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Endspurt für die Abgabe der Grundsteuererklärungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt zeitnah unter „MeinELSTER“ registrieren und Daten eingeben. Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuer helfen die regionalen Grundsteuer-Hotlines der zuständigen Finanzämter mit der Endnummer -780.

„Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet in wenigen Wochen. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben nur noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, die Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ich appelliere deshalb an alle, die ihrer Pflicht noch nachkommen müssen, die Erklärung jetzt zu erstellen. Aufschieben hilft an dieser Stelle niemandem weiter“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Bisher sind rund 680.000 Feststellungserklärungen (Stand 06.01.2023) in den Finanzämtern in Thüringen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 55 Prozent. Insgesamt werden im Freistaat 1,25 Millionen Erklärungen erwartet. Seit dem 1. Januar 2023 gehen täglich ca.  5.000 Erklärungen in den Finanzämtern ein. „Damit haben wir das Tief seit der beschlossenen Fristverlängerung am 13. Oktober hoffentlich überwunden. Trotzdem ist noch Luft nach oben. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Dieses Niveau streben wir bis Ende Januar auch wieder an“, so Taubert. Nach der beschlossenen Fristverlängerung im Oktober waren an manchen Tagen weniger als 1.000 Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren.Die Registrierung bei ELSTER sowie die Verwendung des eingerichteten Benutzerkontos sind kostenlos.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen zur Grundsteuer können sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Dafür sind seit Anfang der Woche die neuen regionalen Grundsteuer-Hotlines in den zuständigen Finanzämtern freigeschaltet. Die elf Finanzämter sind unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

 

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" häufig gestellte Fragen und verschiedene Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

•           Einfamilienhaus

•           Eigentumswohnung

•           Geschäftsgrundstück

•           gemischt-genutztes Grundstück

•           Land- und Forstwirtschaft

•           Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

•           Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Endspurt für die Abgabe der Grundsteuererklärungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt zeitnah unter „MeinELSTER“ registrieren und Daten eingeben. Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuer helfen die regionalen Grundsteuer-Hotlines der zuständigen Finanzämter mit der Endnummer -780.

„Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet in wenigen Wochen. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben nur noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, die Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ich appelliere deshalb an alle, die ihrer Pflicht noch nachkommen müssen, die Erklärung jetzt zu erstellen. Aufschieben hilft an dieser Stelle niemandem weiter“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Bisher sind rund 680.000 Feststellungserklärungen (Stand 06.01.2023) in den Finanzämtern in Thüringen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 55 Prozent. Insgesamt werden im Freistaat 1,25 Millionen Erklärungen erwartet. Seit dem 1. Januar 2023 gehen täglich ca.  5.000 Erklärungen in den Finanzämtern ein. „Damit haben wir das Tief seit der beschlossenen Fristverlängerung am 13. Oktober hoffentlich überwunden. Trotzdem ist noch Luft nach oben. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Dieses Niveau streben wir bis Ende Januar auch wieder an“, so Taubert. Nach der beschlossenen Fristverlängerung im Oktober waren an manchen Tagen weniger als 1.000 Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren.Die Registrierung bei ELSTER sowie die Verwendung des eingerichteten Benutzerkontos sind kostenlos.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen zur Grundsteuer können sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Dafür sind seit Anfang der Woche die neuen regionalen Grundsteuer-Hotlines in den zuständigen Finanzämtern freigeschaltet. Die elf Finanzämter sind unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

 

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" häufig gestellte Fragen und verschiedene Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

•           Einfamilienhaus

•           Eigentumswohnung

•           Geschäftsgrundstück

•           gemischt-genutztes Grundstück

•           Land- und Forstwirtschaft

•           Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

•           Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

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Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

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Dies ist ein Teaser #3

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Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

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Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Endspurt für die Abgabe der Grundsteuererklärungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Jetzt zeitnah unter „MeinELSTER“ registrieren und Daten eingeben. Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuer helfen die regionalen Grundsteuer-Hotlines der zuständigen Finanzämter mit der Endnummer -780.

„Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet in wenigen Wochen. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben nur noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, die Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ich appelliere deshalb an alle, die ihrer Pflicht noch nachkommen müssen, die Erklärung jetzt zu erstellen. Aufschieben hilft an dieser Stelle niemandem weiter“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Bisher sind rund 680.000 Feststellungserklärungen (Stand 06.01.2023) in den Finanzämtern in Thüringen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 55 Prozent. Insgesamt werden im Freistaat 1,25 Millionen Erklärungen erwartet. Seit dem 1. Januar 2023 gehen täglich ca.  5.000 Erklärungen in den Finanzämtern ein. „Damit haben wir das Tief seit der beschlossenen Fristverlängerung am 13. Oktober hoffentlich überwunden. Trotzdem ist noch Luft nach oben. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Dieses Niveau streben wir bis Ende Januar auch wieder an“, so Taubert. Nach der beschlossenen Fristverlängerung im Oktober waren an manchen Tagen weniger als 1.000 Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren.Die Registrierung bei ELSTER sowie die Verwendung des eingerichteten Benutzerkontos sind kostenlos.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen zur Grundsteuer können sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Dafür sind seit Anfang der Woche die neuen regionalen Grundsteuer-Hotlines in den zuständigen Finanzämtern freigeschaltet. Die elf Finanzämter sind unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

 

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" häufig gestellte Fragen und verschiedene Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

•           Einfamilienhaus

•           Eigentumswohnung

•           Geschäftsgrundstück

•           gemischt-genutztes Grundstück

•           Land- und Forstwirtschaft

•           Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

•           Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

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„Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet in wenigen Wochen. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben nur noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, die Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ich appelliere deshalb an alle, die ihrer Pflicht noch nachkommen müssen, die Erklärung jetzt zu erstellen. Aufschieben hilft an dieser Stelle niemandem weiter“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Bisher sind rund 680.000 Feststellungserklärungen (Stand 06.01.2023) in den Finanzämtern in Thüringen eingegangen. Das entspricht einer Quote von rund 55 Prozent. Insgesamt werden im Freistaat 1,25 Millionen Erklärungen erwartet. Seit dem 1. Januar 2023 gehen täglich ca.  5.000 Erklärungen in den Finanzämtern ein. „Damit haben wir das Tief seit der beschlossenen Fristverlängerung am 13. Oktober hoffentlich überwunden. Trotzdem ist noch Luft nach oben. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Dieses Niveau streben wir bis Ende Januar auch wieder an“, so Taubert. Nach der beschlossenen Fristverlängerung im Oktober waren an manchen Tagen weniger als 1.000 Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen.

Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah online unter „Mein ELSTER“ zu registrieren.Die Registrierung bei ELSTER sowie die Verwendung des eingerichteten Benutzerkontos sind kostenlos.

Für eine Registrierung im kostenfreien Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist zur Authentifizierung (Identitätsnachweis) ein Zertifikat erforderlich. Bei Abschluss der Registrierung wird ein Aktivierungscode aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg versandt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Das Authentifizierungsverfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Die Registrierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Ein Erklärvideo zur Registrierung bei ELSTER findet sich unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen zur Grundsteuer können sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Dafür sind seit Anfang der Woche die neuen regionalen Grundsteuer-Hotlines in den zuständigen Finanzämtern freigeschaltet. Die elf Finanzämter sind unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:

Altenburg

0361 57 3623 780

Eisenach

0361 57 3618 780

Erfurt

0361 57 3615 780

Gera

0361 57 3625 780

Gotha

0361 57 3637 780

Ilmenau

0361 57 3638 780

Jena

0361 57 3626 780

Mühlhausen

0361 57 3614 780

Pößneck

0361 57 3624 780

Sondershausen

0361 57 3639 780

Suhl

0361 57 3619 780

 

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de  unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" häufig gestellte Fragen und verschiedene Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

•           Einfamilienhaus

•           Eigentumswohnung

•           Geschäftsgrundstück

•           gemischt-genutztes Grundstück

•           Land- und Forstwirtschaft

•           Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung

•           Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

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