Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Finanzministerin Heike Taubert entgegnet Kowalleck (CDU): „Kritik zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen ist nicht gerechtfertigt“.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) weist die Kritik von Maik Kowalleck, dem finanzpolitischen Sprecher der CDU, zurück.

Er hatte heute in der Südthüringer Zeitung gefordert, die Landesregierung solle besorgten Bürgerinnen und Bürgern Hilfen an die Hand geben, um in dem „Bürokratie-Dschungel“ zur Grundsteuerreform zurechtzukommen. Er behauptete außerdem, dass die meisten Leute zwar mit einem PC umgehen könnten, mit der Komplexität des Verfahrens zur Grundsteuererklärung aber nicht zurechtkämen.

„Die harsche Kritik von Herrn Kowalleck ist einfach nicht gerechtfertigt. Jeder Erklärungspflichtige wird in der Lage sein, seine Erklärung selbständig abgeben zu können. Die Verfahrensweise ist nicht kompliziert. In Ausnahmefällen wird es auch Härtefallregelungen geben“, so Heike Taubert. Von einer XXL-Bürokratie könne keine Rede sein. Die versandten Beiblätter zu den Informationsschreiben bieten jedem Erklärungspflichtigen eine umfangreiche Hilfestellung. Diesen Service bietet nicht jedes Bundesland. Alle grundstücksbezogenen Werte, die der Katasterverwaltung vorliegen, können über den Grundsteuer Viewer Thüringen (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html) ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei abgefragt werden. Damit ist die Mehrzahl der benötigten Angaben auf einen Blick ersichtlich und leicht in das Formular übertragbar. Lediglich die Wohnfläche muss von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern selbst ergänzt werden. „Viele kennen ihre Wohnfläche bereits, sie kann zum Beispiel den Bauunterlagen entnommen werden. Wer sie nicht kennt, hat genügend Zeit zum Nachmessen“, so die Ministerin.

Heike Taubert weiter: „Ich finde es anmaßend, zu behaupten, dass die meisten Leute zwar einen PC besäßen, aber mit einer Online-Erklärung zur Grundsteuer nicht zurechtkämen. Ich denke, dass Herr Kowalleck damit die Kompetenz vieler Thüringerinnen und Thüringer unterschätzt. Fast drei Viertel aller Steuererklärungen in Thüringen werden bereits online eingereicht, das heißt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger damit keine Probleme haben.“

Laut Finanzministerin gibt es darüber hinaus auch eine Härtefallregelung. Wer nicht in der Lage ist, seine Feststellungserklärung zur Grundsteuer digital beim Finanzamt einzureichen, dem geben die Finanzämter nach eingehender Prüfung auch Papiervordrucke zur Erklärungsabgabe heraus. In solchen Fällen sollen sich Betroffene unter der Hotline 0361 57 3611 800 mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Kowalleck kritisiert auch, dass den Betroffenen im Vorfeld nicht mitgeteilt werden könne, wie viel Grundsteuer sie ab dem 1. Januar 2025 zahlen müssen. „Als finanzpolitischer Sprecher der CDU müsste Herr Kowalleck eigentlich wissen, dass die Gemeinden die Hebesätze festsetzen und erst dann klar ist, wie hoch die Grundsteuer für den einzelnen Betroffenen sein wird“, so Heike Taubert. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht beantwortet werden, da das Finanzamt lediglich Grundlagen wie den Grundsteuerwert feststellt, der später als Berechnungsgröße von den Kommunen weiterverwendet wird. Klar ist aber, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral bleiben soll, d.h. die Kommunen sollen damit nicht mehr einnehmen als in den Vorjahren. Dennoch kann es für den Einzelnen günstiger oder teurer werden. Dies ist dem Gerechtigkeitsgedanken der Reform geschuldet.

Weitere Informationen – insbesondere zur Berechnung der Grundsteuer – sind unter https://grundsteuer.thueringen.de nachzulesen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Finanzministerin Heike Taubert entgegnet Kowalleck (CDU): „Kritik zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen ist nicht gerechtfertigt“.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) weist die Kritik von Maik Kowalleck, dem finanzpolitischen Sprecher der CDU, zurück.

Er hatte heute in der Südthüringer Zeitung gefordert, die Landesregierung solle besorgten Bürgerinnen und Bürgern Hilfen an die Hand geben, um in dem „Bürokratie-Dschungel“ zur Grundsteuerreform zurechtzukommen. Er behauptete außerdem, dass die meisten Leute zwar mit einem PC umgehen könnten, mit der Komplexität des Verfahrens zur Grundsteuererklärung aber nicht zurechtkämen.

„Die harsche Kritik von Herrn Kowalleck ist einfach nicht gerechtfertigt. Jeder Erklärungspflichtige wird in der Lage sein, seine Erklärung selbständig abgeben zu können. Die Verfahrensweise ist nicht kompliziert. In Ausnahmefällen wird es auch Härtefallregelungen geben“, so Heike Taubert. Von einer XXL-Bürokratie könne keine Rede sein. Die versandten Beiblätter zu den Informationsschreiben bieten jedem Erklärungspflichtigen eine umfangreiche Hilfestellung. Diesen Service bietet nicht jedes Bundesland. Alle grundstücksbezogenen Werte, die der Katasterverwaltung vorliegen, können über den Grundsteuer Viewer Thüringen (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html) ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei abgefragt werden. Damit ist die Mehrzahl der benötigten Angaben auf einen Blick ersichtlich und leicht in das Formular übertragbar. Lediglich die Wohnfläche muss von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern selbst ergänzt werden. „Viele kennen ihre Wohnfläche bereits, sie kann zum Beispiel den Bauunterlagen entnommen werden. Wer sie nicht kennt, hat genügend Zeit zum Nachmessen“, so die Ministerin.

Heike Taubert weiter: „Ich finde es anmaßend, zu behaupten, dass die meisten Leute zwar einen PC besäßen, aber mit einer Online-Erklärung zur Grundsteuer nicht zurechtkämen. Ich denke, dass Herr Kowalleck damit die Kompetenz vieler Thüringerinnen und Thüringer unterschätzt. Fast drei Viertel aller Steuererklärungen in Thüringen werden bereits online eingereicht, das heißt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger damit keine Probleme haben.“

Laut Finanzministerin gibt es darüber hinaus auch eine Härtefallregelung. Wer nicht in der Lage ist, seine Feststellungserklärung zur Grundsteuer digital beim Finanzamt einzureichen, dem geben die Finanzämter nach eingehender Prüfung auch Papiervordrucke zur Erklärungsabgabe heraus. In solchen Fällen sollen sich Betroffene unter der Hotline 0361 57 3611 800 mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Kowalleck kritisiert auch, dass den Betroffenen im Vorfeld nicht mitgeteilt werden könne, wie viel Grundsteuer sie ab dem 1. Januar 2025 zahlen müssen. „Als finanzpolitischer Sprecher der CDU müsste Herr Kowalleck eigentlich wissen, dass die Gemeinden die Hebesätze festsetzen und erst dann klar ist, wie hoch die Grundsteuer für den einzelnen Betroffenen sein wird“, so Heike Taubert. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht beantwortet werden, da das Finanzamt lediglich Grundlagen wie den Grundsteuerwert feststellt, der später als Berechnungsgröße von den Kommunen weiterverwendet wird. Klar ist aber, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral bleiben soll, d.h. die Kommunen sollen damit nicht mehr einnehmen als in den Vorjahren. Dennoch kann es für den Einzelnen günstiger oder teurer werden. Dies ist dem Gerechtigkeitsgedanken der Reform geschuldet.

Weitere Informationen – insbesondere zur Berechnung der Grundsteuer – sind unter https://grundsteuer.thueringen.de nachzulesen.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert entgegnet Kowalleck (CDU): „Kritik zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen ist nicht gerechtfertigt“.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) weist die Kritik von Maik Kowalleck, dem finanzpolitischen Sprecher der CDU, zurück.

Er hatte heute in der Südthüringer Zeitung gefordert, die Landesregierung solle besorgten Bürgerinnen und Bürgern Hilfen an die Hand geben, um in dem „Bürokratie-Dschungel“ zur Grundsteuerreform zurechtzukommen. Er behauptete außerdem, dass die meisten Leute zwar mit einem PC umgehen könnten, mit der Komplexität des Verfahrens zur Grundsteuererklärung aber nicht zurechtkämen.

„Die harsche Kritik von Herrn Kowalleck ist einfach nicht gerechtfertigt. Jeder Erklärungspflichtige wird in der Lage sein, seine Erklärung selbständig abgeben zu können. Die Verfahrensweise ist nicht kompliziert. In Ausnahmefällen wird es auch Härtefallregelungen geben“, so Heike Taubert. Von einer XXL-Bürokratie könne keine Rede sein. Die versandten Beiblätter zu den Informationsschreiben bieten jedem Erklärungspflichtigen eine umfangreiche Hilfestellung. Diesen Service bietet nicht jedes Bundesland. Alle grundstücksbezogenen Werte, die der Katasterverwaltung vorliegen, können über den Grundsteuer Viewer Thüringen (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html) ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei abgefragt werden. Damit ist die Mehrzahl der benötigten Angaben auf einen Blick ersichtlich und leicht in das Formular übertragbar. Lediglich die Wohnfläche muss von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern selbst ergänzt werden. „Viele kennen ihre Wohnfläche bereits, sie kann zum Beispiel den Bauunterlagen entnommen werden. Wer sie nicht kennt, hat genügend Zeit zum Nachmessen“, so die Ministerin.

Heike Taubert weiter: „Ich finde es anmaßend, zu behaupten, dass die meisten Leute zwar einen PC besäßen, aber mit einer Online-Erklärung zur Grundsteuer nicht zurechtkämen. Ich denke, dass Herr Kowalleck damit die Kompetenz vieler Thüringerinnen und Thüringer unterschätzt. Fast drei Viertel aller Steuererklärungen in Thüringen werden bereits online eingereicht, das heißt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger damit keine Probleme haben.“

Laut Finanzministerin gibt es darüber hinaus auch eine Härtefallregelung. Wer nicht in der Lage ist, seine Feststellungserklärung zur Grundsteuer digital beim Finanzamt einzureichen, dem geben die Finanzämter nach eingehender Prüfung auch Papiervordrucke zur Erklärungsabgabe heraus. In solchen Fällen sollen sich Betroffene unter der Hotline 0361 57 3611 800 mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Kowalleck kritisiert auch, dass den Betroffenen im Vorfeld nicht mitgeteilt werden könne, wie viel Grundsteuer sie ab dem 1. Januar 2025 zahlen müssen. „Als finanzpolitischer Sprecher der CDU müsste Herr Kowalleck eigentlich wissen, dass die Gemeinden die Hebesätze festsetzen und erst dann klar ist, wie hoch die Grundsteuer für den einzelnen Betroffenen sein wird“, so Heike Taubert. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht beantwortet werden, da das Finanzamt lediglich Grundlagen wie den Grundsteuerwert feststellt, der später als Berechnungsgröße von den Kommunen weiterverwendet wird. Klar ist aber, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral bleiben soll, d.h. die Kommunen sollen damit nicht mehr einnehmen als in den Vorjahren. Dennoch kann es für den Einzelnen günstiger oder teurer werden. Dies ist dem Gerechtigkeitsgedanken der Reform geschuldet.

Weitere Informationen – insbesondere zur Berechnung der Grundsteuer – sind unter https://grundsteuer.thueringen.de nachzulesen.

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert entgegnet Kowalleck (CDU): „Kritik zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Thüringen ist nicht gerechtfertigt“.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) weist die Kritik von Maik Kowalleck, dem finanzpolitischen Sprecher der CDU, zurück.

Er hatte heute in der Südthüringer Zeitung gefordert, die Landesregierung solle besorgten Bürgerinnen und Bürgern Hilfen an die Hand geben, um in dem „Bürokratie-Dschungel“ zur Grundsteuerreform zurechtzukommen. Er behauptete außerdem, dass die meisten Leute zwar mit einem PC umgehen könnten, mit der Komplexität des Verfahrens zur Grundsteuererklärung aber nicht zurechtkämen.

„Die harsche Kritik von Herrn Kowalleck ist einfach nicht gerechtfertigt. Jeder Erklärungspflichtige wird in der Lage sein, seine Erklärung selbständig abgeben zu können. Die Verfahrensweise ist nicht kompliziert. In Ausnahmefällen wird es auch Härtefallregelungen geben“, so Heike Taubert. Von einer XXL-Bürokratie könne keine Rede sein. Die versandten Beiblätter zu den Informationsschreiben bieten jedem Erklärungspflichtigen eine umfangreiche Hilfestellung. Diesen Service bietet nicht jedes Bundesland. Alle grundstücksbezogenen Werte, die der Katasterverwaltung vorliegen, können über den Grundsteuer Viewer Thüringen (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html) ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei abgefragt werden. Damit ist die Mehrzahl der benötigten Angaben auf einen Blick ersichtlich und leicht in das Formular übertragbar. Lediglich die Wohnfläche muss von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern selbst ergänzt werden. „Viele kennen ihre Wohnfläche bereits, sie kann zum Beispiel den Bauunterlagen entnommen werden. Wer sie nicht kennt, hat genügend Zeit zum Nachmessen“, so die Ministerin.

Heike Taubert weiter: „Ich finde es anmaßend, zu behaupten, dass die meisten Leute zwar einen PC besäßen, aber mit einer Online-Erklärung zur Grundsteuer nicht zurechtkämen. Ich denke, dass Herr Kowalleck damit die Kompetenz vieler Thüringerinnen und Thüringer unterschätzt. Fast drei Viertel aller Steuererklärungen in Thüringen werden bereits online eingereicht, das heißt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger damit keine Probleme haben.“

Laut Finanzministerin gibt es darüber hinaus auch eine Härtefallregelung. Wer nicht in der Lage ist, seine Feststellungserklärung zur Grundsteuer digital beim Finanzamt einzureichen, dem geben die Finanzämter nach eingehender Prüfung auch Papiervordrucke zur Erklärungsabgabe heraus. In solchen Fällen sollen sich Betroffene unter der Hotline 0361 57 3611 800 mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

Kowalleck kritisiert auch, dass den Betroffenen im Vorfeld nicht mitgeteilt werden könne, wie viel Grundsteuer sie ab dem 1. Januar 2025 zahlen müssen. „Als finanzpolitischer Sprecher der CDU müsste Herr Kowalleck eigentlich wissen, dass die Gemeinden die Hebesätze festsetzen und erst dann klar ist, wie hoch die Grundsteuer für den einzelnen Betroffenen sein wird“, so Heike Taubert. Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht beantwortet werden, da das Finanzamt lediglich Grundlagen wie den Grundsteuerwert feststellt, der später als Berechnungsgröße von den Kommunen weiterverwendet wird. Klar ist aber, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral bleiben soll, d.h. die Kommunen sollen damit nicht mehr einnehmen als in den Vorjahren. Dennoch kann es für den Einzelnen günstiger oder teurer werden. Dies ist dem Gerechtigkeitsgedanken der Reform geschuldet.

Weitere Informationen – insbesondere zur Berechnung der Grundsteuer – sind unter https://grundsteuer.thueringen.de nachzulesen.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: