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Fast 78 Prozent der Steuererklärungen werden im Freistaat online eingereicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Immer mehr Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch in den Finanzämtern ein. Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 77,9 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2023 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 1,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

„Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über 10 Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

einfachELSTER für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre

Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich. Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung wurde im Jahr 2024 im Freistaat in 3.446 Fällen genutzt. Das sind über 900 Fälle mehr als im Vorjahr.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Diese übernimmt das Finanzamt aus den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER-Apps

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Die App „ElsterSecure“ bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzerinnen und Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. „Der Vorteil ist, dass die Nutzenden mit der ElsterSecure-App von überall auf Mein ELSTER zugreifen können“, sagt die Finanzministerin.

Mit der App MeinElster+ können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografiert, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart.

Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese ebenfalls mit der App Mein ELSTER+ einfach digital übermittelt werden. Mit der App können auch sonstige Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Gleichzeit werden im Posteingang der App die elektronischen Mitteilungen (Statusmitteilungen, Bescheide und Bescheiddaten) angezeigt. Diese digitale und sichere Möglichkeit der direkten Kommunikation mit dem Finanzamt ersetzt die Nutzung eines E-Mail-Dienstes.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Fast 78 Prozent der Steuererklärungen werden im Freistaat online eingereicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Immer mehr Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch in den Finanzämtern ein. Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 77,9 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2023 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 1,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

„Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über 10 Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

einfachELSTER für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre

Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich. Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung wurde im Jahr 2024 im Freistaat in 3.446 Fällen genutzt. Das sind über 900 Fälle mehr als im Vorjahr.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Diese übernimmt das Finanzamt aus den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER-Apps

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Die App „ElsterSecure“ bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzerinnen und Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. „Der Vorteil ist, dass die Nutzenden mit der ElsterSecure-App von überall auf Mein ELSTER zugreifen können“, sagt die Finanzministerin.

Mit der App MeinElster+ können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografiert, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart.

Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese ebenfalls mit der App Mein ELSTER+ einfach digital übermittelt werden. Mit der App können auch sonstige Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Gleichzeit werden im Posteingang der App die elektronischen Mitteilungen (Statusmitteilungen, Bescheide und Bescheiddaten) angezeigt. Diese digitale und sichere Möglichkeit der direkten Kommunikation mit dem Finanzamt ersetzt die Nutzung eines E-Mail-Dienstes.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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3 Spalter mit Teasern

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Akkordeon und Linkliste

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Im Gewölbe

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Festsaal

in der großen Bibliothek

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Fast 78 Prozent der Steuererklärungen werden im Freistaat online eingereicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Immer mehr Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch in den Finanzämtern ein. Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 77,9 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2023 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 1,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

„Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über 10 Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

einfachELSTER für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre

Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich. Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung wurde im Jahr 2024 im Freistaat in 3.446 Fällen genutzt. Das sind über 900 Fälle mehr als im Vorjahr.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Diese übernimmt das Finanzamt aus den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER-Apps

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Die App „ElsterSecure“ bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzerinnen und Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. „Der Vorteil ist, dass die Nutzenden mit der ElsterSecure-App von überall auf Mein ELSTER zugreifen können“, sagt die Finanzministerin.

Mit der App MeinElster+ können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografiert, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart.

Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese ebenfalls mit der App Mein ELSTER+ einfach digital übermittelt werden. Mit der App können auch sonstige Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Gleichzeit werden im Posteingang der App die elektronischen Mitteilungen (Statusmitteilungen, Bescheide und Bescheiddaten) angezeigt. Diese digitale und sichere Möglichkeit der direkten Kommunikation mit dem Finanzamt ersetzt die Nutzung eines E-Mail-Dienstes.

Test

Timeline

Fast 78 Prozent der Steuererklärungen werden im Freistaat online eingereicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Trend aus den vergangenen Jahren setzt sich weiter fort. Immer mehr Thüringer Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch in den Finanzämtern ein. Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden 77,9 Prozent der bearbeiteten Steuererklärungen 2023 über das Portal ELSTER online bzw. mit Software von Drittanbietern über die von ELSTER bereitgestellte Schnittstelle eingereicht. Die Elster-Quote ist damit um 1,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

„Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über 10 Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im Online-Finanzamt können Steuerpflichtige auch die vorausgefüllte Steuererklärung wählen. Dabei werden Daten aus den Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenbeiträge, etc.), die dem Finanzamt vorliegen, automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen.

Über Mein ELSTER können auch sonstige Anträge, Mitteilungen, Belege oder Einsprüche online an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

einfachELSTER für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre

Mit einfachELSTER können Personen, die ausschließlich inländische Renteneinkünfte oder Pensionen beziehen, ihre Steuerdaten vereinfacht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Kapitaleinkünfte, die unter dem Sparerpauschbetrag liegen und die Ausübung eines Minijobs sind dabei unschädlich. Die vereinfachte Form der elektronischen Übermittlung wurde im Jahr 2024 im Freistaat in 3.446 Fällen genutzt. Das sind über 900 Fälle mehr als im Vorjahr.

Der Vorteil von einfachELSTER ist, dass Angaben zu den inländischen Renteneinkünften oder Pensionen und die Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht in die Steuererklärung eintragen werden müssen. Diese übernimmt das Finanzamt aus den bereits vorliegenden Daten. Nur Angaben zu Spenden, Arztkosten, vorliegenden Behinderungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten müssen noch selbst eingetragen werden.

ELSTER-Apps

ELSTER bietet den Steuerpflichtigen auch verschiedene Apps, um die Steuererklärung noch schneller und komfortabler zu erledigen. Die App „ElsterSecure“ bietet die Möglichkeit, sich mit einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) in das ELSTEROnline-Portal einzuloggen. Ein Zertifikat wird bei dieser Art des Logins nicht mehr benötigt. Die Nutzerinnen und Nutzer können mit ihrem mobilen Gerät die Registrierung für Mein ELSTER abschließen und einen Zugangsschlüssel auf ihrem mobilen Gerät sicher in ElsterSecure speichern. „Der Vorteil ist, dass die Nutzenden mit der ElsterSecure-App von überall auf Mein ELSTER zugreifen können“, sagt die Finanzministerin.

Mit der App MeinElster+ können Belege unkompliziert mit dem Smartphone fotografiert, gesammelt und individuell im Benutzerkonto unter „MeinELSTER“ sortiert und abgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bleibt langwieriges Suchen dann erspart.

Sollten die Belege im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung dann durch das Finanzamt angefordert werden, können diese ebenfalls mit der App Mein ELSTER+ einfach digital übermittelt werden. Mit der App können auch sonstige Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Gleichzeit werden im Posteingang der App die elektronischen Mitteilungen (Statusmitteilungen, Bescheide und Bescheiddaten) angezeigt. Diese digitale und sichere Möglichkeit der direkten Kommunikation mit dem Finanzamt ersetzt die Nutzung eines E-Mail-Dienstes.

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