Die Sommerferien sind nicht mehr weit. Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die freie Zeit, um etwas Geld zu verdienen. Das Thüringer Finanzministerium hat deshalb ein Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende neu aufgelegt.
„Ferienjobs sind beliebt, um erste Eindrücke und Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Dabei sollte aber auch an Fragen zur Besteuerung des Arbeitslohns gedacht werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie sagt weiter: „Kurz, informativ und anhand anschaulicher Beispiele gibt das Faltblatt wertvolle Hilfestellungen zu steuerrechtlichen Fragen bei Ferien- oder Nebenjobs. Damit soll Schülern und Studenten der Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden.“
In den meisten Fällen bleiben Ferienjobs von der Steuer verschont. „Wer aber einen lukrativen Ferien- oder Aushilfsjob ergattert, der kann schon einmal über dem Grundfreibetrag liegen und damit in die Steuerpflicht fallen. Ich rate deshalb den jungen Leuten, sich schon im Vorfeld zu informieren“, so Taubert.
Gut zu wissen: Liegt das Jahreseinkommen 2019 unter dem gültigen Grundfreibetrag von 9.168 Euro, dann fallen keine Steuern an. Der Arbeitnehmer erhält seine Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Dafür muss er im Jahr 2020 die Steuererklärung 2019 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung kann online unter www.elster.de erstellt und an das Finanzamt versendet werden.
Wer seine steuerliche Identifikationsnummer nicht kennt, der kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.identifikationsmerkmal.de) erfragen und sie dann an den Arbeitgeber weitergeben. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die er bei der Finanzverwaltung elektronisch abruft, vornehmen.
Das Faltblatt „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten“ kann auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzen.thueringen.de (Steuern Broschüren) nachgelesen und heruntergeladen werden. Das Faltblatt liegt auch in den Servicestellen der zwölf Thüringer Finanzämter aus.
Text über die gesamte Breite (Headline H2)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Beispiel Standardelemente (Headline H1)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Headline H4
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H5
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H6
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Tabelle (Headline H3)
1572 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1577 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1595 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1605 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
2 Spalter (Headline H2)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Formular

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Text mit Bild über die gesamte Breite
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Finanzministerin Heike Taubert: Ferienjobs sind beliebt, aber nicht immer steuerfrei. Neuer Informationsflyer für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt Tipps.
Die Sommerferien sind nicht mehr weit. Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die freie Zeit, um etwas Geld zu verdienen. Das Thüringer Finanzministerium hat deshalb ein Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende neu aufgelegt.
„Ferienjobs sind beliebt, um erste Eindrücke und Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Dabei sollte aber auch an Fragen zur Besteuerung des Arbeitslohns gedacht werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie sagt weiter: „Kurz, informativ und anhand anschaulicher Beispiele gibt das Faltblatt wertvolle Hilfestellungen zu steuerrechtlichen Fragen bei Ferien- oder Nebenjobs. Damit soll Schülern und Studenten der Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden.“
In den meisten Fällen bleiben Ferienjobs von der Steuer verschont. „Wer aber einen lukrativen Ferien- oder Aushilfsjob ergattert, der kann schon einmal über dem Grundfreibetrag liegen und damit in die Steuerpflicht fallen. Ich rate deshalb den jungen Leuten, sich schon im Vorfeld zu informieren“, so Taubert.
Gut zu wissen: Liegt das Jahreseinkommen 2019 unter dem gültigen Grundfreibetrag von 9.168 Euro, dann fallen keine Steuern an. Der Arbeitnehmer erhält seine Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Dafür muss er im Jahr 2020 die Steuererklärung 2019 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung kann online unter www.elster.de erstellt und an das Finanzamt versendet werden.
Wer seine steuerliche Identifikationsnummer nicht kennt, der kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.identifikationsmerkmal.de) erfragen und sie dann an den Arbeitgeber weitergeben. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die er bei der Finanzverwaltung elektronisch abruft, vornehmen.
Das Faltblatt „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten“ kann auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzen.thueringen.de (Steuern Broschüren) nachgelesen und heruntergeladen werden. Das Faltblatt liegt auch in den Servicestellen der zwölf Thüringer Finanzämter aus.
Headline
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

Headline
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Blauer Text auf hellblauem Grund
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Weißer Text auf schwarzem Grund
Grauer Text auf hellgrauem Grund
verkürzte Timeline
Finanzministerin Heike Taubert: Ferienjobs sind beliebt, aber nicht immer steuerfrei. Neuer Informationsflyer für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt Tipps.
Die Sommerferien sind nicht mehr weit. Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die freie Zeit, um etwas Geld zu verdienen. Das Thüringer Finanzministerium hat deshalb ein Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende neu aufgelegt.
„Ferienjobs sind beliebt, um erste Eindrücke und Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Dabei sollte aber auch an Fragen zur Besteuerung des Arbeitslohns gedacht werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie sagt weiter: „Kurz, informativ und anhand anschaulicher Beispiele gibt das Faltblatt wertvolle Hilfestellungen zu steuerrechtlichen Fragen bei Ferien- oder Nebenjobs. Damit soll Schülern und Studenten der Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden.“
In den meisten Fällen bleiben Ferienjobs von der Steuer verschont. „Wer aber einen lukrativen Ferien- oder Aushilfsjob ergattert, der kann schon einmal über dem Grundfreibetrag liegen und damit in die Steuerpflicht fallen. Ich rate deshalb den jungen Leuten, sich schon im Vorfeld zu informieren“, so Taubert.
Gut zu wissen: Liegt das Jahreseinkommen 2019 unter dem gültigen Grundfreibetrag von 9.168 Euro, dann fallen keine Steuern an. Der Arbeitnehmer erhält seine Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Dafür muss er im Jahr 2020 die Steuererklärung 2019 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung kann online unter www.elster.de erstellt und an das Finanzamt versendet werden.
Wer seine steuerliche Identifikationsnummer nicht kennt, der kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.identifikationsmerkmal.de) erfragen und sie dann an den Arbeitgeber weitergeben. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die er bei der Finanzverwaltung elektronisch abruft, vornehmen.
Das Faltblatt „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten“ kann auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzen.thueringen.de (Steuern Broschüren) nachgelesen und heruntergeladen werden. Das Faltblatt liegt auch in den Servicestellen der zwölf Thüringer Finanzämter aus.
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Finanzministerin Heike Taubert: Ferienjobs sind beliebt, aber nicht immer steuerfrei. Neuer Informationsflyer für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt Tipps.
Die Sommerferien sind nicht mehr weit. Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nutzen die freie Zeit, um etwas Geld zu verdienen. Das Thüringer Finanzministerium hat deshalb ein Faltblatt mit Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende neu aufgelegt.
„Ferienjobs sind beliebt, um erste Eindrücke und Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Dabei sollte aber auch an Fragen zur Besteuerung des Arbeitslohns gedacht werden“, so Finanzministerin Heike Taubert. Sie sagt weiter: „Kurz, informativ und anhand anschaulicher Beispiele gibt das Faltblatt wertvolle Hilfestellungen zu steuerrechtlichen Fragen bei Ferien- oder Nebenjobs. Damit soll Schülern und Studenten der Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden.“
In den meisten Fällen bleiben Ferienjobs von der Steuer verschont. „Wer aber einen lukrativen Ferien- oder Aushilfsjob ergattert, der kann schon einmal über dem Grundfreibetrag liegen und damit in die Steuerpflicht fallen. Ich rate deshalb den jungen Leuten, sich schon im Vorfeld zu informieren“, so Taubert.
Gut zu wissen: Liegt das Jahreseinkommen 2019 unter dem gültigen Grundfreibetrag von 9.168 Euro, dann fallen keine Steuern an. Der Arbeitnehmer erhält seine Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Dafür muss er im Jahr 2020 die Steuererklärung 2019 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Die Steuererklärung kann online unter www.elster.de erstellt und an das Finanzamt versendet werden.
Wer seine steuerliche Identifikationsnummer nicht kennt, der kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern (www.identifikationsmerkmal.de) erfragen und sie dann an den Arbeitgeber weitergeben. Mit der steuerlichen Identifikationsnummer kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die er bei der Finanzverwaltung elektronisch abruft, vornehmen.
Das Faltblatt „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zur Aushilfe arbeiten“ kann auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzen.thueringen.de (Steuern Broschüren) nachgelesen und heruntergeladen werden. Das Faltblatt liegt auch in den Servicestellen der zwölf Thüringer Finanzämter aus.