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Finanzministerin Heike Taubert besteht auf gerechte und einheitliche Unterstützung von Unternehmen und Berufsgruppen, die von der Corona-Krise betroffen sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Keine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die ebenfalls auf soziale Leistungen angewiesen sind.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) kritisiert den Vorschlag, freischaffenden Künstlern, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, privilegiert zusätzliche Mittel in Höhe von pauschal 1.000 Euro pro Monat für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren. Ungerecht sei der Vorschlag beispielsweise, weil unmittelbar mit der Kultur in Zusammenhang stehende Tätigkeiten nicht privilegiert würden. Die von der Landtagsabgeordneten Frau Mitteldorf erwähnte Fußpflegerin werde ebenfalls nicht erfasst.

„Mir geht es um eine gerechte und einheitliche Unterstützung aller, die von der Corona-Krise betroffen sind, sei es durch Soforthilfe, steuerliche Erleichterungen, erhöhtes Kurzarbeitergeld oder den Verzicht auf die Vermögensprüfung bei der Bewilligung der Grundsicherung. Viele freischaffende Künstler konnten bereits von der Soforthilfe für Soloselb-ständige profitieren. Dies ist für unabwendbare Betriebsausgaben wie Miete, Kredite und Leasingraten möglich, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer künstlerischen Tätigkeit stehen, aber auch für die Weiterzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Als Hilfe für den eigenen Lebensunterhalt können die Betroffenen die Grundsicherung beantragen“, sagte Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin zeigte jedoch Verständnis dafür, dass es manche Künstlerin oder manchen Publizisten befremden mag, das Jobcenter aufzusuchen. „Viele, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, kommen mit ihrem niedrigen Durchschnittseinkommen gerade so über die Runden und waren bislang nicht auf die Unterstützung der Solidar-gemeinschaft angewiesen. Aber jetzt, da Aufträge wegbrechen oder Auftritte abgesagt werden, können auch die Hilfen des Sozialsystems in Anspruch genommen werden“, ermutigte Heike Taubert.

Laut Thüringer Finanzministerin ist eine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, nicht angezeigt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert besteht auf gerechte und einheitliche Unterstützung von Unternehmen und Berufsgruppen, die von der Corona-Krise betroffen sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Keine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die ebenfalls auf soziale Leistungen angewiesen sind.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) kritisiert den Vorschlag, freischaffenden Künstlern, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, privilegiert zusätzliche Mittel in Höhe von pauschal 1.000 Euro pro Monat für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren. Ungerecht sei der Vorschlag beispielsweise, weil unmittelbar mit der Kultur in Zusammenhang stehende Tätigkeiten nicht privilegiert würden. Die von der Landtagsabgeordneten Frau Mitteldorf erwähnte Fußpflegerin werde ebenfalls nicht erfasst.

„Mir geht es um eine gerechte und einheitliche Unterstützung aller, die von der Corona-Krise betroffen sind, sei es durch Soforthilfe, steuerliche Erleichterungen, erhöhtes Kurzarbeitergeld oder den Verzicht auf die Vermögensprüfung bei der Bewilligung der Grundsicherung. Viele freischaffende Künstler konnten bereits von der Soforthilfe für Soloselb-ständige profitieren. Dies ist für unabwendbare Betriebsausgaben wie Miete, Kredite und Leasingraten möglich, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer künstlerischen Tätigkeit stehen, aber auch für die Weiterzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Als Hilfe für den eigenen Lebensunterhalt können die Betroffenen die Grundsicherung beantragen“, sagte Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin zeigte jedoch Verständnis dafür, dass es manche Künstlerin oder manchen Publizisten befremden mag, das Jobcenter aufzusuchen. „Viele, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, kommen mit ihrem niedrigen Durchschnittseinkommen gerade so über die Runden und waren bislang nicht auf die Unterstützung der Solidar-gemeinschaft angewiesen. Aber jetzt, da Aufträge wegbrechen oder Auftritte abgesagt werden, können auch die Hilfen des Sozialsystems in Anspruch genommen werden“, ermutigte Heike Taubert.

Laut Thüringer Finanzministerin ist eine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, nicht angezeigt.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert besteht auf gerechte und einheitliche Unterstützung von Unternehmen und Berufsgruppen, die von der Corona-Krise betroffen sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Keine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die ebenfalls auf soziale Leistungen angewiesen sind.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) kritisiert den Vorschlag, freischaffenden Künstlern, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, privilegiert zusätzliche Mittel in Höhe von pauschal 1.000 Euro pro Monat für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren. Ungerecht sei der Vorschlag beispielsweise, weil unmittelbar mit der Kultur in Zusammenhang stehende Tätigkeiten nicht privilegiert würden. Die von der Landtagsabgeordneten Frau Mitteldorf erwähnte Fußpflegerin werde ebenfalls nicht erfasst.

„Mir geht es um eine gerechte und einheitliche Unterstützung aller, die von der Corona-Krise betroffen sind, sei es durch Soforthilfe, steuerliche Erleichterungen, erhöhtes Kurzarbeitergeld oder den Verzicht auf die Vermögensprüfung bei der Bewilligung der Grundsicherung. Viele freischaffende Künstler konnten bereits von der Soforthilfe für Soloselb-ständige profitieren. Dies ist für unabwendbare Betriebsausgaben wie Miete, Kredite und Leasingraten möglich, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer künstlerischen Tätigkeit stehen, aber auch für die Weiterzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Als Hilfe für den eigenen Lebensunterhalt können die Betroffenen die Grundsicherung beantragen“, sagte Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin zeigte jedoch Verständnis dafür, dass es manche Künstlerin oder manchen Publizisten befremden mag, das Jobcenter aufzusuchen. „Viele, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, kommen mit ihrem niedrigen Durchschnittseinkommen gerade so über die Runden und waren bislang nicht auf die Unterstützung der Solidar-gemeinschaft angewiesen. Aber jetzt, da Aufträge wegbrechen oder Auftritte abgesagt werden, können auch die Hilfen des Sozialsystems in Anspruch genommen werden“, ermutigte Heike Taubert.

Laut Thüringer Finanzministerin ist eine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, nicht angezeigt.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Keine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die ebenfalls auf soziale Leistungen angewiesen sind.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) kritisiert den Vorschlag, freischaffenden Künstlern, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, privilegiert zusätzliche Mittel in Höhe von pauschal 1.000 Euro pro Monat für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren. Ungerecht sei der Vorschlag beispielsweise, weil unmittelbar mit der Kultur in Zusammenhang stehende Tätigkeiten nicht privilegiert würden. Die von der Landtagsabgeordneten Frau Mitteldorf erwähnte Fußpflegerin werde ebenfalls nicht erfasst.

„Mir geht es um eine gerechte und einheitliche Unterstützung aller, die von der Corona-Krise betroffen sind, sei es durch Soforthilfe, steuerliche Erleichterungen, erhöhtes Kurzarbeitergeld oder den Verzicht auf die Vermögensprüfung bei der Bewilligung der Grundsicherung. Viele freischaffende Künstler konnten bereits von der Soforthilfe für Soloselb-ständige profitieren. Dies ist für unabwendbare Betriebsausgaben wie Miete, Kredite und Leasingraten möglich, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer künstlerischen Tätigkeit stehen, aber auch für die Weiterzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Als Hilfe für den eigenen Lebensunterhalt können die Betroffenen die Grundsicherung beantragen“, sagte Taubert.

Die Thüringer Finanzministerin zeigte jedoch Verständnis dafür, dass es manche Künstlerin oder manchen Publizisten befremden mag, das Jobcenter aufzusuchen. „Viele, die in die Künstlersozialkasse einzahlen, kommen mit ihrem niedrigen Durchschnittseinkommen gerade so über die Runden und waren bislang nicht auf die Unterstützung der Solidar-gemeinschaft angewiesen. Aber jetzt, da Aufträge wegbrechen oder Auftritte abgesagt werden, können auch die Hilfen des Sozialsystems in Anspruch genommen werden“, ermutigte Heike Taubert.

Laut Thüringer Finanzministerin ist eine Privilegierung von freischaffenden Künstlern gegenüber anderen Berufsgruppen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, nicht angezeigt.

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