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Finanzministerin Heike Taubert empfiehlt: Jetzt online bei „Mein ELSTER“ registrieren. Vorteile der digitalen Steuererklärung nutzen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Steuersoftware „ELSTER-Formular“ kann letztmalig für Steuererklärung 2019 genutzt werden. ELSTER-Quote in Thüringen bei 70,2 Prozent.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern ihre Steuererklärung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu erledigen. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Bei der Online-Steuererklärung ersetzt die Authentifizierung die Unterschrift. Die Daten werden verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. So bleibt auch das Steuergeheimnis gewahrt.

Das kostenlose Programm ELSTERFormular, bei dem ein zusätzliches Programm am Computer installiert werden muss, ist für die Erstellung der Steuererklärung 2019 letztmalig im Einsatz. Darüber informiert die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: „Die komprimierte Erklärung mit dem dreistelligen Code, die Steuerpflichtige bisher erst ausdrucken und dann ans Finanzamt versendet haben, fällt ab dem kommenden Jahr weg. Die Elster-CD´s, die Steuerpflichtige bisher in ihrem Finanzamt erhalten haben, werden schon in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben.“

Es lohnt sich deshalb schon jetzt der Umstieg auf das ElsterOnlinePortal „Mein ELSTER“. In wenigen Schritten können die Daten komfortabel und schnell von „ELSTERFormular“ exportiert werden. Über „Mein ELSTER“ können Steuererklärungen direkt im Browser und völlig papierlos erstellt werden. Das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren von ELSTERFormular oder anderen Softwareprodukten entfällt damit.

Im Freistaat haben die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger keine Scheu vor der Online-Steuererklärung. Im vergangenen Jahr lag die ELSTER-Quote im Freistaat bei 70,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das erneut eine Steigerung um 0,7 Prozentpunkte. „Wir liegen damit im Bundestrend im vorderen Drittel, die Quote wächst stetig“, so Heike Taubert.

Neu: Die ELSTER-Quote wird seit dem Jahr 2019 bundesweit auf Grundlage der veranlagten Fälle berechnet. Bis 2018 bildeten die eingegangenen Steuererklärungen die Grundlage für die Berechnung.

Hintergrund 

Das ElsterOnlinePortal ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung. Damit können Steuerpflichtige nicht nur ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, sondern haben auch die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Anträge und Mitteilungen an ihr Finanzamt zu senden sowie einen Einspruch einzulegen. Sie können dort ebenfalls schnell und sicher ihre steuerlichen Belege abrufen, ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Mehr Infos zur elektronischen Steuererklärung hier.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert empfiehlt: Jetzt online bei „Mein ELSTER“ registrieren. Vorteile der digitalen Steuererklärung nutzen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Steuersoftware „ELSTER-Formular“ kann letztmalig für Steuererklärung 2019 genutzt werden. ELSTER-Quote in Thüringen bei 70,2 Prozent.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern ihre Steuererklärung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu erledigen. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Bei der Online-Steuererklärung ersetzt die Authentifizierung die Unterschrift. Die Daten werden verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. So bleibt auch das Steuergeheimnis gewahrt.

Das kostenlose Programm ELSTERFormular, bei dem ein zusätzliches Programm am Computer installiert werden muss, ist für die Erstellung der Steuererklärung 2019 letztmalig im Einsatz. Darüber informiert die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: „Die komprimierte Erklärung mit dem dreistelligen Code, die Steuerpflichtige bisher erst ausdrucken und dann ans Finanzamt versendet haben, fällt ab dem kommenden Jahr weg. Die Elster-CD´s, die Steuerpflichtige bisher in ihrem Finanzamt erhalten haben, werden schon in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben.“

Es lohnt sich deshalb schon jetzt der Umstieg auf das ElsterOnlinePortal „Mein ELSTER“. In wenigen Schritten können die Daten komfortabel und schnell von „ELSTERFormular“ exportiert werden. Über „Mein ELSTER“ können Steuererklärungen direkt im Browser und völlig papierlos erstellt werden. Das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren von ELSTERFormular oder anderen Softwareprodukten entfällt damit.

Im Freistaat haben die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger keine Scheu vor der Online-Steuererklärung. Im vergangenen Jahr lag die ELSTER-Quote im Freistaat bei 70,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das erneut eine Steigerung um 0,7 Prozentpunkte. „Wir liegen damit im Bundestrend im vorderen Drittel, die Quote wächst stetig“, so Heike Taubert.

Neu: Die ELSTER-Quote wird seit dem Jahr 2019 bundesweit auf Grundlage der veranlagten Fälle berechnet. Bis 2018 bildeten die eingegangenen Steuererklärungen die Grundlage für die Berechnung.

Hintergrund 

Das ElsterOnlinePortal ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung. Damit können Steuerpflichtige nicht nur ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, sondern haben auch die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Anträge und Mitteilungen an ihr Finanzamt zu senden sowie einen Einspruch einzulegen. Sie können dort ebenfalls schnell und sicher ihre steuerlichen Belege abrufen, ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Mehr Infos zur elektronischen Steuererklärung hier.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Headline

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3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

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Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

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Teaser Typ-B

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Teaser Typ-C

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Im Gewölbe

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Festsaal

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert empfiehlt: Jetzt online bei „Mein ELSTER“ registrieren. Vorteile der digitalen Steuererklärung nutzen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Steuersoftware „ELSTER-Formular“ kann letztmalig für Steuererklärung 2019 genutzt werden. ELSTER-Quote in Thüringen bei 70,2 Prozent.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern ihre Steuererklärung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu erledigen. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Bei der Online-Steuererklärung ersetzt die Authentifizierung die Unterschrift. Die Daten werden verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. So bleibt auch das Steuergeheimnis gewahrt.

Das kostenlose Programm ELSTERFormular, bei dem ein zusätzliches Programm am Computer installiert werden muss, ist für die Erstellung der Steuererklärung 2019 letztmalig im Einsatz. Darüber informiert die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: „Die komprimierte Erklärung mit dem dreistelligen Code, die Steuerpflichtige bisher erst ausdrucken und dann ans Finanzamt versendet haben, fällt ab dem kommenden Jahr weg. Die Elster-CD´s, die Steuerpflichtige bisher in ihrem Finanzamt erhalten haben, werden schon in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben.“

Es lohnt sich deshalb schon jetzt der Umstieg auf das ElsterOnlinePortal „Mein ELSTER“. In wenigen Schritten können die Daten komfortabel und schnell von „ELSTERFormular“ exportiert werden. Über „Mein ELSTER“ können Steuererklärungen direkt im Browser und völlig papierlos erstellt werden. Das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren von ELSTERFormular oder anderen Softwareprodukten entfällt damit.

Im Freistaat haben die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger keine Scheu vor der Online-Steuererklärung. Im vergangenen Jahr lag die ELSTER-Quote im Freistaat bei 70,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das erneut eine Steigerung um 0,7 Prozentpunkte. „Wir liegen damit im Bundestrend im vorderen Drittel, die Quote wächst stetig“, so Heike Taubert.

Neu: Die ELSTER-Quote wird seit dem Jahr 2019 bundesweit auf Grundlage der veranlagten Fälle berechnet. Bis 2018 bildeten die eingegangenen Steuererklärungen die Grundlage für die Berechnung.

Hintergrund 

Das ElsterOnlinePortal ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung. Damit können Steuerpflichtige nicht nur ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, sondern haben auch die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Anträge und Mitteilungen an ihr Finanzamt zu senden sowie einen Einspruch einzulegen. Sie können dort ebenfalls schnell und sicher ihre steuerlichen Belege abrufen, ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

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Test

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Steuersoftware „ELSTER-Formular“ kann letztmalig für Steuererklärung 2019 genutzt werden. ELSTER-Quote in Thüringen bei 70,2 Prozent.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern ihre Steuererklärung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu erledigen. Die Anmeldung geht ganz einfach.

Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Bei der Online-Steuererklärung ersetzt die Authentifizierung die Unterschrift. Die Daten werden verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. So bleibt auch das Steuergeheimnis gewahrt.

Das kostenlose Programm ELSTERFormular, bei dem ein zusätzliches Programm am Computer installiert werden muss, ist für die Erstellung der Steuererklärung 2019 letztmalig im Einsatz. Darüber informiert die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: „Die komprimierte Erklärung mit dem dreistelligen Code, die Steuerpflichtige bisher erst ausdrucken und dann ans Finanzamt versendet haben, fällt ab dem kommenden Jahr weg. Die Elster-CD´s, die Steuerpflichtige bisher in ihrem Finanzamt erhalten haben, werden schon in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben.“

Es lohnt sich deshalb schon jetzt der Umstieg auf das ElsterOnlinePortal „Mein ELSTER“. In wenigen Schritten können die Daten komfortabel und schnell von „ELSTERFormular“ exportiert werden. Über „Mein ELSTER“ können Steuererklärungen direkt im Browser und völlig papierlos erstellt werden. Das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren von ELSTERFormular oder anderen Softwareprodukten entfällt damit.

Im Freistaat haben die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger keine Scheu vor der Online-Steuererklärung. Im vergangenen Jahr lag die ELSTER-Quote im Freistaat bei 70,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das erneut eine Steigerung um 0,7 Prozentpunkte. „Wir liegen damit im Bundestrend im vorderen Drittel, die Quote wächst stetig“, so Heike Taubert.

Neu: Die ELSTER-Quote wird seit dem Jahr 2019 bundesweit auf Grundlage der veranlagten Fälle berechnet. Bis 2018 bildeten die eingegangenen Steuererklärungen die Grundlage für die Berechnung.

Hintergrund 

Das ElsterOnlinePortal ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung. Damit können Steuerpflichtige nicht nur ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, sondern haben auch die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Anträge und Mitteilungen an ihr Finanzamt zu senden sowie einen Einspruch einzulegen. Sie können dort ebenfalls schnell und sicher ihre steuerlichen Belege abrufen, ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

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