Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern ihre Steuererklärung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu erledigen. Die Anmeldung geht ganz einfach.
Das benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg. Bei der Online-Steuererklärung ersetzt die Authentifizierung die Unterschrift. Die Daten werden verschlüsselt an die Steuerverwaltung übertragen. So bleibt auch das Steuergeheimnis gewahrt.
Das kostenlose Programm ELSTERFormular, bei dem ein zusätzliches Programm am Computer installiert werden muss, ist für die Erstellung der Steuererklärung 2019 letztmalig im Einsatz. Darüber informiert die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert: „Die komprimierte Erklärung mit dem dreistelligen Code, die Steuerpflichtige bisher erst ausdrucken und dann ans Finanzamt versendet haben, fällt ab dem kommenden Jahr weg. Die Elster-CD´s, die Steuerpflichtige bisher in ihrem Finanzamt erhalten haben, werden schon in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben.“
Es lohnt sich deshalb schon jetzt der Umstieg auf das ElsterOnlinePortal „Mein ELSTER“. In wenigen Schritten können die Daten komfortabel und schnell von „ELSTERFormular“ exportiert werden. Über „Mein ELSTER“ können Steuererklärungen direkt im Browser und völlig papierlos erstellt werden. Das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren von ELSTERFormular oder anderen Softwareprodukten entfällt damit.
Im Freistaat haben die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger keine Scheu vor der Online-Steuererklärung. Im vergangenen Jahr lag die ELSTER-Quote im Freistaat bei 70,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das erneut eine Steigerung um 0,7 Prozentpunkte. „Wir liegen damit im Bundestrend im vorderen Drittel, die Quote wächst stetig“, so Heike Taubert.
Neu: Die ELSTER-Quote wird seit dem Jahr 2019 bundesweit auf Grundlage der veranlagten Fälle berechnet. Bis 2018 bildeten die eingegangenen Steuererklärungen die Grundlage für die Berechnung.
Hintergrund
Das ElsterOnlinePortal ist das bekannteste digitale Verfahren in der Finanzverwaltung. „Mein ELSTER“ steht dem Nutzer als plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung. Damit können Steuerpflichtige nicht nur ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, sondern haben auch die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Anträge und Mitteilungen an ihr Finanzamt zu senden sowie einen Einspruch einzulegen. Sie können dort ebenfalls schnell und sicher ihre steuerlichen Belege abrufen, ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
Mehr Infos zur elektronischen Steuererklärung hier.