Schubert ist IT-Sicherheit zwingend Aufgabe jeder Behördenleitung. „Dies gilt für Landesbehörden genauso wie für die Kommunen. In jeder einzelnen Verwaltung ist diese Aufgabe fortlaufend sicherzustellen, gerade in Betrachtung der eigenen individuellen Infrastruktur und dem individuellen Umfang der digitalen Verwaltung. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Leitung, das heißt bei den Amtschefs der Landesbehörden beziehungsweise beim Bürgermeister oder Landrat.“

Das Land empfiehlt den Kommunen die Nutzung des IT-Grundschutzes   des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI hat hierfür mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene das Grundschutzprofil Kommune entwickelt, das sehr konkret die notwendigen Maßnahmen für kleine und mittlere Kommunen beschreibt. „Diese sind die beste Grundlage für den Aufbau der kommunalen Informationssicherheit. Die konkrete Umsetzung verbleibt natürlich bei der Kommune im eigenen Wirkungskreis, da das Informationssicherheitsmanagement in der betrachteten Organisation integriert sein muss“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Das Land unterstützt die Thüringer Kommunen durch Bereitstellung eines sicheren Verbindungsnetzes, damit Fachverfahren oder Kommunikation zwischen Behörden nicht über das Internet laufen müssen. Aber auch durch die E-Government-Förderung des Landes wurden und werden Sicherheitsanstrengungen in den Kommunen finanziell unterstützt. Beispielsweise fördert das Land die Schulung der IT-Sicherheitsbeauftragten in den Kommunen.

Zudem hat das Land gemeinsam mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) ein größeres Förderprojekt initiiert, um ein Informationsmanagementsystem in den Kommunen einführen zu können. Hierzu ist bereits ein Fördercluster mit fast 40 Kommunen beantragt beziehungsweise bewilligt (derzeit ca. 635.000 Euro).

Daneben fördert das Land den Aufbau von kommunalen IT-Rechenzentren in mehreren Landkreisen, die auch dazu beitragen, den Gemeinden der Landkreise eine sichere IT-Infrastruktur in einem BSI-konformen Rechenzentrum zur Verfügung zu stellen (Fördersumme insgesamt: 6,8 Millionen Euro).

Der CIO ist davon überzeugt, dass auch der vom Land forcierte Einsatz von Open-Source-Software dazu beiträgt, IT-Sicherheit zu stärken. „Denn nur bei offener Software besteht die uneingeschränkte Möglichkeit, den Quellcode auf unerwünschte Bestandteile zu untersuchen. Neben vielen anderen Vorteilen von Open-Source-Software ist die Verbesserung der IT-Sicherheit ein wesentlicher Grund, warum in der Landesverwaltung und insbesondere im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) immer mehr freie Software zum Einsatz kommt“, sagte Dr. Hartmut Schubert unter Verweis zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 Anlage 1.

Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 - Anlage 1

So stellt das TLRZ derzeit seine gesamte Virtualisierungsinfrastruktur auf eine Software um, die vollständig Open-Source ist. Aber nicht nur an zentraler Stelle soll Open-Source-Software zukünftig eine herausragende Rolle in der IT der Landesverwaltung einnehmen. „Mit dem Vorhaben zur Bereitstellung eines ‚Souveränen Arbeitsplatzes‘ werde ich dem Kabinett vorschlagen, auch in der Fläche, sprich auf den Arbeitsplatzrechnern der Landesverwaltung, mehr Open-Source-Software einzusetzen, um damit die Abhängigkeit von einzelnen Softwareherstellern weiter zu reduzieren“, so der CIO abschließend.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit Verwunderung reagiert Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert, der CIO der Thüringer Landeregierung, auf die Vorwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Land tue nicht genug für die kommunale IT-Sicherheit.

Laut Dr. Hartmut Schubert ist IT-Sicherheit zwingend Aufgabe jeder Behördenleitung. „Dies gilt für Landesbehörden genauso wie für die Kommunen. In jeder einzelnen Verwaltung ist diese Aufgabe fortlaufend sicherzustellen, gerade in Betrachtung der eigenen individuellen Infrastruktur und dem individuellen Umfang der digitalen Verwaltung. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Leitung, das heißt bei den Amtschefs der Landesbehörden beziehungsweise beim Bürgermeister oder Landrat.“

Das Land empfiehlt den Kommunen die Nutzung des IT-Grundschutzes   des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI hat hierfür mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene das Grundschutzprofil Kommune entwickelt, das sehr konkret die notwendigen Maßnahmen für kleine und mittlere Kommunen beschreibt. „Diese sind die beste Grundlage für den Aufbau der kommunalen Informationssicherheit. Die konkrete Umsetzung verbleibt natürlich bei der Kommune im eigenen Wirkungskreis, da das Informationssicherheitsmanagement in der betrachteten Organisation integriert sein muss“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Das Land unterstützt die Thüringer Kommunen durch Bereitstellung eines sicheren Verbindungsnetzes, damit Fachverfahren oder Kommunikation zwischen Behörden nicht über das Internet laufen müssen. Aber auch durch die E-Government-Förderung des Landes wurden und werden Sicherheitsanstrengungen in den Kommunen finanziell unterstützt. Beispielsweise fördert das Land die Schulung der IT-Sicherheitsbeauftragten in den Kommunen.

Zudem hat das Land gemeinsam mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) ein größeres Förderprojekt initiiert, um ein Informationsmanagementsystem in den Kommunen einführen zu können. Hierzu ist bereits ein Fördercluster mit fast 40 Kommunen beantragt beziehungsweise bewilligt (derzeit ca. 635.000 Euro).

Daneben fördert das Land den Aufbau von kommunalen IT-Rechenzentren in mehreren Landkreisen, die auch dazu beitragen, den Gemeinden der Landkreise eine sichere IT-Infrastruktur in einem BSI-konformen Rechenzentrum zur Verfügung zu stellen (Fördersumme insgesamt: 6,8 Millionen Euro).

Der CIO ist davon überzeugt, dass auch der vom Land forcierte Einsatz von Open-Source-Software dazu beiträgt, IT-Sicherheit zu stärken. „Denn nur bei offener Software besteht die uneingeschränkte Möglichkeit, den Quellcode auf unerwünschte Bestandteile zu untersuchen. Neben vielen anderen Vorteilen von Open-Source-Software ist die Verbesserung der IT-Sicherheit ein wesentlicher Grund, warum in der Landesverwaltung und insbesondere im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) immer mehr freie Software zum Einsatz kommt“, sagte Dr. Hartmut Schubert unter Verweis zur Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 Anlage 1.

Antwort auf die Kleine Anfrage 7/2071 - Anlage 1

So stellt das TLRZ derzeit seine gesamte Virtualisierungsinfrastruktur auf eine Software um, die vollständig Open-Source ist. Aber nicht nur an zentraler Stelle soll Open-Source-Software zukünftig eine herausragende Rolle in der IT der Landesverwaltung einnehmen. „Mit dem Vorhaben zur Bereitstellung eines ‚Souveränen Arbeitsplatzes‘ werde ich dem Kabinett vorschlagen, auch in der Fläche, sprich auf den Arbeitsplatzrechnern der Landesverwaltung, mehr Open-Source-Software einzusetzen, um damit die Abhängigkeit von einzelnen Softwareherstellern weiter zu reduzieren“, so der CIO abschließend.

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