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ERINNERUNG: Dritte Telefonsprechstunde zur Grundsteuerreform. Das Thüringer Finanzministerium beantwortet morgen wieder Fragen von Eigentümerinnen und Eigentümern.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Expertinnen und Experten aus dem Thüringer Finanzministerium beantworten am Dienstag, den 29. November 2022 zum dritten Mal telefonisch Fragen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zum Thema Grundsteuer.

Aktuell (Stand 27.11.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 579.273 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 46,8 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

Die Finanzverwaltung appelliert an die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung noch in diesem Jahr zu erstellen. Die vom Thüringer Finanzministerium bereit gestellten Musteranleitungen zeigen, wie die Daten zur Grundsteuererklärung in ELSTER einzugeben sind. Die Anleitungen können auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am Dienstag, den 29. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361   57   3611 903 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Wir bitten um Verständnis, dass es bei vielen Anrufern zu Wartezeiten kommen kann. Auch wenn alle Leitungen belegt sind, hören Sie ein Freizeichen. Ihr Anruf wird entgegengenommen, sobald die Leitung frei ist.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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ERINNERUNG: Dritte Telefonsprechstunde zur Grundsteuerreform. Das Thüringer Finanzministerium beantwortet morgen wieder Fragen von Eigentümerinnen und Eigentümern.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Expertinnen und Experten aus dem Thüringer Finanzministerium beantworten am Dienstag, den 29. November 2022 zum dritten Mal telefonisch Fragen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zum Thema Grundsteuer.

Aktuell (Stand 27.11.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 579.273 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 46,8 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

Die Finanzverwaltung appelliert an die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung noch in diesem Jahr zu erstellen. Die vom Thüringer Finanzministerium bereit gestellten Musteranleitungen zeigen, wie die Daten zur Grundsteuererklärung in ELSTER einzugeben sind. Die Anleitungen können auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am Dienstag, den 29. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361   57   3611 903 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Wir bitten um Verständnis, dass es bei vielen Anrufern zu Wartezeiten kommen kann. Auch wenn alle Leitungen belegt sind, hören Sie ein Freizeichen. Ihr Anruf wird entgegengenommen, sobald die Leitung frei ist.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

ERINNERUNG: Dritte Telefonsprechstunde zur Grundsteuerreform. Das Thüringer Finanzministerium beantwortet morgen wieder Fragen von Eigentümerinnen und Eigentümern.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Expertinnen und Experten aus dem Thüringer Finanzministerium beantworten am Dienstag, den 29. November 2022 zum dritten Mal telefonisch Fragen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zum Thema Grundsteuer.

Aktuell (Stand 27.11.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 579.273 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 46,8 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

Die Finanzverwaltung appelliert an die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung noch in diesem Jahr zu erstellen. Die vom Thüringer Finanzministerium bereit gestellten Musteranleitungen zeigen, wie die Daten zur Grundsteuererklärung in ELSTER einzugeben sind. Die Anleitungen können auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am Dienstag, den 29. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361   57   3611 903 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

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Test

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Expertinnen und Experten aus dem Thüringer Finanzministerium beantworten am Dienstag, den 29. November 2022 zum dritten Mal telefonisch Fragen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zum Thema Grundsteuer.

Aktuell (Stand 27.11.22) sind in den Thüringer Finanzämtern 579.273 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 46,8 Prozent. Insgesamt erwarten die Thüringer Finanzämter 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen.

Die Finanzverwaltung appelliert an die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung noch in diesem Jahr zu erstellen. Die vom Thüringer Finanzministerium bereit gestellten Musteranleitungen zeigen, wie die Daten zur Grundsteuererklärung in ELSTER einzugeben sind. Die Anleitungen können auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ heruntergeladen werden.

Die Telefonsprechstunde des Ministeriums findet am Dienstag, den 29. November 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 902 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361   57   3611 903 für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 906 für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

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