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Finanzministerin Heike Taubert gibt 60,8 Mio. Euro zusätzlich für Kommunen frei


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat insgesamt 60,8 Mio. Euro an Haushaltsmitteln, die im vergangenen Jahr nicht ausgegeben wurden, zusätzlich für Kommunen vorfristig freigegeben. Bereits begonnene Maßnahmen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und beim Breitbandausbau können somit zügig und reibungslos fortgesetzt und fertiggestellt werden.

„In diesen Bereichen hat sich der Freistaat Thüringen wie der Freistaat Sachsen für ein beschleunigtes Verfahren zur Freigabe von Haushaltsausgaberesten entschieden, um den Kommunen schnellstmöglich die Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung unterstreicht damit, dass die Unterstützung der kommunalen Ebene bei ihrer Aufgabenerfüllung einen hohen Stellenwert in der Haushaltspolitik Thüringens hat“, so Heike Taubert.

Im beschleunigten Verfahren bei der Bildung und Inanspruchnahme von im vergangenen Jahr nicht ausgegebenen Haushaltsmitteln wurden jeweils Mittel in Höhe von

  • 13,59 Mio. Euro für Investitionen in den kommunalen Straßenbau,
  • 13,59 Mio. Euro für Fördermaßnahmen im Bereich des ÖPNV und
  • 33,66 Mio. Euro für Maßnahmen im Rahmen der Breitbandinfrastruktur

bereits jetzt wieder zur Verfügung gestellt.

Damit stehen neben den aktuellen Ansätzen im Haushalt 2019 den Kommunen zusätzlich Mittel in Höhe von insgesamt 60,8 Mio. Euro zur Verwendung und Inanspruchnahme bereit.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert gibt 60,8 Mio. Euro zusätzlich für Kommunen frei


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat insgesamt 60,8 Mio. Euro an Haushaltsmitteln, die im vergangenen Jahr nicht ausgegeben wurden, zusätzlich für Kommunen vorfristig freigegeben. Bereits begonnene Maßnahmen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und beim Breitbandausbau können somit zügig und reibungslos fortgesetzt und fertiggestellt werden.

„In diesen Bereichen hat sich der Freistaat Thüringen wie der Freistaat Sachsen für ein beschleunigtes Verfahren zur Freigabe von Haushaltsausgaberesten entschieden, um den Kommunen schnellstmöglich die Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung unterstreicht damit, dass die Unterstützung der kommunalen Ebene bei ihrer Aufgabenerfüllung einen hohen Stellenwert in der Haushaltspolitik Thüringens hat“, so Heike Taubert.

Im beschleunigten Verfahren bei der Bildung und Inanspruchnahme von im vergangenen Jahr nicht ausgegebenen Haushaltsmitteln wurden jeweils Mittel in Höhe von

  • 13,59 Mio. Euro für Investitionen in den kommunalen Straßenbau,
  • 13,59 Mio. Euro für Fördermaßnahmen im Bereich des ÖPNV und
  • 33,66 Mio. Euro für Maßnahmen im Rahmen der Breitbandinfrastruktur

bereits jetzt wieder zur Verfügung gestellt.

Damit stehen neben den aktuellen Ansätzen im Haushalt 2019 den Kommunen zusätzlich Mittel in Höhe von insgesamt 60,8 Mio. Euro zur Verwendung und Inanspruchnahme bereit.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert gibt 60,8 Mio. Euro zusätzlich für Kommunen frei


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat insgesamt 60,8 Mio. Euro an Haushaltsmitteln, die im vergangenen Jahr nicht ausgegeben wurden, zusätzlich für Kommunen vorfristig freigegeben. Bereits begonnene Maßnahmen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und beim Breitbandausbau können somit zügig und reibungslos fortgesetzt und fertiggestellt werden.

„In diesen Bereichen hat sich der Freistaat Thüringen wie der Freistaat Sachsen für ein beschleunigtes Verfahren zur Freigabe von Haushaltsausgaberesten entschieden, um den Kommunen schnellstmöglich die Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung unterstreicht damit, dass die Unterstützung der kommunalen Ebene bei ihrer Aufgabenerfüllung einen hohen Stellenwert in der Haushaltspolitik Thüringens hat“, so Heike Taubert.

Im beschleunigten Verfahren bei der Bildung und Inanspruchnahme von im vergangenen Jahr nicht ausgegebenen Haushaltsmitteln wurden jeweils Mittel in Höhe von

  • 13,59 Mio. Euro für Investitionen in den kommunalen Straßenbau,
  • 13,59 Mio. Euro für Fördermaßnahmen im Bereich des ÖPNV und
  • 33,66 Mio. Euro für Maßnahmen im Rahmen der Breitbandinfrastruktur

bereits jetzt wieder zur Verfügung gestellt.

Damit stehen neben den aktuellen Ansätzen im Haushalt 2019 den Kommunen zusätzlich Mittel in Höhe von insgesamt 60,8 Mio. Euro zur Verwendung und Inanspruchnahme bereit.

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Finanzministerin Heike Taubert gibt 60,8 Mio. Euro zusätzlich für Kommunen frei


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat insgesamt 60,8 Mio. Euro an Haushaltsmitteln, die im vergangenen Jahr nicht ausgegeben wurden, zusätzlich für Kommunen vorfristig freigegeben. Bereits begonnene Maßnahmen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und beim Breitbandausbau können somit zügig und reibungslos fortgesetzt und fertiggestellt werden.

„In diesen Bereichen hat sich der Freistaat Thüringen wie der Freistaat Sachsen für ein beschleunigtes Verfahren zur Freigabe von Haushaltsausgaberesten entschieden, um den Kommunen schnellstmöglich die Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung unterstreicht damit, dass die Unterstützung der kommunalen Ebene bei ihrer Aufgabenerfüllung einen hohen Stellenwert in der Haushaltspolitik Thüringens hat“, so Heike Taubert.

Im beschleunigten Verfahren bei der Bildung und Inanspruchnahme von im vergangenen Jahr nicht ausgegebenen Haushaltsmitteln wurden jeweils Mittel in Höhe von

  • 13,59 Mio. Euro für Investitionen in den kommunalen Straßenbau,
  • 13,59 Mio. Euro für Fördermaßnahmen im Bereich des ÖPNV und
  • 33,66 Mio. Euro für Maßnahmen im Rahmen der Breitbandinfrastruktur

bereits jetzt wieder zur Verfügung gestellt.

Damit stehen neben den aktuellen Ansätzen im Haushalt 2019 den Kommunen zusätzlich Mittel in Höhe von insgesamt 60,8 Mio. Euro zur Verwendung und Inanspruchnahme bereit.

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