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Finanzministerin Heike Taubert: Bürger und Gemeinden brauchen Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bei der Grundsteuer


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird morgen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verhandeln. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für alle Gemeinden und betrifft jeden Grundstückseigentümer. Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es ist die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die jetzigen Regelungen halten wird. Aufgrund der...

 


Hintergrund:

Eine Reform ist dringend notwendig: Einerseits muss gewährleistet bleiben, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz auch weiterhin unbestritten zusteht (anderer Ansicht ist Bayern). Andererseits dauert eine Neubewertung der gesamten Fläche Deutschlands mehrere Jahre (ca. sieben) und damit länger als die gemeinhin vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangsfristen. Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird morgen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verhandeln. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für alle Gemeinden und betrifft jeden Grundstückseigentümer. Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es ist die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die jetzigen Regelungen halten wird. Aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften kommt es bei der Feststellung der Einheitswerte nämlich zu Wertverzerrungen. Hauptursache hierfür ist, dass die seit 1935/1964 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen werden. In Berlin wird die Steuer außerdem nach unterschiedlichen Grundlagen bemessen, je nachdem, ob das betreffende Grundstück früher im Osten oder im Westen lag. Heike Taubert sagte: „14 Länder unter Beteiligung von Thüringen haben über den Bundesrat einen Reformentwurf in den Bundestag eingebracht, der jetzt aber der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, weil die CDU blockiert hat. Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips verfallen Gesetzesvorhaben automatisch, die innerhalb der Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Gesetzesvorhaben nach der Regierungsneubildung ein zweites Mal auf den Weg gebracht werden müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat unseren Entwurf bereits im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt, was ich ausdrücklich begrüße. Für die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger muss ebenso wie für die Gemeinden schnellstmöglich Sicherheit geschaffen werden!“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert: Bürger und Gemeinden brauchen Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bei der Grundsteuer


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird morgen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verhandeln. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für alle Gemeinden und betrifft jeden Grundstückseigentümer. Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es ist die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die jetzigen Regelungen halten wird. Aufgrund der...

 


Hintergrund:

Eine Reform ist dringend notwendig: Einerseits muss gewährleistet bleiben, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz auch weiterhin unbestritten zusteht (anderer Ansicht ist Bayern). Andererseits dauert eine Neubewertung der gesamten Fläche Deutschlands mehrere Jahre (ca. sieben) und damit länger als die gemeinhin vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangsfristen. Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird morgen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verhandeln. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für alle Gemeinden und betrifft jeden Grundstückseigentümer. Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es ist die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die jetzigen Regelungen halten wird. Aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften kommt es bei der Feststellung der Einheitswerte nämlich zu Wertverzerrungen. Hauptursache hierfür ist, dass die seit 1935/1964 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen werden. In Berlin wird die Steuer außerdem nach unterschiedlichen Grundlagen bemessen, je nachdem, ob das betreffende Grundstück früher im Osten oder im Westen lag. Heike Taubert sagte: „14 Länder unter Beteiligung von Thüringen haben über den Bundesrat einen Reformentwurf in den Bundestag eingebracht, der jetzt aber der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, weil die CDU blockiert hat. Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips verfallen Gesetzesvorhaben automatisch, die innerhalb der Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Gesetzesvorhaben nach der Regierungsneubildung ein zweites Mal auf den Weg gebracht werden müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat unseren Entwurf bereits im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt, was ich ausdrücklich begrüße. Für die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger muss ebenso wie für die Gemeinden schnellstmöglich Sicherheit geschaffen werden!“

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert: Bürger und Gemeinden brauchen Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bei der Grundsteuer


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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird morgen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verhandeln. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für alle Gemeinden und betrifft jeden Grundstückseigentümer. Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es ist die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die jetzigen Regelungen halten wird. Aufgrund der...

 


Hintergrund:

Eine Reform ist dringend notwendig: Einerseits muss gewährleistet bleiben, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz auch weiterhin unbestritten zusteht (anderer Ansicht ist Bayern). Andererseits dauert eine Neubewertung der gesamten Fläche Deutschlands mehrere Jahre (ca. sieben) und damit länger als die gemeinhin vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangsfristen. Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird morgen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verhandeln. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für alle Gemeinden und betrifft jeden Grundstückseigentümer. Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es ist die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die jetzigen Regelungen halten wird. Aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften kommt es bei der Feststellung der Einheitswerte nämlich zu Wertverzerrungen. Hauptursache hierfür ist, dass die seit 1935/1964 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen werden. In Berlin wird die Steuer außerdem nach unterschiedlichen Grundlagen bemessen, je nachdem, ob das betreffende Grundstück früher im Osten oder im Westen lag. Heike Taubert sagte: „14 Länder unter Beteiligung von Thüringen haben über den Bundesrat einen Reformentwurf in den Bundestag eingebracht, der jetzt aber der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, weil die CDU blockiert hat. Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips verfallen Gesetzesvorhaben automatisch, die innerhalb der Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Gesetzesvorhaben nach der Regierungsneubildung ein zweites Mal auf den Weg gebracht werden müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat unseren Entwurf bereits im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt, was ich ausdrücklich begrüße. Für die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger muss ebenso wie für die Gemeinden schnellstmöglich Sicherheit geschaffen werden!“

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Hintergrund:

Eine Reform ist dringend notwendig: Einerseits muss gewährleistet bleiben, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz auch weiterhin unbestritten zusteht (anderer Ansicht ist Bayern). Andererseits dauert eine Neubewertung der gesamten Fläche Deutschlands mehrere Jahre (ca. sieben) und damit länger als die gemeinhin vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangsfristen. Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird morgen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verhandeln. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für alle Gemeinden und betrifft jeden Grundstückseigentümer. Einheitswerte für Grundbesitz werden noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Es ist die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die jetzigen Regelungen halten wird. Aufgrund der Systematik der Bewertungsvorschriften kommt es bei der Feststellung der Einheitswerte nämlich zu Wertverzerrungen. Hauptursache hierfür ist, dass die seit 1935/1964 eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudebestand sowie auf dem Immobilienmarkt nicht in die Bewertung mit einbezogen werden. In Berlin wird die Steuer außerdem nach unterschiedlichen Grundlagen bemessen, je nachdem, ob das betreffende Grundstück früher im Osten oder im Westen lag. Heike Taubert sagte: „14 Länder unter Beteiligung von Thüringen haben über den Bundesrat einen Reformentwurf in den Bundestag eingebracht, der jetzt aber der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, weil die CDU blockiert hat. Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips verfallen Gesetzesvorhaben automatisch, die innerhalb der Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Gesetzesvorhaben nach der Regierungsneubildung ein zweites Mal auf den Weg gebracht werden müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat unseren Entwurf bereits im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt, was ich ausdrücklich begrüße. Für die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger muss ebenso wie für die Gemeinden schnellstmöglich Sicherheit geschaffen werden!“

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