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ELSTER.DE – Immer mehr Thüringer geben Steuererklärung elektronisch ab


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte...

66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte ELSTER-Quote beträgt für Thüringen exakt 66,05 Prozent. Das entspricht 130.614 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen im Freistaat und damit 3.456 Fällen mehr als im 1. Halbjahr 2017. Die meisten elektronischen Steuererklärungen erhielt das Finanzamt Gera. Dort gingen 74,3 Prozent ein. Im Finanzamt Mühlhausen waren es 71,2 Prozent und am dritthäufigsten, 69,7 Prozent, gaben die Thüringer im Finanzamt Altenburg ihre Steuererklärung elektronisch ab. Finanzministerin Heike Taubert sagte dazu: „Die ELSTER-Quote ist in den letzten zwei Jahren um fast zwei Prozentpunkte gestiegen. Das zeigt, dass die Thüringerinnen und Thüringer die Vorteile der elektronischen Steuererklärung bestens zu nutzen wissen.“ Die Erklärung per Mausklick sei bürgerfreundlich und bequem von zu Hause möglich. Nicht zuletzt sei diese auch aus ökologischen Aspekten vorteilhaft, so die Ministerin. Sie betonte: „ELSTER steht beispielhaft für ein gut funktionierendes E-Government im Freistaat, dass beim Bürger ankommt.“ ELSTER, die elektronische Steuererklärung, ermöglicht es, Steuererklärungen und -anmeldungen über das Internet abzuwickeln. Seit Jahresbeginn 2014 besteht das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung. Dazu können nach der Registrierung die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten und Belege über das Internet abgerufen und direkt in die Steuererklärung übernommen werden. „Um die Akzeptanz für Online-Services zu erhöhen und eine schnellere Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten zu ermöglichen, ist eine leichte Bedienung wichtig“, sagt Finanzministerin Taubert und: „Wer sich bisher gescheut hat, seine Steuererklärung elektronisch abzugeben, sollte dies jetzt einmal über „Mein ELSTER“ ausprobieren.“ Vor einem Jahr wurde die Seite umfassend umgestaltet. Die neue Website ist benutzerfreundlich, übersichtlich und intuitiv zu bedienen. Der Nutzer wird individuell durch den Registrierungsprozess geführt. Durch automatische Steuerberechnungen während der (Formular-) Bearbeitung, praktische Suchfunktionen, eine individuell angepasste Startseite sowie die Datenübernahme aus Vorjahresangaben wurden ebenfalls die Anwenderfreundlichkeit erhöht.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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ELSTER.DE – Immer mehr Thüringer geben Steuererklärung elektronisch ab


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte...

66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte ELSTER-Quote beträgt für Thüringen exakt 66,05 Prozent. Das entspricht 130.614 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen im Freistaat und damit 3.456 Fällen mehr als im 1. Halbjahr 2017. Die meisten elektronischen Steuererklärungen erhielt das Finanzamt Gera. Dort gingen 74,3 Prozent ein. Im Finanzamt Mühlhausen waren es 71,2 Prozent und am dritthäufigsten, 69,7 Prozent, gaben die Thüringer im Finanzamt Altenburg ihre Steuererklärung elektronisch ab. Finanzministerin Heike Taubert sagte dazu: „Die ELSTER-Quote ist in den letzten zwei Jahren um fast zwei Prozentpunkte gestiegen. Das zeigt, dass die Thüringerinnen und Thüringer die Vorteile der elektronischen Steuererklärung bestens zu nutzen wissen.“ Die Erklärung per Mausklick sei bürgerfreundlich und bequem von zu Hause möglich. Nicht zuletzt sei diese auch aus ökologischen Aspekten vorteilhaft, so die Ministerin. Sie betonte: „ELSTER steht beispielhaft für ein gut funktionierendes E-Government im Freistaat, dass beim Bürger ankommt.“ ELSTER, die elektronische Steuererklärung, ermöglicht es, Steuererklärungen und -anmeldungen über das Internet abzuwickeln. Seit Jahresbeginn 2014 besteht das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung. Dazu können nach der Registrierung die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten und Belege über das Internet abgerufen und direkt in die Steuererklärung übernommen werden. „Um die Akzeptanz für Online-Services zu erhöhen und eine schnellere Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten zu ermöglichen, ist eine leichte Bedienung wichtig“, sagt Finanzministerin Taubert und: „Wer sich bisher gescheut hat, seine Steuererklärung elektronisch abzugeben, sollte dies jetzt einmal über „Mein ELSTER“ ausprobieren.“ Vor einem Jahr wurde die Seite umfassend umgestaltet. Die neue Website ist benutzerfreundlich, übersichtlich und intuitiv zu bedienen. Der Nutzer wird individuell durch den Registrierungsprozess geführt. Durch automatische Steuerberechnungen während der (Formular-) Bearbeitung, praktische Suchfunktionen, eine individuell angepasste Startseite sowie die Datenübernahme aus Vorjahresangaben wurden ebenfalls die Anwenderfreundlichkeit erhöht.

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte...

66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte ELSTER-Quote beträgt für Thüringen exakt 66,05 Prozent. Das entspricht 130.614 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen im Freistaat und damit 3.456 Fällen mehr als im 1. Halbjahr 2017. Die meisten elektronischen Steuererklärungen erhielt das Finanzamt Gera. Dort gingen 74,3 Prozent ein. Im Finanzamt Mühlhausen waren es 71,2 Prozent und am dritthäufigsten, 69,7 Prozent, gaben die Thüringer im Finanzamt Altenburg ihre Steuererklärung elektronisch ab. Finanzministerin Heike Taubert sagte dazu: „Die ELSTER-Quote ist in den letzten zwei Jahren um fast zwei Prozentpunkte gestiegen. Das zeigt, dass die Thüringerinnen und Thüringer die Vorteile der elektronischen Steuererklärung bestens zu nutzen wissen.“ Die Erklärung per Mausklick sei bürgerfreundlich und bequem von zu Hause möglich. Nicht zuletzt sei diese auch aus ökologischen Aspekten vorteilhaft, so die Ministerin. Sie betonte: „ELSTER steht beispielhaft für ein gut funktionierendes E-Government im Freistaat, dass beim Bürger ankommt.“ ELSTER, die elektronische Steuererklärung, ermöglicht es, Steuererklärungen und -anmeldungen über das Internet abzuwickeln. Seit Jahresbeginn 2014 besteht das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung. Dazu können nach der Registrierung die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten und Belege über das Internet abgerufen und direkt in die Steuererklärung übernommen werden. „Um die Akzeptanz für Online-Services zu erhöhen und eine schnellere Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten zu ermöglichen, ist eine leichte Bedienung wichtig“, sagt Finanzministerin Taubert und: „Wer sich bisher gescheut hat, seine Steuererklärung elektronisch abzugeben, sollte dies jetzt einmal über „Mein ELSTER“ ausprobieren.“ Vor einem Jahr wurde die Seite umfassend umgestaltet. Die neue Website ist benutzerfreundlich, übersichtlich und intuitiv zu bedienen. Der Nutzer wird individuell durch den Registrierungsprozess geführt. Durch automatische Steuerberechnungen während der (Formular-) Bearbeitung, praktische Suchfunktionen, eine individuell angepasste Startseite sowie die Datenübernahme aus Vorjahresangaben wurden ebenfalls die Anwenderfreundlichkeit erhöht.

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66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte...

66 Prozent der Einkommensteuererklärungen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger für den Veranlagungszeitraum 2017 wurden bisher elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Die Zahlen gehen aus der Gegenüberstellung der in den Finanzämtern der Länder zum Stichtag 30. Juni 2018 eingereichten Einkommensteuererklärungen hervor. Die so genannte ELSTER-Quote beträgt für Thüringen exakt 66,05 Prozent. Das entspricht 130.614 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen im Freistaat und damit 3.456 Fällen mehr als im 1. Halbjahr 2017. Die meisten elektronischen Steuererklärungen erhielt das Finanzamt Gera. Dort gingen 74,3 Prozent ein. Im Finanzamt Mühlhausen waren es 71,2 Prozent und am dritthäufigsten, 69,7 Prozent, gaben die Thüringer im Finanzamt Altenburg ihre Steuererklärung elektronisch ab. Finanzministerin Heike Taubert sagte dazu: „Die ELSTER-Quote ist in den letzten zwei Jahren um fast zwei Prozentpunkte gestiegen. Das zeigt, dass die Thüringerinnen und Thüringer die Vorteile der elektronischen Steuererklärung bestens zu nutzen wissen.“ Die Erklärung per Mausklick sei bürgerfreundlich und bequem von zu Hause möglich. Nicht zuletzt sei diese auch aus ökologischen Aspekten vorteilhaft, so die Ministerin. Sie betonte: „ELSTER steht beispielhaft für ein gut funktionierendes E-Government im Freistaat, dass beim Bürger ankommt.“ ELSTER, die elektronische Steuererklärung, ermöglicht es, Steuererklärungen und -anmeldungen über das Internet abzuwickeln. Seit Jahresbeginn 2014 besteht das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung. Dazu können nach der Registrierung die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten und Belege über das Internet abgerufen und direkt in die Steuererklärung übernommen werden. „Um die Akzeptanz für Online-Services zu erhöhen und eine schnellere Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten zu ermöglichen, ist eine leichte Bedienung wichtig“, sagt Finanzministerin Taubert und: „Wer sich bisher gescheut hat, seine Steuererklärung elektronisch abzugeben, sollte dies jetzt einmal über „Mein ELSTER“ ausprobieren.“ Vor einem Jahr wurde die Seite umfassend umgestaltet. Die neue Website ist benutzerfreundlich, übersichtlich und intuitiv zu bedienen. Der Nutzer wird individuell durch den Registrierungsprozess geführt. Durch automatische Steuerberechnungen während der (Formular-) Bearbeitung, praktische Suchfunktionen, eine individuell angepasste Startseite sowie die Datenübernahme aus Vorjahresangaben wurden ebenfalls die Anwenderfreundlichkeit erhöht.

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