Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen 2020. Finanzministerin Heike Taubert: „Wer kann, sollte trotzdem zeitnah abgeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gestern ist das neue Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) in Kraft getreten. Damit gelten auch neue Fristenregelungen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020.

Wer verpflichtet ist, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, der hatte dafür ursprünglich Zeit bis zum 31. Juli 2021. Wer sich steuerlich vertreten lässt, für den galt bisher eine Frist bis Ende Februar 2022. Jetzt wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 sowohl für steuerlich beratene, als auch für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige um einmalig jeweils drei Monate verlängert.

Wer keinen Steuerberater hat, hat nun für die Erstellung seiner Steuererklärungen 2020 bis zum 31. Oktober 2021 Zeit. Für beratene Steuerpflichtige ist der neue Stichtag der 31. Mai 2022. Grund für die bundesweit beschlossene Fristverlängerung ist die anhaltende Belastung der Bürger:innen, Finanzämter und Steuerberater:innen durch die Corona-Krise.

„Insbesondere für die Steuerbüros sind drei Monate mehr Zeit eine echte Entlastung. Sie waren in den vergangenen Monaten mehrbelastet, weil sie ihre Mandantinnen und Mandanten zusätzlich bei den Anträgen für Corona-Hilfen unterstützt haben“, weiß Finanzministerin Heike Taubert.

Dennoch rät die Finanzministerin jedem, der nicht unmittelbar durch die Pandemie stärker belastet ist als normal, die neuen Fristen nicht auszureizen, um große Bearbeitungsstaus nach Ende der Fristen zu vermeiden. „Wer kann, sollte seine Steuererklärungen zeitnah bei den zuständigen Finanzämtern abgeben. Das entspannt nicht nur die Arbeitssituation in den Finanzämtern, auch die Steuerpflichtigen selbst können befreiter in die Sommerferien starten, wenn ihre steuerlichen Pflichten schon erledigt sind“, so Taubert.

Hintergrund

Die vorgenannten Fristen gelten nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,

  • die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben.
  • auf deren elektronischen Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag). Dadurch führt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber monatlich etwas weniger Lohnsteuer ab.
  • die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat.
  • die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte.

Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro für 2020 übersteigen.

Für die Erstellung der Steuererklärung steht mit „Mein ELSTER“ eine kostenfreie Onlineplattform der Steuerverwaltung zur Verfügung. Die Steuerverwaltung bietet damit einen sicheren, kontaktlosen und flexiblen Weg, mit dem Finanzamt vor Ort zu kommunizieren.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen 2020. Finanzministerin Heike Taubert: „Wer kann, sollte trotzdem zeitnah abgeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gestern ist das neue Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) in Kraft getreten. Damit gelten auch neue Fristenregelungen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020.

Wer verpflichtet ist, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, der hatte dafür ursprünglich Zeit bis zum 31. Juli 2021. Wer sich steuerlich vertreten lässt, für den galt bisher eine Frist bis Ende Februar 2022. Jetzt wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 sowohl für steuerlich beratene, als auch für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige um einmalig jeweils drei Monate verlängert.

Wer keinen Steuerberater hat, hat nun für die Erstellung seiner Steuererklärungen 2020 bis zum 31. Oktober 2021 Zeit. Für beratene Steuerpflichtige ist der neue Stichtag der 31. Mai 2022. Grund für die bundesweit beschlossene Fristverlängerung ist die anhaltende Belastung der Bürger:innen, Finanzämter und Steuerberater:innen durch die Corona-Krise.

„Insbesondere für die Steuerbüros sind drei Monate mehr Zeit eine echte Entlastung. Sie waren in den vergangenen Monaten mehrbelastet, weil sie ihre Mandantinnen und Mandanten zusätzlich bei den Anträgen für Corona-Hilfen unterstützt haben“, weiß Finanzministerin Heike Taubert.

Dennoch rät die Finanzministerin jedem, der nicht unmittelbar durch die Pandemie stärker belastet ist als normal, die neuen Fristen nicht auszureizen, um große Bearbeitungsstaus nach Ende der Fristen zu vermeiden. „Wer kann, sollte seine Steuererklärungen zeitnah bei den zuständigen Finanzämtern abgeben. Das entspannt nicht nur die Arbeitssituation in den Finanzämtern, auch die Steuerpflichtigen selbst können befreiter in die Sommerferien starten, wenn ihre steuerlichen Pflichten schon erledigt sind“, so Taubert.

Hintergrund

Die vorgenannten Fristen gelten nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,

  • die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben.
  • auf deren elektronischen Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag). Dadurch führt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber monatlich etwas weniger Lohnsteuer ab.
  • die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat.
  • die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte.

Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro für 2020 übersteigen.

Für die Erstellung der Steuererklärung steht mit „Mein ELSTER“ eine kostenfreie Onlineplattform der Steuerverwaltung zur Verfügung. Die Steuerverwaltung bietet damit einen sicheren, kontaktlosen und flexiblen Weg, mit dem Finanzamt vor Ort zu kommunizieren.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen 2020. Finanzministerin Heike Taubert: „Wer kann, sollte trotzdem zeitnah abgeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gestern ist das neue Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) in Kraft getreten. Damit gelten auch neue Fristenregelungen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020.

Wer verpflichtet ist, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, der hatte dafür ursprünglich Zeit bis zum 31. Juli 2021. Wer sich steuerlich vertreten lässt, für den galt bisher eine Frist bis Ende Februar 2022. Jetzt wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 sowohl für steuerlich beratene, als auch für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige um einmalig jeweils drei Monate verlängert.

Wer keinen Steuerberater hat, hat nun für die Erstellung seiner Steuererklärungen 2020 bis zum 31. Oktober 2021 Zeit. Für beratene Steuerpflichtige ist der neue Stichtag der 31. Mai 2022. Grund für die bundesweit beschlossene Fristverlängerung ist die anhaltende Belastung der Bürger:innen, Finanzämter und Steuerberater:innen durch die Corona-Krise.

„Insbesondere für die Steuerbüros sind drei Monate mehr Zeit eine echte Entlastung. Sie waren in den vergangenen Monaten mehrbelastet, weil sie ihre Mandantinnen und Mandanten zusätzlich bei den Anträgen für Corona-Hilfen unterstützt haben“, weiß Finanzministerin Heike Taubert.

Dennoch rät die Finanzministerin jedem, der nicht unmittelbar durch die Pandemie stärker belastet ist als normal, die neuen Fristen nicht auszureizen, um große Bearbeitungsstaus nach Ende der Fristen zu vermeiden. „Wer kann, sollte seine Steuererklärungen zeitnah bei den zuständigen Finanzämtern abgeben. Das entspannt nicht nur die Arbeitssituation in den Finanzämtern, auch die Steuerpflichtigen selbst können befreiter in die Sommerferien starten, wenn ihre steuerlichen Pflichten schon erledigt sind“, so Taubert.

Hintergrund

Die vorgenannten Fristen gelten nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,

  • die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben.
  • auf deren elektronischen Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag). Dadurch führt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber monatlich etwas weniger Lohnsteuer ab.
  • die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat.
  • die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte.

Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro für 2020 übersteigen.

Für die Erstellung der Steuererklärung steht mit „Mein ELSTER“ eine kostenfreie Onlineplattform der Steuerverwaltung zur Verfügung. Die Steuerverwaltung bietet damit einen sicheren, kontaktlosen und flexiblen Weg, mit dem Finanzamt vor Ort zu kommunizieren.

Test

Timeline

Drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärungen 2020. Finanzministerin Heike Taubert: „Wer kann, sollte trotzdem zeitnah abgeben.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gestern ist das neue Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) in Kraft getreten. Damit gelten auch neue Fristenregelungen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020.

Wer verpflichtet ist, Steuererklärungen für das Jahr 2020 zu erstellen, der hatte dafür ursprünglich Zeit bis zum 31. Juli 2021. Wer sich steuerlich vertreten lässt, für den galt bisher eine Frist bis Ende Februar 2022. Jetzt wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 sowohl für steuerlich beratene, als auch für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige um einmalig jeweils drei Monate verlängert.

Wer keinen Steuerberater hat, hat nun für die Erstellung seiner Steuererklärungen 2020 bis zum 31. Oktober 2021 Zeit. Für beratene Steuerpflichtige ist der neue Stichtag der 31. Mai 2022. Grund für die bundesweit beschlossene Fristverlängerung ist die anhaltende Belastung der Bürger:innen, Finanzämter und Steuerberater:innen durch die Corona-Krise.

„Insbesondere für die Steuerbüros sind drei Monate mehr Zeit eine echte Entlastung. Sie waren in den vergangenen Monaten mehrbelastet, weil sie ihre Mandantinnen und Mandanten zusätzlich bei den Anträgen für Corona-Hilfen unterstützt haben“, weiß Finanzministerin Heike Taubert.

Dennoch rät die Finanzministerin jedem, der nicht unmittelbar durch die Pandemie stärker belastet ist als normal, die neuen Fristen nicht auszureizen, um große Bearbeitungsstaus nach Ende der Fristen zu vermeiden. „Wer kann, sollte seine Steuererklärungen zeitnah bei den zuständigen Finanzämtern abgeben. Das entspannt nicht nur die Arbeitssituation in den Finanzämtern, auch die Steuerpflichtigen selbst können befreiter in die Sommerferien starten, wenn ihre steuerlichen Pflichten schon erledigt sind“, so Taubert.

Hintergrund

Die vorgenannten Fristen gelten nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer,

  • die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben.
  • auf deren elektronischen Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag). Dadurch führt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber monatlich etwas weniger Lohnsteuer ab.
  • die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat.
  • die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte.

Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro für 2020 übersteigen.

Für die Erstellung der Steuererklärung steht mit „Mein ELSTER“ eine kostenfreie Onlineplattform der Steuerverwaltung zur Verfügung. Die Steuerverwaltung bietet damit einen sicheren, kontaktlosen und flexiblen Weg, mit dem Finanzamt vor Ort zu kommunizieren.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: