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Finanzministerin Heike Taubert bittet um Beachtung: Für Steuerpflichtige im Raum Südthüringen gilt die Bankverbindung des Finanzamts Gotha.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die alte Bankverbindung des Finanzamts Suhl wird zum Ende des Jahres deaktiviert.

Zum 1. April 2022 wurden die Zentralfinanzkassen in den Thüringer Finanzämtern neu strukturiert. Die für die Finanzämter Sonneberg und Suhl damals noch zuständige Finanzkasse in Suhl wurde aufgelöst und in die Finanzkasse des Finanzamtes Gotha integriert. Steuerpflichtige aus den Landkreisen Sonneberg und Suhl sollen deshalb bei Zahlungen an das Finanzamt seit dem vergangenen Jahr darauf achten, auch die Bankverbindung des Finanzamtes Gotha zu nutzen.

„In den vergangenen Wochen und Monaten kam es vermehrt zu Überweisungen an die alte Bankverbindung der ehemaligen Finanzkasse in Suhl“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Steuerpflichtige sollten deshalb jetzt ihre Daueraufträge oder die gespeicherten Daten für Überweisungen dringend aktualisieren. Die alte Bankverbindung der aufgelösten Finanzkasse in Suhl wird spätestens Ende des Jahres 2023 deaktiviert. „Um unnötigen Ärger mit der Bank oder dem Finanzamt zu vermeiden, appelliere ich an alle Betroffenen die Daten nun schnellstmöglich zu ändern“, so die Finanzministerin. Die korrekte Bankverbindung lautet:

Landesbank Hessen - Thüringen

IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86

Die geänderte Bankverbindung und die Telefondurchwahl sind bereits seit April 2022 auf Steuerbescheiden und Abrechnungsbescheiden der Finanzämter in Sonneberg und Suhl zu finden. „Die neue Bankverbindung ähnelt den alten Kontodaten. Lediglich die ersten beiden und die letzten drei Ziffern der IBAN unterscheiden sich. Die Steuerpflichtigen sollten deshalb besonders aufmerksam sein“, so Taubert.

Die Finanzkasse in Gotha ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,zusätzlich Montag und Dienstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 0361 57 36 37 900 erreichbar.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert bittet um Beachtung: Für Steuerpflichtige im Raum Südthüringen gilt die Bankverbindung des Finanzamts Gotha.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die alte Bankverbindung des Finanzamts Suhl wird zum Ende des Jahres deaktiviert.

Zum 1. April 2022 wurden die Zentralfinanzkassen in den Thüringer Finanzämtern neu strukturiert. Die für die Finanzämter Sonneberg und Suhl damals noch zuständige Finanzkasse in Suhl wurde aufgelöst und in die Finanzkasse des Finanzamtes Gotha integriert. Steuerpflichtige aus den Landkreisen Sonneberg und Suhl sollen deshalb bei Zahlungen an das Finanzamt seit dem vergangenen Jahr darauf achten, auch die Bankverbindung des Finanzamtes Gotha zu nutzen.

„In den vergangenen Wochen und Monaten kam es vermehrt zu Überweisungen an die alte Bankverbindung der ehemaligen Finanzkasse in Suhl“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Steuerpflichtige sollten deshalb jetzt ihre Daueraufträge oder die gespeicherten Daten für Überweisungen dringend aktualisieren. Die alte Bankverbindung der aufgelösten Finanzkasse in Suhl wird spätestens Ende des Jahres 2023 deaktiviert. „Um unnötigen Ärger mit der Bank oder dem Finanzamt zu vermeiden, appelliere ich an alle Betroffenen die Daten nun schnellstmöglich zu ändern“, so die Finanzministerin. Die korrekte Bankverbindung lautet:

Landesbank Hessen - Thüringen

IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86

Die geänderte Bankverbindung und die Telefondurchwahl sind bereits seit April 2022 auf Steuerbescheiden und Abrechnungsbescheiden der Finanzämter in Sonneberg und Suhl zu finden. „Die neue Bankverbindung ähnelt den alten Kontodaten. Lediglich die ersten beiden und die letzten drei Ziffern der IBAN unterscheiden sich. Die Steuerpflichtigen sollten deshalb besonders aufmerksam sein“, so Taubert.

Die Finanzkasse in Gotha ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,zusätzlich Montag und Dienstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 0361 57 36 37 900 erreichbar.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert bittet um Beachtung: Für Steuerpflichtige im Raum Südthüringen gilt die Bankverbindung des Finanzamts Gotha.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die alte Bankverbindung des Finanzamts Suhl wird zum Ende des Jahres deaktiviert.

Zum 1. April 2022 wurden die Zentralfinanzkassen in den Thüringer Finanzämtern neu strukturiert. Die für die Finanzämter Sonneberg und Suhl damals noch zuständige Finanzkasse in Suhl wurde aufgelöst und in die Finanzkasse des Finanzamtes Gotha integriert. Steuerpflichtige aus den Landkreisen Sonneberg und Suhl sollen deshalb bei Zahlungen an das Finanzamt seit dem vergangenen Jahr darauf achten, auch die Bankverbindung des Finanzamtes Gotha zu nutzen.

„In den vergangenen Wochen und Monaten kam es vermehrt zu Überweisungen an die alte Bankverbindung der ehemaligen Finanzkasse in Suhl“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Steuerpflichtige sollten deshalb jetzt ihre Daueraufträge oder die gespeicherten Daten für Überweisungen dringend aktualisieren. Die alte Bankverbindung der aufgelösten Finanzkasse in Suhl wird spätestens Ende des Jahres 2023 deaktiviert. „Um unnötigen Ärger mit der Bank oder dem Finanzamt zu vermeiden, appelliere ich an alle Betroffenen die Daten nun schnellstmöglich zu ändern“, so die Finanzministerin. Die korrekte Bankverbindung lautet:

Landesbank Hessen - Thüringen

IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86

Die geänderte Bankverbindung und die Telefondurchwahl sind bereits seit April 2022 auf Steuerbescheiden und Abrechnungsbescheiden der Finanzämter in Sonneberg und Suhl zu finden. „Die neue Bankverbindung ähnelt den alten Kontodaten. Lediglich die ersten beiden und die letzten drei Ziffern der IBAN unterscheiden sich. Die Steuerpflichtigen sollten deshalb besonders aufmerksam sein“, so Taubert.

Die Finanzkasse in Gotha ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,zusätzlich Montag und Dienstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 0361 57 36 37 900 erreichbar.

Test

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die alte Bankverbindung des Finanzamts Suhl wird zum Ende des Jahres deaktiviert.

Zum 1. April 2022 wurden die Zentralfinanzkassen in den Thüringer Finanzämtern neu strukturiert. Die für die Finanzämter Sonneberg und Suhl damals noch zuständige Finanzkasse in Suhl wurde aufgelöst und in die Finanzkasse des Finanzamtes Gotha integriert. Steuerpflichtige aus den Landkreisen Sonneberg und Suhl sollen deshalb bei Zahlungen an das Finanzamt seit dem vergangenen Jahr darauf achten, auch die Bankverbindung des Finanzamtes Gotha zu nutzen.

„In den vergangenen Wochen und Monaten kam es vermehrt zu Überweisungen an die alte Bankverbindung der ehemaligen Finanzkasse in Suhl“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Steuerpflichtige sollten deshalb jetzt ihre Daueraufträge oder die gespeicherten Daten für Überweisungen dringend aktualisieren. Die alte Bankverbindung der aufgelösten Finanzkasse in Suhl wird spätestens Ende des Jahres 2023 deaktiviert. „Um unnötigen Ärger mit der Bank oder dem Finanzamt zu vermeiden, appelliere ich an alle Betroffenen die Daten nun schnellstmöglich zu ändern“, so die Finanzministerin. Die korrekte Bankverbindung lautet:

Landesbank Hessen - Thüringen

IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86

Die geänderte Bankverbindung und die Telefondurchwahl sind bereits seit April 2022 auf Steuerbescheiden und Abrechnungsbescheiden der Finanzämter in Sonneberg und Suhl zu finden. „Die neue Bankverbindung ähnelt den alten Kontodaten. Lediglich die ersten beiden und die letzten drei Ziffern der IBAN unterscheiden sich. Die Steuerpflichtigen sollten deshalb besonders aufmerksam sein“, so Taubert.

Die Finanzkasse in Gotha ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,zusätzlich Montag und Dienstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 0361 57 36 37 900 erreichbar.

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