Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Einigung bei den landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Verwaltungsreform.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel,...

Zu den zentralen Regelungen

Für die Beschäftigten wurde ein betriebsbedingter Kündigungsschutz vereinbart. Sollte der bisherige Arbeitsplatz entfallen, so wird die Weiterbeschäftigung auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz angestrebt. Bei Veränderung der Aufgaben werden Qualifizierungsangebote unterbreitet.

Wird ein Arbeitsplatz- und Arbeitsortswechsel notwendig, steht den Bediensteten, die außerhalb des bisherigen Arbeitsortes oder Wohnortes weiterbeschäftigt werden, eine einmalige Mobilitätsprämie in Höhe von 1500 bis 2200 Euro zu.

Zudem wird es keine finanziellen Einbußen für betroffene Beschäftigte geben. Im Vertrag ist eine Einkommenssicherung geregelt. Diese betrifft Beschäftigte, die in Folge der Reform auf einem geringer bewerteten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden sollen. In Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer wird als monatliche Zulage ein fest vereinbarter Sicherungsbetrag gewährt.

Ansprechpartner:

dbb beamtenbund und tarifunion
Sebastian Wiegandt, Tarifreferent
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Telefon: 0 30.40 81-54 00
E-Mail: tarif@dbb.de

ver.di
Oliver Greie
ver.di Landesbezirksleiter
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Karl-Liebknecht-Straße 30-32
04107 Leipzig
Telefon: 0341 / 529 01 100
E-Mail: oliver.greie@verdi.de


Thüringer Finanzministerium
Juliane Riehm
Stellv. Pressesprecherin
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Telefon: 0361 57 3611-051
E-Mail: juliane.riehm@tfm.thueringen.de

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel, ein Bündel von Maßnahmen zu entwerfen, mit dem von der Verwaltungsreform betroffene Beschäftigte unterstützt werden.“ Zentrale Elemente sind der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen, die Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierungsmaßnehmen und die Einkommenssicherung. „Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, bspw. Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt“, betonen die Tarifvertragsparteien. Entsprechend sind verschiedene Belastungsausgleiche in den Einigungsvorschlag eingegangen. Der ausgehandelte Vorschlag wird in den kommenden Wochen in den Gremien der Gewerkschaften abgestimmt. Ministerin Taubert: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten gute Arbeit und Thüringen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. Um auch künftig moderne und angemessene Verwaltungsstrukturen zu haben, werden mit der Verwaltungsreform notwendige Veränderungen vorgenommen.“ Damit änderten sich teilweise auch Strukturen und Aufgaben für Beschäftigte, so die Ministerin. Sie sagt weiter: „Mit der tarifvertraglichen Einigung wollen wir den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auch in Zukunft eine attraktive Aufgabe in der Landesverwaltung zu übernehmen. Die Landesregierung wird prüfen, welche Elemente der Regelungen für die Tarifbeschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats übernommen werden können.“ „Wir können mit dem erzielten Ergebnis durchaus zufrieden sein, auch wenn wir nicht all unsere Forderungen durchsetzen konnten. Der vorliegende Kompromiss ist aus unserer Sicht durchaus akzeptabel.“, so Oliver Greie, Landesbezirksleiter im ver.di Landesbezirk SAT. „Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, der viele mögliche Nachteile für Kolleginnen und Kollegen abfedert und unser Ziel widerspiegelt, eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform durchzusetzen“, erklärte Sebastian Wiegandt vom dbb.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Einigung bei den landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Verwaltungsreform.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel,...

Zu den zentralen Regelungen

Für die Beschäftigten wurde ein betriebsbedingter Kündigungsschutz vereinbart. Sollte der bisherige Arbeitsplatz entfallen, so wird die Weiterbeschäftigung auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz angestrebt. Bei Veränderung der Aufgaben werden Qualifizierungsangebote unterbreitet.

Wird ein Arbeitsplatz- und Arbeitsortswechsel notwendig, steht den Bediensteten, die außerhalb des bisherigen Arbeitsortes oder Wohnortes weiterbeschäftigt werden, eine einmalige Mobilitätsprämie in Höhe von 1500 bis 2200 Euro zu.

Zudem wird es keine finanziellen Einbußen für betroffene Beschäftigte geben. Im Vertrag ist eine Einkommenssicherung geregelt. Diese betrifft Beschäftigte, die in Folge der Reform auf einem geringer bewerteten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden sollen. In Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer wird als monatliche Zulage ein fest vereinbarter Sicherungsbetrag gewährt.

Ansprechpartner:

dbb beamtenbund und tarifunion
Sebastian Wiegandt, Tarifreferent
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Telefon: 0 30.40 81-54 00
E-Mail: tarif@dbb.de

ver.di
Oliver Greie
ver.di Landesbezirksleiter
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Karl-Liebknecht-Straße 30-32
04107 Leipzig
Telefon: 0341 / 529 01 100
E-Mail: oliver.greie@verdi.de


Thüringer Finanzministerium
Juliane Riehm
Stellv. Pressesprecherin
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Telefon: 0361 57 3611-051
E-Mail: juliane.riehm@tfm.thueringen.de

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel, ein Bündel von Maßnahmen zu entwerfen, mit dem von der Verwaltungsreform betroffene Beschäftigte unterstützt werden.“ Zentrale Elemente sind der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen, die Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierungsmaßnehmen und die Einkommenssicherung. „Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, bspw. Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt“, betonen die Tarifvertragsparteien. Entsprechend sind verschiedene Belastungsausgleiche in den Einigungsvorschlag eingegangen. Der ausgehandelte Vorschlag wird in den kommenden Wochen in den Gremien der Gewerkschaften abgestimmt. Ministerin Taubert: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten gute Arbeit und Thüringen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. Um auch künftig moderne und angemessene Verwaltungsstrukturen zu haben, werden mit der Verwaltungsreform notwendige Veränderungen vorgenommen.“ Damit änderten sich teilweise auch Strukturen und Aufgaben für Beschäftigte, so die Ministerin. Sie sagt weiter: „Mit der tarifvertraglichen Einigung wollen wir den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auch in Zukunft eine attraktive Aufgabe in der Landesverwaltung zu übernehmen. Die Landesregierung wird prüfen, welche Elemente der Regelungen für die Tarifbeschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats übernommen werden können.“ „Wir können mit dem erzielten Ergebnis durchaus zufrieden sein, auch wenn wir nicht all unsere Forderungen durchsetzen konnten. Der vorliegende Kompromiss ist aus unserer Sicht durchaus akzeptabel.“, so Oliver Greie, Landesbezirksleiter im ver.di Landesbezirk SAT. „Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, der viele mögliche Nachteile für Kolleginnen und Kollegen abfedert und unser Ziel widerspiegelt, eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform durchzusetzen“, erklärte Sebastian Wiegandt vom dbb.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Einigung bei den landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Verwaltungsreform.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel,...

Zu den zentralen Regelungen

Für die Beschäftigten wurde ein betriebsbedingter Kündigungsschutz vereinbart. Sollte der bisherige Arbeitsplatz entfallen, so wird die Weiterbeschäftigung auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz angestrebt. Bei Veränderung der Aufgaben werden Qualifizierungsangebote unterbreitet.

Wird ein Arbeitsplatz- und Arbeitsortswechsel notwendig, steht den Bediensteten, die außerhalb des bisherigen Arbeitsortes oder Wohnortes weiterbeschäftigt werden, eine einmalige Mobilitätsprämie in Höhe von 1500 bis 2200 Euro zu.

Zudem wird es keine finanziellen Einbußen für betroffene Beschäftigte geben. Im Vertrag ist eine Einkommenssicherung geregelt. Diese betrifft Beschäftigte, die in Folge der Reform auf einem geringer bewerteten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden sollen. In Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer wird als monatliche Zulage ein fest vereinbarter Sicherungsbetrag gewährt.

Ansprechpartner:

dbb beamtenbund und tarifunion
Sebastian Wiegandt, Tarifreferent
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Telefon: 0 30.40 81-54 00
E-Mail: tarif@dbb.de

ver.di
Oliver Greie
ver.di Landesbezirksleiter
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Karl-Liebknecht-Straße 30-32
04107 Leipzig
Telefon: 0341 / 529 01 100
E-Mail: oliver.greie@verdi.de


Thüringer Finanzministerium
Juliane Riehm
Stellv. Pressesprecherin
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Telefon: 0361 57 3611-051
E-Mail: juliane.riehm@tfm.thueringen.de

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel, ein Bündel von Maßnahmen zu entwerfen, mit dem von der Verwaltungsreform betroffene Beschäftigte unterstützt werden.“ Zentrale Elemente sind der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen, die Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierungsmaßnehmen und die Einkommenssicherung. „Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, bspw. Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt“, betonen die Tarifvertragsparteien. Entsprechend sind verschiedene Belastungsausgleiche in den Einigungsvorschlag eingegangen. Der ausgehandelte Vorschlag wird in den kommenden Wochen in den Gremien der Gewerkschaften abgestimmt. Ministerin Taubert: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten gute Arbeit und Thüringen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. Um auch künftig moderne und angemessene Verwaltungsstrukturen zu haben, werden mit der Verwaltungsreform notwendige Veränderungen vorgenommen.“ Damit änderten sich teilweise auch Strukturen und Aufgaben für Beschäftigte, so die Ministerin. Sie sagt weiter: „Mit der tarifvertraglichen Einigung wollen wir den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auch in Zukunft eine attraktive Aufgabe in der Landesverwaltung zu übernehmen. Die Landesregierung wird prüfen, welche Elemente der Regelungen für die Tarifbeschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats übernommen werden können.“ „Wir können mit dem erzielten Ergebnis durchaus zufrieden sein, auch wenn wir nicht all unsere Forderungen durchsetzen konnten. Der vorliegende Kompromiss ist aus unserer Sicht durchaus akzeptabel.“, so Oliver Greie, Landesbezirksleiter im ver.di Landesbezirk SAT. „Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, der viele mögliche Nachteile für Kolleginnen und Kollegen abfedert und unser Ziel widerspiegelt, eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform durchzusetzen“, erklärte Sebastian Wiegandt vom dbb.

Test

Timeline

Einigung bei den landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Verwaltungsreform.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel,...

Zu den zentralen Regelungen

Für die Beschäftigten wurde ein betriebsbedingter Kündigungsschutz vereinbart. Sollte der bisherige Arbeitsplatz entfallen, so wird die Weiterbeschäftigung auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz angestrebt. Bei Veränderung der Aufgaben werden Qualifizierungsangebote unterbreitet.

Wird ein Arbeitsplatz- und Arbeitsortswechsel notwendig, steht den Bediensteten, die außerhalb des bisherigen Arbeitsortes oder Wohnortes weiterbeschäftigt werden, eine einmalige Mobilitätsprämie in Höhe von 1500 bis 2200 Euro zu.

Zudem wird es keine finanziellen Einbußen für betroffene Beschäftigte geben. Im Vertrag ist eine Einkommenssicherung geregelt. Diese betrifft Beschäftigte, die in Folge der Reform auf einem geringer bewerteten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden sollen. In Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer wird als monatliche Zulage ein fest vereinbarter Sicherungsbetrag gewährt.

Ansprechpartner:

dbb beamtenbund und tarifunion
Sebastian Wiegandt, Tarifreferent
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Telefon: 0 30.40 81-54 00
E-Mail: tarif@dbb.de

ver.di
Oliver Greie
ver.di Landesbezirksleiter
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Karl-Liebknecht-Straße 30-32
04107 Leipzig
Telefon: 0341 / 529 01 100
E-Mail: oliver.greie@verdi.de


Thüringer Finanzministerium
Juliane Riehm
Stellv. Pressesprecherin
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Telefon: 0361 57 3611-051
E-Mail: juliane.riehm@tfm.thueringen.de

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden. Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel, ein Bündel von Maßnahmen zu entwerfen, mit dem von der Verwaltungsreform betroffene Beschäftigte unterstützt werden.“ Zentrale Elemente sind der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen, die Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierungsmaßnehmen und die Einkommenssicherung. „Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, bspw. Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt“, betonen die Tarifvertragsparteien. Entsprechend sind verschiedene Belastungsausgleiche in den Einigungsvorschlag eingegangen. Der ausgehandelte Vorschlag wird in den kommenden Wochen in den Gremien der Gewerkschaften abgestimmt. Ministerin Taubert: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten gute Arbeit und Thüringen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. Um auch künftig moderne und angemessene Verwaltungsstrukturen zu haben, werden mit der Verwaltungsreform notwendige Veränderungen vorgenommen.“ Damit änderten sich teilweise auch Strukturen und Aufgaben für Beschäftigte, so die Ministerin. Sie sagt weiter: „Mit der tarifvertraglichen Einigung wollen wir den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auch in Zukunft eine attraktive Aufgabe in der Landesverwaltung zu übernehmen. Die Landesregierung wird prüfen, welche Elemente der Regelungen für die Tarifbeschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats übernommen werden können.“ „Wir können mit dem erzielten Ergebnis durchaus zufrieden sein, auch wenn wir nicht all unsere Forderungen durchsetzen konnten. Der vorliegende Kompromiss ist aus unserer Sicht durchaus akzeptabel.“, so Oliver Greie, Landesbezirksleiter im ver.di Landesbezirk SAT. „Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, der viele mögliche Nachteile für Kolleginnen und Kollegen abfedert und unser Ziel widerspiegelt, eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform durchzusetzen“, erklärte Sebastian Wiegandt vom dbb.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: