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Finanzministerin Heike Taubert besucht Beihilfestelle in Gera: Bedienstete des Freistaats beantragen Beihilfe immer häufiger elektronisch. Effektivität bei der Antragsbearbeitung steigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist der erste Besuch von Finanzministerin Heike Taubert in der Beihilfestelle am neuen Standort in Gera seit dem Umzug im April 2020. Tauberts Besuch musste coronabedingt immer wieder verschoben werden.

„Ich freue mich, dass es endlich geklappt hat und ich mir direkt vor Ort einen Eindruck von den neuen Arbeitsbedingungen machen kann. Auch ein ehrliches und persönliches Feedback von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Personalvertretung und der Behördenleitung ist mir wichtig. Anregungen und Wünsche nehme ich natürlich auch gern mit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Taubert interessiert sich im Gespräch mit der Behördenleitung besonders für die digitalen Beihilfeanträge, die die Bediensteten des Freistaats seit dem 1. Juli 2020 elektronisch einreichen können. Im Startmonat lag der Anteil der elektronisch eingereichten Anträge noch bei 5,41 Prozent, im Juni 2021 werden schon 22,8 Prozent aller Anträge digital eingereicht. Insgesamt gingen im ersten Halbjahr 2021 über 15.000 Anträge online ein. „Die Tendenz steigt weiter. Das ist erfreulich, denn so ist eine effektivere Antragsbearbeitung möglich von der beide Seiten etwas haben“, lobt die Ministerin.

Auch die während der Corona-Pandemie eingeführten Telearbeitsplätze bestätigen den Trend zu mehr Effektivität bei der Bearbeitung der elektronischen Anträge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom häuslichen Arbeitsplatz ausschließlich digitale Anträge bearbeiten, schafften im Durchschnitt etwa 30 Prozent mehr Anträge als vorher. Das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) will deshalb die Telearbeitsplätze in der Beihilfestelle weiter erhöhen.  „Das ist eine sehr gute Nachricht. Dauerhaft kann so die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf unter zehn Tage verkürzt werden und zusätzlich kommen wir dem Wunsch der Beschäftigten nach mehr Telearbeitsplätzen nach“, so Taubert.

Die Finanzministerin informiert sich während Ihres Besuchs auch über die Zahlen zur Pauschalen Beihilfe, die im Freistaat im Januar 2020 eingeführt wurde. Thüringen ist eines von nur wenigen Bundesländern, das im Falle einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung Pauschale Beihilfe gewährt. „Das bedeutet wir übernehmen als Dienstherr 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Bisher wurden vom Land Thüringen knapp 1.330 Anträge bewilligt und ca. 4 Mio. Euro ausgezahlt.

Zwischen der Beihilfestelle in Gera und dem IT-Dienstleistungszentrum im Landesamt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung in München (IT-DLZ) läuft aktuell eine erweiterte IT-Kooperation. Für das im Freistaat genutzte Beihilfeabrechnungsverfahren (BayBAS-Thüringen) soll der technische Anwendungsbetrieb vom IT-DLZ durchgeführt werden. Dazu war eine Migration des BayBAS-Thüringen an das IT-DLZ erforderlich. „Die Migration erfolgte an einem Wochenende im Juni. Dank dem engagierten Einsatz der Bediensteten verlief alles reibungslos“, so Taubert.

Hintergrund

Die Beihilfestelle gehört zum Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF). In der Beihilfestelle bearbeiten aktuell insgesamt 55 Bedienstete Anträge auf individuelle oder pauschale Beihilfe. Im Jahr 2020 gingen insgesamt 139.770 Beihilfeanträge ein. An die Beihilfeberechtigten im Freistaat wurden im vergangenen Jahr knapp 114,5 Mio. Euro ausgezahlt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert besucht Beihilfestelle in Gera: Bedienstete des Freistaats beantragen Beihilfe immer häufiger elektronisch. Effektivität bei der Antragsbearbeitung steigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist der erste Besuch von Finanzministerin Heike Taubert in der Beihilfestelle am neuen Standort in Gera seit dem Umzug im April 2020. Tauberts Besuch musste coronabedingt immer wieder verschoben werden.

„Ich freue mich, dass es endlich geklappt hat und ich mir direkt vor Ort einen Eindruck von den neuen Arbeitsbedingungen machen kann. Auch ein ehrliches und persönliches Feedback von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Personalvertretung und der Behördenleitung ist mir wichtig. Anregungen und Wünsche nehme ich natürlich auch gern mit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Taubert interessiert sich im Gespräch mit der Behördenleitung besonders für die digitalen Beihilfeanträge, die die Bediensteten des Freistaats seit dem 1. Juli 2020 elektronisch einreichen können. Im Startmonat lag der Anteil der elektronisch eingereichten Anträge noch bei 5,41 Prozent, im Juni 2021 werden schon 22,8 Prozent aller Anträge digital eingereicht. Insgesamt gingen im ersten Halbjahr 2021 über 15.000 Anträge online ein. „Die Tendenz steigt weiter. Das ist erfreulich, denn so ist eine effektivere Antragsbearbeitung möglich von der beide Seiten etwas haben“, lobt die Ministerin.

Auch die während der Corona-Pandemie eingeführten Telearbeitsplätze bestätigen den Trend zu mehr Effektivität bei der Bearbeitung der elektronischen Anträge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom häuslichen Arbeitsplatz ausschließlich digitale Anträge bearbeiten, schafften im Durchschnitt etwa 30 Prozent mehr Anträge als vorher. Das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) will deshalb die Telearbeitsplätze in der Beihilfestelle weiter erhöhen.  „Das ist eine sehr gute Nachricht. Dauerhaft kann so die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf unter zehn Tage verkürzt werden und zusätzlich kommen wir dem Wunsch der Beschäftigten nach mehr Telearbeitsplätzen nach“, so Taubert.

Die Finanzministerin informiert sich während Ihres Besuchs auch über die Zahlen zur Pauschalen Beihilfe, die im Freistaat im Januar 2020 eingeführt wurde. Thüringen ist eines von nur wenigen Bundesländern, das im Falle einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung Pauschale Beihilfe gewährt. „Das bedeutet wir übernehmen als Dienstherr 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Bisher wurden vom Land Thüringen knapp 1.330 Anträge bewilligt und ca. 4 Mio. Euro ausgezahlt.

Zwischen der Beihilfestelle in Gera und dem IT-Dienstleistungszentrum im Landesamt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung in München (IT-DLZ) läuft aktuell eine erweiterte IT-Kooperation. Für das im Freistaat genutzte Beihilfeabrechnungsverfahren (BayBAS-Thüringen) soll der technische Anwendungsbetrieb vom IT-DLZ durchgeführt werden. Dazu war eine Migration des BayBAS-Thüringen an das IT-DLZ erforderlich. „Die Migration erfolgte an einem Wochenende im Juni. Dank dem engagierten Einsatz der Bediensteten verlief alles reibungslos“, so Taubert.

Hintergrund

Die Beihilfestelle gehört zum Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF). In der Beihilfestelle bearbeiten aktuell insgesamt 55 Bedienstete Anträge auf individuelle oder pauschale Beihilfe. Im Jahr 2020 gingen insgesamt 139.770 Beihilfeanträge ein. An die Beihilfeberechtigten im Freistaat wurden im vergangenen Jahr knapp 114,5 Mio. Euro ausgezahlt.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert besucht Beihilfestelle in Gera: Bedienstete des Freistaats beantragen Beihilfe immer häufiger elektronisch. Effektivität bei der Antragsbearbeitung steigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist der erste Besuch von Finanzministerin Heike Taubert in der Beihilfestelle am neuen Standort in Gera seit dem Umzug im April 2020. Tauberts Besuch musste coronabedingt immer wieder verschoben werden.

„Ich freue mich, dass es endlich geklappt hat und ich mir direkt vor Ort einen Eindruck von den neuen Arbeitsbedingungen machen kann. Auch ein ehrliches und persönliches Feedback von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Personalvertretung und der Behördenleitung ist mir wichtig. Anregungen und Wünsche nehme ich natürlich auch gern mit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Taubert interessiert sich im Gespräch mit der Behördenleitung besonders für die digitalen Beihilfeanträge, die die Bediensteten des Freistaats seit dem 1. Juli 2020 elektronisch einreichen können. Im Startmonat lag der Anteil der elektronisch eingereichten Anträge noch bei 5,41 Prozent, im Juni 2021 werden schon 22,8 Prozent aller Anträge digital eingereicht. Insgesamt gingen im ersten Halbjahr 2021 über 15.000 Anträge online ein. „Die Tendenz steigt weiter. Das ist erfreulich, denn so ist eine effektivere Antragsbearbeitung möglich von der beide Seiten etwas haben“, lobt die Ministerin.

Auch die während der Corona-Pandemie eingeführten Telearbeitsplätze bestätigen den Trend zu mehr Effektivität bei der Bearbeitung der elektronischen Anträge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom häuslichen Arbeitsplatz ausschließlich digitale Anträge bearbeiten, schafften im Durchschnitt etwa 30 Prozent mehr Anträge als vorher. Das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) will deshalb die Telearbeitsplätze in der Beihilfestelle weiter erhöhen.  „Das ist eine sehr gute Nachricht. Dauerhaft kann so die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf unter zehn Tage verkürzt werden und zusätzlich kommen wir dem Wunsch der Beschäftigten nach mehr Telearbeitsplätzen nach“, so Taubert.

Die Finanzministerin informiert sich während Ihres Besuchs auch über die Zahlen zur Pauschalen Beihilfe, die im Freistaat im Januar 2020 eingeführt wurde. Thüringen ist eines von nur wenigen Bundesländern, das im Falle einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung Pauschale Beihilfe gewährt. „Das bedeutet wir übernehmen als Dienstherr 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Bisher wurden vom Land Thüringen knapp 1.330 Anträge bewilligt und ca. 4 Mio. Euro ausgezahlt.

Zwischen der Beihilfestelle in Gera und dem IT-Dienstleistungszentrum im Landesamt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung in München (IT-DLZ) läuft aktuell eine erweiterte IT-Kooperation. Für das im Freistaat genutzte Beihilfeabrechnungsverfahren (BayBAS-Thüringen) soll der technische Anwendungsbetrieb vom IT-DLZ durchgeführt werden. Dazu war eine Migration des BayBAS-Thüringen an das IT-DLZ erforderlich. „Die Migration erfolgte an einem Wochenende im Juni. Dank dem engagierten Einsatz der Bediensteten verlief alles reibungslos“, so Taubert.

Hintergrund

Die Beihilfestelle gehört zum Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF). In der Beihilfestelle bearbeiten aktuell insgesamt 55 Bedienstete Anträge auf individuelle oder pauschale Beihilfe. Im Jahr 2020 gingen insgesamt 139.770 Beihilfeanträge ein. An die Beihilfeberechtigten im Freistaat wurden im vergangenen Jahr knapp 114,5 Mio. Euro ausgezahlt.

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Finanzministerin Heike Taubert besucht Beihilfestelle in Gera: Bedienstete des Freistaats beantragen Beihilfe immer häufiger elektronisch. Effektivität bei der Antragsbearbeitung steigt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Es ist der erste Besuch von Finanzministerin Heike Taubert in der Beihilfestelle am neuen Standort in Gera seit dem Umzug im April 2020. Tauberts Besuch musste coronabedingt immer wieder verschoben werden.

„Ich freue mich, dass es endlich geklappt hat und ich mir direkt vor Ort einen Eindruck von den neuen Arbeitsbedingungen machen kann. Auch ein ehrliches und persönliches Feedback von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Personalvertretung und der Behördenleitung ist mir wichtig. Anregungen und Wünsche nehme ich natürlich auch gern mit“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Taubert interessiert sich im Gespräch mit der Behördenleitung besonders für die digitalen Beihilfeanträge, die die Bediensteten des Freistaats seit dem 1. Juli 2020 elektronisch einreichen können. Im Startmonat lag der Anteil der elektronisch eingereichten Anträge noch bei 5,41 Prozent, im Juni 2021 werden schon 22,8 Prozent aller Anträge digital eingereicht. Insgesamt gingen im ersten Halbjahr 2021 über 15.000 Anträge online ein. „Die Tendenz steigt weiter. Das ist erfreulich, denn so ist eine effektivere Antragsbearbeitung möglich von der beide Seiten etwas haben“, lobt die Ministerin.

Auch die während der Corona-Pandemie eingeführten Telearbeitsplätze bestätigen den Trend zu mehr Effektivität bei der Bearbeitung der elektronischen Anträge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom häuslichen Arbeitsplatz ausschließlich digitale Anträge bearbeiten, schafften im Durchschnitt etwa 30 Prozent mehr Anträge als vorher. Das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) will deshalb die Telearbeitsplätze in der Beihilfestelle weiter erhöhen.  „Das ist eine sehr gute Nachricht. Dauerhaft kann so die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf unter zehn Tage verkürzt werden und zusätzlich kommen wir dem Wunsch der Beschäftigten nach mehr Telearbeitsplätzen nach“, so Taubert.

Die Finanzministerin informiert sich während Ihres Besuchs auch über die Zahlen zur Pauschalen Beihilfe, die im Freistaat im Januar 2020 eingeführt wurde. Thüringen ist eines von nur wenigen Bundesländern, das im Falle einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung Pauschale Beihilfe gewährt. „Das bedeutet wir übernehmen als Dienstherr 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Bisher wurden vom Land Thüringen knapp 1.330 Anträge bewilligt und ca. 4 Mio. Euro ausgezahlt.

Zwischen der Beihilfestelle in Gera und dem IT-Dienstleistungszentrum im Landesamt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung in München (IT-DLZ) läuft aktuell eine erweiterte IT-Kooperation. Für das im Freistaat genutzte Beihilfeabrechnungsverfahren (BayBAS-Thüringen) soll der technische Anwendungsbetrieb vom IT-DLZ durchgeführt werden. Dazu war eine Migration des BayBAS-Thüringen an das IT-DLZ erforderlich. „Die Migration erfolgte an einem Wochenende im Juni. Dank dem engagierten Einsatz der Bediensteten verlief alles reibungslos“, so Taubert.

Hintergrund

Die Beihilfestelle gehört zum Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF). In der Beihilfestelle bearbeiten aktuell insgesamt 55 Bedienstete Anträge auf individuelle oder pauschale Beihilfe. Im Jahr 2020 gingen insgesamt 139.770 Beihilfeanträge ein. An die Beihilfeberechtigten im Freistaat wurden im vergangenen Jahr knapp 114,5 Mio. Euro ausgezahlt.

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