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Finanzministerin Heike Taubert: Besoldungsrechtsnovelle ist eine Grundlage für gute Schule in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag...

 


Hintergrund:

Die Lehrerämter wurden besoldungsrechtlich neu bewertet. Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes sollen die verschiedenen Ämter bis auf Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet werden oder zusätzlich eine Amtszulage erhalten.

Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen. Die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten.

Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage, statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt.

Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen. Übernehmen Lehrerinnen oder Lehrer besondere Aufgaben, erhalten diese Vergütungen entsprechend der neu geschaffenen Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung).

Beamte sollen nach ihren Aufgaben und Funktionen bezahlt werden. Das gilt insbesondere für Leistungsfunktionen. Finanzministerin Taubert betont, dass Kolleginnen und Kollegen ermutigt werden sollen, besondere Aufgaben, wie das Amt der Schulleitung, zu übernehmen. Karriere in der Schule sei nun möglich und attraktiv. So muss vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden

Entsprechend sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Stellenzulagen für Lehrer vor. Die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben soll honoriert werden. So soll bei der Fachleiterzulage der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

 

Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag der Landesregierung bringt mehr Klarheit und Transparenz in der Besoldungsstruktur. Rechtsstreitigkeiten sollen künftig vermieden werden. Der Thüringer Schuldienst ist attraktiv. Engagement der Lehrerinnen und Lehrer lohnt sich, auch finanziell. Besondere Aufgaben, wie die Schulleitung oder die Fachbetreuung werden besonders vergütet. Karriere in der Schule ist möglich.“ Die Finanzministerin sagt weiter: „Aber das kostet natürlich auch. Für die Neuregelungen und die geplante Erhöhung der Eingangsbesoldung werden im Haushalt jährlich rund 10 Millionen Euro gebunden.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert: Besoldungsrechtsnovelle ist eine Grundlage für gute Schule in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag...

 


Hintergrund:

Die Lehrerämter wurden besoldungsrechtlich neu bewertet. Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes sollen die verschiedenen Ämter bis auf Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet werden oder zusätzlich eine Amtszulage erhalten.

Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen. Die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten.

Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage, statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt.

Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen. Übernehmen Lehrerinnen oder Lehrer besondere Aufgaben, erhalten diese Vergütungen entsprechend der neu geschaffenen Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung).

Beamte sollen nach ihren Aufgaben und Funktionen bezahlt werden. Das gilt insbesondere für Leistungsfunktionen. Finanzministerin Taubert betont, dass Kolleginnen und Kollegen ermutigt werden sollen, besondere Aufgaben, wie das Amt der Schulleitung, zu übernehmen. Karriere in der Schule sei nun möglich und attraktiv. So muss vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden

Entsprechend sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Stellenzulagen für Lehrer vor. Die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben soll honoriert werden. So soll bei der Fachleiterzulage der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

 

Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag der Landesregierung bringt mehr Klarheit und Transparenz in der Besoldungsstruktur. Rechtsstreitigkeiten sollen künftig vermieden werden. Der Thüringer Schuldienst ist attraktiv. Engagement der Lehrerinnen und Lehrer lohnt sich, auch finanziell. Besondere Aufgaben, wie die Schulleitung oder die Fachbetreuung werden besonders vergütet. Karriere in der Schule ist möglich.“ Die Finanzministerin sagt weiter: „Aber das kostet natürlich auch. Für die Neuregelungen und die geplante Erhöhung der Eingangsbesoldung werden im Haushalt jährlich rund 10 Millionen Euro gebunden.“

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert: Besoldungsrechtsnovelle ist eine Grundlage für gute Schule in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag...

 


Hintergrund:

Die Lehrerämter wurden besoldungsrechtlich neu bewertet. Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes sollen die verschiedenen Ämter bis auf Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet werden oder zusätzlich eine Amtszulage erhalten.

Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen. Die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten.

Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage, statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt.

Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen. Übernehmen Lehrerinnen oder Lehrer besondere Aufgaben, erhalten diese Vergütungen entsprechend der neu geschaffenen Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung).

Beamte sollen nach ihren Aufgaben und Funktionen bezahlt werden. Das gilt insbesondere für Leistungsfunktionen. Finanzministerin Taubert betont, dass Kolleginnen und Kollegen ermutigt werden sollen, besondere Aufgaben, wie das Amt der Schulleitung, zu übernehmen. Karriere in der Schule sei nun möglich und attraktiv. So muss vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden

Entsprechend sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Stellenzulagen für Lehrer vor. Die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben soll honoriert werden. So soll bei der Fachleiterzulage der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

 

Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag der Landesregierung bringt mehr Klarheit und Transparenz in der Besoldungsstruktur. Rechtsstreitigkeiten sollen künftig vermieden werden. Der Thüringer Schuldienst ist attraktiv. Engagement der Lehrerinnen und Lehrer lohnt sich, auch finanziell. Besondere Aufgaben, wie die Schulleitung oder die Fachbetreuung werden besonders vergütet. Karriere in der Schule ist möglich.“ Die Finanzministerin sagt weiter: „Aber das kostet natürlich auch. Für die Neuregelungen und die geplante Erhöhung der Eingangsbesoldung werden im Haushalt jährlich rund 10 Millionen Euro gebunden.“

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Finanzministerin Heike Taubert: Besoldungsrechtsnovelle ist eine Grundlage für gute Schule in Thüringen.


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Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag...

 


Hintergrund:

Die Lehrerämter wurden besoldungsrechtlich neu bewertet. Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes sollen die verschiedenen Ämter bis auf Gymnasial- und Berufsschullehrer einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet werden oder zusätzlich eine Amtszulage erhalten.

Die Anhebung des Eingangsamtes bei den Regelschullehrern soll nach Absprache mit den Gewerkschaften bereits ab 1. Januar 2018 erfolgen. Die übrigen Veränderungen sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten.

Regelschullehrer werden künftig im Eingangsamt mit der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage, statt bisher nur mit A12 eingestuft. Förderschullehrer mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR erhalten die Besoldungsgruppe A13, statt bisher im Eingangsamt die A12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A10 neu bewertet und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A11 mit Amtszulage. Mit diesem Paket sind für die betroffenen Lehrer Besoldungserhöhungen von 200 bis 500 Euro monatlich verbunden. Diese werden nach Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte ausgezahlt.

Für die Laufbahnzweige des Gymnasial- und Berufschullehrers bleibt die Besoldungsgruppe A13 bestehen. Übernehmen Lehrerinnen oder Lehrer besondere Aufgaben, erhalten diese Vergütungen entsprechend der neu geschaffenen Funktionsämter (Leiter einer Oberstufe, Leiter einer Abteilung).

Beamte sollen nach ihren Aufgaben und Funktionen bezahlt werden. Das gilt insbesondere für Leistungsfunktionen. Finanzministerin Taubert betont, dass Kolleginnen und Kollegen ermutigt werden sollen, besondere Aufgaben, wie das Amt der Schulleitung, zu übernehmen. Karriere in der Schule sei nun möglich und attraktiv. So muss vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter), im Schulaufsichtsdienst (in den Schulämtern und im Ministerium) und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien künftig nicht mehr jedes davorliegende Beförderungsamt durchlaufen werden

Entsprechend sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Stellenzulagen für Lehrer vor. Die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben soll honoriert werden. So soll bei der Fachleiterzulage der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung mit dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberater in Höhe von 100 Euro.

 

Das Thüringer Kabinett hat heute im zweiten Durchgang die Novellierung des Thüringer Besoldungsgesetzes beschlossen. Dabei wurden die Besoldungsregeln für die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer angepasst. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagte im Nachgang der Kabinettbefassung: „Gute Schule braucht klare Regeln, auch im Besoldungsrecht. Der Vorschlag der Landesregierung bringt mehr Klarheit und Transparenz in der Besoldungsstruktur. Rechtsstreitigkeiten sollen künftig vermieden werden. Der Thüringer Schuldienst ist attraktiv. Engagement der Lehrerinnen und Lehrer lohnt sich, auch finanziell. Besondere Aufgaben, wie die Schulleitung oder die Fachbetreuung werden besonders vergütet. Karriere in der Schule ist möglich.“ Die Finanzministerin sagt weiter: „Aber das kostet natürlich auch. Für die Neuregelungen und die geplante Erhöhung der Eingangsbesoldung werden im Haushalt jährlich rund 10 Millionen Euro gebunden.“

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