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Finanzministerin Heike Taubert besucht die Bezügestelle in Erfurt. Freistaat leistete Zahlungen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro an aktive und passive Bedienstete in 2020. Ausgaben für Versorgungsbezüge steigen am deutlichsten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Bezügestelle des Freistaats in Erfurt besucht. Die Finanzministerin hat sich vor Ort insbesondere über die Umsetzung der letzten Tarifabschlüsse und des geplanten Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation erkundigt.

„Mir ist es wichtig zu wissen, welche Hürden es bei der Umsetzung solcher Projekte in der Praxis gibt“, so die Finanzministerin.

An drei Standorten betreut die Abteilung Bezüge des Thüringer Landesamtes für Finanzen rund 69.400 aktive Bedienstete und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Freistaats, an die im Jahr 2020 rund 3,3 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Beamtinnen und Beamten wurden 1,7 Milliarden Euro (Bruttobezüge), Tarifbeschäftigen 1,3 Milliarden Euro (Bruttobezüge) und Versorgungsempfängerinnen und -empfängern 300 Millionen Euro (Bruttobezüge) gewährt. Die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ist dabei in den letzten dreieinhalb Jahren um etwa 49 Prozent gestiegen. „Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung noch weiter ansteigen, das bedeutet auch die Ausgaben für Versorgungsbezüge werden steigen. Letztlich steigen damit auch die Anforderungen an die Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezügestelle weiter“, sagt die Finanzministerin.

Der Gesetzesentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation wurde am 2. Juli in den Landtag eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. „Ist das Gesetz erst verabschiedet, verlangt die Umsetzung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezügestelle höchste Konzentration, denn bei der Änderung der sensiblen Daten im elektronischen Berechnungsprogramm dürfen keine Fehler passieren“, weiß Heike Taubert. Das Gesetz sieht vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es soll außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht werden. „Mit der Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags bessern wir da nach, wo die Alimentation bisher nicht amtsangemessen war“, sagt Taubert zusammen. Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Eine weitere große Herausforderung für die Bediensteten der Bezügestelle brachte die letzte Tarifeinigung vom 2. März 2019 mit sich. Vereinbart wurden neben der Anhebung der Tabellenentgelte zum 1. Januar 2019 (+ 3,2 %), zum 1. Januar 2020 (3,2 %) und zum 1. Januar 2021 (+ 1,4 %) zum Beispiel auch die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, die Neuregelung der Garantiebetragsregelungen und neue Entgelttabellen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Aufgrund der Komplexität der Neuregelungen waren zunächst einheitliche Anwendungshinweise innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abzustimmen. „Dann mussten die Abschlüsse auch programmtechnisch umgesetzt werden“, so Taubert.

Laut Taubert liegen für die kommende Tarifrunde im Herbst noch keine Forderungen der Gewerkschaften vor, dennoch geht die Ministerin davon aus, dass auf die Bediensteten der Bezügestelle wieder neue Aufgaben zukommen werden.

 

Hintergrund zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert besucht die Bezügestelle in Erfurt. Freistaat leistete Zahlungen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro an aktive und passive Bedienstete in 2020. Ausgaben für Versorgungsbezüge steigen am deutlichsten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Bezügestelle des Freistaats in Erfurt besucht. Die Finanzministerin hat sich vor Ort insbesondere über die Umsetzung der letzten Tarifabschlüsse und des geplanten Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation erkundigt.

„Mir ist es wichtig zu wissen, welche Hürden es bei der Umsetzung solcher Projekte in der Praxis gibt“, so die Finanzministerin.

An drei Standorten betreut die Abteilung Bezüge des Thüringer Landesamtes für Finanzen rund 69.400 aktive Bedienstete und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Freistaats, an die im Jahr 2020 rund 3,3 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Beamtinnen und Beamten wurden 1,7 Milliarden Euro (Bruttobezüge), Tarifbeschäftigen 1,3 Milliarden Euro (Bruttobezüge) und Versorgungsempfängerinnen und -empfängern 300 Millionen Euro (Bruttobezüge) gewährt. Die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ist dabei in den letzten dreieinhalb Jahren um etwa 49 Prozent gestiegen. „Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung noch weiter ansteigen, das bedeutet auch die Ausgaben für Versorgungsbezüge werden steigen. Letztlich steigen damit auch die Anforderungen an die Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezügestelle weiter“, sagt die Finanzministerin.

Der Gesetzesentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation wurde am 2. Juli in den Landtag eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. „Ist das Gesetz erst verabschiedet, verlangt die Umsetzung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezügestelle höchste Konzentration, denn bei der Änderung der sensiblen Daten im elektronischen Berechnungsprogramm dürfen keine Fehler passieren“, weiß Heike Taubert. Das Gesetz sieht vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es soll außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht werden. „Mit der Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags bessern wir da nach, wo die Alimentation bisher nicht amtsangemessen war“, sagt Taubert zusammen. Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Eine weitere große Herausforderung für die Bediensteten der Bezügestelle brachte die letzte Tarifeinigung vom 2. März 2019 mit sich. Vereinbart wurden neben der Anhebung der Tabellenentgelte zum 1. Januar 2019 (+ 3,2 %), zum 1. Januar 2020 (3,2 %) und zum 1. Januar 2021 (+ 1,4 %) zum Beispiel auch die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, die Neuregelung der Garantiebetragsregelungen und neue Entgelttabellen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Aufgrund der Komplexität der Neuregelungen waren zunächst einheitliche Anwendungshinweise innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abzustimmen. „Dann mussten die Abschlüsse auch programmtechnisch umgesetzt werden“, so Taubert.

Laut Taubert liegen für die kommende Tarifrunde im Herbst noch keine Forderungen der Gewerkschaften vor, dennoch geht die Ministerin davon aus, dass auf die Bediensteten der Bezügestelle wieder neue Aufgaben zukommen werden.

 

Hintergrund zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert besucht die Bezügestelle in Erfurt. Freistaat leistete Zahlungen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro an aktive und passive Bedienstete in 2020. Ausgaben für Versorgungsbezüge steigen am deutlichsten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Bezügestelle des Freistaats in Erfurt besucht. Die Finanzministerin hat sich vor Ort insbesondere über die Umsetzung der letzten Tarifabschlüsse und des geplanten Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation erkundigt.

„Mir ist es wichtig zu wissen, welche Hürden es bei der Umsetzung solcher Projekte in der Praxis gibt“, so die Finanzministerin.

An drei Standorten betreut die Abteilung Bezüge des Thüringer Landesamtes für Finanzen rund 69.400 aktive Bedienstete und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Freistaats, an die im Jahr 2020 rund 3,3 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Beamtinnen und Beamten wurden 1,7 Milliarden Euro (Bruttobezüge), Tarifbeschäftigen 1,3 Milliarden Euro (Bruttobezüge) und Versorgungsempfängerinnen und -empfängern 300 Millionen Euro (Bruttobezüge) gewährt. Die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ist dabei in den letzten dreieinhalb Jahren um etwa 49 Prozent gestiegen. „Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung noch weiter ansteigen, das bedeutet auch die Ausgaben für Versorgungsbezüge werden steigen. Letztlich steigen damit auch die Anforderungen an die Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezügestelle weiter“, sagt die Finanzministerin.

Der Gesetzesentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation wurde am 2. Juli in den Landtag eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. „Ist das Gesetz erst verabschiedet, verlangt die Umsetzung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezügestelle höchste Konzentration, denn bei der Änderung der sensiblen Daten im elektronischen Berechnungsprogramm dürfen keine Fehler passieren“, weiß Heike Taubert. Das Gesetz sieht vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es soll außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht werden. „Mit der Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags bessern wir da nach, wo die Alimentation bisher nicht amtsangemessen war“, sagt Taubert zusammen. Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Eine weitere große Herausforderung für die Bediensteten der Bezügestelle brachte die letzte Tarifeinigung vom 2. März 2019 mit sich. Vereinbart wurden neben der Anhebung der Tabellenentgelte zum 1. Januar 2019 (+ 3,2 %), zum 1. Januar 2020 (3,2 %) und zum 1. Januar 2021 (+ 1,4 %) zum Beispiel auch die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, die Neuregelung der Garantiebetragsregelungen und neue Entgelttabellen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Aufgrund der Komplexität der Neuregelungen waren zunächst einheitliche Anwendungshinweise innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abzustimmen. „Dann mussten die Abschlüsse auch programmtechnisch umgesetzt werden“, so Taubert.

Laut Taubert liegen für die kommende Tarifrunde im Herbst noch keine Forderungen der Gewerkschaften vor, dennoch geht die Ministerin davon aus, dass auf die Bediensteten der Bezügestelle wieder neue Aufgaben zukommen werden.

 

Hintergrund zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden.

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Finanzministerin Heike Taubert besucht die Bezügestelle in Erfurt. Freistaat leistete Zahlungen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro an aktive und passive Bedienstete in 2020. Ausgaben für Versorgungsbezüge steigen am deutlichsten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert hat heute die Bezügestelle des Freistaats in Erfurt besucht. Die Finanzministerin hat sich vor Ort insbesondere über die Umsetzung der letzten Tarifabschlüsse und des geplanten Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation erkundigt.

„Mir ist es wichtig zu wissen, welche Hürden es bei der Umsetzung solcher Projekte in der Praxis gibt“, so die Finanzministerin.

An drei Standorten betreut die Abteilung Bezüge des Thüringer Landesamtes für Finanzen rund 69.400 aktive Bedienstete und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Freistaats, an die im Jahr 2020 rund 3,3 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Beamtinnen und Beamten wurden 1,7 Milliarden Euro (Bruttobezüge), Tarifbeschäftigen 1,3 Milliarden Euro (Bruttobezüge) und Versorgungsempfängerinnen und -empfängern 300 Millionen Euro (Bruttobezüge) gewährt. Die Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ist dabei in den letzten dreieinhalb Jahren um etwa 49 Prozent gestiegen. „Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung noch weiter ansteigen, das bedeutet auch die Ausgaben für Versorgungsbezüge werden steigen. Letztlich steigen damit auch die Anforderungen an die Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezügestelle weiter“, sagt die Finanzministerin.

Der Gesetzesentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation wurde am 2. Juli in den Landtag eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. „Ist das Gesetz erst verabschiedet, verlangt die Umsetzung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezügestelle höchste Konzentration, denn bei der Änderung der sensiblen Daten im elektronischen Berechnungsprogramm dürfen keine Fehler passieren“, weiß Heike Taubert. Das Gesetz sieht vor, dass in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben werden. Es soll außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht werden. „Mit der Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags bessern wir da nach, wo die Alimentation bisher nicht amtsangemessen war“, sagt Taubert zusammen. Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 50 Mio. Euro.

Eine weitere große Herausforderung für die Bediensteten der Bezügestelle brachte die letzte Tarifeinigung vom 2. März 2019 mit sich. Vereinbart wurden neben der Anhebung der Tabellenentgelte zum 1. Januar 2019 (+ 3,2 %), zum 1. Januar 2020 (3,2 %) und zum 1. Januar 2021 (+ 1,4 %) zum Beispiel auch die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, die Neuregelung der Garantiebetragsregelungen und neue Entgelttabellen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Aufgrund der Komplexität der Neuregelungen waren zunächst einheitliche Anwendungshinweise innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abzustimmen. „Dann mussten die Abschlüsse auch programmtechnisch umgesetzt werden“, so Taubert.

Laut Taubert liegen für die kommende Tarifrunde im Herbst noch keine Forderungen der Gewerkschaften vor, dennoch geht die Ministerin davon aus, dass auf die Bediensteten der Bezügestelle wieder neue Aufgaben zukommen werden.

 

Hintergrund zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse zur Amtsangemessenheit der Alimentation gefasst. Darin hat das BVerfG konkrete Prüfkriterien und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen ausdrücklich festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation auch über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags hergestellt werden kann. Die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern kann ausschließlich über die Anhebung der kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags gewährleistet werden.

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