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Dr. Hartmut Schubert zieht Bilanz als CIO des Freistaats Thüringen und stellt Vision für Zukunft vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Er sieht gute Grundlagen für eine komplett digitalisierte Verwaltung gelegt und zeichnet mit der neuen E-Government-Strategie eine optimistische Vision für die Digitalisierung der Thüringer Verwaltung.

Mit der neuen E-Government-Strategie sieht Dr. Hartmut Schubert für Thüringen eine positive Entwicklung voraus: „In Thüringen haben wir in den vergangenen Jahren im Bereich E-Government und IT gute Grundlagen geschaffen. Dazu gehören insbesondere: eine zentrale Finanzierung aller Ausgaben für E-Government und IT, eine stabile Förderung der Kommunen,  entschlossene Maßnahmen für digitale Souveränität, z.B. durch den Vorrang für Open Source und dem beginnenden Aufbau einer Verwaltungscloud im neuen Rechenzentrum, die Etablierung der KIV als künftiger zentraler kommunaler Dienstleister, zentrale Basisdienste, wie E-Payment und ein zentrales Antragssystem sowie die flächendeckende Einführung der eAkte in den obersten Landesbehörden. Darauf können wir in den kommenden Jahren aufbauen.“

Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten neuen Strategie für E-Government und IT werden die Ziele bis zum Jahr 2030 abgesteckt. „Wir werden Verwaltungsleistungen perspektivisch nur noch digital anbieten, für Menschen die es wünschen, wird es eine entsprechende Unterstützung geben. Wir werden die inneren Prozesse der Verwaltung optimieren und so den organisatorischen Rahmen vereinfachen. Verwaltungsleistungen werden so schneller und effektiver. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen zukünftig Nachweise nur noch einmal erbringen müssen, denn wir werden die Register miteinander vernetzen. Und wir werden weiter zentrale Angebote des Freistaates schaffen und damit Kommunen von Verwaltungsaufgaben entlasten. Auch den Bund unterstützen wir, sinnvolle zentrale Leistungen anzubieten.  Wir stärken unseren zentralen IT-Dienstleister und setzen noch stärker auf den Einsatz von freier und quelloffener Software“, so Dr. Schubert.

Im heute ebenfalls vorgestellten Jahresbericht zur IT-Sicherheit sieht sich Schubert in den Anstrengungen zur Stärkung der IT-Sicherheit, wie der Etablierung des ThüringenCERT und dem Start der Erweiterung der BSI-Zertifizierung in den vergangenen Jahren bestärkt: „Die IT-Gefährdungslage im Jahr 2023 war äußerst angespannt und zum Teil auf sehr kritischem Niveau. In Folge des russischen Angriffskriegs und den daraus spürbaren Auswirkungen auf die Bedrohungslage für die Informationssicherheit, z.B. pro russische „Hacktivisten“ sowie militärischen Aktionen durch gezielte Störungen im Cyberraum waren auch in der Thüringer Landesverwaltung verstärkt Angriffe zu verzeichnen.“

So wurden 55 Prozent der empfangenen E-Mails (21. Mio.) mit Hilfe technischer Maßnahmen als Spam abgewiesen. Mehrere kommunale Einrichtungen wurden leider auch erfolgreich angegriffen und der Internetauftritt der Thüringer Landesverwaltung musste mehrfach eingeschränkt werden.

Ebenfalls wurde vom Kabinett heute der „Bericht der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit“ zur Kenntnis genommen. Die Überwachungsstelle prüft die Webseiten und App´s öffentlicher Stellen in Thüringen auf ihre Barrierefreiheit.

„Digitale Informationsangebote der öffentlichen Hand und digitale Verwaltungsleistungen spielen eine immer größere Rolle. Sie müssen deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich sein. In Zeiten einer alternden Gesellschaft, ist die digitale Barrierefreiheit zudem auch ein Schlüssel, mehr Menschen digitale Verwaltungsleistungen verständlich zugängig zu machen“, so Dr. Schubert.

Im Vergleich zum ersten Bericht der Jahre 2020 und 2021 sind Fortschritte erkennbar. Die Mehrzahl der geprüften Webseiten und App´s erfüllt die Vorgaben nunmehr überwiegend. Die durchgeführten Prüfungen helfen den öffentlichen Stellen dabei, bestehende Barrieren zu erkennen. „Die Sensibilität für die digitale Barrierefreiheit ist sichtbar gewachsen,“ so Schubert.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Dr. Hartmut Schubert zieht Bilanz als CIO des Freistaats Thüringen und stellt Vision für Zukunft vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Er sieht gute Grundlagen für eine komplett digitalisierte Verwaltung gelegt und zeichnet mit der neuen E-Government-Strategie eine optimistische Vision für die Digitalisierung der Thüringer Verwaltung.

Mit der neuen E-Government-Strategie sieht Dr. Hartmut Schubert für Thüringen eine positive Entwicklung voraus: „In Thüringen haben wir in den vergangenen Jahren im Bereich E-Government und IT gute Grundlagen geschaffen. Dazu gehören insbesondere: eine zentrale Finanzierung aller Ausgaben für E-Government und IT, eine stabile Förderung der Kommunen,  entschlossene Maßnahmen für digitale Souveränität, z.B. durch den Vorrang für Open Source und dem beginnenden Aufbau einer Verwaltungscloud im neuen Rechenzentrum, die Etablierung der KIV als künftiger zentraler kommunaler Dienstleister, zentrale Basisdienste, wie E-Payment und ein zentrales Antragssystem sowie die flächendeckende Einführung der eAkte in den obersten Landesbehörden. Darauf können wir in den kommenden Jahren aufbauen.“

Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten neuen Strategie für E-Government und IT werden die Ziele bis zum Jahr 2030 abgesteckt. „Wir werden Verwaltungsleistungen perspektivisch nur noch digital anbieten, für Menschen die es wünschen, wird es eine entsprechende Unterstützung geben. Wir werden die inneren Prozesse der Verwaltung optimieren und so den organisatorischen Rahmen vereinfachen. Verwaltungsleistungen werden so schneller und effektiver. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen zukünftig Nachweise nur noch einmal erbringen müssen, denn wir werden die Register miteinander vernetzen. Und wir werden weiter zentrale Angebote des Freistaates schaffen und damit Kommunen von Verwaltungsaufgaben entlasten. Auch den Bund unterstützen wir, sinnvolle zentrale Leistungen anzubieten.  Wir stärken unseren zentralen IT-Dienstleister und setzen noch stärker auf den Einsatz von freier und quelloffener Software“, so Dr. Schubert.

Im heute ebenfalls vorgestellten Jahresbericht zur IT-Sicherheit sieht sich Schubert in den Anstrengungen zur Stärkung der IT-Sicherheit, wie der Etablierung des ThüringenCERT und dem Start der Erweiterung der BSI-Zertifizierung in den vergangenen Jahren bestärkt: „Die IT-Gefährdungslage im Jahr 2023 war äußerst angespannt und zum Teil auf sehr kritischem Niveau. In Folge des russischen Angriffskriegs und den daraus spürbaren Auswirkungen auf die Bedrohungslage für die Informationssicherheit, z.B. pro russische „Hacktivisten“ sowie militärischen Aktionen durch gezielte Störungen im Cyberraum waren auch in der Thüringer Landesverwaltung verstärkt Angriffe zu verzeichnen.“

So wurden 55 Prozent der empfangenen E-Mails (21. Mio.) mit Hilfe technischer Maßnahmen als Spam abgewiesen. Mehrere kommunale Einrichtungen wurden leider auch erfolgreich angegriffen und der Internetauftritt der Thüringer Landesverwaltung musste mehrfach eingeschränkt werden.

Ebenfalls wurde vom Kabinett heute der „Bericht der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit“ zur Kenntnis genommen. Die Überwachungsstelle prüft die Webseiten und App´s öffentlicher Stellen in Thüringen auf ihre Barrierefreiheit.

„Digitale Informationsangebote der öffentlichen Hand und digitale Verwaltungsleistungen spielen eine immer größere Rolle. Sie müssen deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich sein. In Zeiten einer alternden Gesellschaft, ist die digitale Barrierefreiheit zudem auch ein Schlüssel, mehr Menschen digitale Verwaltungsleistungen verständlich zugängig zu machen“, so Dr. Schubert.

Im Vergleich zum ersten Bericht der Jahre 2020 und 2021 sind Fortschritte erkennbar. Die Mehrzahl der geprüften Webseiten und App´s erfüllt die Vorgaben nunmehr überwiegend. Die durchgeführten Prüfungen helfen den öffentlichen Stellen dabei, bestehende Barrieren zu erkennen. „Die Sensibilität für die digitale Barrierefreiheit ist sichtbar gewachsen,“ so Schubert.

 

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Dr. Hartmut Schubert zieht Bilanz als CIO des Freistaats Thüringen und stellt Vision für Zukunft vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Er sieht gute Grundlagen für eine komplett digitalisierte Verwaltung gelegt und zeichnet mit der neuen E-Government-Strategie eine optimistische Vision für die Digitalisierung der Thüringer Verwaltung.

Mit der neuen E-Government-Strategie sieht Dr. Hartmut Schubert für Thüringen eine positive Entwicklung voraus: „In Thüringen haben wir in den vergangenen Jahren im Bereich E-Government und IT gute Grundlagen geschaffen. Dazu gehören insbesondere: eine zentrale Finanzierung aller Ausgaben für E-Government und IT, eine stabile Förderung der Kommunen,  entschlossene Maßnahmen für digitale Souveränität, z.B. durch den Vorrang für Open Source und dem beginnenden Aufbau einer Verwaltungscloud im neuen Rechenzentrum, die Etablierung der KIV als künftiger zentraler kommunaler Dienstleister, zentrale Basisdienste, wie E-Payment und ein zentrales Antragssystem sowie die flächendeckende Einführung der eAkte in den obersten Landesbehörden. Darauf können wir in den kommenden Jahren aufbauen.“

Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten neuen Strategie für E-Government und IT werden die Ziele bis zum Jahr 2030 abgesteckt. „Wir werden Verwaltungsleistungen perspektivisch nur noch digital anbieten, für Menschen die es wünschen, wird es eine entsprechende Unterstützung geben. Wir werden die inneren Prozesse der Verwaltung optimieren und so den organisatorischen Rahmen vereinfachen. Verwaltungsleistungen werden so schneller und effektiver. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen zukünftig Nachweise nur noch einmal erbringen müssen, denn wir werden die Register miteinander vernetzen. Und wir werden weiter zentrale Angebote des Freistaates schaffen und damit Kommunen von Verwaltungsaufgaben entlasten. Auch den Bund unterstützen wir, sinnvolle zentrale Leistungen anzubieten.  Wir stärken unseren zentralen IT-Dienstleister und setzen noch stärker auf den Einsatz von freier und quelloffener Software“, so Dr. Schubert.

Im heute ebenfalls vorgestellten Jahresbericht zur IT-Sicherheit sieht sich Schubert in den Anstrengungen zur Stärkung der IT-Sicherheit, wie der Etablierung des ThüringenCERT und dem Start der Erweiterung der BSI-Zertifizierung in den vergangenen Jahren bestärkt: „Die IT-Gefährdungslage im Jahr 2023 war äußerst angespannt und zum Teil auf sehr kritischem Niveau. In Folge des russischen Angriffskriegs und den daraus spürbaren Auswirkungen auf die Bedrohungslage für die Informationssicherheit, z.B. pro russische „Hacktivisten“ sowie militärischen Aktionen durch gezielte Störungen im Cyberraum waren auch in der Thüringer Landesverwaltung verstärkt Angriffe zu verzeichnen.“

So wurden 55 Prozent der empfangenen E-Mails (21. Mio.) mit Hilfe technischer Maßnahmen als Spam abgewiesen. Mehrere kommunale Einrichtungen wurden leider auch erfolgreich angegriffen und der Internetauftritt der Thüringer Landesverwaltung musste mehrfach eingeschränkt werden.

Ebenfalls wurde vom Kabinett heute der „Bericht der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit“ zur Kenntnis genommen. Die Überwachungsstelle prüft die Webseiten und App´s öffentlicher Stellen in Thüringen auf ihre Barrierefreiheit.

„Digitale Informationsangebote der öffentlichen Hand und digitale Verwaltungsleistungen spielen eine immer größere Rolle. Sie müssen deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich sein. In Zeiten einer alternden Gesellschaft, ist die digitale Barrierefreiheit zudem auch ein Schlüssel, mehr Menschen digitale Verwaltungsleistungen verständlich zugängig zu machen“, so Dr. Schubert.

Im Vergleich zum ersten Bericht der Jahre 2020 und 2021 sind Fortschritte erkennbar. Die Mehrzahl der geprüften Webseiten und App´s erfüllt die Vorgaben nunmehr überwiegend. Die durchgeführten Prüfungen helfen den öffentlichen Stellen dabei, bestehende Barrieren zu erkennen. „Die Sensibilität für die digitale Barrierefreiheit ist sichtbar gewachsen,“ so Schubert.

 

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Dr. Hartmut Schubert zieht Bilanz als CIO des Freistaats Thüringen und stellt Vision für Zukunft vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Er sieht gute Grundlagen für eine komplett digitalisierte Verwaltung gelegt und zeichnet mit der neuen E-Government-Strategie eine optimistische Vision für die Digitalisierung der Thüringer Verwaltung.

Mit der neuen E-Government-Strategie sieht Dr. Hartmut Schubert für Thüringen eine positive Entwicklung voraus: „In Thüringen haben wir in den vergangenen Jahren im Bereich E-Government und IT gute Grundlagen geschaffen. Dazu gehören insbesondere: eine zentrale Finanzierung aller Ausgaben für E-Government und IT, eine stabile Förderung der Kommunen,  entschlossene Maßnahmen für digitale Souveränität, z.B. durch den Vorrang für Open Source und dem beginnenden Aufbau einer Verwaltungscloud im neuen Rechenzentrum, die Etablierung der KIV als künftiger zentraler kommunaler Dienstleister, zentrale Basisdienste, wie E-Payment und ein zentrales Antragssystem sowie die flächendeckende Einführung der eAkte in den obersten Landesbehörden. Darauf können wir in den kommenden Jahren aufbauen.“

Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten neuen Strategie für E-Government und IT werden die Ziele bis zum Jahr 2030 abgesteckt. „Wir werden Verwaltungsleistungen perspektivisch nur noch digital anbieten, für Menschen die es wünschen, wird es eine entsprechende Unterstützung geben. Wir werden die inneren Prozesse der Verwaltung optimieren und so den organisatorischen Rahmen vereinfachen. Verwaltungsleistungen werden so schneller und effektiver. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen zukünftig Nachweise nur noch einmal erbringen müssen, denn wir werden die Register miteinander vernetzen. Und wir werden weiter zentrale Angebote des Freistaates schaffen und damit Kommunen von Verwaltungsaufgaben entlasten. Auch den Bund unterstützen wir, sinnvolle zentrale Leistungen anzubieten.  Wir stärken unseren zentralen IT-Dienstleister und setzen noch stärker auf den Einsatz von freier und quelloffener Software“, so Dr. Schubert.

Im heute ebenfalls vorgestellten Jahresbericht zur IT-Sicherheit sieht sich Schubert in den Anstrengungen zur Stärkung der IT-Sicherheit, wie der Etablierung des ThüringenCERT und dem Start der Erweiterung der BSI-Zertifizierung in den vergangenen Jahren bestärkt: „Die IT-Gefährdungslage im Jahr 2023 war äußerst angespannt und zum Teil auf sehr kritischem Niveau. In Folge des russischen Angriffskriegs und den daraus spürbaren Auswirkungen auf die Bedrohungslage für die Informationssicherheit, z.B. pro russische „Hacktivisten“ sowie militärischen Aktionen durch gezielte Störungen im Cyberraum waren auch in der Thüringer Landesverwaltung verstärkt Angriffe zu verzeichnen.“

So wurden 55 Prozent der empfangenen E-Mails (21. Mio.) mit Hilfe technischer Maßnahmen als Spam abgewiesen. Mehrere kommunale Einrichtungen wurden leider auch erfolgreich angegriffen und der Internetauftritt der Thüringer Landesverwaltung musste mehrfach eingeschränkt werden.

Ebenfalls wurde vom Kabinett heute der „Bericht der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit“ zur Kenntnis genommen. Die Überwachungsstelle prüft die Webseiten und App´s öffentlicher Stellen in Thüringen auf ihre Barrierefreiheit.

„Digitale Informationsangebote der öffentlichen Hand und digitale Verwaltungsleistungen spielen eine immer größere Rolle. Sie müssen deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugänglich sein. In Zeiten einer alternden Gesellschaft, ist die digitale Barrierefreiheit zudem auch ein Schlüssel, mehr Menschen digitale Verwaltungsleistungen verständlich zugängig zu machen“, so Dr. Schubert.

Im Vergleich zum ersten Bericht der Jahre 2020 und 2021 sind Fortschritte erkennbar. Die Mehrzahl der geprüften Webseiten und App´s erfüllt die Vorgaben nunmehr überwiegend. Die durchgeführten Prüfungen helfen den öffentlichen Stellen dabei, bestehende Barrieren zu erkennen. „Die Sensibilität für die digitale Barrierefreiheit ist sichtbar gewachsen,“ so Schubert.

 

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