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Finanzielle Unterstützung für Thüringer Krankenhäuser: Richtlinie zur Gewährung von Krediten unterzeichnet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesundheitsministerin Katharina Schenk hat heute die Richtlinie für die Gewährung von Krediten durch die Thüringer Aufbaubank zugunsten von Krankenhäusern unterzeichnet. Gegenstand der Richtlinie ist die Vergabe von Darlehen an bedarfsnotwendige Krankenhäuser, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken und deren Bestand zu sichern. Die verzinslichen Darlehen werden zu 100 Prozent durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert. Für die Umsetzung der Richtlinie wird das Thüringer Finanzministerium der Thüringer Aufbaubank eine Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro erteilen.

Die Richtlinie tritt am 08.07.2025 in Kraft und ist bis 07.07.2028 befristet.

Hierzu Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Wenn Krankenhäuser ums Überleben kämpfen, betrifft das nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen – es geht vor allem um Menschen: um Patientinnen und Patienten, die auf eine wohnortnahe und verlässliche Versorgung angewiesen sind, und um die Beschäftigten, die Tag für Tag mit großem Engagement ihren Dienst leisten. Mit der heute unterzeichneten Richtlinie geben wir bedarfsnotwendigen Kliniken gezielt die Möglichkeit, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Damit sichern wir nicht nur bestehende Strukturen, sondern schaffen auch Zeit, bis die notwendigen strukturellen Reformen auf Bundesebene greifen. Unsere Verantwortung ist es, die medizinische Versorgung auch in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten – flächendeckend und verlässlich.“

Hierzu Finanzministerin Katja Wolf: "Unsere Krankenhäuser stehen unter enormem wirtschaftlichem Druck – und das nicht wegen eigener Versäumnisse, sondern weil das Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt. Mit der Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro schaffen wir die finanzielle Grundlage für schnelle und gezielte Hilfe. Die Darlehen sind ein wichtiger Baustein, um die Liquidität bedarfsnotwendiger Krankenhäuser kurzfristig zu sichern und deren medizinische Versorgung in den Regionen aufrechtzuerhalten. Der Freistaat steht in dieser schwierigen Übergangszeit fest an der Seite der Krankenhäuser und damit fest an der Seite der Menschen, die dort qualitativ hochwertige Behandlung erhoffen und erhalten, wie auch an der Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hervorragende Arbeit vor Ort leisten“.

Voraussetzungen und Konditionen für die Gewährung von Krediten

Der Höchstbetrag je Darlehen beträgt 10 Millionen Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Entscheidung über das Darlehen erfolgt durch einen Bewilligungsausschuss unter Vorsitz des Thüringer Gesundheitsministeriums. Weitere Vertreter sind die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in Thüringen Krankenhäuser betreiben sowie kommunale Krankenhäuser, die im Landeskrankenhausplan aufgeführt und bedarfsnotwendig sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Insolvenz oder diejenigen, die die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllen (mit Ausnahmen z. B. bei Insolvenzplanverfahren).

Die Mittel dürfen ausschließlich für Betriebsmittel für Thüringer Standorte verwendet werden.

Den vollständigen Text der Richtlinie ist auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.krankenhaus-von-morgen.de/

 

Hintergrund

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet ist sehr angespannt. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den letzten Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen, was sich nun in Liquiditätsengpässen widerspiegelt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzielle Unterstützung für Thüringer Krankenhäuser: Richtlinie zur Gewährung von Krediten unterzeichnet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesundheitsministerin Katharina Schenk hat heute die Richtlinie für die Gewährung von Krediten durch die Thüringer Aufbaubank zugunsten von Krankenhäusern unterzeichnet. Gegenstand der Richtlinie ist die Vergabe von Darlehen an bedarfsnotwendige Krankenhäuser, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken und deren Bestand zu sichern. Die verzinslichen Darlehen werden zu 100 Prozent durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert. Für die Umsetzung der Richtlinie wird das Thüringer Finanzministerium der Thüringer Aufbaubank eine Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro erteilen.

Die Richtlinie tritt am 08.07.2025 in Kraft und ist bis 07.07.2028 befristet.

Hierzu Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Wenn Krankenhäuser ums Überleben kämpfen, betrifft das nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen – es geht vor allem um Menschen: um Patientinnen und Patienten, die auf eine wohnortnahe und verlässliche Versorgung angewiesen sind, und um die Beschäftigten, die Tag für Tag mit großem Engagement ihren Dienst leisten. Mit der heute unterzeichneten Richtlinie geben wir bedarfsnotwendigen Kliniken gezielt die Möglichkeit, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Damit sichern wir nicht nur bestehende Strukturen, sondern schaffen auch Zeit, bis die notwendigen strukturellen Reformen auf Bundesebene greifen. Unsere Verantwortung ist es, die medizinische Versorgung auch in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten – flächendeckend und verlässlich.“

Hierzu Finanzministerin Katja Wolf: "Unsere Krankenhäuser stehen unter enormem wirtschaftlichem Druck – und das nicht wegen eigener Versäumnisse, sondern weil das Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt. Mit der Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro schaffen wir die finanzielle Grundlage für schnelle und gezielte Hilfe. Die Darlehen sind ein wichtiger Baustein, um die Liquidität bedarfsnotwendiger Krankenhäuser kurzfristig zu sichern und deren medizinische Versorgung in den Regionen aufrechtzuerhalten. Der Freistaat steht in dieser schwierigen Übergangszeit fest an der Seite der Krankenhäuser und damit fest an der Seite der Menschen, die dort qualitativ hochwertige Behandlung erhoffen und erhalten, wie auch an der Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hervorragende Arbeit vor Ort leisten“.

Voraussetzungen und Konditionen für die Gewährung von Krediten

Der Höchstbetrag je Darlehen beträgt 10 Millionen Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Entscheidung über das Darlehen erfolgt durch einen Bewilligungsausschuss unter Vorsitz des Thüringer Gesundheitsministeriums. Weitere Vertreter sind die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in Thüringen Krankenhäuser betreiben sowie kommunale Krankenhäuser, die im Landeskrankenhausplan aufgeführt und bedarfsnotwendig sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Insolvenz oder diejenigen, die die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllen (mit Ausnahmen z. B. bei Insolvenzplanverfahren).

Die Mittel dürfen ausschließlich für Betriebsmittel für Thüringer Standorte verwendet werden.

Den vollständigen Text der Richtlinie ist auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.krankenhaus-von-morgen.de/

 

Hintergrund

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet ist sehr angespannt. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den letzten Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen, was sich nun in Liquiditätsengpässen widerspiegelt.

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzielle Unterstützung für Thüringer Krankenhäuser: Richtlinie zur Gewährung von Krediten unterzeichnet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesundheitsministerin Katharina Schenk hat heute die Richtlinie für die Gewährung von Krediten durch die Thüringer Aufbaubank zugunsten von Krankenhäusern unterzeichnet. Gegenstand der Richtlinie ist die Vergabe von Darlehen an bedarfsnotwendige Krankenhäuser, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken und deren Bestand zu sichern. Die verzinslichen Darlehen werden zu 100 Prozent durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert. Für die Umsetzung der Richtlinie wird das Thüringer Finanzministerium der Thüringer Aufbaubank eine Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro erteilen.

Die Richtlinie tritt am 08.07.2025 in Kraft und ist bis 07.07.2028 befristet.

Hierzu Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Wenn Krankenhäuser ums Überleben kämpfen, betrifft das nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen – es geht vor allem um Menschen: um Patientinnen und Patienten, die auf eine wohnortnahe und verlässliche Versorgung angewiesen sind, und um die Beschäftigten, die Tag für Tag mit großem Engagement ihren Dienst leisten. Mit der heute unterzeichneten Richtlinie geben wir bedarfsnotwendigen Kliniken gezielt die Möglichkeit, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Damit sichern wir nicht nur bestehende Strukturen, sondern schaffen auch Zeit, bis die notwendigen strukturellen Reformen auf Bundesebene greifen. Unsere Verantwortung ist es, die medizinische Versorgung auch in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten – flächendeckend und verlässlich.“

Hierzu Finanzministerin Katja Wolf: "Unsere Krankenhäuser stehen unter enormem wirtschaftlichem Druck – und das nicht wegen eigener Versäumnisse, sondern weil das Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt. Mit der Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro schaffen wir die finanzielle Grundlage für schnelle und gezielte Hilfe. Die Darlehen sind ein wichtiger Baustein, um die Liquidität bedarfsnotwendiger Krankenhäuser kurzfristig zu sichern und deren medizinische Versorgung in den Regionen aufrechtzuerhalten. Der Freistaat steht in dieser schwierigen Übergangszeit fest an der Seite der Krankenhäuser und damit fest an der Seite der Menschen, die dort qualitativ hochwertige Behandlung erhoffen und erhalten, wie auch an der Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hervorragende Arbeit vor Ort leisten“.

Voraussetzungen und Konditionen für die Gewährung von Krediten

Der Höchstbetrag je Darlehen beträgt 10 Millionen Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Entscheidung über das Darlehen erfolgt durch einen Bewilligungsausschuss unter Vorsitz des Thüringer Gesundheitsministeriums. Weitere Vertreter sind die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in Thüringen Krankenhäuser betreiben sowie kommunale Krankenhäuser, die im Landeskrankenhausplan aufgeführt und bedarfsnotwendig sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Insolvenz oder diejenigen, die die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllen (mit Ausnahmen z. B. bei Insolvenzplanverfahren).

Die Mittel dürfen ausschließlich für Betriebsmittel für Thüringer Standorte verwendet werden.

Den vollständigen Text der Richtlinie ist auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.krankenhaus-von-morgen.de/

 

Hintergrund

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet ist sehr angespannt. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den letzten Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen, was sich nun in Liquiditätsengpässen widerspiegelt.

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Finanzielle Unterstützung für Thüringer Krankenhäuser: Richtlinie zur Gewährung von Krediten unterzeichnet.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesundheitsministerin Katharina Schenk hat heute die Richtlinie für die Gewährung von Krediten durch die Thüringer Aufbaubank zugunsten von Krankenhäusern unterzeichnet. Gegenstand der Richtlinie ist die Vergabe von Darlehen an bedarfsnotwendige Krankenhäuser, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken und deren Bestand zu sichern. Die verzinslichen Darlehen werden zu 100 Prozent durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert. Für die Umsetzung der Richtlinie wird das Thüringer Finanzministerium der Thüringer Aufbaubank eine Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro erteilen.

Die Richtlinie tritt am 08.07.2025 in Kraft und ist bis 07.07.2028 befristet.

Hierzu Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Wenn Krankenhäuser ums Überleben kämpfen, betrifft das nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen – es geht vor allem um Menschen: um Patientinnen und Patienten, die auf eine wohnortnahe und verlässliche Versorgung angewiesen sind, und um die Beschäftigten, die Tag für Tag mit großem Engagement ihren Dienst leisten. Mit der heute unterzeichneten Richtlinie geben wir bedarfsnotwendigen Kliniken gezielt die Möglichkeit, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Damit sichern wir nicht nur bestehende Strukturen, sondern schaffen auch Zeit, bis die notwendigen strukturellen Reformen auf Bundesebene greifen. Unsere Verantwortung ist es, die medizinische Versorgung auch in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten – flächendeckend und verlässlich.“

Hierzu Finanzministerin Katja Wolf: "Unsere Krankenhäuser stehen unter enormem wirtschaftlichem Druck – und das nicht wegen eigener Versäumnisse, sondern weil das Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt. Mit der Globalbürgschaft in Höhe von 100 Millionen Euro schaffen wir die finanzielle Grundlage für schnelle und gezielte Hilfe. Die Darlehen sind ein wichtiger Baustein, um die Liquidität bedarfsnotwendiger Krankenhäuser kurzfristig zu sichern und deren medizinische Versorgung in den Regionen aufrechtzuerhalten. Der Freistaat steht in dieser schwierigen Übergangszeit fest an der Seite der Krankenhäuser und damit fest an der Seite der Menschen, die dort qualitativ hochwertige Behandlung erhoffen und erhalten, wie auch an der Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hervorragende Arbeit vor Ort leisten“.

Voraussetzungen und Konditionen für die Gewährung von Krediten

Der Höchstbetrag je Darlehen beträgt 10 Millionen Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Entscheidung über das Darlehen erfolgt durch einen Bewilligungsausschuss unter Vorsitz des Thüringer Gesundheitsministeriums. Weitere Vertreter sind die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in Thüringen Krankenhäuser betreiben sowie kommunale Krankenhäuser, die im Landeskrankenhausplan aufgeführt und bedarfsnotwendig sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Insolvenz oder diejenigen, die die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllen (mit Ausnahmen z. B. bei Insolvenzplanverfahren).

Die Mittel dürfen ausschließlich für Betriebsmittel für Thüringer Standorte verwendet werden.

Den vollständigen Text der Richtlinie ist auf der Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.krankenhaus-von-morgen.de/

 

Hintergrund

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet ist sehr angespannt. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den letzten Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen, was sich nun in Liquiditätsengpässen widerspiegelt.

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