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Endspurt Grundsteuerreform:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Finanzamt Suhl lädt am kommenden Montag ins Alte Rathaus der Stadt Suhl ein. Ein Expertenteam beantwortet dort Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer. Am Dienstag endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen.

Ein Expertenteam des Finanzamts Suhl beantwortet am Montagnachmittag, einen Tag bevor die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abläuft, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. „Auch auf den letzten Metern möchten wir den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Seite stehen, damit diese die Möglichkeit haben, die Grundsteuererklärung noch fristgerecht bis Dienstag 24.00 Uhr im Finanzamt einzureichen“, sagt Claus Frontzek, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Suhl.  Die Veranstaltung findet von 15.00 bis 18.00 Uhr im Oberrathaussaal des Alten Rathauses der Stadt Suhl statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und diese noch schnell vor Fristablauf klären wollen“, so der Leiter der Behörde.  

Im Finanzamt Suhl sind bisher (Stand 25. Januar 2023) insgesamt 152.445 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 68,4 Prozent. Rund 52.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Suhl muss in insgesamt 222.767 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termin:          Montag, 30. Januar 2023, 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ort:                 Altes Rathaus, Oberrathaussaal, Marktplatz 1, 98527 Suhl

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Endspurt Grundsteuerreform:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Finanzamt Suhl lädt am kommenden Montag ins Alte Rathaus der Stadt Suhl ein. Ein Expertenteam beantwortet dort Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer. Am Dienstag endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen.

Ein Expertenteam des Finanzamts Suhl beantwortet am Montagnachmittag, einen Tag bevor die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abläuft, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. „Auch auf den letzten Metern möchten wir den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Seite stehen, damit diese die Möglichkeit haben, die Grundsteuererklärung noch fristgerecht bis Dienstag 24.00 Uhr im Finanzamt einzureichen“, sagt Claus Frontzek, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Suhl.  Die Veranstaltung findet von 15.00 bis 18.00 Uhr im Oberrathaussaal des Alten Rathauses der Stadt Suhl statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und diese noch schnell vor Fristablauf klären wollen“, so der Leiter der Behörde.  

Im Finanzamt Suhl sind bisher (Stand 25. Januar 2023) insgesamt 152.445 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 68,4 Prozent. Rund 52.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Suhl muss in insgesamt 222.767 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termin:          Montag, 30. Januar 2023, 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ort:                 Altes Rathaus, Oberrathaussaal, Marktplatz 1, 98527 Suhl

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Endspurt Grundsteuerreform:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Finanzamt Suhl lädt am kommenden Montag ins Alte Rathaus der Stadt Suhl ein. Ein Expertenteam beantwortet dort Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer. Am Dienstag endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen.

Ein Expertenteam des Finanzamts Suhl beantwortet am Montagnachmittag, einen Tag bevor die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abläuft, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. „Auch auf den letzten Metern möchten wir den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Seite stehen, damit diese die Möglichkeit haben, die Grundsteuererklärung noch fristgerecht bis Dienstag 24.00 Uhr im Finanzamt einzureichen“, sagt Claus Frontzek, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Suhl.  Die Veranstaltung findet von 15.00 bis 18.00 Uhr im Oberrathaussaal des Alten Rathauses der Stadt Suhl statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und diese noch schnell vor Fristablauf klären wollen“, so der Leiter der Behörde.  

Im Finanzamt Suhl sind bisher (Stand 25. Januar 2023) insgesamt 152.445 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 68,4 Prozent. Rund 52.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Suhl muss in insgesamt 222.767 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termin:          Montag, 30. Januar 2023, 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ort:                 Altes Rathaus, Oberrathaussaal, Marktplatz 1, 98527 Suhl

 

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Das Finanzamt Suhl lädt am kommenden Montag ins Alte Rathaus der Stadt Suhl ein. Ein Expertenteam beantwortet dort Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Grundsteuer. Am Dienstag endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen.

Ein Expertenteam des Finanzamts Suhl beantwortet am Montagnachmittag, einen Tag bevor die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abläuft, noch einmal Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. „Auch auf den letzten Metern möchten wir den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Seite stehen, damit diese die Möglichkeit haben, die Grundsteuererklärung noch fristgerecht bis Dienstag 24.00 Uhr im Finanzamt einzureichen“, sagt Claus Frontzek, Finanzamtsvorsteher des Finanzamts Suhl.  Die Veranstaltung findet von 15.00 bis 18.00 Uhr im Oberrathaussaal des Alten Rathauses der Stadt Suhl statt. „Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die noch offene Fragen zur Grundsteuer haben und diese noch schnell vor Fristablauf klären wollen“, so der Leiter der Behörde.  

Im Finanzamt Suhl sind bisher (Stand 25. Januar 2023) insgesamt 152.445 Feststellungserklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingegangen. Das entspricht einer Erklärungseingangsquote von 68,4 Prozent. Rund 52.000 Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide wurden bereits an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versendet.

Die Thüringer Finanzämter erwarten bis zum 31. Januar 2023 insgesamt 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Suhl muss in insgesamt 222.767 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 an die Städte und Gemeinden zu zahlen.

Termin:          Montag, 30. Januar 2023, 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ort:                 Altes Rathaus, Oberrathaussaal, Marktplatz 1, 98527 Suhl

 

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