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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Erfurt besucht. Zwei Wochen vor Fristende sind dort 63,4 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

In genau zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen. Derzeit sind thüringenweit 748.243 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 60 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Erfurt liegt die Eingangsquote bei 63,4 Prozent. Insgesamt sind dort 71.105 Erklärungen eingegangen, 87 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 112.000 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Wir merken, dass sich im Augenblick viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit der Grundsteuererklärung beschäftigen. Es gehen täglich wieder wesentlich mehr Erklärungen in den Finanzämtern ein, als in den Wochen nach der beschlossenen Fristverlängerung. Das ist auch im Finanzamt Erfurt so“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Auch das Anrufaufkommen ist in den vergangenen zwei Wochen wieder gestiegen. Die Anfang des Monats eingeführte regionale Grundsteuer-Hotline (0361 57 3615 780) wird im Finanzamt Erfurt sehr gut angenommen. „Die Anfragen sind jetzt sehr konkret. Durch die Umstrukturierung der Hotline, ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, ganz gezielt auf fallbezogene Fragen einzugehen. Die Anliegen können in den meisten Fällen sofort erledigt werden; das erspart weitere Anrufe“, so Taubert.

Und weiter: „Der Endspurt hat begonnen. Die Frist läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Auch die klassischen ‚Aufschieber‘ sollten jetzt ihre Grundstücksdaten in die Erklärung übertragen und sie beim Finanzamt einreichen. Wer sich Ärger und unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt ersparen will, der sollte jetzt unbedingt seine Grundsteuererklärung abgeben.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Erfurt besucht. Zwei Wochen vor Fristende sind dort 63,4 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

In genau zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen. Derzeit sind thüringenweit 748.243 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 60 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Erfurt liegt die Eingangsquote bei 63,4 Prozent. Insgesamt sind dort 71.105 Erklärungen eingegangen, 87 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 112.000 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Wir merken, dass sich im Augenblick viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit der Grundsteuererklärung beschäftigen. Es gehen täglich wieder wesentlich mehr Erklärungen in den Finanzämtern ein, als in den Wochen nach der beschlossenen Fristverlängerung. Das ist auch im Finanzamt Erfurt so“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Auch das Anrufaufkommen ist in den vergangenen zwei Wochen wieder gestiegen. Die Anfang des Monats eingeführte regionale Grundsteuer-Hotline (0361 57 3615 780) wird im Finanzamt Erfurt sehr gut angenommen. „Die Anfragen sind jetzt sehr konkret. Durch die Umstrukturierung der Hotline, ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, ganz gezielt auf fallbezogene Fragen einzugehen. Die Anliegen können in den meisten Fällen sofort erledigt werden; das erspart weitere Anrufe“, so Taubert.

Und weiter: „Der Endspurt hat begonnen. Die Frist läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Auch die klassischen ‚Aufschieber‘ sollten jetzt ihre Grundstücksdaten in die Erklärung übertragen und sie beim Finanzamt einreichen. Wer sich Ärger und unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt ersparen will, der sollte jetzt unbedingt seine Grundsteuererklärung abgeben.“

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Erfurt besucht. Zwei Wochen vor Fristende sind dort 63,4 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

In genau zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen. Derzeit sind thüringenweit 748.243 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 60 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Erfurt liegt die Eingangsquote bei 63,4 Prozent. Insgesamt sind dort 71.105 Erklärungen eingegangen, 87 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 112.000 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Wir merken, dass sich im Augenblick viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit der Grundsteuererklärung beschäftigen. Es gehen täglich wieder wesentlich mehr Erklärungen in den Finanzämtern ein, als in den Wochen nach der beschlossenen Fristverlängerung. Das ist auch im Finanzamt Erfurt so“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Auch das Anrufaufkommen ist in den vergangenen zwei Wochen wieder gestiegen. Die Anfang des Monats eingeführte regionale Grundsteuer-Hotline (0361 57 3615 780) wird im Finanzamt Erfurt sehr gut angenommen. „Die Anfragen sind jetzt sehr konkret. Durch die Umstrukturierung der Hotline, ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, ganz gezielt auf fallbezogene Fragen einzugehen. Die Anliegen können in den meisten Fällen sofort erledigt werden; das erspart weitere Anrufe“, so Taubert.

Und weiter: „Der Endspurt hat begonnen. Die Frist läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Auch die klassischen ‚Aufschieber‘ sollten jetzt ihre Grundstücksdaten in die Erklärung übertragen und sie beim Finanzamt einreichen. Wer sich Ärger und unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt ersparen will, der sollte jetzt unbedingt seine Grundsteuererklärung abgeben.“

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Finanzministerin Heike Taubert hat heute das Finanzamt in Erfurt besucht. Zwei Wochen vor Fristende sind dort 63,4 Prozent der erwarteten Grundsteuererklärungen eingegangen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

In genau zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Freistaat sind ihrer Pflicht schon nachgekommen. Derzeit sind thüringenweit 748.243 Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Das entspricht rund 60 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Im Finanzamt Erfurt liegt die Eingangsquote bei 63,4 Prozent. Insgesamt sind dort 71.105 Erklärungen eingegangen, 87 Prozent davon elektronisch. Das Finanzamt muss in insgesamt 112.000 Fällen die Grundsteuerwerte feststellen und die sogenannten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weitergeben.

„Wir merken, dass sich im Augenblick viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit der Grundsteuererklärung beschäftigen. Es gehen täglich wieder wesentlich mehr Erklärungen in den Finanzämtern ein, als in den Wochen nach der beschlossenen Fristverlängerung. Das ist auch im Finanzamt Erfurt so“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Auch das Anrufaufkommen ist in den vergangenen zwei Wochen wieder gestiegen. Die Anfang des Monats eingeführte regionale Grundsteuer-Hotline (0361 57 3615 780) wird im Finanzamt Erfurt sehr gut angenommen. „Die Anfragen sind jetzt sehr konkret. Durch die Umstrukturierung der Hotline, ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich, ganz gezielt auf fallbezogene Fragen einzugehen. Die Anliegen können in den meisten Fällen sofort erledigt werden; das erspart weitere Anrufe“, so Taubert.

Und weiter: „Der Endspurt hat begonnen. Die Frist läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Auch die klassischen ‚Aufschieber‘ sollten jetzt ihre Grundstücksdaten in die Erklärung übertragen und sie beim Finanzamt einreichen. Wer sich Ärger und unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt ersparen will, der sollte jetzt unbedingt seine Grundsteuererklärung abgeben.“

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