„Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist eine Mammutaufgabe für die Steuerverwaltungen der Länder. In den Finanzämtern sind dafür strukturelle, organisatorische, personelle und inhaltliche Änderungen notwendig“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Die neuen Regelungen zur Grundsteuer gelten ab dem 1. Januar 2025. Mit der Reform ändert sich die Bewertung der Grundstücke. Thüringen nutzt – wie die meisten Bundesländer – das Bundesmodell zur Neuberechnung der Grundsteuerwerte. Dafür werden im Akkord Bestandsdaten aktualisiert, digitalisiert und neue Grundstücksdaten erfasst.
Für die 1,5 Mio. erklärungspflichtigen Grundstücke in Thüringen müssen die Bürgerinnen und Bürger elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben, die durch die Bewertungsstellen der Finanzämter zu bearbeiten sind. Diese erklärten Grundstücksdaten bilden die Grundlage für die Neuberechnungen der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.
„Die Erklärungen müssen elektronisch abgegeben werden, darauf müssen sich alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer schon jetzt einstellen“, erklärt Taubert. Laut Finanzministerin können die Erklärungen ganz einfach und kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung MeinElster erstellt werden. Wichtig sei nur, dass immer der Vordruck desjenigen Bundeslandes verwendet wird, in dem das Grundstück belegen ist.
Mehr Informationen zum Thema Grundsteuer finden sich auf gibt es unter: Grundsteuer | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de).
Hintergrund
Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerreformen der Nachkriegsgeschichte in Deutschland. Bisher wird die Grundsteuer in den neuen Bundesländern anhand von Einheitswerten aus dem Jahr 1935 (für die alten Bundesländern aus dem Jahr 1964) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung aus 2018 die bisher geltende Bewertung als verfassungswidrig erklärt, weil die tatsächliche Wertentwicklung der Grundstücke durch diese alten Werte nicht wiedergespiegelt wird.
In Zukunft erfolgt im Freistaat die Bewertung nach dem Bundesmodell: Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür die Grundstücksfläche sowie der Bodenrichtwert maßgeblich, der durch unabhängigen Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, werden für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum Nettokaltmieten je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks in die Berechnung des Grundsteuerwerts einbezogen.
Die Finanzämter stellen die Grundsteuermessbeträge ab Juli 2022 fest und leiten diese an die Städte und Gemeinden weiter, die dann wiederum die Grundsteuer anhand der neuen Werte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 festsetzen.
Im kommenden Frühjahr wird die Thüringer Steuerverwaltung alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Freistaat mit einem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform informieren. Außerdem ist eine zentrale Hotline für Fragen zur Grundsteuerreform geplant.