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Finanzämter versenden ihre Schreiben jetzt digital. Für Steuerbescheide gilt es schon lange, jetzt können auch sonstige Schreiben elektronisch zugestellt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter bauen ihre digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern aus. Steuerpflichtige und die Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe haben ab Ende September 2025 die Möglichkeit, sich verschiedene Dokumente, zum Beispiel Anschreiben zur Nachforderung von Unterlagen oder Nachfragen zu steuerlichen Sachverhalten, elektronisch vom Finanzamt in das ELSTER-Konto zusenden zu lassen. Bisher haben die Finanzämter lediglich Steuerbescheide schon digital zugestellt.

„Die Finanzämter können jetzt nicht mehr nur Steuererklärungen, Anschreiben und sonstige Dokumente von den Steuerpflichtigen digital erhalten, sondern auch Ausgangsschreiben selbst elektronisch übermitteln. Damit bauen wir wieder ein Stückchen mehr Bürokratie ab und sparen Papier und Zeit. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Schritt insbesondere in Steuerberaterkanzleien zu effizienteren Arbeitsabläufen führt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Die Finanzämter erhoffen sich dadurch aber auch, dass die Rückantworten und die nachgeforderten Unterlagen mehr und mehr elektronisch z. B. über das jeweilige ELSTER-Nutzerkonto übermittelt werden.

Durch die direkte elektronische Kommunikation werden lange Postlaufzeiten vermieden, der digitale Service wird weiter ausgebaut und die Bearbeitung vereinfacht.

Für jedes vom Finanzamt elektronisch bereitgestellte Dokument wird eine gesonderte Benachrichtigungs-E-Mail an den Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertreter versandt.

Um die digitale Versendung in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ notwendig. Diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich angepasst werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzämter versenden ihre Schreiben jetzt digital. Für Steuerbescheide gilt es schon lange, jetzt können auch sonstige Schreiben elektronisch zugestellt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter bauen ihre digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern aus. Steuerpflichtige und die Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe haben ab Ende September 2025 die Möglichkeit, sich verschiedene Dokumente, zum Beispiel Anschreiben zur Nachforderung von Unterlagen oder Nachfragen zu steuerlichen Sachverhalten, elektronisch vom Finanzamt in das ELSTER-Konto zusenden zu lassen. Bisher haben die Finanzämter lediglich Steuerbescheide schon digital zugestellt.

„Die Finanzämter können jetzt nicht mehr nur Steuererklärungen, Anschreiben und sonstige Dokumente von den Steuerpflichtigen digital erhalten, sondern auch Ausgangsschreiben selbst elektronisch übermitteln. Damit bauen wir wieder ein Stückchen mehr Bürokratie ab und sparen Papier und Zeit. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Schritt insbesondere in Steuerberaterkanzleien zu effizienteren Arbeitsabläufen führt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Die Finanzämter erhoffen sich dadurch aber auch, dass die Rückantworten und die nachgeforderten Unterlagen mehr und mehr elektronisch z. B. über das jeweilige ELSTER-Nutzerkonto übermittelt werden.

Durch die direkte elektronische Kommunikation werden lange Postlaufzeiten vermieden, der digitale Service wird weiter ausgebaut und die Bearbeitung vereinfacht.

Für jedes vom Finanzamt elektronisch bereitgestellte Dokument wird eine gesonderte Benachrichtigungs-E-Mail an den Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertreter versandt.

Um die digitale Versendung in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ notwendig. Diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich angepasst werden.

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Akkordeon und Linkliste

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzämter versenden ihre Schreiben jetzt digital. Für Steuerbescheide gilt es schon lange, jetzt können auch sonstige Schreiben elektronisch zugestellt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter bauen ihre digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern aus. Steuerpflichtige und die Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe haben ab Ende September 2025 die Möglichkeit, sich verschiedene Dokumente, zum Beispiel Anschreiben zur Nachforderung von Unterlagen oder Nachfragen zu steuerlichen Sachverhalten, elektronisch vom Finanzamt in das ELSTER-Konto zusenden zu lassen. Bisher haben die Finanzämter lediglich Steuerbescheide schon digital zugestellt.

„Die Finanzämter können jetzt nicht mehr nur Steuererklärungen, Anschreiben und sonstige Dokumente von den Steuerpflichtigen digital erhalten, sondern auch Ausgangsschreiben selbst elektronisch übermitteln. Damit bauen wir wieder ein Stückchen mehr Bürokratie ab und sparen Papier und Zeit. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Schritt insbesondere in Steuerberaterkanzleien zu effizienteren Arbeitsabläufen führt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Die Finanzämter erhoffen sich dadurch aber auch, dass die Rückantworten und die nachgeforderten Unterlagen mehr und mehr elektronisch z. B. über das jeweilige ELSTER-Nutzerkonto übermittelt werden.

Durch die direkte elektronische Kommunikation werden lange Postlaufzeiten vermieden, der digitale Service wird weiter ausgebaut und die Bearbeitung vereinfacht.

Für jedes vom Finanzamt elektronisch bereitgestellte Dokument wird eine gesonderte Benachrichtigungs-E-Mail an den Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertreter versandt.

Um die digitale Versendung in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ notwendig. Diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich angepasst werden.

Test

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Finanzämter versenden ihre Schreiben jetzt digital. Für Steuerbescheide gilt es schon lange, jetzt können auch sonstige Schreiben elektronisch zugestellt werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter bauen ihre digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern aus. Steuerpflichtige und die Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe haben ab Ende September 2025 die Möglichkeit, sich verschiedene Dokumente, zum Beispiel Anschreiben zur Nachforderung von Unterlagen oder Nachfragen zu steuerlichen Sachverhalten, elektronisch vom Finanzamt in das ELSTER-Konto zusenden zu lassen. Bisher haben die Finanzämter lediglich Steuerbescheide schon digital zugestellt.

„Die Finanzämter können jetzt nicht mehr nur Steuererklärungen, Anschreiben und sonstige Dokumente von den Steuerpflichtigen digital erhalten, sondern auch Ausgangsschreiben selbst elektronisch übermitteln. Damit bauen wir wieder ein Stückchen mehr Bürokratie ab und sparen Papier und Zeit. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Schritt insbesondere in Steuerberaterkanzleien zu effizienteren Arbeitsabläufen führt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Die Finanzämter erhoffen sich dadurch aber auch, dass die Rückantworten und die nachgeforderten Unterlagen mehr und mehr elektronisch z. B. über das jeweilige ELSTER-Nutzerkonto übermittelt werden.

Durch die direkte elektronische Kommunikation werden lange Postlaufzeiten vermieden, der digitale Service wird weiter ausgebaut und die Bearbeitung vereinfacht.

Für jedes vom Finanzamt elektronisch bereitgestellte Dokument wird eine gesonderte Benachrichtigungs-E-Mail an den Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertreter versandt.

Um die digitale Versendung in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ notwendig. Diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich angepasst werden.

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