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Finanzministerin Heike Taubert bittet um Verständnis: Bei Steuerbescheiden 2019 sind Verzögerungen möglich. Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 kommen.

Bis zum 30. April 2020 sind bereits 56.794 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bearbeitet und Bescheide versandt  worden. Dazu kommen über 40.000 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018. Wegen der krisenbedingten Arbeitssituation in den Ämtern und der zusätzlichen Bearbeitung der Anträge für Steuererleichterungen können Wartezeiten in Einzelfällen aber nicht ausgeschlossen werden. Ministerin Taubert bittet um Verständnis. Vermehrte Anrufe zum Bearbeitungsstand der eigenen Steuererklärung und ein harscherer Umgangston gegenüber den Bediensteten der Finanzämter sind unangebracht.

„Auch die Steuerverwaltung im Freistaat spürt die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen. In den vergangenen Wochen konnte in den Finanzämtern nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Viele Bedienstete haben Kinder, die betreut werden müssen, weil Schulen und Kindergärten geschlossen sind“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Finanzämter im Freistaat bewältigen zurzeit ein erhöhtes Arbeitspensum. Von den beschlossenen steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten, machen die Unternehmerinnen und Unternehmer im Freistaat vielfach Gebrauch. Bis zum 30.04.2020 sind thüringenweit bereits 3.555 Stundungsanträge, 12.273 zusätzliche Anträge auf Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und 3.188 Anträge  auf Erstattung oder Verzicht der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer bearbeitet. Die Bearbeitung dieser Anliegen hat aufgrund der aktuellen Situation Priorität. 

Trotzdem läuft die Bearbeitung der Steuererklärungen für 2019 regulär weiter. Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern, bittet die Ministerin von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung der Steuererklärung abzusehen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter leisten auch in der Krise einen tollen Job und geben Ihr Bestes, um lange Wartezeiten zu vermeiden“, so die Finanzministerin. 

Taubert plädiert trotz der momentan angespannten gesellschaftlichen Situation für einen freundlichen Umgang zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Finanzamtsbediensteten. „Kein Finanzamt lässt eine Steuererklärung absichtlich länger liegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbst daran interessiert, die Steuererklärungen und Anträge so schnell und korrekt wie möglich zu bearbeiten. Die Corona-Krise trifft alle Lebensbereiche und jeden. Deshalb sind besonders jetzt ein guter Umgangston, Geduld, und Mitmenschlichkeit gefragt“, so Taubert.

Hinweis:

Die Steuererklärungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019 war bundesweit der 16.03.2020, siehe Medieninformation zum Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019.

Informationen zu den Steuererleichterungen und Steuer-FAQs finden sich auf der Webseite der Thüringer Finanzämter: www.finanzamt.thueringen.de

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert bittet um Verständnis: Bei Steuerbescheiden 2019 sind Verzögerungen möglich. Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 kommen.

Bis zum 30. April 2020 sind bereits 56.794 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bearbeitet und Bescheide versandt  worden. Dazu kommen über 40.000 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018. Wegen der krisenbedingten Arbeitssituation in den Ämtern und der zusätzlichen Bearbeitung der Anträge für Steuererleichterungen können Wartezeiten in Einzelfällen aber nicht ausgeschlossen werden. Ministerin Taubert bittet um Verständnis. Vermehrte Anrufe zum Bearbeitungsstand der eigenen Steuererklärung und ein harscherer Umgangston gegenüber den Bediensteten der Finanzämter sind unangebracht.

„Auch die Steuerverwaltung im Freistaat spürt die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen. In den vergangenen Wochen konnte in den Finanzämtern nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Viele Bedienstete haben Kinder, die betreut werden müssen, weil Schulen und Kindergärten geschlossen sind“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Finanzämter im Freistaat bewältigen zurzeit ein erhöhtes Arbeitspensum. Von den beschlossenen steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten, machen die Unternehmerinnen und Unternehmer im Freistaat vielfach Gebrauch. Bis zum 30.04.2020 sind thüringenweit bereits 3.555 Stundungsanträge, 12.273 zusätzliche Anträge auf Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und 3.188 Anträge  auf Erstattung oder Verzicht der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer bearbeitet. Die Bearbeitung dieser Anliegen hat aufgrund der aktuellen Situation Priorität. 

Trotzdem läuft die Bearbeitung der Steuererklärungen für 2019 regulär weiter. Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern, bittet die Ministerin von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung der Steuererklärung abzusehen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter leisten auch in der Krise einen tollen Job und geben Ihr Bestes, um lange Wartezeiten zu vermeiden“, so die Finanzministerin. 

Taubert plädiert trotz der momentan angespannten gesellschaftlichen Situation für einen freundlichen Umgang zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Finanzamtsbediensteten. „Kein Finanzamt lässt eine Steuererklärung absichtlich länger liegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbst daran interessiert, die Steuererklärungen und Anträge so schnell und korrekt wie möglich zu bearbeiten. Die Corona-Krise trifft alle Lebensbereiche und jeden. Deshalb sind besonders jetzt ein guter Umgangston, Geduld, und Mitmenschlichkeit gefragt“, so Taubert.

Hinweis:

Die Steuererklärungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019 war bundesweit der 16.03.2020, siehe Medieninformation zum Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019.

Informationen zu den Steuererleichterungen und Steuer-FAQs finden sich auf der Webseite der Thüringer Finanzämter: www.finanzamt.thueringen.de

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert bittet um Verständnis: Bei Steuerbescheiden 2019 sind Verzögerungen möglich. Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 kommen.

Bis zum 30. April 2020 sind bereits 56.794 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bearbeitet und Bescheide versandt  worden. Dazu kommen über 40.000 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018. Wegen der krisenbedingten Arbeitssituation in den Ämtern und der zusätzlichen Bearbeitung der Anträge für Steuererleichterungen können Wartezeiten in Einzelfällen aber nicht ausgeschlossen werden. Ministerin Taubert bittet um Verständnis. Vermehrte Anrufe zum Bearbeitungsstand der eigenen Steuererklärung und ein harscherer Umgangston gegenüber den Bediensteten der Finanzämter sind unangebracht.

„Auch die Steuerverwaltung im Freistaat spürt die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen. In den vergangenen Wochen konnte in den Finanzämtern nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Viele Bedienstete haben Kinder, die betreut werden müssen, weil Schulen und Kindergärten geschlossen sind“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Finanzämter im Freistaat bewältigen zurzeit ein erhöhtes Arbeitspensum. Von den beschlossenen steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten, machen die Unternehmerinnen und Unternehmer im Freistaat vielfach Gebrauch. Bis zum 30.04.2020 sind thüringenweit bereits 3.555 Stundungsanträge, 12.273 zusätzliche Anträge auf Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und 3.188 Anträge  auf Erstattung oder Verzicht der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer bearbeitet. Die Bearbeitung dieser Anliegen hat aufgrund der aktuellen Situation Priorität. 

Trotzdem läuft die Bearbeitung der Steuererklärungen für 2019 regulär weiter. Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern, bittet die Ministerin von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung der Steuererklärung abzusehen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter leisten auch in der Krise einen tollen Job und geben Ihr Bestes, um lange Wartezeiten zu vermeiden“, so die Finanzministerin. 

Taubert plädiert trotz der momentan angespannten gesellschaftlichen Situation für einen freundlichen Umgang zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Finanzamtsbediensteten. „Kein Finanzamt lässt eine Steuererklärung absichtlich länger liegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbst daran interessiert, die Steuererklärungen und Anträge so schnell und korrekt wie möglich zu bearbeiten. Die Corona-Krise trifft alle Lebensbereiche und jeden. Deshalb sind besonders jetzt ein guter Umgangston, Geduld, und Mitmenschlichkeit gefragt“, so Taubert.

Hinweis:

Die Steuererklärungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019 war bundesweit der 16.03.2020, siehe Medieninformation zum Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019.

Informationen zu den Steuererleichterungen und Steuer-FAQs finden sich auf der Webseite der Thüringer Finanzämter: www.finanzamt.thueringen.de

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Finanzministerin Heike Taubert bittet um Verständnis: Bei Steuerbescheiden 2019 sind Verzögerungen möglich. Antragsbearbeitung der Corona-Steuer-Soforthilfe hat Priorität.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 kommen.

Bis zum 30. April 2020 sind bereits 56.794 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bearbeitet und Bescheide versandt  worden. Dazu kommen über 40.000 Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018. Wegen der krisenbedingten Arbeitssituation in den Ämtern und der zusätzlichen Bearbeitung der Anträge für Steuererleichterungen können Wartezeiten in Einzelfällen aber nicht ausgeschlossen werden. Ministerin Taubert bittet um Verständnis. Vermehrte Anrufe zum Bearbeitungsstand der eigenen Steuererklärung und ein harscherer Umgangston gegenüber den Bediensteten der Finanzämter sind unangebracht.

„Auch die Steuerverwaltung im Freistaat spürt die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen. In den vergangenen Wochen konnte in den Finanzämtern nicht mit voller Besetzung gearbeitet werden. Viele Bedienstete haben Kinder, die betreut werden müssen, weil Schulen und Kindergärten geschlossen sind“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Finanzämter im Freistaat bewältigen zurzeit ein erhöhtes Arbeitspensum. Von den beschlossenen steuerlichen Erleichterungen und Sofort-Maßnahmen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten, machen die Unternehmerinnen und Unternehmer im Freistaat vielfach Gebrauch. Bis zum 30.04.2020 sind thüringenweit bereits 3.555 Stundungsanträge, 12.273 zusätzliche Anträge auf Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und 3.188 Anträge  auf Erstattung oder Verzicht der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer bearbeitet. Die Bearbeitung dieser Anliegen hat aufgrund der aktuellen Situation Priorität. 

Trotzdem läuft die Bearbeitung der Steuererklärungen für 2019 regulär weiter. Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern, bittet die Ministerin von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung der Steuererklärung abzusehen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter leisten auch in der Krise einen tollen Job und geben Ihr Bestes, um lange Wartezeiten zu vermeiden“, so die Finanzministerin. 

Taubert plädiert trotz der momentan angespannten gesellschaftlichen Situation für einen freundlichen Umgang zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Finanzamtsbediensteten. „Kein Finanzamt lässt eine Steuererklärung absichtlich länger liegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbst daran interessiert, die Steuererklärungen und Anträge so schnell und korrekt wie möglich zu bearbeiten. Die Corona-Krise trifft alle Lebensbereiche und jeden. Deshalb sind besonders jetzt ein guter Umgangston, Geduld, und Mitmenschlichkeit gefragt“, so Taubert.

Hinweis:

Die Steuererklärungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019 war bundesweit der 16.03.2020, siehe Medieninformation zum Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019.

Informationen zu den Steuererleichterungen und Steuer-FAQs finden sich auf der Webseite der Thüringer Finanzämter: www.finanzamt.thueringen.de

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